26 Nov Rot-Grün macht Nordrhein-Westfalen zum Verlierer des digitalen Strukturwandels
Zu den Haushaltsberatung im Wirtschaftsausschuss erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:
„Rot-Grün und der digitale Strukturwandel – das passt nicht zusammen! Das wurde im heutigen Wirtschaftsausschuss ganz offenkundig. SPD und Grüne konnten sich nicht durchringen, einen Haushaltsantrag der CDU zu unterstützen, der die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen stärken würde. Durch diese Verweigerungshaltung droht unser Land, zum Verlierer des digitalen Strukturwandels zu werden.“
Der Zugang zu schnellem Internet (mindestens 50 Mbit/s) ist Grundlage für Produktivitätsfortschritte, neue Geschäftsmodelle und Effizienzsteigerungen der mittelständischen Unternehmen, Industrie, Freiberufler und Kreativschaffenden. Das ifo-Institut hat berechnet, dass die Wirtschaft jedes Mal um 0,9 bis 1,5% wächst, wenn 10% der Anschlüsse in einem Land auf schnelles Internet umgestellt werden. In Nordrhein-Westfalen verfügt jeder vierte Haushalte über kein schnelles Internet. 9 von 10 Gewerbegebieten haben keinen Anschluss an die schnelle Datenautobahn. Der flächendeckende Breitbandausbau ist daher als Schlüsseltechnologie für wirtschaftliche Entwicklungschancen im Industrie-, Mittelstands- und Kreativland Nordrhein-Westfalen zu fördern.
Zwar stellt das Land pflichtgemäß seinen Anteil aus den Erlösen der sogenannten Digitalen Dividende II in Höhe von 135 Mio. Euro insbesondere für den Breitbandausbau in Gewerbegebieten, im ländlichen Raum sowie zur Mitverlegung von Leerrohren zur Verfügung. Die Mittel aus der digitalen Dividende II allein reichen jedoch nicht aus, um den enormen Investitionsstau i.H.v. 3,2 Mrd. Euro abzubauen. Dies gilt umso mehr da aufgrund der Ausgestaltung des Bundesförderprogramms in Höhe von 2,1 Mrd. Euro vermutlich nur ein geringer Teil der zu verteilenden Bundesmittel auf die NRW-Kommunen entfallen wird. Zudem können durch Versäumnisse der Landesregierung in der Vergangenheit europäische Mittel nur in begrenztem Umfang in Anspruch genommen werden.
2016 erhält das Land vom Bund 25% (33,75 Mio. Euro) der Mittel aus der digitalen Dividende II. Das Land muss die geplante Förderung aus eigenen Mitteln mindestens verdoppeln, damit der Ausbau in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden kann. Im Jahr 2017 muss der vom Bund an das Land weitergeleitete Anteil an den Mitteln aus der digitalen Dividende II in Höhe von 33,75 Mio. Euro um 66,25 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro aufgestockt werden. In den Jahren 2018 und 2019 muss das Land jeweils weitere 100 Mio. Euro für die Förderung des Breitbandausbaus zur Verfügung stellen.
Bis 2019 könnte das Land so inklusive der auf das Jahr 2015 entfallenden Mittel aus der digitalen Dividende II 435 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt in den Breitbandausbau investieren. Inklusive der vom Land weitergeleiteten EU-Mittel, des vom Land erwarteten Anteils am Bundesförderprogramm und der von Land und Kommunen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms bereitgestellten Mittel würden somit mehr als 900 Mio. Euro öffentliche Förderung für den Ausbau der schnellen Netze in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen.
Eine Aufstockung der Mittel aus dem Etat des Landes wäre aufgrund der sinkenden Aufwendungen für die Subventionierung des Steinkohlebergbaus ohne Probleme durch eine entsprechende Prioritätensetzung möglich. Alleine in 2016 wird das Land 263 Mio. Euro weniger Subventionen zahlen müssen als noch 2010. Die Subventionen der Vergangenheit müssen in die Zukunft investiert werden.“
[Foto: By HellasX 14:44, 10 October 2007 (UTC) (Own work) [Public domain], via Wikimedia Commons]