14 Sep André Kuper zum 2. Nachtragshaushalt des Landes NRW
Zur Verabschiedung des 2. Nachtragshaushalt durch Rot-Grün im Landtag erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:
„Die Schulden von heute sind die Zinsbelastungen von morgen. 144 Milliarden Schulden stehen Zinsen von 136 Milliarden Euro gegenüber, die seit 1973 an die Banken gezahlt wurden. Schulden finanzieren in Nordrhein-Westfalen keine Zukunft, sondern die Vergangenheit. So sieht die rot-grüne Generationengerechtigkeit aus. Nachtragshaushalte haben in Nordrhein-Westfalen die Qualität von Quartalsmeldungen, die bereits bei der Verabschiedung überholt sind. Auch hieran zeigt sich die finanzpolitische Konzeptlosigkeit der Regierung Kraft.
Inhaltlich werden ebenfalls keine Akzente gesetzt: Die Integration der Flüchtlinge ist eine der großen Herausforderungen für die Städte und Gemeinden – das Gelingen von Integration entscheidet sich vor Ort. Deshalb müssen unsere Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe erfolgreich zu meistern. Das haben SPD und Grüne im Landtag heute erneut verhindert. Denn wir fordern, dass jede Stadt beziehungsweise Gemeinde 2017 und 2018 für jeden neuen anerkannten Asylbewerber eine Integrationspauschale von 1.000 Euro erhalten soll. 2016 sollen die gesamten Bundesmittel von 434 Mio. Euro 1:1 an die Kommunen weitergeleitet werden. Damit lässt sich vor Ort viel bewegen und ein gutes Fundament erstellen. Dafür können die vom Bund zur Verfügung stehenden Integrationsmittel eingesetzt werden.
Auch im Umgang mit den Unwetterfolgen hat sich die Landesregierung bis auf die Knochen blamiert. Die CDU-Landtagsfraktion hatte bereits 2014 einen Vorschlag für einen Unwetterfonds vorgelegt. Dieser wurde von Rot-Grün abgelehnt. Die CDU-Landtagsfraktion will mit dem Fonds Strukturen schaffen, um den Menschen schnell zu helfen. Hieran sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen offensichtlich nicht interessiert. Unser Vorschlag wurde heute erneut abgelehnt. Rot-Grün wird nicht einmal aus Schaden klug.“
Hintergrund: Im Zuge der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration hat der Bund zugesagt, den Ländern für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Integrationspauschale wird durch eine Erhöhung des Länderanteils zulasten des Bundes an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt. Auf Nordrhein-Westfalen entfällt hiervon ein Anteil von 434 Millionen Euro. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute von der Bundesregierung verabschiedet.