Regelungen zur Landesplanung müssen umfassend auf den Prüfstand

Zur heutigen Anhörung des Landtags zum Landesplanungsgesetz erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Bei den Beratungen zum neuen Landesentwicklungsplan (LEP) lässt die rot-grüne Landesregierung die Flüchtlingssituation zum Leitwesen der Kommunen völlig außer Acht. Die Landesregierung hat die Kommunen aufgefordert, bis zum 15. Januar 2016 zum zweiten LEP-Entwurf Stellung zu beziehen. Da viele Mitarbeiter der Kommunen derzeit für die Flüchtlingsarbeit vor Ort eingesetzt werden, ist diese Frist viel zu kurz. Die Landesregierung muss deshalb die Frist verlängern, um den Kommunen eine sachgerechte Stellungnahme zu ermöglichen. Schließlich bindet der neue LEP die Kommunen für 15 bis 20 Jahre. Dies wurde heute in der Anhörung auch durch den Vertreter der kommunalen Spitzenverbände unterstrichen. Zudem ignoriert der LEP-Entwurf der Landesregierung den Zuzug von Flüchtlingen und die damit veränderten Bedürfnisse nach Wohnraum. Hier bedarf es einer Überarbeitung auf Basis der neuen Bevölkerungsprognosen.“

Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert zudem, dass die Landesregierung zukünftig die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen bei strittigen Projekten einschränken will. Kuper: „Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen ermöglichen es ihr zukünftig, gegen den ausdrücklichen Willen von Bürgern und Kommunen zum Beispiel Forensik-Standorte festzulegen. Dies erhöht nicht die Akzeptanz für strittige Projekte. Das ist Politik nach Gutsherrenart. SPD und Grüne sind aufgefordert, im laufenden Gesetzgebungsverfahren entsprechende Korrekturen vorzunehmen.“

Bei der Anhörung haben kommunale Spitzenverbände, Regionalräte, IHK NRW und Unternehmer.nrw zudem ihre Kritik an der Integration des Klimaschutzplans in die Landesplanung erneuert. Zwar habe die Landesregierung mit der Streichung des entsprechenden Ziels im LEP einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Ohne eine Streichung der entsprechenden Passagen im Landesplanungsgesetz bliebe der Schritt aber rechtlich folgenlos, da der Klimaschutzplan weiterhin über die Raumordnungspläne umgesetzt werden müsste. Kuper: „Die heutige Anhörung hat noch einmal deutlich gemacht: die von der Landesregierung als Abkehr von ihrem bisherigen wirtschaftsfeindlichen Kurs gefeierte Streichung des Klimaschutzes aus dem LEP ist reine Kosmetik. Mit einem Hütchenspielertrick wird ein Paradigmenwechsel vorgetäuscht, der in Wirklichkeit nicht stattgefunden hat. Wenn es der Landesregierung ernst damit ist, den Industriestandort nicht weiter zu schwächen, muss sie die notwendigen Streichungen im Landesplanungsgesetz vornehmen.“