Sperrklausel für Kommunalwahlen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist auf dem parlamentarischen Weg

Der Hauptausschuss des Landtages stimmte heute als erster Ausschuss mehrheitlich dem Gesetz zur Einführung einer Sperrklausel für Kommunalwahlen zu.

Heute haben die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen das Gesetz zur Einführung einer Sperrklausel von 2,5 Prozent für die Kommunalwahlen im Hauptausschuss zugestimmt und damit eine weiter Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen.

Dieser Beschluss ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Stärkung aller kommunalen Vertretungskörperschaften und der kommunale Familie insgesamt . Wenn die Räte und Kreistage durch die Zersplitterung in ihrer Funktionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit bedroht sind, ist auch die Stärke der Kommunen bedroht. Die Zahl der Ratsfraktionen sowie der Gruppierungen und Einzelbewerber ohne Fraktionsstatus hat sich in den Gemeindevertretungen seit der letzten Kommunalwahl drastisch erhöht. Dadurch sind die Funktionsfähigkeit und das kommunale Ehrenamt gefährdet.

Die CDU hat sich seit langem klar für die Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Die 2,5 Prozent scheinen geeignet, den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen und der möglichst weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen gerecht zu werden. Die Expertenanhörung zur verfassungsrechtlichen Normierung einer 2,5 Prozent-Sperrklausel hat uns in unserer Ansicht bestärkt, dass dieses Instrument politisch geboten und rechtlich möglich ist.

Trotz der Bedenken einzelner Juristen, halten wir eine Sperrklausel in der Verfassung für rechtlich zulässig. Denn eine Sperrklausel in moderater Höhe bietet gleichzeitig einen ausgewogenen Beitrag zu Wahlrechtgleichheit, angesichts der unterschiedlichen faktischen Hürden von 0,7 bis 2,8 Prozent und angesichts der unterschiedlich notwendigen Stimmen für das erste Mandat. Dies bestärkt uns darin, an dem Weg der Änderung der Verfassung festzuhalten. Wir sind es den tausenden ehrenamtlichen Mandatsträgern in den Räten und Kreistagen und den Kommunen schuldig, als Gesetzgeber tätig zu werden, damit die aktuellen Erschwernisse der Ratsarbeit durch die Zersplitterung der Räte endgültig zu einer Funktionsunfähigkeit führen.

  • Hinweis:

Das Plenum des Landtags wird sich am Donnerstag, 9. Juni 2016 in zweiter Lesung mit dem Gesetz beschäftigen.

Die abschließende dritte Lesung wird im Juli stattfinden.