Land lässt die Kommunen bei der Kostenerstattung für den Flüchtlingsbereich weiter im Unklaren

Aktuell finden zwischen der Rot-Grünen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden (KSPV) Verhandlungen über die Erstattung der Kosten für die Unterkunft und Versorgung der Flüchtlinge in den NRW-Kommunen statt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Die rot-grüne Landesregierung lässt die Kommunen bei der Erstattung der kommunalen Flüchtlingskosten weiter im Unklaren. Es gibt derzeit immer noch keine Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen, wie im kommenden Jahr die kommunalen Flüchtlingskosten erstattet werden. Die Zahlen, mit denen die SPD-Landtagsabgeordneten hantieren, sind unseriös. Fest steht lediglich, dass das vom Bund bereitgestellte Geld von 670 Euro pro Flüchtling pro Monat für die Erhöhung der Landespauschale genutzt werden soll. Die Landespauschale erhöht sich damit von 631.50 Euro auf 833 Euro pro Flüchtling pro Monat.

Die entscheidende Frage für die Kostenerstattung im kommenden Jahr, welche Flüchtlingszahl die Grundlage für die Landespauschale sein wird, bleibt jedoch weiter ungeklärt. Hier erwarten wir realistische Zahlen. Die Landesregierung will derzeit eine Flüchtlingszahl von rund 180.000 zugrunde legen. Für ihre eigene Arbeit verwendet die Landesregierung jedoch die Zahl von rund 280.000 Flüchtlingen. Die Größe geht aus der landeseigenen EASY-Statistik (Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer) hervor. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Erstattungsbetrag je Flüchtling erhöht wird, aber gleichzeitig der Multiplikator mit der Anzahl der tatsächlich in den Kommunen befindlichen Flüchtlinge nur zur Hälfte berücksichtigt wird. In Zeiten schnell steigender Flüchtlingszahlen wird die geplante Förderung den Bedürfnissen der Kommunen nicht gerecht. Die Landesregierung sollte lieber auf unsere Forderungen und Anträge eingehen, die konkrete Lösungen zu Problemen mit Pauschalen, Statistiken und Stichtage liefern.

Außerdem muss eine Lösung für die Kommunen gefunden werden, die freiwillig mehr Flüchtlinge aufgenommen haben, als sie laut Landesverteilschlüssel hätten aufzunehmen müssen. Dies muss das Land gewährleisten. Statt die Kommunen mit Halbinformationen zu verwirren, wäre es angebracht jetzt erst einmal die Füße still zu halten und abzuwarten, wie die Beschlüsse von Land und Kommunen endgültig aussehen.

Die Landesregierung sollte sich ein Beispiel an Bayern und dem Saarland nehmen. Die beiden Länder sorgen für eine Erstattung sämtlicher notwendiger Flüchtlingskosten der Städte und Gemeinden und übernehmen somit die nötige Verantwortung. Für Nordrhein-Westfalen ist zu befürchten, dass lediglich der Bund wieder einmal als verlässliche Partner der Kommunen agiert. Die Mittel des Bundes liegen bereits auf dem Tisch, während das Land weiter mit den Kommunen um Zahlen, Stichtage und Statistiken feilscht.“

Hierzu auch die Pressemeldung des Städte- und Gemeindebundes vom 08.12.2015:

Flüchtlingskostenerstattung noch nicht gelöst

Städte- und Gemeindebund NRW weist auf Prognoserisiko und

Gefahr einer zu geringen Kostenerstattung im Jahr 2016 hin

Bei der Finanzierung der Flüchtlingsbetreuung auf der Grundlage des

Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind noch einige Punkte ungelöst. Darauf hat

der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd

Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen: „Wir erkennen die

Bereitschaft der Landesregierung an, die Kommunen bei dieser Aufgabe zu

unterstützen und zu entlasten, aber diese Entlastung muss auch rasch

kommen und auskömmlich sein“.

In jedem Fall müsse sich die Erstattung der Flüchtlingskosten nach den realen

statistischen Zahlen richten. So sei nicht hinnehmbar, dass für die Erstattung

der Kosten im Jahr 2016 eine Prognose auf Basis der statistischen Zahlen des

Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom August 2015 zugrunde

gelegt werden soll. „Diese Zahlen sind von der Realität längst überholt“,

merkte Schneider an. Die Landesregierung sollte vielmehr auf die aktuellen

Statistiken der für Flüchtlingsmanagement zuständigen Bezirksregierung

Arnsberg zurückgreifen.

Auch sei es nicht akzeptabel, die Zahlen vom Jahresanfang für die

Kostenerstattung für das gesamte Jahr zugrundezulegen. „Wir müssen damit

rechnen, dass die Flüchtlingszahlen auch 2016 noch deutlich steigen“, merkte

Schneider an. Daher sei auch während des laufenden Jahres zu prüfen, ob die

prognostizierten Zahlen dem tatsächlichen Zustrom an Flüchtlingen

entsprechen, und die Erstattung gegebenenfalls zu erhöhen.

Darüber hinaus müsse eine Lösung gefunden werden für solche Kommunen,

die mehr Flüchtlinge aufgenommen haben, als sie laut Landesverteilschlüssel

aufzunehmen verpflichtet gewesen wären. Diese Städte und Gemeinden

erhalten für 2015 und 2016 überhaupt keine Erstattung für das

Zusatzkontingent. „Wir dürfen die interkommunale Solidarität in der

Flüchtlingsversorgung nicht dadurch bestrafen, dass daraus finanzielle

Nachteile für die betreffende Kommune erwachsen“, mahnte Schneider