Antrag zur Notfallsanitäterausbildung: Ein wichtiger Schritt für eine bessere Ausbildung der Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen

Heute hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Initiative der CDU-Fraktion einen fraktionsübergreifenden Antrag zur weiteren Umsetzung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern verabschiedet. Das kommentiert der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper, so:

„In Nordrhein-Westfalen ist die Ausbildung der Notfallsanitäter selbst zum Notfall geworden. Es droht mittelfristig ein Personalmangel – und das ausgerechnet in der medizinischen Notfallrettung. Heute hat der Landtag auf Initiative der CDU beschlossen: Die gesetzlich festgelegten Regelungen zur Finanzierung und Umsetzung der Notfallsanitäterausbildung sind einzuhalten – von den Kreisen und Städten, von den Leistungserbringern und auch von den Krankenkassen. Die notwendigen Handlungsschritte sind ohne weitere Verzögerung umzusetzen, um die Qualität der Leistungserbringung in der medizinischen Notfallrettung mittelfristig nicht zu gefährden. Gleichzeitig haben wir heute die Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die Notwendigkeit vor dem Hintergrund der bisherigen schleppenden Ausbildung bestehen könnte, die Personalbedarfe der ersten Ausbildungsjahrgänge höher anzusetzen, um eine mögliche entstehende Personallücke zu schließen. Wenn sich die CDU/CSU/SPD-Bundesregierung zu einer Fristverlängerung durchringt, dann hilft sie damit im Besonderen Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung hilft, den Zeitverlust aus dem verschleppten Landesrettungsgesetz in Nordrhein-Westfalen wett zu machen. Dies würde den zahlreichen Ehren- und Hauptamtlichen in der medizinischen Notfallrettung und den Kreise und Städten ungeheuer helfen.“
Der direkt gewählte heimische Landtagsabgeordnete weiter: „Das Aus- und Fortbildungssystem kommt in Nordrhein-Westfalen nicht in Schwung. Grund dafür ist: Mit deutlicher Verzögerung durch das Landesgesundheitsministerium NRW wurde das Landesrettungsgesetz angepasst und
damit sehr spät erst die Voraussetzung in Nordrhein-Westfalen für die Aus- und Fortbildung geschaffen. Seitdem ist es zahlreichen Kreisen und Städten nicht möglich, ihren Rettungsdienstbedarfsplan mit der geplanten Notfallsanitäter-Ausbildung mit den Krankenkassen zu verhandeln, denn: Die Kosten der Aus- und Fortbildung sind von den Krankenkassen zu tragen. Solange eine Bedarfsplanung nicht im Einvernehmen mit den Krankenkassen ist, sehen sich die Kreise und Städte dem Finanzierungsrisiko für die Ausbildung ausgesetzt. Bei vielen klammen Kommunen ist dies ein Ding der Unmöglichkeit. Die Folge: Kreise und Städte sind bei der Ausbildung sehr zurückhaltend – mit allen Folgen für die medizinische Notfallrettung in der nahen Zukunft.
Die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen hat seit dem Inkrafttreten des Landesrettungsgesetzes NRW vor zwei Jahren die rot-grüne Landesregierung aufgefordert, schnellstmöglich für eine Beseitigung der aufgetretenen Probleme bei der Notfallsanitäterausbildung zu sorgen. Erst jüngst bestätigten im Rahmen einer von der CDU beantragten Sachverständigenanhörung alle maßgeblichen Experten die von Seiten der CDU vorgetragenen Probleme und die gleichzeitig mit vorgelegten Lösungsansätze. Ein hoher Druck, den sich SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN nun nicht mehr entziehen konnten.“
Hintergrund:
Bereits seit dem 1. Januar 2014 regelt das bundesweit geltende Notfallsanitätergesetz die Ausbildung zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern. Mit dem neuen Berufsbild soll die medizinische Notfallrettung bundesweit qualitativ zum Wohle der Patienten gesichert werden.