Abschiebeabkommen: Kritik des Innenministers soll von dessen eigenen Versäumnissen ablenken

Zur Kritik von Innenminister Jäger an der Abschiebepraxis und nach der Brandstiftung der Flüchtlingsunterkunft in Düsseldorf an den Bundesbehörden erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Mit der Kritik an Bundesregierung und BAMF will Innenminister Jäger von den eigenen Versäumnissen im nordrhein-westfälischen Asylsystem ablenken. Wenn er nach der Brandstiftung in der Düsseldorfer Flüchtlingsunterkunft die Probleme bei der Rückführung von nordafrikanischen Asylsuchenden kritisiert, macht er den zweiten vor dem ersten Schritt. Zur Beschleunigung der Asylgesuche aus Algerien und Marokko darf die nordrhein-westfälische Landesregierung das Gesetz zur Einstufung zu sicheren Herkunftsländern im Bundesrat in der kommenden Woche nicht ablehnen. Es zeugt von einer Doppelmoral von Rot-Grün, einerseits zu verlangen, dass Asylsuchende aus Algerien und Marokko nicht mehr nach Nordrhein-Westfalen zugewiesen und zeitnah abgeschoben werden, gleichzeitig aber der beschleunigten Ablehnung der Asylbegehren aus den Maghreb-Staaten im Weg zu stehen.

Gleichzeitig verschärft die Praxis des Landesaufnahmesystems mit über 200 Notunterkünften die Probleme in den Kommunen. Nicht nur, dass mehr als 40.000 Plätze in den Landeseinrichtungen frei sind, während die Kommunen händeringend nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten suchen. Die Landesregierung nutzt darüber hinaus nicht die gesetzlichen Möglichkeiten des Asylrechts aus. 15.000 Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern werden nicht in Landeseinrichtungen im Rahmen der beschleunigten Verfahren untergebracht, sondern leben bereits in den Kommunen.

Für die Brandstiftung in der Asylunterkunft in Düsseldorf gibt es keine Entschuldigung. Hier haben die Behörden und Gerichte die notwendigen und erforderlichen Maßnahmen gegen die Täter zu treffen. Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Vorschriften zum Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung und zur erleichterten Ausweisungen straffälliger Ausländer und Asylbewerber verschärft und damit den Behörden, auch in Nordrhein-Westfalen, alle Möglichkeiten an die Hand gegeben, auf die Vorfälle angemessen und rechtsstaatlich zu reagieren.“