Die Themen der Woche aus persönlicher Sicht von André Kuper (18. KW)

  • Neue Studie soll vertiefende Erkenntnisse zu Gewalt gegen kommunale Beschäftigte liefern
  • NRW setzt Einbruchs-Vorhersage flächendeckend ein
  • Sachverständigenanhörung zur Leitentscheidung G9
  • „Integrationsstrategie 2030“ schafft Verbindlichkeit
  • Dritte Orte als wichtige Infrastruktureinrichtung der Kultur werden gestärkt
  • Gewalt gegen Lehrkräfte

Neue Studie soll vertiefende Erkenntnisse zu Gewalt gegen kommunale Beschäftigte liefern

Der Respekt gegenüber hoheitlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat merklich abgenommen. Was für Angehörige der Polizei, der Feuerwehren und der Rettungsdienste gilt, gilt auch für Beschäftigte von Behörden allgemein: Angriffe und Respektlosigkeiten werden auf das Schärfste verurteilt. Mit einer neuen Studie zu Gewalt gegen kommunale Beschäftigte soll auf der einen Seite eine Erkenntnislücke geschlossen werden, auf der anderen Seite werden hieraus generelle Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis erwartet.

Die Gewalt gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden wird in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erhoben. Durch die nun aufgelegte Studie können tiefergreifende Erkenntnisse zur Gewalt gegen kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielt werden. Die Studie soll für ausgewählte Kommunen konkrete Fallzahlen zu Übergriffen auf kommunale Beschäftigte liefern. Die Erhebung soll durch die komba gewerkschaft e.V. durchgeführt werden. Mit ersten Ergebnissen ist im kommenden Jahr zu rechnen. Die Entwicklung einer Verrohung im Umgang mit Beschäftigen in den kommunalen Rathäusern und Behörden ist nicht hinnehmbar. Die Studie trägt maßgeblich dazu bei, valide Zahlen über die Angriffe zu erhalten.

 

NRW setzt Einbruchs-Vorhersage flächendeckend ein

Mit der Software „Skala“ wird die nordrhein-westfälische Polizei künftig Straftaten vorhersagen. „Skala“ steht für System zur Kriminalitätsanalyse und Lageantizipation. Seit 2015 wurde das System in NRW getestet, zunächst im Bereich Einbruchskriminalität. Pilotbehörden waren Köln und Duisburg, später auch Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen und Bonn. In Nordrhein-Westfalen insgesamt, aber auch in diesen Städten sind die Wohnungseinbruchszahlen 2017 um 25,7 Prozent zurückgegangen. Die Software analysiert wiederkehrende Muster und Zusammenhänge bei Einbrüchen und verrechnet sie mit Daten etwa über Bebauung oder soziale Strukturen in einzelnen Stadtvierteln. Nach dem dreijährigen Pilotversuch soll die Software nun in allen 16 Kriminalhauptstellen des Landes eingeführt werden. Bis 2019 sollen auch alle Kreispolizeibehörden, also auch ländlichere Gebiete, mit „Skala“ ausgestattet sein.

Das Programm hat gute und für die Arbeit der Polizei wichtige Ergebnisse geliefert und dazu beigetragen, dass die Polizei über genauere Lagebilder verfügt, um  die polizeilichen operativen Maßnahmen und den Personaleinsatz besser zu steuern. In Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und Niedersachsen nutzt die Polizei ähnliche Vorhersage-Systeme wie Skala.

Sachverständigenanhörung zur Leitentscheidung G9

Die Sachverständigenanhörung zum „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium“ im Ausschuss für Schule und Bildung hat aufgezeigt, dass der Umsetzung der Leitentscheidung zu G9 keine gravierenden Hindernisse mehr im Wege stehen.

Ein Großteil der Experten und Verbände befürworten den Entwurf der NRW-Koalition. Ab dem Schuljahr 2019/2020 können die Gymnasien entscheiden, ob sie das Abitur nach acht oder gemäß der Leitentscheidung nach neun Jahren anbieten wollen. Der kürzere Bildungsgang kann von der Schulkonferenz festgelegt werden. Die Anhörung zeigte auf, dass die dieser Weg der richtige ist, denn die Entscheidung durch die Schulkonferenz schränkt die kommunale Selbstverwaltung nicht ein und ermöglicht, vor Ort gut funktionierende G8-Gymnasien fortzuführen.

Dass Schulen gemeinsam mit Eltern und Schülern entscheiden sollen, wünscht sich laut einer im Februar 2018 durchgeführten DIMAP-Studie im Auftrag der CDU-Landtagsfraktion eine Mehrheit in Nordrhein-Westfalen. Demnach unterstützen rund 70 Prozent der Menschen genau diese Vorgehensweise. Außerdem zeigt die Studie den Wunsch in der Bevölkerung nach mehr Zeit auf dem Weg zum Abitur: 80 Prozent der Befragten sprechen sich für G9 aus. 18 Prozent wollen das Abitur nach acht Jahren beibehalten.

Mit dem Gesetzentwurf ermöglicht die Landesregierung die im Koalitionsvertrag versprochene und durch die Umfrage bestätigte Wahlfreiheit. Zudem werden die Gymnasien gestärkt und können sich um die Qualität in der Bildung kümmern. Das entspricht dem festen Grundsatz, jedem Kind nach seinen Fähigkeiten individuelle Aufstiegschancen zu ermöglichen.

 

„Integrationsstrategie 2030“ schafft endlich Verbindlichkeit

Nordrhein-Westfalen soll wieder Motor und Vorbild für Einwanderungs-, Flüchtlings- und Integrationspolitik in ganz Deutschland werden. Die NRW-Koalition steht für einen Paradigmenwechsel. Denn Integrationspolitik muss verbindlich werden. Integrationsanstrengungen sollen eingefordert werden und im Gegenzug umfassende Teilhabechancen garantiert werden. Wer sich verweigert oder die unverrückbaren Werte des Grundgesetzes nicht achtet, hat gleichzeitig kein Anrecht auf Unterstützung.

Dabei wird gezielt auf die vier Säulen Sprache, Bildung, Arbeit und Wertevermittlung gesetzt. Dafür erarbeitet die NRW-Koalition eine ‚Integrationsstrategie 2030‘.

  • Weil Bildung untrennbar mit Teilhabechancen verbunden ist, soll – entsprechend den Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie – der Schulunterricht für schulpflichtige Geflüchtete in der Regel drei Monate nach Asylantragstellung beginnen können.
  • Es werden verpflichtende Bildungsangebote für Geflüchtete unter 25 Jahren mit Bleibeperspektive, aber ohne Bildungsabschluss, eingeführt.
  • Eine einheitliche Landespraxis beim Bleiberecht von geduldeten Auszubildenden nach der „3+2-Regelung“ wird sichergestellt.
  • Langjährig Geduldete und Flüchtlinge, die sich auf dem ersten Arbeitsmarkt etabliert haben oder für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien sorgen können, brauchen eine verlässliche Bleibeperspektive. Gleichzeitig muss dafür Sorge getragen werden, dass qualifizierte Fachkräfte in Nordrhein-Westfalen beste Startchancen erhalten und Wertschätzung erfahren.

Integration findet vor Ort statt: In den Städten und Gemeinden, im Kindergarten, auf dem Schulhof, beim Sport, in den Vereinen und in der Nachbarschaft. Auch wenn das Ehrenamt in seiner ganzen Vielfalt herausragende Arbeit in der Flüchtlingshilfe geleistet hat und weiter leistet, müssen Land und Kommunen originär staatliche Aufgaben erfüllen. Die Kommunalen Integrationszentren sollen Schaltstellen für die Integration vor Ort sein. Die Verbesserungen aus dem Haushaltsvollzug 2017 haben bereits die Möglichkeit gegeben, im Jahr 2018 den Kommunen Landesmittel in Höhe von zusätzlich 100 Millionen Euro als Beitrag für die von ihnen durchgeführten Integrationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

Dritte Orte als wichtige Infrastruktureinrichtung der Kultur werden gestärkt

Wie im Koalitionsvertrag verabredet wird die NRW-Koalition zur Stärkung der sogenannten ‚Dritten Orte‘ ein Förderkonzept entwickeln und Pilotprojekte erarbeiten. Für kleine Städte und Gemeinden, gerade im ländlichen Raum sind zum Beispiel Bibliotheken und Volkshochschulen, soziokulturelle Zentren oder auch ein nicht-kommerzielles Café etwa im Gemeindehaus zentrale Orte für kulturelle Veranstaltungen. Sie sind Stätten, die niedrigschwellig die Begegnung und Auseinandersetzung mit Literatur, Musik, Theater oder Tanz fördern können. Daher werden diese Kulturangebote vor Ort gestärkt und die Bündelung mit neuen oder bestehenden Kultureinrichtungen vorgenommen. Dazu wird die Landesregierung nach dem Beschluss des Landestags jetzt ein entsprechendes Konzept erarbeiten.

 Gewalt gegen Lehrkräfte

Gewalt gegen Lehrkräfte ist kein Berufsrisiko und darf an den Schulen in Nordrhein-Westfalen keinen Platz haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um verbale oder körperliche Gewalt handelt und gegen wen sie ausgeübt wird. Nordrhein-Westfalen wird seiner Fürsorgepflicht umfassend nachkommen und bietet vielfältige Unterstützung an. Straftaten sind gegenüber den entsprechenden Stellen unverzüglich anzuzeigen. Hier darf es keine falsche Rücksichtnahme geben. Der Runderlass „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ gibt vor, dass bei Verdacht auf Begehung eines Verbrechens die Schulleitung die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen muss. Dieses gilt zum Beispiel bei gefährlichen Körperverletzungen, erheblichen Fällen von Bedrohung oder Nötigung. Zudem hat die Schulleitung hierüber die Schulaufsichtsbehörde zu unterrichten. Sollte es zu einer juristischen Aufarbeitung im Nachgang kommen, unterstützt das Land seine Lehrerinnen und Lehrer.

Aber auch im Vorfeld gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen und Programmen. Es gibt in Nordrhein-Westfalen ein breit ausgebautes Präventions- und Unterstützungssystem, auf das die Schulen bei Bedarf zugreifen können. Wichtige erste Hinweise gibt zum Umgang mit Gewalt an Schulen gibt der sog. Notfallordner für Schulen in Nordrhein-Westfalen – Hinsehen und Handeln. Er beinhaltet auch konkrete Handlungsempfehlungen bei Gewalt gegen Schulpersonal.

Die Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement bei der Bezirksregierung Arnsberg hat den Auftrag, die Schulen gemeinsam mit den Bezirksregierungen und den Schulämtern landesweit zu unterstützen. Kernaufgabe ist die landesweite Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen und Supervisionsveranstaltungen. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich der Prävention und Intervention bei Gewalterscheinungen jeder Art. Dies bedeutet, dass sich diese Maßnahmen auch gezielt zur Unterstützung von Lehrkräften eignet, die Opfer von Gewalt geworden sind. Hier wurde die Personalausstattung von drei auf sechs Stellen verdoppelt.

Die Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist für Schulen eine zentrale Anlaufstelle und unterstützt diese systematisch in ihrem Engagement gegen Gewalt. Sie bietet auch betroffenen Lehr- und Fachkräften Unterstützung und Informationsmaterial an.

Ein zentraler Baustein der Präventionsarbeit ist die Schulpsychologie. Die Landesregierung wertschätzt und stärkt die wichtige Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Nordrhein-Westfalen. Aktuell gibt es 337 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, davon 181 im Landesdienst.

Ein weiterer wichtiger Baustein der Präventionsarbeit ist die Schulsozialarbeit. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler bei Problemen aller Art, die nicht direkt mit dem Unterricht zu tun haben. Derzeit sind 962 Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Landesdienst vorhanden, darüber hinaus gibt es Stellen bei den Kommunen, die teilweise aus Landesmitteln finanziert werden.

Schließlich unterstützt das Land die vielen Beratungslehrkräfte in den Schulen, die mit hohem Engagement unter anderem eine herausgehobene Tätigkeit in den schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention ausüben.

Damit sich Betroffene besser gegen Übergriffe wappnen und mit den Folgen erlebter Gewalt umgehen können, hat die Bezirksregierung Münster eine Handreichung erarbeitet, die Hilfs- und Präventionsangebote aufzeigt. Die Broschüre „Gewalt gegen Lehrkräfte“ bietet Handlungshilfen für den akuten Fall, nimmt eine rechtliche Einordnung vor, beschreibt Maßnahmen der Intervention und Möglichkeiten zur Prävention. Die Handreichung kann kostenfrei auf der Website der Bezirksregierung Münster heruntergeladen werden: url.nrw/Broschuere-Gewalt-gegen-Lehrkraefte.