Themen der Woche im Landtag NRW 4. Kalenderwoche 2021

  • Distanzunterricht bis zum 12. Februar für alle Schulen
  • Pandemische Lage verlängern – Mitspracherecht des Landtags stärken
  • Förderung zusätzlicher Schulbusse
  • Digitale Unterstützung bei der Behandlung von COVID-19 Patienten
  • Ausbau des Offenen Ganztags erhält einen zusätzlichen Impuls
  • SARS-CoV-2: Modellprojekt zur Erfassung der britischen Virusmutation
  • Mehr Kinderbetreuungstage auch für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen
  • Weitere 1,6 Millionen Euro für Unterstützungsangebote gegen Gewalt an Frauen
  • Neues Förderprogramm: Drohnen retten Rehkitze
  • Neue Beratungsstellen Arbeit

 

Distanzunterricht bis zum 12. Februar für alle Schulen

Der Distanzunterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird bis zum 12. Februar fortgeführt. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungs- oder Unterstützungsbedarf wird weiterhin eine pädagogische Betreuung aufrechterhalten. Mit dieser Entscheidung wird der Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom 19. Januar konsequent umgesetzt. Die Schulen leisten damit weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Kontaktreduzierung. Das immer noch zu hohe Infektionsgeschehen und das Auftreten neuer Virusmutationen erfordert von uns weiter ein besonders umsichtiges Vorgehen.

Schon zu Schuljahresbeginn hatte die Landesregierung mit der Verordnung zum Distanzunterricht einen rechtlichen Rahmen für die Organisation dieser Form des Unterrichts geschaffen. Damit wurde der Distanzunterricht dem Präsenzunterricht in diesem Schuljahr formal gleichgestellt und kann entsprechend bewertet werden. Als erstes Bundesland plant die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die bis zum Schuljahresende gültige Rechtsverordnung im Rahmen einer weiteren Schulgesetzänderung dauerhaft für den Distanzunterricht zu sichern.

Mit zwei Handreichungen, die die Verknüpfung zwischen Präsenz- und Digitalunterricht beschreiben sowie Best-Practice-Beispiele liefern, werden ebenso wie mit Fortbildungen, Online-Seminaren und vielen weiteren digitalen Angeboten die Lehrkräfte bei der Gestaltung des Distanzunterrichtes durch das Schulministerium unterstützt. Auch die Ausstattung von Lehrkräften sowie bedürftigen Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten hat das Land bereits frühzeitig auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit dem Bund und den Schulträgern wurde dazu im Sommer 2020 das mit einem Gesamtvolumen von rund 350 Millionen Euro größte Investitionspaket für die Digitalisierung der Schulen aufgelegt. Die beiden Sofortausstattungsprogramme sind fast vollständig abgerufen und immer mehr digitale Endgeräte sind nun in den Schulen vorhanden.

Neben der Hardware stellt das Schulministerium den Schulen auch Softwareanwendungen für den digitalen Unterricht kostenlos zur Verfügung. Die digitale Arbeitsplattform LOGINEO NRW, das Lernmanagement LOGINEO NRW LMS und der LOGINEO NRW Messenger mit Videofunktion bieten Lehrkräften die Möglichkeit, den Distanzunterricht rechts- und datenschutzkonform zu gestalten.

Pandemische Lage verlängern – Mitspracherecht des Landtags stärken

Landesweit liegt weiterhin – trotz der erheblichen Schutzmaßnahmen und der Bemühung, gerade vulnerable Gruppen vor einer Infektion mit dem SARS-CoV 2-Virus zu schützen – nach wie vor ein erhebliches Infektionsgeschehen vor. Zudem gibt es die Sorge über die auch in Deutschland bereits festgestellte Mutation des SARS-CoV2-Virus. Die am 19. Januar durch die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin beschlossenen Maßnahmen sind notwendig, um eine Verbreitung dieser Virusmutation mit möglicherweise höherem Ansteckungspotenzial zu verhindern. Es muss jetzt vordringliche Aufgabe sein, so schnell wie möglich wissenschaftliche Gewissheit zu den Eigenschaften dieser Mutation zu erlangen, um eine fundierte Grundlage für zukünftige politische Entscheidungen zur Verfügung stellen zu können. Dies gilt auch für die Frage, ob geimpfte Personen weiterhin als Träger des Virus andere infizieren können.

Damit die Landesregierung weiterhin über wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie verfügen kann, hat der Landtag in dieser Woche, die „epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen“ um weitere zwei Monate verlängert.

Um Mitwirkungsrechte des Parlamentes bei der Rechtssetzung während der Corona-Pandemie zu verbessern, wurde eine Gesetzentwurf des „Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19 Pandemie“ in den Landtag in dieser Woche eingebracht. Die Novelle des Pandemiegesetzes soll einen sachgerechten Ausgleich zwischen der gebotenen parlamentarischen Beteiligung und schneller Handlungsfähigkeit der Exekutive herstellen. Der Gesetzentwurf konkretisiert im Rahmen der Ermächtigung durch das Infektionsschutzgesetz den grundrechtlichen Korridor, in dem sich die Rechtsetzung bewegen darf. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Der Gesetzesbeschluss wird voraussichtlich im März durch den Landtag erfolgen.

Förderung zusätzlicher Schulbusse

Das Land Nordrhein-Westfalen ruft Schulträger und Landschaftsverbände dazu auf, weiterhin die Förderung des Landes für zusätzliche Schulbusse zu nutzen. Das Verkehrsministerium hat das Schulbusprogramm durch den Erlass neuer Richtlinien im Dezember 2020 bis zu den Osterferien verlängert und zusätzlich 20 Millionen Euro bereitgestellt.

Insgesamt hat das Land seit dem Start des Förderprogramms im August 33,5 Millionen Euro bereitgestellt. Seitdem haben 165 Kommunen und 16 Träger von Ersatzschulen Anträge über rund 20 Millionen Euro für zusätzliche Schülerverkehre gestellt. Gefördert werden zusätzliche Fahrten mit Bestandsbussen und außerdem zusätzliche Fahrten in Kleinbussen zu Förderschulen, wenn in einzelnen Fahrzeugen Förderschüler zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können oder dürfen.

Die Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor. Antragsteller können die Kommunen sowohl in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV als auch als Schulträger sowie Träger von Ersatzschulen sein. Nach Angaben des Verbands Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) stehen im Land bis zu 1000 zusätzliche Busse zur Verfügung.

Der NWO bietet Unterstützung bei der Suche nach freien Kapazitäten an. Schulträger können sich direkt an den NWO wenden und erhalten von ihm eine aktuelle Liste von Unternehmen mit Linien- und Reisebussen, die verfügbar sind – inklusive Fahrpersonal. Die Förderrichtlinien finden Sie unter www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/richtlinien-schuelerverkehrsfoerderung-2021.pdf und die zugehörigen Antragsformulare unter www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/20201201-antragsformular.pdf.

Digitale Unterstützung bei der Behandlung von COVID-19 Patienten

Bei der Visite am Krankenbett kann der Arzt dann mittels Videokonferenztechnik und weiterer technischer Komponenten Kontakt zu Fachärzten aufnehmen, die über besondere hochschulmedizinische Fachkenntnisse verfügen, um eine digitale Konsultation durchzuführen.

Um die intensivmedizinischen Kapazitäten aller Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen optimal zu nutzen und die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Patienten sicher zu stellen, wurde im April letzten Jahres die Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses mit dem Fokus auf die Intensivmedizin und die Infektiologie in Betrieb genommen. Durch Telekonsile und Televisiten wird hochschulmedizinische Fachexpertise zur Behandlung von schwer an COVID-19 erkrankten Patienten landesweit zur Verfügung gestellt. Patientengefährdende Transporte zwischen Krankenhäusern werden auf diese Weise verringert und die vor Ort vorhandenen Ressourcen können bestmöglich genutzt werden. Krankenhäuser können unter virtuelles-krankenhaus.nrw/home Termine für Telekonsile und elektronische Visiten vereinbaren.

Hintergrundinfos Virtuelles Krankenhaus Nordrhein-Westfalen

Das Virtuelle Krankenhaus ist ein Landesprojekt, das mittels digitaler Versorgungsstrukturen – über Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte – landesweit spezialisierte medizinische Expertise für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen verfügbar macht. Hierzu geht das Virtuelle Krankenhaus Kooperationen mit den einschlägigen medizinischen Spitzenzentren ein. Fehlt zum Beispiel in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis eine spezielle Expertise, kann das entsprechende Zentrum über ein zentrales Verzeichnis „per Mausklick“ kontaktiert werden.

Hintergrundinfos zum Förderprogramm

Die Förderung soll anbieterunabhängig dem konkreten Bedarf in der Versorgung zugutekommen. Da die technischen und räumlichen Voraussetzungen in den Einrichtungen sehr unterschiedlich sind, sind die Krankenhäuser daher in der Auswahl und Kombination der Komponenten und Maßnahmen grundsätzlich frei. Sowohl Komplettangebote als auch individuell angepasste Lösungen können berücksichtigt werden. Die technische Ausstattung muss lediglich zu Durchführung von Telekonsilen und Televisiten geeignet sein.

Zur Durchführung von Telekonsilen und Televisiten wird grundsätzlich Videokonferenztechnik benötigt. Daher kommen insbesondere folgende Komponenten für die Förderung in Betracht: Mobile Endgeräte wie Tabletcomputer oder Notebooks, Videokonferenzsoftware und Peripheriegeräte, wie ein zweiter Monitor, Tastatur, Kamera, Lautsprecher, Mikrofon. Zur mobilen Nutzung, u. a. am Patientenbett, können auch Visitenwagen oder Rollständer mit (eigener) Stromversorgung und weiteren Anschlussmöglichkeiten beschafft werden.

Die Lösungen müssen den Anforderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Videosprechstunden entsprechen. Bei den Geräten ist darauf zu achten, dass die spezifischen Anforderungen im Krankenhaus, wie Hygienevorschriften, Gebrauchstauglichkeit oder elektrische Sicherheit, eingehalten werden.

Primär antragsberechtigt sind Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen mit einer Intensivstation oder einer Intensivüberwachungspflege (Intermediate Care). Daneben können auch Krankenhäuser mit Fachabteilungen der Nephrologie, Kardiologie, Pneumologie oder mit einer Fachabteilung für Innere Medizin mit entsprechenden Schwerpunkten die Förderung beantragen. Eine Förderung kann für maximal zwei Wagen pro Krankenhaus beantragt werden. Der finanzielle Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 5.000 Euro pro Televisitenwagen. Anträge sind spätestens bis zum 28.02.2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg (nicole.skaruppe@bra.nrw.de) einzureichen. Diese informiert auch bei Fragen zum Förderaufruf und der Antragsstellung.

Ausbau des Offenen Ganztags erhält einen zusätzlichen Impuls

Für den Ausbau des Offenen Ganztags erhält das Land Nordrhein-Westfalen vom Bund zusätzliche Mittel in Höhe von rund 158 Millionen Euro. Die Verwaltungsvereinbarung zu den „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ war zum 28. Dezember 2020 in Kraft getreten. Dazu kommen rund 67,8 Millionen Euro als Eigenanteil, der hälftig jeweils mit rund 33,9 Millionen Euro vom Land und den Kommunen geleistet wird. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat zugestimmt, sodass die entsprechende Förderrichtlinie zur Umsetzung des Pakets ab sofort gültig ist. Damit können die Mittel nun für Investitionen in den qualitativen und quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder eingesetzt werden.

Die Verwaltungsvereinbarung sieht einen Eigenanteil von 30 Prozent der Fördersumme vor, den Land und Kommunen hälftig übernehmen. Zuwendungsempfänger sind die Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen.

Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie bis zu 1,5 Milliarden Euro zum Ausbau der Ganztagsangebote in Aussicht gestellt, die zusätzlich zu den im Koalitionsvertrag des Bundes angekündigten 2 Milliarden Euro fließen. Ganztags- und Betreuungsangebote werden in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich ausgebaut. Rund 94 Prozent der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind offene Ganztagsschulen. Die Landesregierung hat die Mittel für den Offenen Ganztag von 2017 bis 2021 von 454 Millionen Euro deutlich auf 602 Millionen Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung um 32,5 Prozent. Mit diesem zusätzlichen Geld können in Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2021/2022 insgesamt 354.670 Plätze im Offenen Ganztag finanziert werden und damit rund 47.000 mehr als im Jahr 2017.

SARS-CoV-2: Modellprojekt zur Erfassung der britischen Virusmutation

In den letzten Wochen mehrten sich die weltweiten Berichte zu weiteren Varianten von SARS-CoV-2. Dazu zählen insbesondere die neue sogenannten britische SARS-CoV-2 Variante (B.1.1.7), die zunächst in Großbritannien beobachtet wurde und sich dort rasch verbreitet hat, und die südafrikanische Variante (B.1.351). Aufgrund der bislang weitgehend Unklarheit über die Verbreitung der verschiedenen Virusmutationen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Modellprojekt „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ gestartet, das deren Verbreitung möglichst schnell und umfassend erfassen soll. Leiter des mit rund 200.000 Euro geförderten Projekts ist Professor Alexander Mellmann vom Institut für Hygiene des Universitätsklinikums Münster. Universitäre Projektpartner sind zudem Professor Alexander Dilthey vom Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene und Professor Jörg Timm vom Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf.

Das Projekt ist eine Punktprävalenzstudie. Das heißt, es soll vor allem die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang in Nordrhein-Westfalen bereits SARS-CoV-2-Varianten wie beispielsweise die Variante B.1.1.7 oder B.1.351 zu einem bestimmten Zeitpunkt vorkommen. Zudem soll geklärt werden, ob es neben den bekannten noch weitere Virusvarianten gibt.

Bisher sind in Nordrhein-Westfalen elf Fälle einer SARS-CoV-2 Infektion mit der B.1.1.7 Variante sowie drei Fälle einer Infektion mit der B.1.351 Variante bekannt, die anhand einer Gesamtgenomsequenzierung nachgewiesen wurden. Weitere Verdachtsfälle liegen aufgrund spezifischer PCR-Untersuchungen vor bzw. werden derzeit sequenziert. Gemäß Infektionsschutzgesetz ist ergänzend zum Untersuchungsbefund das Typisierungsergebnis ein übermittlungspflichtiger Bestandteil der SARS-CoV-2 Meldung, somit wird das Typisierungsergebnis auch dem RKI bekannt.

Mehr Kinderbetreuungstage auch für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen

Die Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen erhalten in der Corona-Pandemie für das Jahr 2021 mehr Sonderurlaub zur Betreuung ihrer Kinder. Das hat das Land am 26. Januar 2021 beschlossen.

Zuvor hatte die Bundesregierung für 2021 eine Erweiterung der Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte eingeführt. In Nordrhein-Westfalen soll der Anspruch auf Kinderkrankentage nun auch für die Beamtinnen und Beamten umgesetzt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen legt zudem ein eigenes Landesprogramm auf, damit auch Eltern, die einer Erwerbstätigkeit als Selbstständige oder Freiberufler nachgehen, einen Anspruch auf Betreuungstage erhalten. Die Regelungen gelten auch dann, wenn die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung geöffnet sind, aber an die Eltern appelliert wird, die Kinder nicht betreuen zu lassen.

Landesbeamte können pro Kind bis zu 20, insgesamt jedoch maximal 45 Sonderurlaubstage pro Jahr geltend machen. Für Alleinerziehende erhöht sich die Zahl auf bis zu 40 Sonderurlaubstage pro Kind und maximal 90 Sonderurlaubstage im Jahr. Die Anzahl der zur Betreuung, Beaufsichtigung und Pflege verfügbaren Sonderurlaubstage hat sich somit deutlich erhöht.

Wie bisher können die Tage auch weiterhin zur Betreuung kranker, behinderter oder auf Hilfe angewiesener Kinder gewährt werden. Ergänzend können die Tage nun auch bewilligt werden, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Corona-bedingt vorübergehend geschlossen werden müssen oder ihr Angebot nur eingeschränkt zur Verfügung stellen können. Im Beamtenbereich gilt dies auch unabhängig davon, ob bereits die Möglichkeit mobiler Arbeit besteht. Die Regelung wird über eine Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW umgesetzt. Diese gilt nur für das Jahr 2021 und tritt rückwirkend zum 5. Januar in Kraft.

Für das Betreuungsentschädigungsprogramm des Landes für Selbständige und Freiberufler sind insgesamt 9 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms vorgesehen. Die Betreuungsentschädigung unterstützt erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V oder vergleichbare Leistungen erhalten und die auch keinen Sonderurlaub nach beamtenrechtlichen Vorschriften nehmen können. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, können die Leistung erhalten.

Beantragt werden können bis zu 10 Tage Verdienstausfallsentschädigung pro Kind und Elternteil (bei Alleinerziehenden 20 Tage). Insgesamt werden je Elternteil bis zu 20 Betreuungstage (Alleinerziehenden bis zu 40 Betreuungstage) gewährt. Der Tagessatz orientiert sich an den Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz und beträgt pauschal 92 Euro. Anträge können ab Februar 2021 bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Die Landesregierung informiert umgehend über den genauen Zeitpunkt, ab dem die digitalen Anträge gestellt werden können. Die Regelung gilt ebenfalls rückwirkend ab 5. Januar.

Weitere 1,6 Millionen Euro für Unterstützungsangebote gegen Gewalt an Frauen

Das Land Nordrhein-Westfalen wird weitere 1,6 Millionen Euro für Unterstützungsangebote gegen Gewalt an Frauen infolge der Herausforderungen der Corona-Pandemie bereitzustellen. Der Vorschlag wird dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen zeitnah zur Entscheidung übermittelt.

Das Land hat den über 185 landesseitig geförderten Opferunterstützungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bereits im vergangenen Jahr 2,5 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel konnten zur Deckung zusätzlicher Ausgaben, zur Sicherung des Infektionsschutzes, der Anschaffung technischer Ausstattung, Finanzierung von Sprachmittlungen und Kompensation von durch die Corona-Krise bedingten Einnahmeausfällen kleiner, gemeinnütziger Trägervereine genutzt werden.

Im Januar 2021 standen 622 Akutschutzplätze für von Gewalt betroffene Frauen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Das sind 51 mehr als im Sommer 2017. Damit haben Land und Frauenhaus-Träger ihr selbst gestecktes Ziel, bis 2022 mindestens 50 Akutschutzplätze zusätzlich zu schaffen, ein Jahr früher als vorgesehen erreicht.

Neue Beratungsstellen Arbeit

Die Beratungsstellen Arbeit unterstützen arbeitslose und prekär beschäftigte Menschen und sind ein zentraler Baustein im Kampf gegen Arbeitsausbeutung.

Die Corona-Pandemie hat massive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. So ist die Zahl der Arbeitslosen in Nordrhein-Westfalen im Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 17 Prozent auf über 734.000 gestiegen. Nicht zuletzt haben Corona-Ausbrüche zum Beispiel in Schlachthöfen und landwirtschaftlichen Betrieben noch einmal deutlich gemacht, unter welchen inakzeptablen Bedingungen Beschäftigte teilweise arbeiten.

In allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ist eine Beratungsstelle Arbeit angesiedelt. Sie sind für die Ratsuchenden vor Ort und digital erreichbar. Zusätzlich bieten sie aufsuchende Beratungen und mobile Außenberatungsmöglichkeiten an. Die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanzierten Beratungsstellen haben am 1. Januar 2021 ihre Arbeit aufgenommen.

Hochschulbibliotheken: Landesregierung stellt 40 Millionen Euro für E-Book-Lizenzen bereit

Um die Studierenden und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen im digitalen Lehrbetrieb zu unterstützen, stellt das Land Nordrhein-Westfalen mit der Initiative E-Books.NRW bis 2023 insgesamt 40 Millionen Euro für E-Book-Lizenzen zur Verfügung. Das Land reagiert damit auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Präsenzlehre und den damit einhergehenden gesteigerten Bedarf nach dauerhaft nutzbaren, elektronischen Medien für Studium und Lehre. Ziel der Initiative ist ein landesweiter Zugang für Studierende zu einem möglichst breit gefächerten inhaltlichen Spektrum an E-Books.

Im Rahmen der Initiative E-Books.NRW erwirbt das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen als zentrale Dienstleistungsstelle für die Hochschulbibliotheken landesweite Lizenzpakete und stellt den Hochschulen diese Lizenzen zur Verfügung. Die Studierenden können die E-Books wie bisher über die Internetseiten der jeweiligen Hochschulbibliotheken herunterladen. Mit den Anfang des Jahres geschlossenen Lizenzverträgen hat das Hochschulbibliothekszentrum das gesamte E-Book-Portfolio des Wissenschaftsverlags de Gruyter im Umfang von rund 85.000 E-Books sowie des Anbieters Preselect mit rund 25.000 E-Books freigeschaltet.

Die Vereinbarungen gelten zunächst für drei Jahre. In dieser Zeit stehen den Hochschulen und den Studierenden neben den kompletten aktuellen E-Book-Inhalten der Anbieter auch die sukzessiv hinzukommenden Neuerscheinungen zur Verfügung. Um den Bedarf an E-Books für Studium und Lehre auch auf absehbare Zeit zu gewährleisten, wurde mit den Anbietern vereinbart, dass die am meisten von den Studierenden nachgefragten Bücher automatisch auf Dauer erworben werden.

Die Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro stellt das Land zusätzlich zu den 20 Millionen Euro Corona-Soforthilfemitteln für schnellere Digitalisierung bereit. Die Soforthilfe wurde den Hochschulen bereits im Jahr 2020 zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung gestellt.

Neues Förderprogramm: Drohnen retten Rehkitze

Jedes Jahr sterben etliche Rehkitze bei Mäharbeiten. Sie werden von den Ricken, den weiblichen Rehen, im hohen Gras abgesetzt. Allein im tiefen Gras liegend, sind die geruchlosen Rehkitze für Fressfeinde so gut wie unauffindbar – leider auch für Landwirte mit ihren Mähgeräten. Der sogenannte „Drückinstinkt“ sorgt dafür, dass die Kitze reglos auf dem Boden verharren anstatt zu flüchten, wenn ihnen Gefahr droht.

Drohnen mit Wärmebildkamerasystemen und Echtbildübertragung können helfen, die Tiere vor dem Mähtod zu bewahren. Zur Unterstützung der Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung startet das Land ein neues Förderprogramm. Das Land stellt hierfür auf Antrag der Regierungsfraktionen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.

Das neue Förderprogramm richtet sich gezielt an die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften. Gefördert wird die Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung. Die Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können schriftlich an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Postfach 101052, 45610 Recklinghausen gestellt werden. Antragsformulare sind erhältlich unter folgender LANUV-Seite: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme.

Programm „Verkehrshistorische Kulturgüter“ – 700.000 Euro für ehrenamtliche Initiativen und Vereine

Zwölf Initiativen und Vereine aus dem Bereich der historischen Mobilität erhalten in diesem Jahr eine Förderung durch das Programm „Verkehrshistorische Kulturgüter“. Mit dem „Förderprogramm verkehrshistorische Kulturgüter 2021“ hat das Land ehrenamtlichen Initiativen und Vereinen aus dem Bereich der historischen Mobilität bereits zum dritten Mal Fördermittel zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr konnten die Mittel auf 700.000 Euro erhöht werden.

Folgende Projekte werden 2021 gefördert:

  • Restaurierung einer Großdiesellokomotive (Altenbeken)
  • Instandsetzung eines Schienenbusses (Bonn)
  • Instandsetzung eines Schienenbussteuerwagens (Dorsten)
  • Instandsetzung eines historischen Feuerwehrfahrzeugs (Emsdetten)
  • Restaurierung eines Schienenbusses (Ennepetal)
  • Restaurierung eines Schienenmesswagens (Erkrath)
  • Sanierung historische Fahrleitung (Extertal)
  • Restaurierung einer Dampflok (Mönchengladbach)
  • Restaurierung eines historischen Verkehrsflugzeugs „Tante Ju“ (Paderborn)
  • Errichtung Museums-Gleisanlage (Rheine)
  • Instandsetzung Eisenbahnbrücke (Wiehl)
  • Restaurierung einer Dampflok (Witten)