26 Jul 5.000 Euro Landesförderung für Vereine bei Belastungen durch die Corona-Pandemie
Viele Veranstaltungen konnten im vergangenen Jahr aufgrund der notwendigen Corona-Einschränkungen nicht durchgeführt werden. Weil Einnahmen wegbrachen, Mitglieder austraten und dadurch wichtige Einnahmen fehlten, stehen die ausrichtenden Sport-, Heimat-, Musik- und Brauchtumsvereine nun vor finanziellen Problemen. Deshalb bin ich froh, dass unsere von CDU und FDP getragene NRW-Koalition den Veranstaltern wieder Planungssicherheit und Motivation gibt, indem sie mit dem nun beschlossenen Förderprogramm „Neustart miteinander“ das ehrenamtliche Engagement ankurbelt.
Deshalb möchte ich eingetragene Vereine im Kreis Gütersloh dazu ermuntern, eine einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu 5.000 Euro zu beantragen, wenn sie eine öffentlich zugängliche Veranstaltung wie ein Nachbarschaftsfest, eine Dorfkirmes, eine Karnevalssitzung oder ein Sportfest ausrichten möchten. Entsprechende Förderanträge können bis zum 30. November 2021 über ein geschaltetes Online-Portal gestellt werden.
Förderfähig sind rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 alle Ausgaben, die in diesem Jahr bei der Durchführung einer Veranstaltung anfallen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 50 Prozent der Kosten bis maximal 5.000 Euro. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Saalreservierungen, Miete des Mobiliars, Sicherheitsdienste, Catering oder die GEMA-Gebühren. Auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung können angesetzt werden. Nach dieser schwierigen Zeit stehen wir weiter an der Seite der Vereine. Ich freue mich bereits jetzt auf ein Wiedersehen bei vielen Veranstaltungen bei uns im Kreis Gütersloh.
Für die Antragstellung hat das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein Online-Portal unter www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag#login eingerichtet. Der Förderantrag muss zusammen mit einer Zustimmung der Kommune zur geplanten Veranstaltung auf einem Musterformular vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Die Förderrichtlinie ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19644&ver=8&val=19644&sg=0&menu=0&vd_back=N.