NRW darf Verschärfung des Asylrechtes nicht aushöhlen

Zur heutigen Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes im Bundesrat erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Gesetzespaket der Großen Koalition ist die umfassendste Verschärfung des Asylrechts der letzten 25 Jahre erfolgreich abgeschlossen. Der Bund hat geliefert: Er wird sich nun dauerhaft und dynamisch an den Kosten der gestiegenen Flüchtlingszahlen beteiligen. Mit der Koordinierung der Flüchtlingsverteilung durch den Bund, der Beschleunigung der Verfahren und der Minderung von Fehlanreizen für unberechtigte Asylanträge wird das Asylsystem zusätzlich entlastet. Nun liegt es an den Ländern, das Gesetz auch konsequent umzusetzen und ihre Möglichkeiten auszuschöpfen.

Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen will aber einen gegenteiligen Weg einschlagen. Trotz der heutigen Zustimmung zum Gesetz- und Maßnahmenpaket im Bundesrat bleibt die Regierung Kraft dabei, entscheidende Punkte der Asylrechtsreform in Nordrhein-Westfalen unterlaufen zu wollen.

Frau Kraft nennt zentrale Bestandteile des Pakets wie die Einstufung aller Demokratien des Balkans als sichere Herkunftsländer „unausgegorene Vorschläge“.

Schulministerin Löhrmann betont Öffnungsklauseln, „damit wir manches, was in Bayern vielleicht gemacht wird, in Nordrhein-Westfalen eben weiterhin nicht machen werden.“

Da Bayern mit der strukturierten Erstaufnahme nach Bleibeperspektive, einem umfassenden Integrationspaket, vielen neuen Stellen in Kitas und Schulen und der vollständigen Übernahme der Kosten der Kommunen gute Weichen gestellt hat, lässt die Gegenankündigung von Frau Löhrmann eher Schlimmes befürchten.

Bundesratsminister Lersch-Mense kündigte an, trotz der anderslautenden Bund-Länder-Vereinbarung Abschiebungen abgelehnter Asylbeweber in Nordrhein-Westfalen mit eigenen Regeln durchzuführen und so das Beschlossene zu unterlaufen.

Und die Grünen haben vor drei Wochen bereits angekündigt, weder die verlängerten Unterbringungszeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen noch die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen einführen zu wollen.

Damit konterkariert die Landesregierung die Wirkung der heute beschlossenen umfassenden Sofortmaßnahmen.

Das ist vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für unsere Kommunen und deren Hilferufen verantwortungslos und grob fahrlässig. Unsere Kanzlerin und der Bundestag handeln – jetzt ist NRW gefragt und in der Verantwortung.