André Kuper zu den Mängeln bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber in NRW

Die neuesten Zahlen zu Ausreisepflichten, Duldungen und Abschiebungen belegen, dass die rot-grüne Landesregierung immer noch nicht die Notwendigkeit einer konsequenten Rückführungspolitik verstanden hat. Wenn abgelehnte Asylbewerber nicht konsequent auch aus Nordrhein-Westfalen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, bedroht dies letztlich die Akzeptanz des Asylrechts in Deutschland.

Während die rot-grüne Landesregierung immer nur über das Problem bei der Abschiebung von Maghreb-Flüchtlingen lamentiert, zeigen Zahlen aus dem Ausländerzentralregister, dass der Innenminister das größere Problem der Geduldeten aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans ignoriert. In Nordrhein-Westfalen wird fast jeder 3. Ausreisepflichtige geduldet. Nicht mehr nachzuvollziehen ist, dass die Hälfte aller Geduldeten in Nordrhein-Westfalen aus den sechs Westbalkan-Staaten kommen, die eigentlich sichere Herkunftsländer sind. Hier zeigt sich die Wirkung der Landeserlasslage sowie die verfehlte Organisation bei der Erstaufnahme bis zur Rückführung hier in Nordrhein-Westfalen, die dafür verantwortlich sind, dass mehr als 20.000 Menschen aus sicheren Herkunftsländern geduldet werden.

Die Praxis der schleppenden Abschiebung in Nordrhein-Westfalen ist und bleibt vorwiegend ein hausgemachtes Defizit. Denn das Land lässt die Kommunen bei der wachsenden Aufgabe der Rückführung im Stich. Es ist notwendig, die Aufgabe der Rückführung zu zentralisieren und die Ausländerämter der Kommunen zu entlasten. Notwendig ist auch, die Erlasslage zur Abschiebepraxis zu entrümpeln, damit Rückführungen auch machbar sind. Wichtig ist auch, dass in Nordrhein-Westfalen ein zentrales Rückführungszentrum sowie einen Ausreisegewahrsam geschaffen wird, um zu verhindern das Ausreisepflichtige Untertauchen.

Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits im Dezember 2015 ein Konzept vorgelegt, um die Menschen ohne Anspruch auf Asyl zeitnah in ihre Heimatländer zu bringen und abgelehnte Asylbewerber konsequent zurückzuführen. Darin wird die Landesregierung dazu aufgefordert, eine konsequente Rückführungspolitik sofort umzusetzen, um die freiwillige und unfreiwillige Aufenthaltsbeendigung abgelehnter Asylbewerber künftig effektiver zu organisieren. Nur wenn bestehende Ausreiseverpflichtungen auch vollzogen werden, können die Legitimation des Asylrechts erhalten bleiben und die Ressourcen auf die Schutzbedürftigen konzentriert werden. Das aufenthaltsrechtliche Schicksal eines Asylantragstellers darf nach negativer Asylentscheidung aber nicht davon abhängen, in welchem Bundesland ein Flüchtling sich aufhält. Menschen ohne Bleibeperspektive müssen unser Land wieder verlassen – diese Aufgabe ist nicht neu, sie ist nicht immer populär aber sie wird immer wichtiger.

Rheinische Post vom 30. September 2016