Gemeindescharfe Berechnung beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2017

Das Finanzministerium hat gestern eine gemeindescharfe Berechnung bezüglich der Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer durch einen Festbetrag von bundesweit 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 (im Zusammenhang mit der Aufstockung der sogenannten Übergangsmilliarde) in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Der Anlage können Sie diese Zahlen entnehmen.

Hintergrund:

Im März hatte das Bundeskabinett im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen u. a. beschlossen hat, die zum damaligen Zeitpunkt bereits beschlossene Soforthilfe in Höhe von 1 Mrd. Euro (sogenannte Übergangsmilliarde) für das Jahr 2017 um zusätzliche 1,5 Mrd. Euro (bundesweit) auf dann 2,5 Mrd. Euro (bundesweit) aufzustocken. Der Aufstockungsbetrag in Höhe von 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 wird in Höhe von 500 Mio. Euro über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sowie zu 1 Mrd. Euro über einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils verteilt.

Die 2017 erfolgende Gesamtentlastung in Höhe von 2,5 Mrd. Euro bundesweit setzt sich mithin aus 1 Mrd. Euro über einen höheren Anteil an den KdU und 1,5 Mrd. Euro über einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zusammen.

Das Finanzministerium NRW hat nun eine aktuelle Berechnung vorgelegt, wie sich die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf den Festbetrag von 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 gemeindescharf in Nordrhein-Westfalen auswirken wird (Anlage). Diese Erhöhung ist in den Orientierungsdaten bereits enthalten. Neuere Zahlen zur kommunal-individuellen Entlastungswirkung des in 2017 um 1 Mrd. Euro aufgestockten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) liegen bislang nicht vor.

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