Landtagspräsident André Kuper freut sich über die Anerkennung der syrisch-orthodoxen Christengemeinden in NRW

Düsseldorf / Warburg, 22.02.2018: Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat für die Syrisch-Orthodoxe Christenkirche von Antiochien in Deutschland eine historische Entscheidung getroffen.

Mit der Anhörung des Hauptausschusses des Landtages von Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, dem 22. Februar 2018, tritt die Rechtverordnung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 09. Januar 2018 zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Erzdiözese
der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland mit Sitz in Warburg in Kraft.

Das Oberhaupt der Erzdiözese S. E. Mor Philoxenus Mattias Nayis, Erzbischof der syrischorthodoxen Kirche in Deutschland sowie der Diözesanratsvorsitzende Davut Aslan haben die Entscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen mit großer Freude begrüßt und im Namen der gesamten Erzdiözese Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet und der Landesregierung sowie allen Beteiligten, Mitwirkenden und Unterstützern für diese Entscheidung herzlich gedankt, die für ihre Kirche von historischer Bedeutung ist.

Landtagspräsident André Kuper freut sich über diese Entscheidung für die vielen engagierten Mitchristen.