05 Okt Themen der 40. Kalenderwoche aus persönlicher Sicht
• Neue Förderrichtlinie beschleunigt Glasfaseranbindung von Schulen –
• Medizinische Fakultät Bielefeld –
• 53 Millionen Euro mehr für Autobahnen und Bundesstraßen –
• 245 Millionen Euro für Kultur –
• 251 Millionen Euro zusätzlich für ein fortschrittliches Gesundheitswesen und eine bessere Pflege –
• Bundesratsinitiative für mehr Akzeptanz von Windenergieanlagen –
Neue Förderrichtlinie beschleunigt Glasfaseranbindung von Schulen in NRW
In Nordrhein-Westfalen sollen bis Ende 2022 alle Schulen an eine zukunftsfeste digitale Infrastruktur angeschlossen werden. Um dieses Ziel zu erreichen ist eine neue Förderrichtlinie des Wirtschaftsministeriums zur Glasfaseranbindung an Schulen gestartet. Dort, wo der eigenwirtschaftliche Ausbau durch die Telekommunikations-Unternehmen nicht ausreicht, stehen pro Anbindung eines Schulgeländes ab sofort bis zu 300.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Auch die monatlichen Kosten für den Internetanschluss werden mit bis zu 150 Euro für die Dauer von drei Jahren gefördert.
Bisher verfügen nur rund zwölf Prozent aller 5.500 Schulen in Nordrhein-Westfalen über einen gigabitfähigen Anschluss. Die vom Land eingesetzten Geschäftsstellen Gigabit.NRW bei den fünf Bezirksregierungen informieren und beraten die Schulträger in allen Fragen rund um den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Darüber hinaus führen sie auch die Antrags- und Bewilligungsverfahren durch.
Wie im Koalitionsvertrag beschlossen, wird die Landesregierung in den kommenden Jahren die Rahmenbedingungen schaffen, um in Nordrhein-Westfalen sieben Milliarden Euro für die Digitalisierung zu investieren, davon mindestens fünf Milliarden Euro für den Ausbau gigabitfähiger digitaler Infrastrukturen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.gigabit.nrw.de.
Meilensteine zur Gründung der Medizinischen Fakultät erreicht
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2017 unsere politische CDU-Forderung aus Ostwestfalen-Lippe aufgegriffen und die Gründung der Medizinischen Fakultät in OWL beschlossen. Zugleich wurde die Universität Bielefeld gebeten, im engen Austausch mit den Ministerien für Kultur und Wissenschaft sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Dabei zeigt sich: Die Errichtung der Medizinischen Fakultät nimmt bereits deutliche Formen an.
So hat die Universität den Planungsstand für die Medizinische Fakultät am 24. September 2018 beim Wissenschaftsrat eingereicht. Dieser wird das Konzept nun begutachten und anschließend seine Empfehlungen abgeben. Zudem befindet sich die Medizinische Fakultät seit dem 1. Oktober 2018 auch offiziell „in Gründung“ und hat mit der Gründungsdekanin Professorin Dr. med. Claudia Hornberg und weiteren wissenschaftlich Beschäftigten bereits das erste zugeordnete Personal.
Wissenschaftsrat begutachtet Konzept und gibt Empfehlungen für weitere Entwicklung
Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung. Er begutachtet in diesem Rahmen auch das noch entwicklungsoffene Konzept der Universität Bielefeld für die Medizinische Fakultät und gibt eine Stellungnahme ab, insbesondere zur Struktur und Leistungsfähigkeit, Entwicklung und Finanzierung. Die Ergebnisse werden die Entwicklung des Aufbauprozesses maßgeblich beeinflussen. Diese Begutachtung ist Teil eines Begutachtungsverfahrens sämtlicher universitätsmedizinischer Standorte in Nordrhein-Westfalen.
Der Studienbetrieb soll im Wintersemester 2021/2022 aufgenommen werden. Im Endausbau (ab 2025) sollen hier bis zu 300 Studierende pro Jahr ihr Studium beginnen. Zur Finanzierung des Aufbaubetriebs der Medizinischen Fakultät hat die Landeregierung in Absprache mit der Universität Bielefeld Mittel für die nächsten Jahre eingeplant. Die bestehende mittelfristige Finanzplanung des Landes sieht einen Mittelbedarf vor, der von 4,5 Millionen Euro in diesem Jahr in den kommenden Jahren auf 45 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 aufwächst. Nach aktuellen Einschätzungen wird dieser für die nächsten Jahre vorgesehene Mittelaufwuchs eine ausreichende Basis für die Aufbauphase darstellen (ohne Investitionskosten, vor allem Gebäude). Im Jahr 2022 wird der Volllastbetrieb noch nicht erreicht sein. Für den Endausbau werden die notwendigen finanziellen Mittel von der Universität im kommenden Jahr ermittelt und mit dem Land geklärt.
Modellstudiengang – von Anfang an Kontakt mit Patientinnen und Patienten
Die Universität Bielefeld plant, einen Modellstudiengang Medizin aufzubauen. Neben der kontinuierlichen Vorbereitung auf die unterschiedlichen Anforderungen ärztlichen Arbeitens wird im neuen Modellstudiengang die Perspektive der hausärztlichen Versorgung in besonderem Maße Berücksichtigung finden. So sollen die Studierenden regelmäßigen Kontakt mit Patientinnen und Patienten in allgemeinmedizinischen Praxen haben – während des gesamten Studiums und bereits ab dem 1. Semester. Ziel ist es, die Studierenden auch für die hausärztliche Tätigkeit zu interessieren, sie mit Niederlassungsmöglichkeiten in OWL vertraut zu machen und wertvolle Kontakte für die Famulatur (Pflichtpraktikum), das Blockpraktikum, das Praktische Jahr oder die spätere fachärztliche Weiterbildung zu bieten.
Universitätsklinikum OWL der Universität Bielefeld: Gespräche mit Krankenhausträgern laufen
Eine wichtige Säule des Medizinstudiums ist die klinische Ausbildung im Krankenhaus. Ein eigenes Universitätskrankenhaus wird die Universität Bielefeld nicht betreiben. Sie wird stattdessen mit verschiedenen Krankenhausträgern der Region kooperieren, die gemeinsam das „Universitätsklinikum OWL der Universität Bielefeld“ bilden werden. Auf der Basis eines Vertragsentwurfs für das zukünftige Universitätsklinikum OWL der Universität Bielefeld werden derzeit Gespräche mit drei Krankenhausträgern (Evangelisches Klinikum Bethel, Klinikum Lippe, Städtisches Klinikum Bielefeld) geführt. Die Gespräche sollen im Laufe des nächsten Jahres abgeschlossen und die nötigen vertraglichen Vereinbarungen unterzeichnet werden. Voraussichtlich ebenfalls im nächsten Jahr sollen zur Verstärkung des universitären Klinikverbunds weitere Kliniken gesucht werden. Sie sollen gemeinsam im Wintersemester 2021/22 die Studien- und Forschungsbetriebe aufnehmen.
Bauplanung: Mehrere Varianten werden aktuell geprüft
Über die konzeptionellen und akademischen Fragen hinaus beschäftigt sich die Universität Bielefeld auch intensiv mit der Frage des Standorts für die zukünftige Medizinische Fakultät. Zentrale Leitplanken für die Planungen sind der enge Zeitplan bis zum Start der Fakultät, das sukzessive Aufwachsen der Fakultät und die aus konzeptioneller Sicht notwendige Nähe zum aktuellen Hauptgebäude. Die Universität hat durch einen Gutachter verschiedene Varianten prüfen lassen, wo die Flächen und Gebäude entstehen können. Diese Varianten werden nun mit der Landesregierung, der Stadt Bielefeld und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen eingehend erörtert und geprüft, so dass bald eine Entscheidung getroffen werden kann, wie und wo gebaut werden soll. Als Interimsunterbringung steht das aktuell entstehende Innovationszentrum Campus Bielefeld (ICB) zur Verfügung, das spätestens zum Jahresbeginn 2019 von den ersten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zukünftigen Fakultät bezogen werden wird.
53 Millionen Euro mehr für Autobahnen und Bundesstraßen: Sanierung und Erhalt der Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen kommen voran
Der Bund hat Nordrhein-Westfalen weitere 53 Millionen Euro für die Autobahnen und Bundesstraßen aus dem Bundeshaushalt zugewiesen. Das Geld gibt es zusätzlich zu den für dieses Jahr bereits bewilligten Mitteln. Das Land ruft damit mehr Geld ab als der Bund für dieses Jahr ursprünglich zur Verfügung gestellt hatte. Insgesamt kann Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr mehr als 1,3 Milliarden Euro als Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen ausgeben. (Ansatz 2018: 1.312,9 Millionen // Ausgaben 2017: 1.280,3 Millionen)
Höchster Kulturhaushalt seit Gründung des Landes: 245 Millionen Euro für Kultur
Nachdem der Etat für die Kulturförderung schon 2018 um über 20 Millionen Euro erhöht wurde, soll 2019 ein weiterer Zuwachs in Höhe von 20,3 Millionen Euro auf insgesamt rund 245 Millionen Euro erfolgen. Der Aufwuchs des Kulturetats fließt hauptsächlich in die Stärkungsinitiative Kultur.
Nachdem der Etat für die Kulturförderung schon 2018 um über 20 Millionen Euro erhöht wurde, soll 2019 ein weiterer Zuwachs in Höhe von 20,3 Millionen Euro auf insgesamt rund 245 Millionen Euro erfolgen. Der Aufwuchs des Kulturetats fließt hauptsächlich in die Stärkungsinitiative Kultur.
Die Stärkungsinitiative Kultur in Höhe von rund 40 Millionen Euro im Jahr 2019 umfasst unter anderem folgende Eckpunkte:
• zwölf Millionen Euro für die kommunalen Theater und Orchester
• 4,1 Millionen Euro für die freie Szene Theater und Musik
• 2,3 Millionen Euro für die Landestheater und –orchester
• 3,5 Millionen Euro für Ankaufs- und Ausstellungsvorhaben von Kunstmuseen und Sammlungen sowie zusätzliche 1,7 Millionen Euro für Förderprogramme der Bildenden Kunst (unter anderem für Restaurierungsprojekte, Provenienzforschung, Digitalisierung, Förderung von Volontären)
• eine Million Euro für kommunale und kirchliche Bibliotheken
• 9,7 Millionen Euro für verschiedene Einzelmaßnahmen (unter anderem Kultursekretariate, Erhalt von Kulturgut, Ausbau von Künstlerstipendien, Entwicklung künstlerischer Produktionszentren, Kulturbauten)
Der Einzelplan des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft umfasst außerdem den Etat des Landesarchivs. Dieser steigt 2019 um rund eine Million Euro auf 25,7 Millionen Euro. Davon stehen 400.000 Euro für den Mehrbedarf bei elektronischer Archivierung zur Verfügung.
Auch der Gesamtetat der Landeszentrale für politische Bildung ist Teil des Einzelplans. Im Jahr 2019 beträgt er 17,2 Millionen Euro.
Der von der Landesregierung beschlossene Haushaltsentwurf für das Kultur- und Wissenschaftsministerium liegt für 2019 bei insgesamt 9,17 Milliarden Euro und damit erstmals über neun Milliarden Euro. Wie in den Vorjahren ist er der zweitgrößte Haushalt aller Ressorts der Landesregierung.
251 Millionen Euro zusätzlich für ein fortschrittliches Gesundheitswesen und eine bessere Pflege
Der Haushaltsentwurf 2019 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sieht mit 6,33 Milliarden Euro insgesamt 251 Millionen Euro mehr als 2018 vor. Die größten Steigerungen verzeichnen die Bereiche Krankenhausförderung (plus 101,5 Millionen Euro) sowie „Pflege, Alter, demografische Entwicklung“ (zusätzliche 64,7 Millionen Euro). Dies dokumentiert zwei wichtige politische Handlungsfelder in der laufenden Legislaturperiode.
Die Krankenhausförderung bildet mit Ausgaben von rund 721,2 Millionen Euro einen finanziellen Schwerpunkt. Davon werden 66 Millionen Euro für die Einzelförderung von Investitionen in Krankenhäusern genutzt. Weitere 95 Millionen Euro sind als Landesanteil des vom Bund ab 2019 geplanten Krankenhausstrukturfonds vorgesehen. Der zusätzliche Bundesanteil wird voraussichtlich 105 Millionen Euro betragen, so dass insgesamt zusätzliche 266 Millionen Euro für Einzelmaßnahmen in Krankenhäusern zur Verfügung stehen.
Mit Blick auf den Fachkräftemangel werden zudem erhebliche zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Gesundheits- und Pflegeberufe attraktiver zu gestalten. So sollen durch den Einstieg in die Schulgeldfreiheit mehr Menschen für eine Ausbildung in den Gesundheits- und Pflegeberufen gewonnen werden. So beginnt das Ministerium noch in diesem Jahr die Förderung von Schulkosten bei nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufen und verstetigt diese 2019 mit zusätzlichen 9,5 Millionen Euro. Die Förderung beträgt dann 25 Millionen Euro im Jahr. Für die Erhöhung der Schulkostenpauschale in der Altenpflegefachkraftausbildung werden zusätzliche 22,5 Millionen Euro eingesetzt. Mit dieser Erhöhung wird die monatliche Pauschale, die Pflegeschulen vom Land erhalten, von 280 Euro auf 380 Euro angehoben. Es stehen damit insgesamt 85,5 Millionen Euro für die Ausbildung in der Altenpflege zur Verfügung.
Bundesratsinitiative für mehr Akzeptanz von Windenergieanlagen
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Nutzung von Windenergieanlagen zu erhalten. Der massive Ausbau von Windenergie in einigen Regionen des Landes stößt auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung. Ziel der nun beschlossenen Bundesratsinitiative ist es, das Baugesetzbuch in zwei Punkten zu verändern, so dass die Länder mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten.
Gegenstand der nordrhein-westfälischen Initiative ist zum einen die sogenannte „Länderöffnungsklausel“, die es bis zum 31. Dezember 2015 gab, wieder aufleben zu lassen und zum zweiten eine Stärkung der planerischen Steuerung zu erreichen. Die Landesregierung bekommt durch die vorgeschlagene Änderung die Möglichkeit, die vorrangige baurechtliche Behandlung von Windenergieanlagen im Baugesetzbuch durch eine rechtssichere Abstandsregelung zu Wohnbebauung einschränken zu können. Dann könnte der weitere Ausbau in geordnete Bahnen gelenkt und der Fokus auf das Repowering bestehender Anlagen (dann mit mehr Leistung) gerichtet werden.
Bis Ende 2015 konnten die Länder laut Bundesbaugesetz (Paragraf 249 Absatz 3 BauGB) selbst bestimmen, dass die Privilegierung (Paragraf 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB) auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur gilt, wenn sie einen bestimmten Abstand zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen einhalten.
Diese Klausel ist für die Neuverkündung abweichender Landesgesetze durch Fristablauf mittlerweile gegenstandslos geworden. Es müsste daher erneut ein Absatz 3 in § 249 BauGB mit einer entsprechenden Regelung und geänderter Frist in Satz 1 in das BauGB aufgenommen werden. So könnten die Länder wieder von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen. Dies würde dem nordrhein-westfälischen Landesgesetzgeber ermöglichen, eine Gesetzesregelung zu schaffen, nach der Windenergieanlagen grundsätzlich nur privilegiert zulässig sind, wenn sie bestimmte Abstände zu anderen baulichen Nutzungen, insbesondere Wohnbebauung, einhalten.
Außerdem soll durch Neufassung des § 15 Absatz 3 BauGB die planerische Steuerung der Kommunen gestärkt werden, indem Kommunen die Möglichkeit erhalten, Genehmigungsanträge von einem auf zwei Jahre zurückzustellen. Dies erhöht die Rechtssicherheit, da die nötigen Abwägungsentscheidungen unter geringerem Zeitdruck und mit größerer Sorgfalt getroffen werden können.