Themen der 27. Kalenderwoche aus persönlicher Sicht

  • Steuer-Einnahme-Plus in vielen Kommunen
  • Kommunen bekommen mehr Geld aus Gemeindefinanzierungsgesetz
  • Pilotprojekt: Neues Leitstellen-System in OWL
  • Schulsozialarbeit in NRW gesichert
  • Land und Netzbetreiber arbeiten gemeinsam an flächendeckenden Gigabitnetzen bis 2025
  • Unterrichtsausfall wird landesweit, digital schulscharf erfasst
  • Verbesserungen am Finanzierungsprogramm „Gute Schule“

 

Steuer-Einnahme-Plus in vielen Kommunen

Die stabile wirtschaftliche Entwicklung hat positive Folgen für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen: Für viele Gemeinden brachte das vergangene Jahr einen deutlichen Steuer-Zuwachs gegenüber 2016. Rund 26 Milliarden Euro – und damit 2,2 Milliarden Euro bzw. ein Plus von neun Prozent mehr – nahmen die Städte und Gemeinden in den kommunalrelevanten Steuerarten (etwa Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B sowie Gemeindeanteil bei der Einkommensteuer) ein.

Die Zahlen zeigen, dass der Aufschwung nun auch in den Städten und Gemeinden angekommen ist. Im vergangenen Jahr wuchs die nordrhein-westfälische Wirtschaft um 2,4 Prozent und damit um 0,2 Prozentpunkte stärker als im Bundesdurchschnitt.

Allein in der Gruppe der 22 kreisfreien Städte an Rhein und Ruhr gewannen 19 hinzu. An der Spitze liegt dabei Gelsenkirchen mit einer Einnahmesteigerung um 44 Prozent (plus 95 Millionen Euro), gefolgt von Wuppertal mit einem Plus von 25 Prozent (Zuwachs von 113 Millionen Euro), Düsseldorf mit einer Steigerung um 23 Prozent (295 Millionen Euro), Essen mit einem Plus von 22 Prozent (169 Millionen Euro) und Hagen mit einem Plus von 15 Prozent (Zuwachs von 33 Millionen Euro). Ein Minus lag hingegen in der Gruppe der kreisfreien Städte nur in Mülheim an der Ruhr, Köln und Bochum vor.

Auch bei den kreisangehörigen Gemeinden ist die Entwicklung positiv. An der absoluten Spitze der Gewinner mit hohen Zuwächsen stehen dabei Neuss (plus 170 Millionen Euro, Steigerung um 73) und Monheim (plus 48 Millionen Euro, Zuwachs von 17 Prozent). Die relative Spanne der Einnahmeveränderungen ist hier allerdings weiter: Sie schwankt zwischen Mehreinnahmen in Inden um 75 Prozent (plus 4,9 Millionen Euro) und Mindereinnahmen in Lotte (Minus von 54 Prozent; ergibt eine Absenkung von 9,9 Millionen Euro).

Diese Zahlen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die norhein-westfälischen Städte und Gemeinden zum Teil noch weit von der kommunalen selbstständigen Handlungsfähigkeit entfernt sind. Unverändert steht die Konsolidierung der Kommunalhaushalte in Verbindung mit der Rückführung von Kassenkrediten ganz oben auf der Tagesordnung vieler Stadträte.

Zum Hintergrund:

Die Gesamtbewertung der finanziellen Situation ist in vielen Gemeinden gut wie selten zuvor. Die positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen führt automatisch zu Folgen im kommunalen Finanzausgleich: Denn Gemeinden, die bei den Steuererträgen überproportional gewinnen, verlieren bei den Schlüsselzuweisungen nach der Gemeindefinanzierung des Folgejahres. Auf ein Mehr an eigenen Erträgen folgt ein Weniger aus dem landesseitigen Finanzausgleich. Auch wenn die für die Gemeindefinanzierung relevanten Steuerdaten (zweites Halbjahr 2017 und erstes Halbjahr 2018) erst nach Abschluss des aktuellen Quartals Mitte Juli 2018 vollständig vorliegen werden, ist der nun vorliegende Jahresvergleich 2017/2016 eindrucksvoll.

 

Kommunen bekommen mehr Geld aus Gemeindefinanzierungsgesetz

Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden erhalten im kommenden Jahr – dank der guten Konjunktur Zuweisungen in Höhe von mehr als zwölf Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) des Landes. Das ist gegenüber dem laufenden Jahr ein Plus von 3,1 Prozent oder rund 365 Millionen Euro.

Das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz regelt den Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen und soll gleichzeitig die unterschiedliche Stärke der Kommunen kompensieren. Dabei gilt der Grundsatz: Je höher die eigenen Steuereinnahmen einer Kommune sind, umso geringer werden die Schlüsselzuweisungen des Landes im Folgejahr ausfallen. Wieviel Geld jede einzelne Kommune aus dem GFG zugewiesen bekomme, wird in den kommenden Wochen berechnet und anschießende als Modellrechnung veröffentlicht.

 

Pilotprojekt: Neues Leitstellen-System in OWL

In OWL startete ein landesweit einzigartiges Pilotprojekt. Die Rettungsleitstellen sind jetzt auch unter der Nummer des hausärztliches Bereitschaftsdienstes zu erreichen.

Das bisherige Problem ist, dass immer wieder Menschen beim Rettungsdienst anrufen, obwohl sie nicht schwerkrank sind. Umgekehrt rufen auch einige beim ärztlichen Bereitschaftsdienst an, obwohl sie dringend einen Rettungswagen bräuchten.

In Zukunft sollen alle Anrufer in der Rettungsleitstelle landen. Die Mitarbeiter dort entscheiden anhand eines Gesprächsleitfadens, wie schwerwiegend die Erkrankung oder Verletzung ist und leiten die entsprechenden Maßnahmen ein. Der Start des Projekts wird nun in den Leitstellen in Lemgo, Büren und Brakel erfolgen.

Insgesamt soll das neue System drei Jahre lang ausprobiert werden. Dann soll wissenschaftlich ausgewertet werden, ob Patienten besser auf Notaufnahmen und Bereitschaftspraxen verteilt werden konnten.

 

Schulsozialarbeit in NRW gesichert

Die Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen ist bis Ende 2020 finanziell gesichert. Bis in das Jahr 2020 werden aus dem Landesprogramm pro Jahr weiterhin knapp 48 Millionen Euro bereitgestellt. Für den Haushalt 2019 wird bereits geplant, die Finanzierung der Schulsozialarbeit auch bis zum Jahr 2022 sicherzustellen. Der Landtag muss dafür noch seine Zustimmung geben.

Die Anschubfinanzierung der Sozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe-pakets durch den Bund war im Jahr 2014 ausgelaufen. Seit dem beteiligt sich das Land mit 48 Millionen Euro jährlich an der Finanzierung der Schulsozialarbeit. Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Baustein unter anderem bei der Inklusion, der Bildungsgerechtigkeit und der Gewaltprävention an Schulen.

 

Land und Netzbetreiber arbeiten gemeinsam an flächendeckenden Gigabitnetzen bis 2025

Auf dem ersten GigabitGipfel.NRW wurde mit den führenden Netzbetreibern sowie den Branchenverbänden eine Zusammenarbeit mit dem Land zur Schaffung flächendeckender gigabitfähiger Netze bis 2025 vereinbart. Bis spätestens 2022 sollen alle Gewerbegebiete und Schulen angeschlossen sein.

Der eigenwirtschaftliche Ausbau durch die Netzbetreiber ist der wesentliche Faktor für eine flächendeckende gigabitfähige Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Mit öffentlichen Mitteln wird der Ausbau dort erfolgen, wo er wirtschaftlich nicht zu leisten ist. Durch die Zusammenarbeit von Land und Netzbetreibern wird das Ineinandergreifen von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau gesichert. So entwickeln wir gemeinsam flächendeckende gigabitfähige Netze bis 2025. Schulen und Gewerbegebiete werden wir bis 2022 anschließen.“

Die Ergebnisse des Gigabit-Gipfels:

  • Die Netzbetreiber liefern dem Land Daten zu vorhandenen und für den eigenwirtschaftlichen Ausbau in Frage kommenden Netzen. So wird die strategische Planung der Förderung in Ergänzung zu den Vorhaben der Unternehmen gewährleistet.
  • Das Land wirkt auf schnellere und einheitlichere Genehmigungsverfahren für die Ausbauarbeiten sowie die Nutzung schnellerer und kostengünstigerer Verlegemethoden hin.
  • Land, Netzbetreiber und Verbände werden künftig zusammen mit der kommunalen Ebene und den Kammern in Arbeitsgruppen prioritär den Ausbau für „Gewerbegebiete“ und „Schulen“ voranbringen.
  • Das Land schafft die finanziellen Voraussetzungen, um zusammen mit EU- und Bundesmitteln bis zu fünf Milliarden Euro für den nicht-wirtschaftlichen Ausbau der Infrastruktur bereitzustellen.

Hintergrund:

86 Prozent der Haushalte in Nordrhein-Westfalen verfügen auf der Basis verschiedener Technologien über Anschlüsse, die das Herunterladen von Daten mit mindestens 50 MBit/s ermöglichen. Sieben Prozent der Haushalte verfügen über Glasfaseranschlüsse, vor insgesamt zehn Prozent der Adressen liegt Glasfaser bereits in der Straße. Darüber hinaus hat ein Großteil der Haushalte Koaxial-Kabelnetze, die mithilfe der DOCSIS 3.1-Technologie Gigabitfähigkeit eröffnen werden.

Die Förderung des Landes konzentriert sich in allen Bereichen, wo keine gigabitfähigen Netze vorhanden sind, auf den Ausbau der Glasfasernetze. Gewerbegebiete sollen auch durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Unternehmen ausschließlich mit Glasfaser erschlossen werden. Für Schulen und Privathaushalte wird es gemischte Lösungen aus Glasfaser- und Kabelanschlüssen geben.

 

Unterrichtsausfall wird landesweit, digital schulscharf erfasst

Ab dem Schuljahr 2018/19 wird der Unterrichtsausfall an Schulen in Nordrhein-Westfalen landesweit, digital schulscharf erfasst. An der landesweiten Erhebung werden ab dem Schuljahr 2018/19 alle öffentlichen Schulen der Schulformen Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule, Gymnasium sowie die Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen und die Schulversuche PRIMUS- und Gemeinschaftsschule teilnehmen. Im Rahmen der flächendeckenden Erhebung melden diese Schulen über das gesamte Schuljahr hinweg wöchentlich Daten zum erteilten und ausgefallenen Unterricht. Hierfür stellt ihnen das Schulministerium eine Software zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Landesregierung zur Erfassung der Daten mit dem Haushalt 2018 insgesamt 183 Stellen zusätzlich bereitgestellt, die den teilnehmenden Schulen in Form einer Entlastungsstunde zukommen.

Eine umfassende Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt nach Ablauf des Schuljahres 2018/19 in Form eines Jahresberichts. Erste Daten werden aber schon mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres und in der Folge regelmäßig auf der Internetseite des Schulministeriums digital und schulscharf veröffentlicht. Zudem werden den einzelnen Schulen ihre Daten aufbereitet zur Verfügung gestellt.

 

Verbesserungen am Finanzierungsprogramm „Gute Schule“

Das Landeskabinett hat Verbesserungen am von der NRW.Bank organisierten Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ beschlossen. Bislang mussten die Kommunen innerhalb von 30 Monaten nach Auszahlung der Kreditkontingente nachweisen, wofür sie die Mittel verwenden wollen. Nun möchte das Land diese Frist auf 48 Monate verlängern. Die Fristverlängerung soll rückwirkend für alle Kredite gelten und muss nun vom Landtag beschlossen werden.

Um nachvollziehen zu können, welche Maßnahmen besonders gut greifen und wo unter Umständen Nachbesserungsbedarf besteht, wurde beschlossen, im kommenden Jahr unter Federführung des Ministeriums der Finanzen eine Zwischenbilanz vorzunehmen, um zu prüfen, wo weitere Anpassungsbedarfe an der Programmausgestaltung bestehen.

Hintergrund

Das Programm „NRW.BANK Gute Schule 2020“ wurde im September 2016 ins Leben gerufen. Förderungsberechtigt sind Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) des Landes Nordrhein-Westfalen. Ihnen stehen in den Jahren 2017 bis 2020 insgesamt 500 Millionen Euro pro Jahr als Kredite zur Verfügung. Diese Mittel dienen der Sanierung und Modernisierung der Schulen, aber auch dem Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur. Noch bis November 2018 können die Kommunen die Kreditkontingente für das Jahr 2017 beantragen. Danach werden die Kredite für das Jahr 2018 frei. Anträge nimmt die landeseigene NRW.BANK entgegen, welche die Darlehen zur Verfügung stellt. In diesem Jahr hat die NRW.BANK bisher weit mehr als 100 Kreditanträge bewilligt.