Kommunen zeigen Gesundheitsministerin die rote Karte

Zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge von nur acht Kommunen in Nordrhein-Westfalen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Mit gerade einmal 8 von 396 Kommunen wird die nordrhein-westfälische Gesundheitskarte für Flüchtlinge am 1. Januar 2016 an den Start gehen. Damit haben die Städte und Gemeinden der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin und ihrer Gesundheitskarte für Flüchtlinge die rote Karte gezeigt.

Morgen läuft die Frist für die Kommunen ab, um die Karte Anfang nächsten Jahres einzuführen. Bislang aber liegt nur für sieben Kommunen ein entsprechender Ratsbeschluss vor, eine Kommune wird diesen Weg wohl noch beschreiten. Der Grund dieser schlechten Anfangsbilanz für die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin liegt im eigenen Verantwortungsbereich: Die Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge wurden zu Lasten der Kommunen geführt. Die Bedürfnisse der Kommunen und die praktischen Notwendigkeiten der derzeitigen Flüchtlingskrise wurden nicht berücksichtigt.

Die Kommunen haben das schlechte Verhandlungsergebnis der Gesundheitsministerin durchschaut. Allein die an die Krankenkassen zu bezahlenden 8-prozentigen Verwaltungskosten werden die Kommunalhaushalte sprengen. Es rächt sich, dass die Ministerin um jeden Preis die Gesundheitskarte für Nordrhein-Westfalen haben wollte, ohne dabei die finanziellen Risiken für die Städte und Gemeinden im Auge zu behalten. Das zeigt, wie schlecht das Handwerk der Ministerin war. Außerdem droht auch noch, dass das NRW-Modell nicht einmal mit den bundesgesetzlichen Vorgaben im Einklang steht. Letztlich hat die Ministerin das drohende Scheitern ihres Prestigeprojekts selbst zu verantworten.“

Hintergrund:
Nordrhein-Westfalen hat mit acht großen Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte getroffen. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums sind die Ziele der Rahmenvereinbarung, Flüchtlingen den Zugang zum Gesundheitssystem zu vereinfachen, die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung zu erhöhen und gleichzeitig die Gemeinden nachhaltig von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird dabei lediglich den Abrechnungsaufwand und die zusätzliche Prüfung durch die Ausländerbehörden beseitigen können. Die Finanzierung wird auch zukünftig nicht aus den Beiträgen der Krankenkassen heraus folgen.

Als Hauptproblem für die nordrhein-westfälischen Kommunen hat sich die drohende Kostenbelastung für die Kommunen dargestellt: die Kommunen müssen zur Abgeltung der entstehenden Verwaltungsaufwendungen Verwaltungskostenersatz für die von der Krankenkasse durchzuführende Wahrnehmung der Gesundheitsversorgung gemäß § 264 Absatz 1 SGB V in Höhe von 8 Prozent der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10,00 EUR pro angefangenem Betreuungsmonat je Leistungsberechtigtem zahlen. Dadurch gehen die Kommunen, die sich dieser Rahmenvereinbarung anschließen und auf Gemeindeebene eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen, ein hohes wirtschaftliches Risiko ein.

Folgende Kommunen haben die Gesundheitskarte eingeführt:
1. Monheim
2. Oberhausen
3. Alsdorf
4. Sprockhövel
5. Mülheim/Ruhr
6. Wermelskirchen
7. Bonn
8. Gevelsberg