André Kuper zur neuen Sport-Vereinsförderung in NRW

Mit Fördergeldern aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ können Vereine die Modernisierung, Sanierung oder den Umbau ihrer Sportstätten und Sportanlagen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten durch das Land finanzieren.

Die Eckdaten:

Laufzeit:

Das neue Sportstättenförderprogramm besitzt eine Laufzeit von vier Jahren und reicht von 2019 bis 2022

Finanzieller Umfang des Programms:         

Das Fördervolumen beträgt 300 Millionen Euro. Hiervon in 2019 bereits 30 Millionen Euro und 270 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung bis 2022.

Diese 300 Millionen Euro sind kein Kredit, sondern „echtes Geld“ aus dem Landeshaushalt. Die Verwaltung des Programms wird über die NRW.BANK laufen.

Empfänger:

Empfänger sind Sportvereine und Sportverbände in Nordrhein-Westfalen die am 15.10.2018 Mitglied im Stadtsportbund/Kreissportbund/Gemeindesportverband bzw. im LSB sind, als

–           Eigentümer der Sportanlage

–           Vertraglicher Nutzer kommunaler Sportanlagen

–           Mieter bzw. Pächter kommunaler Sportanlagen.

Zweckbestimmung:

Nachhaltige Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Erweiterung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, digitalen Modernisierung und der Herstellung von Barrierefreiheit.

Fördersatz:

Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

In den nächsten Monaten werden die konkreten Details des Förderprogramms in enger Abstimmung mit dem Landessportbund NRW erarbeitet und eine entsprechende Förderrichtlinie erstellt.

Weitere Informationen können über das Wahlkreisbüro von MdL André Kuper, Tel. 05241/9170943 besorgt, alternativ per Mail über Erwin.Kammertoens@landtag.nrw.de, angefragt werden.