Landesregierung muss Kommunen Flüchtlingskosten schnell und vollumfänglich erstatten

Zu den Ankündigungen von Innenminister Jäger zur Erstattung der kommunalen Flüchtlingskosten erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Trotz aller angekündigten Änderungen über die Ausgestaltung der Flüchtlingspauschale bleibt es dabei, dass die Landeserstattungen weiterhin nicht den realen finanziellen Herausforderungen der Städte und Gemeinden durch die stark steigenden Flüchtlingszahlen gerecht wird. Die Kommunen bleiben auf einem großen Teil ihrer Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen sitzen. Letztlich konnte nur dank der erheblich aufgestockten Bundesbeteiligung von 626 Millionen Euro im kommenden Jahr eine strukturelle Verbesserung der Flüchtlingspauschale vorgenommen werden

Weiterhin erhalten die Kommunen aber nicht die Mittel vom Land, die sie für die Aufgabe der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen benötigen. Daher sollte das Pauschalsystem endlich durch eine volle Erstattung kommunaler Flüchtlingskosten ersetzt werden, so wie es andere Bundesländer wie Bayern und das Saarland vormachen.

In jedem Fall muss sich die Erstattung der Flüchtlingskosten aber nach realen Zahlen richten. Das größte Defizit bleibt, dass die Flüchtlingskostenpauschale weiterhin unabhängig von der real zu versorgenden Anzahl von Flüchtlingen in den Kommunen gezahlt werden soll. Es ist jetzt an der Zeit die Kurskorrektur vorzunehmen und die das derzeit unzureichende Pauschalsystem abzuschaffen. Mit einem aktuellen Antrag (16/11228) fordern wir, dass das Land über eine nachgelagerte Spitzabrechnung endlich alle Kosten erstattet, die den Kommunen entstehen. Das Land darf die Städte und Gemeinden nicht weiter mit den Herausforderungen der Flüchtlingskrise im Regen stehen lassen.“

Hier der CDU-Antrag „Kommunen dürfen nicht auf Flüchtlingskosten sitzenbleiben“