Themen der 25. Kalenderwoche aus persönlicher Sicht

  • NRW-Kommunen bauen Schulden ab –
  • Evaluation der Luftreinhalteplanung mit Überprüfung der Messstellen –
  • Neue Wege bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei angehenden Lehrerinnen und Lehrern –
  • Informationsreihe für pädagogische Fachkräfte zu Islam und Salafismus –
  • Neues Modell in Duisburg: Staatsanwälte gegen Familienclans –
  • Gesundheitsministerkonferenz fordert stärkere Patientenorientierung –

NRW-Kommunen bauen Schulden ab

Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens beliefen sich Ende 2017 auf 61,7 Milliarden Euro. Damit sank der Schuldenstand im Vorjahresvergleich um 1,5 Milliarden oder 2,3 Prozent, wie Information und Technik Nordrhein- Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt. Vor allem niedrigere Kassenkredite entlasteten 2017 die kommunalen Kernhaushalte: Sie fielen mit 24 Milliarden Euro um 8,5 Prozent geringer aus als im Vorjahr.

Neben den Schulden der Kernhaushalte wurden auch die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts berücksichtigt.

Rein rechnerisch war jede/-r Einwohner/-in des Landes mit 3.447 Euro verschuldet; die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung war damit um 27,3 Prozent höher als zehn Jahre zuvor (damals: 2 708 Euro). Ende 2017 beliefen sich allein die Schulden der kommunalen Kernhaushalte auf 49 Milliarden. Die Schulden der Kernhaushalte ergeben sich aus Kassenkrediten (24 Mrd. €), mittel- und langfristigen Krediten (23 Mrd. €) sowie Wertpapierschulden (1,9 Mrd. €). Die Wertpapierschulden nahmen hingegen um 18,6 Prozent zu. Sie werden sowohl für investive Zwecke als auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen eingesetzt.

Ergebnisse für Gemeinden, Städte und Kreis:
https://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2018/pdf/174_18.pdf

 

Evaluation der Luftreinhalteplanung mit Überprüfung der Messstellen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat entschieden, im Rahmen der ständigen Qualitätssicherung und methodischen Weiterentwicklung eine externe Evaluation des Gesamtprozesses der Luftreinhalteplanung (LRP) innerhalb des LANUV durchzuführen. Zur Vorbereitung der Evaluation fand auf Einladung des LANUV ein Fachgespräch mit Expertinnen und Experten unter anderem aus Bund und Ländern, Universitäten, Verbänden sowie Kommunen und Bezirksregierungen statt.

Die von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser angekündigte Überprüfung der einzelnen Messstationen soll unmittelbar zu Beginn der Evaluation erfolgen. Sollte im Rahmen der Evaluation Anpassungsbedarf bei den Messstellen erkannt werden, wird dies im Messnetz berücksichtigt werden. Die Standortauswahl wird einer regelmäßigen Prüfung gemäß Bundes-Immissionsschutzverordnung unterzogen.

In der Folge wird ein externes Beratungsunternehmen den Prozess der Luftreinhalteplanung und die Umsetzung der fachlichen Grundlagen im LANUV umfassend evaluieren.

Hintergrund:
Das LANUV betreibt insgesamt 128 Stickstoffdioxid-Messstellen in Nordrein-Westfalen, darunter 57 (Stand 2017) kontinuierlich messende Container. Die übrigen sind diskontinuierlich messende Passivsammler. Die Zahl der Messstellen schwankt, da die Messnetzplanung jährlich fortgeschrieben und angepasst wird. Grundlage sind Meldungen der Kommunen über die Entwicklung von Belastungsschwerpunkten. Messstellen müssen in Bereichen mit hohen Belastungen an einem repräsentativen Messpunkt aufgestellt werden.

Neue Wege bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei angehenden Lehrerinnen und Lehrern

Erstmals können angehende Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen ihren Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren. Für den Starttermin am 1. November 2018 liegen aktuell 97 Bewerbungen vor.
Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit sieht vor, dass sich die Ausbildungszeit von 18 auf 24 Monate um sechs Monate verlängert. Im Gegenzug verringert sich die Arbeitszeit auf 75 Prozent. Diese Regelung ermöglicht auch weiterhin eine gemeinsame Seminarausbildung aller Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, in Voll- und Teilzeit. In beiden Modellen ist wie bisher in der Regel ein Tag pro Woche im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung vorgesehen, während sich die wöchentliche Verpflichtung des Ausbildungsunterrichts verringert.
In Nordrhein-Westfalen gibt es mit dem 1. November und dem 1. Mai jedes Jahr zwei Starttermine für den Vorbereitungsdienst. Bewerbungsschluss für den 1. November 2018 war der 1. Juni dieses Jahres. Insgesamt haben sich für alle Lehrämter rund 5.000 Lehramtsstudierende beworben. Die eingegangenen Bewerbungen werden jetzt von den Bezirksregierungen bearbeitet. Nordrhein-Westfalen bildet so viele Lehrerinnen und Lehrer aus wie kein anderes Bundesland. Jedes Jahr können 9.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter eingestellt werden.
Für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit ist eine Änderung der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) erforderlich. Nachdem das Landeskabinett dieser Änderung bereits zugestimmt hatte und auch eine Verbändebeteiligung eine positive Rückmeldung ergeben hat, wird die geänderte OVP voraussichtlich noch vor den Sommerferien in Kraft gesetzt werden.
Informationsreihe für pädagogische Fachkräfte zu Islam und Salafismus
Islam als Religion und gewaltbereiter Salafismus als politische Ideologie sind nicht gleichzusetzen. Mit einer Informationsreihe will die Landeszentrale für politische Bildung ein differenziertes Islambild vermitteln, pädagogische Fachkräfte über die Hintergründe des gewaltbereiten Salafismus informieren und ihnen Hilfestellungen im Umgang mit radikalisierten Jugendlichen an die Hand geben. Die Veranstaltungsreihe „Vielfältiger Islam versus gewaltbereiter Salafismus. Möglichkeiten der Prävention und Intervention“ startet am 21. Juni 2018 in Essen.
Wichtig ist es, über den Unterschied von Islam und gewaltbereitem Salafismus aufzuklären. Die Landeszentrale für politische Bildung wendet sich daher mit der Informationsreihe gezielt an pädagogische Fachkräfte und Lehramtsanwärterinnen und -anwärter. Die Veranstaltung soll sie für das Thema sensibilisieren und sie dabei unterstützen, es langfristig in die pädagogische Praxis einfließen zu lassen. Partner sind das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, das Ministerium des Innern sowie das Ministerium für Schule und Bildung.
Termine
• 21. Juni 2018 in Essen
• 5. Juli 2018 in Paderborn
• 8. Oktober 2018 in Hagen
• 11. Oktober 2018 in Oberhausen
• 5. November 2018 in Siegburg
• 24. Januar 2019 in Remscheid

Neues Modell in Duisburg: Staatsanwälte gegen Familienclans
Das Modellprojekt „Staatsanwälte vor Ort im Duisburger Norden“ startet nun in Nordrhein-Westfalen. Mit zwei sog. „Staatsanwälten vor Ort“ will die Justiz in Duisburg den Kampf gegen kriminelle Familienclans verstärken. Die beiden Staatsanwälte sollen im Norden der Stadt eingesetzt werden und mit Polizei, Zoll und Stadt eng zusammenarbeiten, um den Verfolgungsdruck auf die sog. Familien – Clans zu erhöhen.
Polizei und Justiz im Ruhrgebiet haben ihre Einsätze gegen kriminelle Clans seit einiger Zeit erheblich ausgeweitet. In Essen gab es in den vergangenen Wochen mehrfach Razzien gegen Clans libanesisch-arabischen Ursprungs. Auch in Duisburg-Marxloh bereiten insbesondere libanesische Großfamilien der Polizei große Probleme.

Gesundheitsministerkonferenz fordert stärkere Patientenorientierung
Die 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat auf ihrem zweitägigen Treffen in Düsseldorf darüber beraten, wie die Patientenorientierung in der gesundheitlichen Versorgung künftig verbessert werden kann.
Schwerpunkte des beschlossenen Maßnahmenbündels liegen in der Fortentwicklung der Patientenrechte und der transparenten Patienteninformation, der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen sowie der Patientensicherheit – insbesondere im ambulanten Bereich. Eine Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten dient dazu, Schwachstellen aufzudecken und Verbesserungspotential auszuschöpfen.
Patientenbeteiligung solle im Sinne der Selbstbestimmung in allen Bereichen der Telematik-Anwendungen und Telemedizin berücksichtigt werden. Darüber hinaus müsse die Patientenkommunikation von allen Beteiligten des Gesundheitswesens verbessert werden. Weiter- und Fortbildungen in dem Bereich könnten Informationsverluste durch fehlende Kommunikation verringern.
Wichtige Beschlüsse der GMK sind unter anderem:
Steigerung der Organspende in Deutschland
Die GMK wird sich intensiv dafür einsetzen, die Zahl der Organspender zu steigern. Sie appelliert eindringlich an die Ärzteschaft und die Krankenhausträger, in jedem in Betracht kommenden Einzelfall – unter strikter Wahrung des Patientenwillens – zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Organspende gegeben sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass die Aufwendungen der Entnahmekrankenhäuser für alle mit einer Organentnahme im Zusammenhang stehenden Maßnahmen einschließlich der Kosten für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten vollständig durch die Kostenträger finanziert werden.
Ärztenetze
Kooperation und Zusammenarbeit werden zukünftig gerade bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land eine wichtige Rolle spielen. Die Kooperation der Ärzteschaft kann Versorgungslücken schließen und nachhaltig die multiprofessionelle Vernetzung der Gesundheitsversorgung sichern. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung soll durch eine rechtliche Stärkung der Ärztenetze zu verbessern.

Reform des Heilpraktikerwesens
Das unzureichend regulierte Heilpraktikerwesen mit seiner umfassenden Heilkundebefugnis steht unverändert in der Kritik. Das Heilpraktikergesetz kann dem heutigen Anspruch an den Gesundheitsschutz der Patienten nicht mehr gerecht werden. Für Heilpraktiker besteht weder eine verbindliche Ausbildung noch eine einheitliche Berufsordnung, während an andere Gesundheitsberufe hohe Qualifikationsanforderungen gestellt werden. Daher wird hier eine zwingende Reformbedürftigkeit gesehen. Eine grundlegende Reform sollte geprüft und erarbeitet werden.