Einberufung einer Sondersitzung des Innenausschusses im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln

Nach den serienweisen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof hat die CDU-Landtagsfraktion heute die Einberufung einer Sondersitzung des Innenausschusses beantragt. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende André Kuper:

„Dass Frauen im Schatten des Kölner Doms eingekesselt, entkleidet und beraubt werden, ist ein widerwärtiger Vorgang. Die Öffentlichkeit erwartet zu Recht, dass diese Taten schnellstmöglich und umfassend aufgeklärt werden. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion die Einberufung einer Sondersitzung des Innenausschusses beantragt. Innenminister Jäger muss unverzüglich erklären, weshalb der Rechtsstaat in dieser Nacht mitten in Köln abwesend war.“

Nachfolgend der Antragstext und Fragenkatalog, den Innenminister Jäger am Montag, 11. Januar ab 10 Uhr in der Sondersitzung beantworten muss:

Einberufung einer Sondersitzung des Innenausschusses gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Namen der von der CDU-Fraktion gestellten Mitglieder des Innenausschusses beantrage ich hiermit gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen die unverzügliche  Einberufung des Innenausschusses zu einer Sondersitzung. Als Termin für diese Sondersitzung rege ich den 11.01.2015 um 13:00 Uhr an. Einziger Tagesordnungspunkt soll sein:
„Serienweise Übergriffe auf Frauen rund um den Kölner Hauptbahnhof während der Silvesternacht“
Die CDU-Fraktion hat zu den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln bereits gestern Mittag (04.01.2016) einen ausführlichen schriftlichen Bericht der Landesregierung für die Sitzung des Innenausschusses am 21.01.2015 beantragt. Seither ist eine Fülle neuer Details zu den Vorkommnissen rund um den Hauptbahnhof bekannt geworden, die aufgezeigt haben, dass hier eine neue Dimension erreicht ist. Der Leitende Polizeidirektor Michael Temme erklärte am Montag: „Dieser Einsatz hat alles getoppt, was wir bislang erlebt haben. Das hat es noch nicht gegeben.“ Polizeipräsident Wolfgang Albers sprach von „Straftaten in völlig neuer Dimension“ und einem „völlig unerträglichen Zustand“ (Kölnische Rundschau vom 05.01.2016). Den Erkenntnissen der Polizei zufolge sollen sich am Silvesterabend demnach rund 1.000 Männer nordafrikanischer bzw. arabischer Herkunft im Schatten des Doms versammelt haben. Aus dieser Großgruppe heraus hätten sich immer wieder kleinere
Gruppen gelöst, die Frauen umzingelt, bedrängt und ausgeraubt hätten. Polizeipräsident Albers sprach in diesem Zusammenhang von „Sexualdelikten in sehr massiver Form“ und einer Vergewaltigung.

Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte bereits am 03.01.2016 berichtet, dass die Männer sich „feixend und johlend über ihre Opfer hergemacht haben“. Eine Frau wird in dem Bericht mit der Aussage „Mir wurde unter mein Kleid und an mein Gesäß gegriffen“ zitiert, eine andere Frau berichtete, dass man ihr den Rock und Slip zerrissen habe. Polizisten, die vereinzelt zu sehen gewesen seien, und die man angesprochen habe, seien „sichtlich überfordert“ oder mit anderen Aufgaben beschäftigt gewesen. Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Arnold Plickert sagte der Deutschen Presseagentur am 04.01.2016, die stark alkoholisierten Täter seien „völlig enthemmt und gewaltvoll“ vorgegangen. „Ein Täter hat einer Zivilpolizistin in die Hose gefasst“, so Plickert weiter. Bei den am Einsatz beteiligten Polizeibeamten herrsche eine „tiefe Betroffenheit“.

Bis zum gestrigen Montag (04.01.2016) sollen wegen der Vorkommnisse in der Silvesternacht insgesamt 60 Strafanzeigen bei der Kölner Polizei eingegangen sein, ein Viertel davon wegen sexueller Belästigung. Am 05.01.2016 berichtete der WDR bereits von 90 Anzeigen. Die Zahl der Geschädigten bezifferte die Polizei auf 80 Personen, rechnete aber mit weiteren Anzeigen. Zudem wurde bekannt, dass drei der fünf Tatverdächtigen, die am Sonntagmorgen von der Bundespolizei im Bahnhof gefasst wurden, inzwischen wieder freigelassen wurden. Die beiden übrigen Verdächtigen landeten in Untersuchungshaft – allerdings wegen Taschendiebstahls und nicht wegen Sexualdelikten. Zu Herkunft und aufenthaltsrechtlichem Status der Tatverdächtigen liegen bislang keine
gesicherten Informationen vor. Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte am 03.01.2016 zunächst berichtet, die Tatverdächtigen stünden „schon seit vielen Monaten im Fokus der Polizei, weil sie in der Innenstadt und auf den Amüsiermeilen wie den Ringen und der Zülpicher Straße Partygänger bestehlen oder ausrauben.“ Ein Ermittler erklärte dazu gegenüber dem Stadt-Anzeiger: „Die haben nichts mit den Flüchtlingen zu tun, die seit Monaten nach Deutschland kommen.“ Demgegenüber zitierte der Express am 04.01.2015 einen Polizisten, der in der Silvesternacht vor Ort war und mehrere verdächtige Männer aus der Menge geholt habe wie folgt: „Sie hatten alle kopierte Papiere dabei, Aufenthaltsbescheinigungen für Asylverfahren.“ Auch ein vomWDR interviewter Augenzeuge des Geschehens im Kölner Hauptbahnhof erklärte: „Das waren Syrer“ (WDR-aktuell vom 04.01.2016, ab ca. 1:25 Min., online abrufbar unter: http://www1.wdr.de/themen/aktuell/koeln-uebergriffesilvester-
hauptbahnhof-100.html).
Angesichts von Art und Ausmaß der im Raum stehenden Vorwürfe sowie der nach wie vor teilweise unklaren Faktenlage ist es zwingend erforderlich, dass die Landesregierung in einer außerplanmäßigen Sitzung ausführlich zu den Vorfällen Stellung nimmt. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere auch folgende Fragen beantwortet werden:
1.) Wie viele Strafanzeigen sind wegen der o.g. Vorfälle insgesamt erstattet worden?
(Bitte jeweils einzeln unter Angabe von Tatort, Tatzeit und konkretem Tatvorwurf
auflisten.)
2.) Wie stellt sich der Sachstand der diesbezüglich eingeleiteten Ermittlungsverfahren
dar?
3.) Inwieweit ist es zutreffend, dass – wie der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner o.g.
Ausgabe berichtete – die von den Geschädigten angesprochenen Polizeikräfte
„sichtlich überfordert“ oder mit anderen Aufgaben beschäftigt gewesen seien?
4.) Welche konkreten Ergebnisse hat die von der Polizei angekündigte Auswertung
umfangreicher Videoaufnahmen erbracht?
5.) Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den Tatverdächtigen vor?
(Bitte Alter, Staatsangehörigkeit, Zeitpunkt des Aufenthaltsbeginns in Deutschland,
aufenthaltsrechtlicher Status und etwaige Vorstrafen für jeden Tatverdächtigen
einzeln auflisten).
6.) Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den Geschädigten/Opfern
vor? (Bitte Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit für jedes Opfer bzw. jeden
Geschädigten der angezeigten Delikte jeweils einzeln auflisten).
7.) Ist es zutreffend, dass – wie der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner o.g. Ausgabe
berichtete – viele der Tatverdächtigen „schon seit vielen Monaten im Fokus der
Polizei“ stehen? (Bitte für jeden Tatverdächtigen sämtliche Vorfälle mit
Datumsangabe auflisten, wegen der die jeweilige Person polizeibekannt ist.)
8.) Auf Initiative der CDU-Fraktion (Drs. 16/6857) wurde zur Erfassung spezifischer
Fallzahlen im Polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei NRW die
Begehungsweise „Antanzen“ am 28.10.2014 als Erfassungskriterium (sog.
Katalogwert) hinzugefügt und für Recherchen in der Datenbank FINDUS
bereitgestellt. Die Kreispolizeibehörden wurden angewiesen, diesen Katalogwert
bei Strafanzeigen und Meldungen bei allen Delikten zu nutzen, die mit den·Modi
Operandi „Antanzen“ begangen wurden.
a) Wie viele Tatverdächtige der o.g. Vorfälle sind in der Vergangenheit bereits
wegen der Begehungsweise „Antanzen“ polizeilich erfasst worden?
b) Welche strafprozessualen sowie straf- und/oder ausländerrechtlichen
Konsequenzen haben diese Erfassungen jeweils nach sich gezogen? (Bitte
für jeden Tatverdächtigen einzeln auflisten.)
9.) Wie viele Delikte mit den Modi Operandi „Antanzen“ wurden seit dem Beginn der
Erfassung im Zuständigkeitsbereich des PP Köln registriert? (Bitte monatsweise
nach „geklärt“, „ungeklärt“, „insgesamt“ aufschlüsseln.)
10.) Wie viele Tatverdächtige wurden zu den aufgeklärten Delikten im
Zuständigkeitsbereich des PP Köln erfasst? (Bitte nach Staatsangehörigkeiten
aufschlüsseln.)
11.) Misst die Landesregierung der Tatbegehungsweise „Antanzen“ angesichts der
Vorfälle in der Silvesternacht in Köln noch immer eine „relativ untergeordnete
Bedeutung“ zu (so die wörtliche Bewertung des Ministeriums für Inneres und
Kommunales in Vorlage 16/2979, S. 6).