Themen der 50. Kalenderwoche

  • Kommission für mehr Sicherheit in NRW startet –
  • Experten begrüßen geplanten Gruppen-Status für Fraktionslose –
  • Spatenstich für Leverkusener A1-Rheinbrücke –
  • NRW-Polizei besiegelt neue Sicherheitspartnerschaft –
  • 42 Millionen Euro Investitionen in Grüne Infrastruktur –
  • Akzeptanz für die Windenergie sichern –
  • Neue IT-Assistenzsyteme im BAMF für mehr Qualität und Sicherheit –
  • Konzept der sicheren Herkunftsstaaten wirkt –

Kommission für mehr Sicherheit in NRW startet 

Die sog. „Bosbach-Kommission“ für mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen wird im Januar 2018 ihre Arbeit aufnehmen.

Arbeitsauftrag der Regierungskommission wird es sein, die Sicherheitsarchitektur in Nordrhein-Westfalen und Deutschland zu überprüfen, Defizite aufzuzeigen und Empfehlungen vorzulegen, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen. Ziel ist es, die Sicherheitslage in Nordrhein-Westfalen spürbar zu verbessern, um die offene Gesellschaft dauerhaft zu erhalten. In Zeiten terroristischer Bedrohung und grenzübergreifender Kriminalität müssen die Sicherheitsbehörden über effiziente Ermittlungsinstrumente und die unabweisbar notwendigen rechtlichen Befugnisse verfügen. Dies umfasst auch und insbesondere den wirksamen Vollzug bestehender Befugnisse durch eine adäquate personelle und materielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden und ihre wechselseitige Zusammenarbeit zwischen EU-Ebene, Bund und Ländern.

Dem Landtag und der Landesregierung sollen rechtzeitig vor Ende dieser Legislaturperiode Vorschläge unterbreitet werden, um diese noch in konkrete Politik gießen zu können. Untersucht werde vor allem, was Sicherheitsbehörden an Personal, moderner Technik und rechtlichen Instrumentarien im Kampf gegen die Kriminalität benötigten. Die Zusammenarbeit aller Ebenen – Europa, Bund, Länder und Kommunen – muss besser werden.

Die Expertenkommission hat den übergeordneten Auftrag, die gesamte Sicherheitsarchitektur mit dem Ziel eines jederzeit handlungsfähigen und wehrhaften Rechtsstaats im Einklang von Freiheit und Sicherheit zu überprüfen. Hieraus abgeleitet hat die Kommission konkrete Aufgaben zu folgenden Schwerpunkten.

Die Expertenkommission überprüft und bewertet die Situation der Landespolizei hinsichtlich Personal und Ausstattung sowie Befugnissen und ihres Vollzugs. Sie erarbeitet Vorschläge dazu, wie die Polizei ihren Auftrag, die innere Sicherheit zu gewährleisten, künftig noch besser erfüllen kann. Dabei werden insbesondere folgende Themen berücksichtigt:

Einen weiteren Schwerpunkt wird die Kommission auf die Verbesserung der Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden aller Ebenen – Europa, Bund, Land und Kommune – legen. Hiervon umfasst sind insbesondere:

Zu dem 15-köpfigen ehrenamtlich tätigen Experten-Gremium – angesiedelt in der Staatskanzlei – gehören folgende Persönlichkeiten an:

  • Vorsitz: Wolfgang Bosbach

Wolfgang Bosbach wurde 1952 in Bergisch Gladbach geboren und ist Rechtsanwalt. Er war von 1994 bis 2017 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Rheinisch-Bergischen Kreis. Wolfgang Bosbach war von Februar 2000 bis November 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion für Innen und Recht und von November 2009 bis Juli 2015 Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages.

  • Experte für Rechtspolitik: Dr. Robert Orth

Robert Orth wurde 1968 geboren und ist Volljurist. Er gründete 1996 die wirtschaftsrechtliche Anwaltssozietät Orth Kluth in Düsseldorf, wo er bis heute als Partner und Rechtsanwalt tätig ist. Orth war von 1993 bis 2016 Mitglied des FDP-Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen. Er war von 2000 bis 2015 Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen. In dieser Zeit war er durchgängig Vorsitzender des Rechtsausschusses.

  • Experte für Staatsschutzsachen: Ottmar Breidling

Ottmar Breidling wurde 1947 geboren und ist Volljurist. Von 1996 bis 2012 war er Vorsitzender Richter des für Terrorismusverfahren zuständigen Staatsschutzsenats. Ottmar Breidling leitete – abgesehen von einer Vielzahl von „PKK und DHKP-C-Verfahren“ sowie Verfahren gegen Mitglieder sonstiger terroristischer Vereinigungen – u.a. das „KaplanVerfahren“, das „Al-Qaida-Verfahren“, das „Kofferbomber-Verfahren“ und das „Sauerland-Verfahren“. Seit 2017 ist Ottmar Breidling Ermittlungsbeauftragter des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtages Sachsen.

  • Experte für Opferschutz: Mehmet Daimagüler

Mehmet Daimagüler wurde 1968 geboren und ist Volljurist. Zwischen 1989 und 1996 war er im Deutschen Bundestag Assistent des FDP-Politikers Gerhart Baum, des FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki und des Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch. 1996 war Mehmet Daimagüler Unternehmensberater bei der Boston Consulting Group in New York. Seit 2008 ist er zugelassener Rechtsanwalt, seit 2012 wirkt er als Opferanwalt am NSU-Prozess mit.

  • Experte für Kriminalitätsphänomene: Prof. Dr. Rudolf Egg

Rudolf Egg wurde 1948 in Nürnberg geboren und ist Psychologe. Er wurde 1979 promoviert und 1983 habilitiert. Von 2004 bis 2010 war Egg Vorstandsvorsitzender der „Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention“ und von 1997 bis 2014 Direktor der „Kriminologischen Zentralstelle e.V.“, einer Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder. Anfang 2016 erstellte Egg im Auftrag des Untersuchungsausschusses IV des NRW-Landtags ein Gutachten zu den Übergriffen in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln.

  • Experte für Verfassungsrecht und Nachrichtendienste: Prof. Dr. Hansjörg Geiger

Hansjörg Geiger wurde 1942 geboren und ist Volljurist. Er wurde 1995 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz und 1996 Präsident des Bundesnachrichtendienstes. Von 1998 bis 2005 war er beamteter Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz. Seit 2003 lehrt er an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main als Honorarprofessor Verfassungsrecht, Europäisches Recht sowie Internationales Recht.

  • Experte für Cybercrime: Markus Hartmann

Markus Hartmann ist Volljurist. Er ist Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Köln und seit 2016 Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW). Die ZAC NRW führt Cybercrime-Ermittlungsverfahren von herausgehobener Bedeutung. Sie ist darüber hinaus zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der Cyberkriminalität für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden Nordrhein-Westfalens und anderer Länder sowie des Bundes. Seit 2014 ist Hartmann Dezernent in der für den OLG-Bezirk Köln eingerichteten Cybercrime-Zentralstelle und seit 2015 deren kommissarischer Leiter.

  • Landrätin: Eva Irrgang

Eva Irrgang wurde 1957 geboren und ist seit 2007 hauptamtliche Landrätin des Kreises Soest. Nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zur Industriekauffrau arbeitete sie zunächst bei der Firma IBM und war dann bis 2007 in der Geschäftsführung des familieneigenen IT- Unternehmens tätig. Seit 2004 ist sie Mitglied der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe. Im Juni 2011 wurde Eva Irrgang von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Maria Böhmer, als Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände in den Bundesbeirat für Integrationsberufe berufen.

  • Experte für kommunale Sicherheit und Ordnungsrecht: Christian Kromberg

Christian Kromberg wurde 1966 geboren und ist Volljurist. Er arbeitet seit 1999 in der Stadtverwaltung Essen, zunächst als Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters, von 2007 bis 2009 als dessen Büroleiter. Seit 2009 ist Kromberg Fachbereichsleiter des Rechts-, Versicherungs- und Ausgleichsamtes und seit 2012 Beigeordneter der Stadt Essen für Allgemeine Verwaltung, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung.

  • Experte für Terrorismus und Präventionsstrategien: Prof. Dr. Peter R. Neumann

Peter R. Neumann wurde 1974 geboren und ist Politikwissenschaftler. Er wurde am King’s College London promoviert. Seit 2008 ist Neumann dort Professor für Sicherheitsstudien und Direktor des von ihm gegründeten „International Centre for the Study of Radicalisation“. Im Januar 2017 ernannte ihn die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zum Sondergesandten zur Terrorbekämpfung. Neumann ist Autor mehrerer Bücher zum Dschihadismus.

  • Vertreter der Gewerkschaft der Polizei: Arnold Plickert

Arnold Plickert wurde 1957 geboren und ist Erster Polizeihauptkommissar und Diplomverwaltungswirt. Von 1987 bis 2004 war er im Polizeipräsidium Bochum tätig. Ab 2004 war er Mitglied des Bezirkspersonalrats der Polizei im Regierungsbezirk Arnsberg. Von 2007 bis 2012 war Arnold Plickert Mitglied (von 2009 bis 2012 Vorsitzender) des Polizei- Hauptpersonalrats. Seit 2012 ist er Landesvorsitzender und seit 2013 Stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

  • Regierungspräsidentin und ehemalige Polizeipräsidentin: Birgitta Radermacher

Birgitta Radermacher wurde 1956 geboren und ist Volljuristin. Im Januar 2010 wurde sie zur Polizeipräsidentin im Polizeipräsidium Wuppertal berufen und damit zur Vorgesetzten von etwa 1800 Polizisten in Wuppertal, Solingen und Remscheid. Im Mai 2015 wurde sie zur Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Polizeipräsidenten in Deutschland gewählt. Seit 2017 ist sie Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Düsseldorf.

  • Experte für Informationstechnologierecht: Prof. Dr. Julius Reiter

Julius Reiter wurde 1964 geboren und ist Volljurist. Er ist Gründungsmitglied (2001) der Kanzlei baum reiter & kollegen, in der er als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Informationstechnologierecht (IT-Recht) arbeitet. Seit 2011 ist Reiter Dozent an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management, in 2012 erfolgte die Ernennung zum Professor für Wirtschaftsrecht.

  • Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft: Erich Rettinghaus

Erich Rettinghaus wurde 1964 geboren und ist Kriminalhauptkommissar. Seit 1982 ist er Polizeibeamter und war von 1987 bis 2010 Angehöriger des Polizeipräsidiums Duisburg. Aktuell ist er Angehöriger der Kreispolizeibehörde Wesel (freigestellt für gewerkschaftliche Aufgaben). Erich Rettinghaus ist seit 2010 Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft NRW (DPolG NRW). Seit 2011 ist er Mitglied im Bundesvorstand der DPolG und seit 2014 Mitglied im Vorstand des dbb nrw.

  • Kriminalhauptkommissar: Heinz Sprenger

Heinz Sprenger wurde 1953 geboren ist Kriminalhauptkommissar im Ruhestand. Von 1984 bis 2010 war er Angehöriger der Kriminalpolizei Duisburg und dort von 2002 bis 2010 Leiter des Kriminalkommissariats 11. Heinz Sprenger gilt als einer der profiliertesten Mordermittler. Deutschlands und hat die Duisburger Mafia-Morde aufgeklärt. Er ist Autor des Buches „Der wahre Schimanski“, das 2017 veröffentlicht wurde. Ziel sei eine erste Sitzung im Januar, um Termine, Arbeitsrhythmus und Themenfolge festzulegen, sagte Bosbach.

Experten sehen geplanten Gruppen-Status für Fraktionslose positiv

Im Landtag sollen sich fraktionslose Abgeordnete künftig zu einer Gruppe mit größeren
Rechten im Landtag zusammenzuschließen können. Allerdings sieht derzeit beratende Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, FDP, SPD und den Grünen vor, dass es mindestens fünf Abgeordnete sein müssen. Fünf oder mehr fraktionslose Abgeordnete sollen im Landtag von Nordrhein-Westfalen künftig das Recht haben, eine gemeinsame parlamentarische Gruppe zu bilden und damit größere
Rechte zu bekommen. Die entsprechende Initiative zu einer Gesetzesänderung des Fraktionsgesetzes stößt bei Rechtsexperten auf Zustimmung.

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Gusy nannte die Vorschläge im Gesetzentwurf „rechtspolitisch ausgewogen“. Schon eine Gruppe von zwei Parlamentariern könne effektiver sein als zwei Einzelmitglieder. Die finanziellen Leistungen für eine Gruppe müssten sich an den Fraktionszuwendungen orientieren. Rechte und Pflichten der Gruppen
sollten denen der Fraktionen entsprechen. Auch der Marburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Müller-Franken äußerten sich positiv zu der Gesetzesinitiative.

Die geplante Änderung sieht vor, dass Mitglieder des Landtags als Gruppe anerkannt werden können, wenn diese die Größe erreicht, nach der ihr wenigstens ein Sitz im größten Ausschuss zustehen würde. Aktuell wären das fünf Abgeordnete. Über eine Anerkennung als Gruppe soll laut Entwurf der Landtagspräsident nach Beratung im Ältestenrat entscheiden. Dabei steht, nach Auffassung des
Präsidenten der Düsseldorfer Finanzgerichts, Dr. Thesling, dem Landtagspräsidenten kein Ermessen in der Frage der Anerkennung zu. Derzeit gibt es im NRW-Landtag drei fraktionslose Abgeordnete.

Spatenstich für Leverkusener A1-Rheinbrücke

Mit dem ersten Spatenstich haben in dieser Woche die Arbeiten für den Neubau der A1-Rheinbrücke bei Leverkusen begonnen. Vertreter von Bund, Land und der betroffenen Städten gaben den Startschuss für den Neubau, für den seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober Baurecht besteht. Neben der Brücke gehören zu dem ersten 4,5 Kilometer langen Bauabschnitt auch der Umbau des Autobahnkreuzes Leverkusen-West und der Ausbau der A1 auf acht Fahrspuren.

Damit wurde der Startschuss für das wohl bedeutendste Verkehrsprojekt in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren gegeben. Die A 1 ist eine der wichtigsten Verkehrsadern in Deutschland. Mit dem achtstreifigen Ausbau wird sie bald deutlich leistungsfähiger sein und damit die Mobilität in der Region erheblich verbessern. Dank der neuen Stromquerung heißt es dann nach Fertigstellung endlich auch wieder für alle LKW: freie Fahrt über den Rhein.

Der Bund, die Bezirksregierung und Straßen.NRW haben mit ihrem Engagement das Projekt vorangetrieben. Bereits im Jahr 2020 sollen auf dem ersten Teil der neuen Rheinquerung Autos und vor allem wieder Lkw fahren können. Ende 2024 sollen die Arbeiten in diesem Bereich abgeschlossen sein und den Verkehrsteilnehmern alle Fahrbeziehungen zur Verfügung stehen. Mit 740 Millionen Euro kalkuliert Straßen.NRW die Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt. Die späteren Bauabschnitte umfassen den Ausbau der A3 zwischen den Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und dem Autobahnkreuz Leverkusen (A1/A3) und den Ausbau der A1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen.

Gegen Kriminalität: NRW-Polizei besiegelt neue Sicherheitspartnerschaft

Die nordrhein-westfälische Polizei wird bei der Kriminalitätsbekämpfung künftig mit fünf Logistik- und Taxiverbänden sowie einem Raststätten-Unternehmen kooperieren. Es geht darum, die Unterstützung der Polizei durch Private gemeinsam neu zu denken. Gerade wenn es um den Kampf gegen mobile Einbrecherbanden geht, wird die Polizei von den insgesamt über 200.000 Mitarbeitern der neuen Sicherheitspartner wertvolle Hinweise bekommen.

Durch die Kooperation können die Straßen, Tankstellen und Raststätten in Nordrhein-Westfalen künftig deutlich engmaschiger beobachtet werden – und das rund um die Uhr. Ziel der Zusammenarbeit sei es, Gefahren besser und vor allem frühzeitiger zu erkennen, damit die Polizei rechtzeitig einschreiten kann. „Dabei geht es nicht darum Hilfs-Sheriffs zu initiieren. Deshalb werden auch keine hoheitlichen Befugnisse übertragen. Die Sicherheitspartner dürfen das, was jeder andere nach Recht und Gesetz auch darf. Nur: Je mehr Menschen die Augen aufhalten, desto besser. Gerade um die Reiserouten und Absatzwege der Einbrecher besser aufklären zu können, ist die Polizei auf die Mithilfe der Menschen angewiesen.

Bei den sechs neuen Sicherheitspartnern handelt es sich im Einzelnen um: Die Autobahn Tank und Rast GmbH, Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V., Verband Spedition und Logistik Nordrhein-Westfalen, Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V., Taxi-Verband NRW e.V..

42 Millionen Euro zusätzliche Investitionen in Grüne Infrastruktur

Mit einer weiteren Phase des Aufrufs „Grüne Infrastruktur NRW“ will die Landesregierung zusätzliche Grün- und Erholungsflächen schaffen, vernetzen und aufwerten – besonders in strukturschwachen Gebieten. In dieser Woche wurden weitere sechs integrierte Handlungskonzepte mit einem Investitionsvolumen von rund 42 Millionen Euro empfohlen. Insgesamt belaufen sich die Förderempfehlungen demnach auf ein Gesamtvolumen von mehr als 88 Millionen Euro.

Mit Hilfe eines Gutachtergremiums hat der Interministerielle Arbeitskreis Maßnahmen zur Förderung aus folgenden sechs Konzepten empfohlen:

  • Lippstadt: „Grüne Infrastruktur Lippstadt Südwest“
  • Voerde: „VOERDE2030 Projekt Lebendige Innenstadt – Erste Fortschreibung des integrierten Handlungskonzepts für Maßnahmen der „Grünen Infrastruktur“
  • Innovationsregion Rheinisches Revier: „Rheinisches Revier – Zukunft gestalten“
  • Bad Driburg: „Integriertes Handlungskonzept für die Stadt Bad Driburg“
  • Höxter: „Integriertes Handlungskonzept für die Stadt Höxter“
  • Regionalverband Ruhr: „Zukunft und Heimat: Revierparks 2020“

Hintergrund

Für den Aufruf „Grüne Infrastruktur NRW“ konnten Kommunen oder kommunale Zusammenschlüsse zum 1. Dezember 2016 und zum 1. Juni 2017 integrierte Handlungskonzepte einreichen. Für die Umsetzung der integrierten Handlungskonzepte „Grüne Infrastruktur“ war ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 83 Millionen Euro reserviert worden, das sich aus EU- und Landesmitteln sowie aus Eigenmitteln von Kommunen, Vereinen und Privaten für diese Aufgabe zusammensetzt. In der ersten Phase sind fünf Handlungskonzepte mit einem Investitionsvolumen in Höhe von circa 46 Millionen Euro zur Förderung empfohlen worden. Jetzt sind weitere sechs integrierte Handlungskonzepte mit einem Investitionsvolumen in Höhe von rund 42 Mio. Euro dazugekommen.

Akzeptanz für die Windenergie sichern

Nordrhein-Westfalen braucht einen energiepolitischen Neustart. Ein ‚Weiter so‘ darf es nicht geben. Das hat die Anhörung zum geänderten „Windkrafterlass“ in dieser Woche eindeutig gezeigt. Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände kritisierten die bestehende Regelungspraxis scharf.

Ein wesentlicher Bestandteil dieses Neustarts ist eine Neuorientierung des Windenergieausbaus. Dabei steht der neue Windkrafterlass für einen Ausbau mit Maß und Mitte. Denn nachdem die Windenergie in einigen Landesteilen massiv ausgebaut wurde, stößt dieser Zubau regional zum Teil auf starke Vorbehalte der Bevölkerung. Künftig muss es gelingen, die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Windenergie zu sichern und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten herzustellen. Die Berücksichtigung von Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz für alle Beteiligte müssen dabei im Vordergrund stehen. Nur so wird die notwendige Akzeptanz für die Windenergie als eine Säule der Energiewende erhalten werden können. Die Beschneidung der Planungshoheit der Kommunen muss beendet werden.

Zu begrüßen ist daher, dass die Landesregierung in einem ersten Schritt den Windenergie-Erlass überarbeitet hat. Damit können die Handlungsspielräume des geltenden Landesrechts größtmöglich und gleichzeitig rechtssicher für den angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sowie den Schutz von Bestandsanlagen ausgeschöpft werden. Zu den nächsten Schritten gehört es dann, die bedarfsgerechte Befeuerung von Windenergieanlagen verpflichtend zu machen und Repowering zu ermöglichen, um bei steigender Gesamtleistung die Zahl neuer Anlagen zu beschränken.

Neue IT-Assistenzsyteme im BAMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat neue IT-Assistenzsysteme für eine Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Asylverfahren.

Die IT-Assistenzsystem beinhalten Bildbiometrie, Sprachbiometrie, Namenstransliteration sowie das Auslesen von mobilen Datenträgern. Sie unterstützen bei der Identitätsfeststellung und -plausibilisierung von Asylantragstellern, indem sie Indizien in Bezug auf die Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit der Antragsteller liefern.

Diese technischen Werkzeuge sind weitere Maßnahmen, um die Arbeit des Bundesamtes zu verbessern. Durch Personalaufstockung und organisatorische Veränderungen wurden die Kapazitäten in nie dagewesener Weise gesteigert. Das BAMF trifft heute mittlerweile jeden Monat so viele Entscheidungen wie noch im gesamten Jahr 2013.

Zentral ist jedoch, nicht nur die Zahl der Entscheidungen zu erhöhen, sondern auch die Qualität zu sichern. Hier wurden in diesem und den vergangenen Jahren wichtige Verbesserungen erreicht und Weichen gestellt. Hierzu gehört beispielsweise die Einführung des Kerndatensystems, mit dem Mehrfachregistrierungen ausgeschlossen werden.

Eine zentrale Voraussetzung für ordnungsgemäße Verfahren und richtige Asylentscheidung sind zudem sichere Angaben zur Herkunft der Asylsuchenden. Da oft keine Identitätsdokumente vorgelegt werden, stellt dies häufig eine besondere Herausforderung dar. Deswegen sind technische Hilfssysteme entwickelt wurden, die eine viel bessere Auskunft geben über die Identität, die Herkunft und die Reisewege.

Diese neuen Hilfsmittel sind auch ein Vorbild für andere europäische Staaten. Sie verbessern nicht nur die Qualität der Entscheidung sondern erhöhen auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, denn die Assistenzsysteme liefern wichtige Ansatzpunkte, um Ungereimtheiten zu erkennen und diesen gezielt nachzugehen.

Konzept der sicheren Herkunftsstaaten wirkt

Bestimmte Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, hat sich als richtig erwiesen. Denn so können Asylanträge, die kaum Aussicht auf Erfolg haben, schneller bearbeitet und entschieden werden. Das zeigt ein Bericht der Bundesregierung, den das Kabinett beschlossen hat.

Wer hat das Recht auf Asyl und Schutz in Deutschland – und wer nicht? Diese Frage wird in jedem Einzelfall vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sorgfältig geprüft. Einige Asylanträge haben aber von vornherein kaum Aussicht auf Erfolg: weil die Antragsteller in ihrem Herkunftsland nicht verfolgt werden, sondern zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland gekommen sind.

Daher sieht das Grundgesetz vor, dass bestimmte Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden können. Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern können damit besonders zügig bearbeitet und entschieden werden. Das kommt den Asylsuchenden zugute, die tatsächlich schutzbedürftig sind.

Abgesehen von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten in Deutschland derzeit acht weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten. Dies sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Die Einstufung dieser Staaten erfolgt durch Gesetz, dem der Bundesrat zustimmen muss.

Seit 2015 muss die Bundesregierung alle zwei Jahre prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einstufung der sicheren Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen. Dieser Bericht wird vom Kabinett beschlossen und dem Bundestag vorgelegt.

Der Bericht kommt in diesem Jahr zu dem Ergebnis, dass alle acht betroffenen Staaten weiterhin die Voraussetzungen für eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten erfüllen. Diese Einschätzung basiert auf aktuellen Lageberichten des Auswärtigen Amtes und Auswertungen von Asylstatistiken

Bei sicheren Herkunftsstaaten wird kraft Gesetz vermutet, dass ein Antragsteller aus einem solchen Land nicht verfolgt wird. Diese Vermutung kann aber durch den Antragsteller im Rahmen seines Asylverfahrens widerlegt werden. Es bleibt aber dabei, dass jeder Antrag individuell geprüft wird. In jedem Asylverfahren wird eine persönliche Anhörung durchgeführt, in der Antragsteller ihre Situation in ihrem Herkunftsland vortragen können.

Über 90 Prozent der Asylanträge von Menschen, die aus den sicheren Herkunftsländern stammen, waren ohne Aussicht aus Erfolg. In diesen Fällen gelten kürzere Fristen und das Asylverfahren kann deutlich schneller abgeschlossen werden.

Der Bericht der Bundesregierung macht deutlich, dass die Regelung über die sicheren Herkunftsstaaten eine effektive Signalwirkung hat. Die Zahl der Anträge aus diesen Staaten habe sich deutlich reduziert. Dass ein kleiner Prozentsatz dennoch eine Asylanerkennung erhalte, zeige aber deutlich, dass eine sorgfältige Einzelfallprüfung durchgeführt werde. Für die Westbalkanstaaten lag die Schutzquote fast durchgängig unter drei Prozent, für die beiden afrikanischen Staaten bei etwa sechs Prozent.