15 Dez „Gesetz zur Stärkung des Kreistags“: Höhere Kosten für Kommunen und Schwächung der Landräte
Zur Plenardebatte im Landtag zum „Gesetz zur Stärkung des Kreistags“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper: „Das Gesetz ist ein Eingriff in die Aufgaben und Zuständigkeiten der Landräte und Kreistage. Völlig ohne Not gefährdet die Landesregierung so die Funktion und Arbeit der Kreise. Statt von einem ‚Gesetz zur Stärkung des Kreistags‘ zu sprechen, müsste man es in ‚Gesetz zur Schwächung der Landräte und des bürgerschaftlichen Engagements‘ umtaufen.
Es gibt weder sachliche Gründe noch Erforderlichkeiten für die geplante Änderung der Kreisordnung. Die Kreise nehmen die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht, effizient und wirtschaftlich wahr. Voraussetzung für diese Arbeit ist nicht zuletzt das gute Zusammenwirken von Landräten auf der einen und Kreistagen auf der anderen Seite. Das Gesetz sorgt hingegen vor allem für eins: wesentlich höhere Kosten, die sich letztlich in der Umlage der regionsangehörigen Kommunen niederschlagen.
Die Abschaffung des Kreisausschusses und die optionale Einführung der Beigeordnetenverfassung ist eine unsinnige Beschneidung des bürgerschaftlichen Engagements. Ein jahrzehntelang bewährtes Modell auf Kreisebene wird so grundlegend verändert – ohne überzeugende Argumente, ohne Bedarf und ohne Mehrwert – dafür mit erheblichen Mehrkosten für die Kommunen. Das ist rot-grüner Irrsinn in Reinform.“