Aktuelle Initiativen zur Verbesserung der Situation für das kommunale Rats-Ehrenamt

Unsere Städte, Gemeinden und Kreise sind die Keimzellen der Demokratie. Die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene ehrenamtliche und Arbeit der Bürgerinnen und Bürger sind ein zentraler Pfeiler für das Funktionieren unseres demokratisch verfassten Staatswesens. Deshalb machen wir die Bedeutung und Wertschätzung des kommunalen Ehrenamtes immer wieder im Landtag zum Thema. Allein in Nordrhein-Westfalen wird die Kommunalpolitik von mehr als 20.000 ehrenamtlich Tätigen getragen.

Die kommunale Selbstverwaltung lebt vom ehrenamtlichen Engagement. Die Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen, Arbeitskreisen, Gremien kommunaler Gesellschaften und Fraktionssitzungen, Bürgergesprächen, Ortsterminen und Vereinsbesuchen, um nur einige der damit verbundenen Pflichten zu nennen, binden viel Zeit und Energie. Hinzu kommen die persönliche Vorbereitung der Arbeit und die wachsende Notwendigkeit kommunalpolitischer Weiterbildung.

Mit zwei aktuellen Initiativen will die CDU-Landtagsfraktion die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt verbessern und die kommunale Selbstverwaltung stärken.

  1. Sperrklausel für Kommunalwahlen

Gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und den Grünen haben wir den Gesetzentwurf zur Normierung einer Sperrklausel für Kommunalwahlen auf den Weg gebracht, um die Funktionsfähigkeit der Räte und Kreistage zu stärken. Wenn die Räte und Kreistage durch die Zersplitterung in ihrer Funktionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit bedroht sind, ist auch die Stärke der Kommunen bedroht. Die CDU hat sich bereits im Januar per Fraktionsbeschluss klar für die Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen und die Höhe von 2,5 Prozent durchgesetzt. Die 2,5 Prozent scheinen geeignet, den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen und der möglichst weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen gerecht zu werden. Der nun in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf liefert nun die Voraussetzung für eine verfassungsfeste Lösung.

 

  1. Ehrenamtskommission

Gleichzeitig liegen nun die Ergebnisse der „Kommission zur Stärkung der kommunalen Demokratie“ zur Verbesserungen der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt vor. Der Katalog von Verbesserungsmöglichkeiten umfasst die landesweite Vereinheitlichung der Regelungen zu den Verdienstausfallgrenzen, um einen adäquaten Ausgleich der ehrenamtlichen Mandatsträger sicherzustellen. Auch bei der Ausstattung der Fraktionen besteht vielerorts dringender Handlungsbedarf: Hier werden wir die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zügig auf den Weg bringen. Zudem soll eine einmalige deutliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Räte, Kreistage, Bezirksvertretungen, Landschaftsversammlungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr vorgenommen werden.

Durch diese Maßnahmen wollen wir die Menschen unterstützen, die durch ihr ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement einen sehr wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten und dafür neben ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen viel Zeit und Arbeit investieren müssen. Mit dem beigefügten Anträgen werden erste Schritte auf den Weg gebracht, weitere werden folgen.

Armin Laschet                                                               André Kuper

Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern16-9791