Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer: Rot-grüne Pläne schaden der Integration, verstoßen gegen das Grundgesetz und sind politisch verantwortungslos

Im Rahmen der heutigen Sitzung der CDU-Landtagsfraktion standen der rot-grüne Vorstoß für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer und das Thema Innere Sicherheit im Fokus. Zudem war der neue Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Bundestag, Dr. Günter Krings MdB, Gast der Fraktion.

 
Zum Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer erklärt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende André Kuper: „Wir waren schon immer gegen ein kommunales Ausländerwahlrecht. Es würde jede Politik für Integration ad absurdum führen. Wer hier wählen will, muss auch Deutscher werden wollen, mit allen Rechten und Pflichten. Das Wahlrecht steht am Ende und nicht am Anfang einer erfolgreichen Integration. Das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht sagen: das Wahlrecht ist an die deutsche oder die EU-Staatsbürgerschaft gebunden. Das rot-grüne Vorhaben ist damit nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig. Geradezu fassungslos macht, dass Frau Kraft auch in der aktuellen Lage am rot-grünen Plan für ein Ausländerwahlrecht festhält. In einer Situation, in der Erdogan und seine Gefolgsleute versuchen, unser Land zu spalten, will Rot-Grün diesen innertürkischen Konflikten auch noch Raum in unseren Stadtparlamenten geben. Mit der Einführung des Ausländerwahlrechts drohen AKP-nahe Gruppierungen in unsere Stadt- und Gemeinderäte einzuziehen. Dass Frau Kraft dieses Problem nicht einmal angesichts der aktuellen Lage sehen will, ist mir unbegreiflich. Sie und ihre Minister lassen die Kommunen mit den Veranstaltungen von türkischen Ministern alleine und verschärfen nun auch noch die Situation vorm Ort. Frau Kraft muss die rot-grünen Pläne ein für alle Mal beerdigen.“
 
Der direkt gewählte heimische Landtagsabgeordnete weiter: „Es darf in Deutschland keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit geben. Dafür hat gerade Nordrhein-Westfalen viel Nachholbedarf. Der Bund und alle Bundesländer, die eine Grenze zu einem Nachbarstaat haben, setzen auf die Schleierfahndung, um die organisierte Kriminalität, Diebesbanden und die islamistische Szene trotz offenen Binnengrenzen bekämpfen zu können. Nordrhein-Westfalen muss hier endlich nachziehen. Der Fall Amri hat darüber hinaus gezeigt, dass der fehlende Wille der NRW-Landesregierung für eine konsequente Durchsetzung des Aufenthaltsrechts zu sorgen, fatale Folgen haben kann. Innenminister Jäger behauptet, man habe keine Handhabe gehabt, um Amri vor seiner Tat festsetzen zu können. Das haben viele Fachleute mit guten Gründen bezweifelt. Vor diesem Hintergrund untergräbt die Aussage, man sei bis an die Grenze des Rechtsstaats gegangen, das Vertrauen der Menschen in einen starken Staat. Vollkommen unverständlich ist aber, dass vor dem Attentat von Berlin keine Vorschläge der NRW-Regierung kamen, um durch Gesetzesänderungen eine solche Handhabe zu schaffen. Im Gegenteil: Man stand mit der SPD-Bundestagsfraktion auf der Bremse, als der Bundesinnenminister eine Verschärfung der Abschiebehaft vorgelegt hat – wohlgemerkt vor dem Anschlag. Eine Politik nach dem Motto „Sicherheit light“ sollte es nirgendwo in Deutschland geben, aber erst recht nicht im größten Bundesland.“