Naturschutz gelingt nur gemeinsam

Zur heutigen abschließenden Beratung des rot-grünen Landesnaturschutzgesetzes und dem Änderungsantrag der CDU mit 60 Einzeländerungen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Wer für die Natur etwas erreichen will, wird dies nur gemeinsam mit denjenigen schaffen, die jeden Tag in und mit der Natur arbeiten. Es muss endlich Schluss sein mit dem Gegeneinander von sogenannten Naturschützern und Naturnutzern. Deshalb beantragt die CDU-Landtagsfraktion für die heutige Sitzung des Umweltausschusses 60 Änderungen am rot-grünen Gesetzentwurf. Sie sollen die Gleichrangigkeit von Nutzern und Schützern gewährleisten und die Stellung der Kommunen beim Naturschutz stärken.

Wie schon beim Landesjagdgesetz ist auch das Landesnaturschutzgesetz ein vom grünen Umweltminister ideologisch getünchter Aufschlag. Eine ehrliche Einbeziehung der Betroffenen vor Ort hat nicht stattgefunden und ist ganz augenscheinlich auch nicht im Interesse von Minister Remmel. Wir haben mit unseren Änderungsanträgen einen Weg aufgezeigt, bei dem die Interessen aller Seiten zu Wort kommen. Es ist schade, dass die rot-grüne Koalition lieber ideologische Grabenkämpfe der Grünen austrägt, als sich auf ein sachliche fundiertes und wissenschaftlich überprüfbares Gesetz zu einigen.“

 

Zusammenfassung der Änderungen aus dem CDU-Änderungsantrag:

– Die sogenannte 1:1-Regelung wird wieder hergestellt. Die landwirtschaftliche Fläche, die als Ausgleich in Anspruch genommen wird, soll nicht größer sein, als die Fläche, auf der der Eingriff stattfindet. Qualitative Verbesserungsmaßnahmen haben Vorrang vor der puren Flächeninanspruchnahme.

– Landwirte sollen ihre Flächen behalten. Das Vorkaufsrecht in Naturschutzgebieten gibt es nur dann, wenn dies zur Erfüllung des Naturschutzzwecks und zur Umsetzung des Landschaftsplans erforderlich ist.

– Beim Hochwasserschutz müssen wir schneller als bisher vorankommen. Die Anlage von Dämmen, Deichen und Hochwasserschutzeinrichtungen dienen dem Umweltschutz und sind keine Eingriffe in die Natur.

– Wir brauchen die Kommunen vor Ort als die entscheidenden Partner bei der Umsetzung des Naturschutzgesetzes. Folgerichtig sieht der Antrag der CDU eine deutliche Stärkung der Kommunen vor. Sie erfüllen die gesetzlichen Aufgaben des Naturschutzes weiterhin als Pflichtaufgabe, aber nicht mehr nach Weisung des Umweltministers. Das Minister Remmel sich in jedes Detail der Naturschutzverwaltung einmischen kann ist nicht mehr zeitgemäß.

– Die Naturschutzverbände sind freiwillige und wichtige Zusammenschlüsse. Aber sie sind nicht die Oberaufsicht über die Kommune.

– Der Naturschutzbeirat wird zu einem echten Beratungsgremium für die jeweilige untere Naturschutzbehörde umgestaltet. Wir wollen alle an der Landschaft beteiligten Verbände einbeziehen. Deshalb wird ihre Zahl erhöht.

– Ersatzgelder, die die Kreise einnehmen, verbleiben dort und werden für den Naturschutz eingesetzt und nicht an die Bezirksregierung abgeführt.

– Wir wollen überall biologische Stationen einrichten, die von Kommunen, Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam getragen werden.

– Was gute landwirtschaftliche und forstliche Praxis ist wird nach den neuesten wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen festgesetzt. Für Sonderregelungen und Sonderverbote auf Landesebene ist da kein Platz.

– Die Vorschriften, die das Führen von Pferden und das Reiten mit Hund verbieten, werden wir streichen. Bei der Erholung in der freien Landschaft setzen wir auf gegenseitige Rücksichtnahme von Reitern, Radfahrern und Fußgängern, nicht auf immer weitere Verbote.

– Rechtlich verpflichtende Unterhaltungsmaßnahmen von Gräben und Wasserläufen sind keine ausgleichspflichtigen Eingriffe, und auch nicht die Anlage von Wasserableitungsgräben.

– Nationalparke sollen nicht durch die Regierung, sondern ausschließlich durch ein jeweiliges Nationalparkgesetz vom Landtag eingerichtet werden können.

– Landschaftspläne unterliegen ausdrücklich nur noch der Rechtsaufsicht. Auch entfällt die Pflicht zur flächendeckenden Landschaftsplanung. Da, wo etwas zu schützen ist, wird es geschützt. Aber das gesamte Land mit der Planung zu überziehen, geht zu weit.

 

Alle Änderungen finden Sie im Änderungsantrag nachstehend

aenderungsantrag-der-cdu-zum-lnatschg