16 Mrz Die Themen der Woche (12. KW) aus der persönlichen Sicht des Abgeordneten André Kuper
- Bundesstraßen bleiben in Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Einheitliche und nachvollziehbare Kennzeichnung für Haltungsbedingungen von Nutztieren
- Universitäten starten Kooperation gegen Ärztemangel
- Mehr Geld für den Wohnungsbau
Bundesstraßen bleiben in Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen werden die Bundesautobahnen ab dem Jahr 2021 in die Zuständigkeit des Bundes übergehen. In diesem Zusammenhang hat der Bund den Ländern die Option eingeräumt, auch die Zuständigkeit für die Bundesstraßen an den Bund abzugeben. Das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die Bundesstraßen in der Verwaltung des Landes und damit in der Verantwortung von Straßen.NRW zu behalten.
Diese Entscheidung ist nach gründlicher Abwägung aller Pro- und Contra-Argumente getroffen worden. Die Bundesstraßen sind wichtige Verkehrsachsen für die Erschließung von Wirtschafts- und Mittelzentren, gerade auch außerhalb der Ballungsräume. Deshalb ist es wichtig, dass das Land seine Einflussmöglichkeiten auf die Planung behält, vor allem, wenn es um die Erschließung von mittelstandsstarken Regionen geht.
Nach der Abgabe der Autobahnverwaltung an den Bund werden rund 3.100 Mitarbeiter im Landesbetrieb verbleiben. Nach derzeitigem Stand werden etwa 2.500 Mitarbeiter zum Bund wechseln. Die Veränderungen bei den Aufgaben werden ohne grundsätzliche Änderungen der Struktur gehen. Die auf Regionen ausgerichtete Struktur des Landesbetriebs von 2014 hat sich bewährt und bleibt prinzipiell bestehen. Sie wird aber der verkleinerten Aufgabenstellung angepasst. So wird die Anzahl der Regionen von vier auf zwei reduziert. Künftig – ab 2021 – wird es dann zwei Regionen mit jeweils vier Niederlassungen geben. Die Straßenbauverwaltung bleibt somit in der Fläche präsent. Es gibt eine Standortgarantie für die Niederlassungen.
Obwohl die Strukturen grundsätzlich bestehen bleiben, steht der Landesbetrieb vor großen Herausforderungen. Als Arbeitgeber muss er sich bei der Mitarbeitergewinnung und Sicherung der Fachkräfte im harten Wettbewerb behaupten. Ebenfalls steigen die Anforderungen an die Kommunikation, weil die Gesellschaft höhere Erwartungen an Information hat.
Einheitliche und nachvollziehbare Kennzeichnung für Haltungsbedingungen von Nutztieren
Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel, einer einheitlichen Lösung einer für die Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbaren Kennzeichnung für die Haltungsbedingungen von Nutztieren. Denn nur wer informiert ist, kann eine bewusste Entscheidung treffen. Es ist erfreulich, dass die Landwirtschaft und der Handel sich auf den Weg machen, die Haltungsbedingungen weiter zu optimieren und über Kennzeichnungen noch transparenter zu kommunizieren. Aber dafür benötigen sie Unterstützung und insbesondere Konsumenten, die bereit sind, dies auch finanziell zu honorieren. Zudem muss durch Kontrollen sichergestellt werden, dass die jeweiligen Vorgaben auch eingehalten werden.
Das zuständige Umweltministerium kündigt an, auf die neue Bundesregierung zuzugehen und unter ihrem Vorsitz im Rahmen der Agrarministerkonferenz eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung zu diskutieren. Der intensive Dialog mit dem Einzelhandel und deren neue Initiativen zeigten, dass die Zeit reif scheint. Dabei ist ein bundeseinheitliches System weiterhin für die beste Lösung. Die Diskussionen für ein mehrstufiges Tierwohllabel müssen wieder an Fahrt aufnehmen.
Universitäten starten Kooperation gegen Ärztemangel
Das Modellprojekt „Medizin neu denken“ hat einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Die Universitäten Bonn und Siegen unterzeichneten zur Einrichtung eines gemeinsamen Studiengangs Humanmedizin einen Kooperationsvertrag mit den vier Siegener Partnerkliniken (DRK-Kinderklinik, Diakonie in Südwestfalen, Kreisklinikum und St. Marien-Krankenhaus Siegen). Die Universität Bonn hat den neuen Studiengang bereits fristgerecht bei der Stiftung für Hochschulzulassung zur Akkreditierung angemeldet.
Das neue Studienangebot soll dazu beitragen, die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern. Dabei kommen Forschung und Lehre im Bereich der digitalen Medizin eine Schlüsselrolle zu. Zum Wintersemester 2018/19 sollen die ersten 25 Studierenden ihr Studium in Bonn aufnehmen. Gefördert wird das Vorhaben vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Dafür sollen jährlich bis zu 6,5 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Die Kooperation ist ein wichtiger Baustein zur langfristigen Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen in Nordrhein-Westfalen. An der Verwirklichung dieses Zieles arbeitet die Landesregierung in engem Schulterschluss. Das Projekt soll ebenso dazu beitragen, den Anforderungen an eine digitalisierte Hochleistungsversorgung Rechnung zu tragen.
Der neue Studiengang wird in Bonn und Siegen eng angelehnt an das Bonner humanmedizinische Curriculum durchgeführt. Jährlich sollen 25 Studierende aufgenommen werden. Die erste Kohorte wird ab Herbst 2018 die Vorklinik und die ersten beiden klinischen Semester in Bonn verbringen, bevor die weitere klinische Ausbildung (ab dem 7. Semester) am Standort Siegen fortgesetzt wird. Beim neuen Studienangebot sollen auch neue Technologien der digitalen Medizin vermittelt werden. In Kooperation mit der Lebenswissenschaftlichen Fakultät der Universität Siegen werden dazu flankierende Studienangebote aufgebaut. An der Medizinischen Fakultät in Bonn ist der Aufbau von zusätzlichen Kapazitäten im Bereich der digitalen Medizin geplant, darunter auch neue Professuren für Medizininformatik und Digitale Medizin.
Mehr Geld für den Wohnungsbau
Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hält Wort bei der Stärkung des öffentlich-geförderten Wohnungsbaus, mi der Garantie für den Mietwohnungsneubau, die neu aufgestellte Eigentumsförderung für junge Familien, eine modernisierte Bestandsförderung und ein neues Förderangebot für die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum.
Vorläufig stellt die CDU-/FDP-geführte Landesregierung bis 2022 rund 4 Milliarden Euro für den öffentlich- geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Pro Jahr sind dies mindestens 800 Millionen Euro, von denen der überwiegende Anteil in den Mietwohnungsneubau geht.
Mit der neu gestalteten Förderung erhalten die Investoren am Wohnungsmarkt Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Mit der erfolgreichen Verhandlung aus Nordrhein-Westfalen wird sich der Bund auch 2020 und 2021 mit jeweils 1 Milliarde Euro bundesweit an dem öffentlich-geförderten Wohnungsbau beteiligen. Zur Stärkung der Eigentumsförderung für junge Familien ist seit dem 1. Februar 2018 landesweit wieder eine Eigentumsförderung möglich. Die Familienkomponente wird pro Kind um 5.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben und wird auch auf Haushalte ausgedehnt, in denen ein schwerbehindertes Familienmitglied lebt.
Die Nordrhein-Westfalen-Koalition aus CDU und FDP verlangt bei dem Erwerb von Bestandsimmobilien, die vor 1995 gebaut worden sind, nun keine energetische Sanierung der Immobilie mehr.