05 Jun 47.900 Euro weniger für Sprachförderung im Kreis Gütersloh durch neues Kinderbildungsgesetz
Das am 01. August 2014 in Kraft tretende neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat zur Folge, dass den im Kreis Gütersloh im kommenden Kitajahr nur noch 370.000 Euro an Landeszuschüssen zur Sprachförderung für Kinder zur Verfügung stehen. Dies sind 47.900 Euro weniger als im letzten Jahr. Bei einzelnen Jugendämtern ist der Rückgang allerdings besonders krass: So erhält das Jugendamt der STadt Verl 34,1 % weniger Mittel für die Sprachförderung.
„Die von Rot-Grün beabsichtigte Neuverteilung der Sprachfördermittel in Nordrhein-Westfalen führt dazu, dass insgesamt 112 Jugendämter und Kindertageseinrichtungen 2,2 Millionen Euro weniger Sprachfördermittel zur Verfügung haben werden als bisher. Auch der Kreis Gütersloh gehört zu den Verlierern der Neuverteilung. Damit wird in Zukunft der Anspruch des Gesetzes, dass jedes Kind individuell zu fördern ist, nicht mehr erreicht“, so André Kuper. Die Jugendämter im Kreis Gütersloh erhielten weniger Geld ohne dass deshalb auch die Zahl der zu fördernden Kindern geringer werde.
Das bisherige Gesetz sah für jedes Kind im Alter von vier Jahren mit einem nicht altersgerechten Sprachstand einen zusätzlichen Zuschuss von 350,00 Euro vor. Künftig wird das Land den Jugendämtern eine Pauschale überweisen. Diese errechnet sich auf der Basis der Anzahl der Kindern unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II und der Kinder in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Die Jugendämter verteilen diese Mittel nach eigens festgelegten Kriterien an die Kindertageseinrichtungen vor Ort.
„Wenn eine Stadt heute 20 Kindertageseinrichtungen hat, zukünftig aber nur für 4 Einrichtungen Geld erhält, werden Kinder mit einem Sprachförderbedarf in den anderen Einrichtungen zurückgelassen. Jedes Kind mit einem Förderbedarf hat Anspruch auf Förderung – egal, in welcher Stadt es wohnt, in welche Einrichtung es geht oder wie der soziale Hintergrund der Eltern ist“ sagt Kuper weiter.
Am 04. Juni 2014 hat der Landtag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Änderungen zum Kinderbildungsgesetz gegen die Stimmen von CDU und FPD beschlossen.