André Kuper’s Themen der 47. Kalenderwoche 2018

  • Integrationspausschale von 434 Millionen Euro erstmals vollständig an die Kommunen –
  • Straßenausbaubeiträge: Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger im System ermöglichen –
  • Stichwahl wird abgeschafft – Wahlen bürgernäher gestalten, Legitimation bei Bürgermeister- und Landratswahlen erhöhen, Demokratie stärken –
  • „1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein“ auf der Erfolgsspur – Land unterstützt rund 1.900 Vereine mit drei Millionen Euro –
  • Planung beschleunigen und Carsharing einfacher ausbauen

 

Integrationspausschale von 434 Millionen Euro wird erstmals vollständig an die Kommunen weitergeleitet

Die Städte und Gemeinden erhalten im kommenden Jahr erstmals vollständig die Mittel der Integrationspauschale des Bundes. Aufgrund der besonderen Belastung der Kommunen wird das Land die rund 433 vom Bund gezahlten Millionen für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen erstmals in voller Höhe an die Kommunen durchleiten. Mit den zusätzlichen Mitteln soll der Zusammenhalt der Gesellschaft gestärkt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt darauf, die großen Herausforderungen, die sich aus den hohen Zugangszahlen an Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 nach wie vor ergeben, gemeinsam mit den Kommunen zu meistern.

Für das Jahr 2019 hat die neue Landesregierung erstmals selbst mit der Bundesregierung verhandelt und vereinbart, dass der Bund auch für 2019 eine Integrationspauschale in gleicher Höhe wie bisher zahlt. Dabei war diese Pauschale ausdrücklich für die Kosten der Kommunen und des Landes vorgesehen. Aufgrund der besonderen Belastungen der Kommunen wurde entschieden, den Betrag von 432,8 Millionen Euro vollumfänglich an die Kommunen weiterzuleiten.

Inwieweit der Bund auch ab dem Jahr 2020 eine Integrationspauschale etatisiert, ist noch völlig offen. Die Verhandlungen darüber, inwieweit sich der Bund überhaupt an den flüchtlingsbedingten Kosten ab dem Jahr 2020 beteiligt, stehen erst am Anfang.

Das Land wird in jedem Fall auch an anderer Stelle für eine Entlastung der Kommunen sorgen. Das Land wird sich verstärkt in zentralen Einrichtungen um Asylsuchende ohne Bleiberecht kümmern und von hier aus – ohne Umweg über die Kommunen – Rückführungen organisieren und finanzieren. Ziel ist es, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen. Hierfür will das Land seine rechtlichen und tatsächlichen Handlungsspielräume ausnutzen. Personen, die nach Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzberechtigt sind, sollen möglichst konsequent und schnell bereits aus den Landeseinrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Die Zuständigkeit für Rückführungen soll schrittweise auf Landesebene zentralisiert werden.

  

Straßenausbaubeiträge: Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger im System ermöglichen

 Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben sich in einem Antragsentwurf darauf verständigt, die Landesregierung aufzufordern, das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) zu modernisieren, bürgerfreundlich auszugestalten und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin zu überprüfen.

Das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stellt grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt – auch wegen der Kostensteigerungen im Straßenbau – zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen. Damit wird die Akzeptanz eines – über Jahrzehnte bestehenden Systems – in Frage gestellt. Dazu kommt, dass viele Bürgerinnen und Bürger die unterschiedlichen, auf der jeweiligen Finanzkraft der Kommune fußenden Regelungen, als ungerecht empfinden.

Diese Kritik und die mangelnde Akzeptanz aus der Bürgerschaft nehmen wir ernst. Die Fraktionen von CDU und FDP setzen sich daher für eine bürgerfreundliche Modernisierung der gesetzlichen Grundlage ein. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger, als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.

Konkret beauftragen wir die Landesregierung damit:

  • Dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.
  • Zu prüfen, ob im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, die Kommunen zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.
  • Die Möglichkeit der Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.

 

 Stichwahl wird abgeschafft – Wahlen bürgernäher gestalten, Legitimation bei Bürgermeister- und Landratswahlen erhöhen, Demokratie stärken

Die Fraktionen von CDU und FDP haben vereinbart, die Stichwahl bei Wahlen zu Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten beginnend mit der nächsten Wahl im Jahr 2020 abzuschaffen.

Der Hintergrund der Entscheidung ist folgender: Die Befürworter der Stichwahl haben sich auf eine höhere Legitimation der gewählten Kandidaten und auf eine stärkere politische Partizipation berufen. Daran sind starke Zweifel angebracht. Denn die Akzeptanz der Stichwahl bei den Bürgerinnen und Bürgern ist gering. Die Wahlbeteiligung war in den zweiten Wahlgängen weit überwiegend und zum Teil erheblich geringer als im ersten Wahlgang. Die Anzahl der abgegebenen Stimmen war in knapp zwei Drittel der Stichwahlen geringer als im ersten Wahlgang. Diesem Umstand soll nun mit der Abschaffung der Stichwahl Rechnung getragen werden.

Das Ziel der Wahl der Hauptverwaltungsbeamten bleibt es bürgernahe Wahlen und eine hohe Legitimation der Amtsträger beizubehalten. Deshalb haben die Fraktionen von CDU und FDP die Abschaffung der Stichwahlen beschlossen.

Auch der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits in einem Urteil vom 26. Mai 2009 über die Abschaffung der Stichwahl entschieden. Dort wurde ausdrücklich betont, dass die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten in einem Wahlgang „dem Erfordernis demokratischer Legitimation ausreichend Rechnung trägt“, und der Gesetzgeber aufgefordert, „die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation“ vermittelt.

Die Fraktionen werden eine entsprechende Initiative noch in diesem Jahr in den Landtag einbringen. Im Beratungsverfahren wird selbstverständlich ausreichend Zeit für den Austausch von Argumenten und zur Anhörung von Experten vorgesehen.

 

„1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein“ auf der Erfolgsspur – Land  unterstützt rund 1.900 Vereine mit drei Millionen Euro

Das Landesprogramm „1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein“ wurde in diesem Jahr erfolgreich weiterentwickelt. Die Anzahl der Förderanträge hat sich deutlich erhöht. Mit dem Programm werden rund 1.900 Sportvereine mit rund drei Millionen Euro bei Vereinsprojekten in den Bereichen Ganztag und Kita, Inklusion und Integration, Gesundheitsförderung, sowie Bewegungsförderung für Kinder, Jugendliche und Ältere unterstützt.

Um die Vereine bei ihrer Arbeit noch besser zu unterstützen und das ehrenamtliche Engagement im Land zu stärken, wurde „1000×1000“ zu Beginn des Jahres deutlich vereinfacht und Bürokratie abgebaut. Dazu wurden insbesondere zuvor eng gefasste Förderzwecke ausgeweitet. Zudem wurde Vereinen die Möglichkeit eingeräumt, nur mit einem einzigen Antrag eine Förderung von drei Projekten und damit eine Förderung von bis zu 3.000 Euro zu beantragen.

Mit diesen und weiteren Erleichterungen konnte der bürokratische Aufwand erheblich reduziert werden. Dies hat zu einem deutlichen Anstieg der Antragszahlen geführt.

In diesem Jahr wurde der Förderansatz um rund 1,7 Millionen auf drei Millionen Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt. So werden in diesem Jahr rund 3.000 Projekte von rund 1.900 Sportvereinen unterstützt.

 

Planung beschleunigen und Carsharing einfacher ausbauen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungsverfahren und den vereinfachten Ausbau von Car-Sharing-Angeboten beschlossen. Dafür verabschiedete das Kabinett eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes.

Künftig sollen Anfechtungsklagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Maßnahmen an Landesstraßen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Voraussetzung ist, dass für die Maßnahmen Mittel bereitstehen. Für Radschnellwege und Ortsumgehungen müssen keine förmlichen Linienbestimmungsverfahren mehr durchgeführt werden. Im Bund gibt es bereits eine solche Regelung. Das Land setzt damit Bundesrecht eins zu eins in Landesrecht um.

Mit der Gesetzesänderung legt das Land außerdem die Grundlage für den Ausbau von Carsharing-Angeboten. Die Städte und Gemeinden sollen in Zukunft Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge auf den innerstädtischen Straßen ausweisen können. Bislang war dies nur an Bundesstraßen möglich. Aber gerade Flächen an kommunalen Straßen oder Landesstraßen sind für Anbieter wichtig, weil sie dadurch ihr Angebot noch mehr an den Bedürfnissen der Nutzer ausrichten können. Für diese Stellflächen erteilen die Kommunen eine Sondernutzungserlaubnis. Im Straßen- und Wegegesetz muss dazu die Vorschrift über die Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum durch eine Regelung für Carsharing-Angebote ergänzt werden. Auch hier wird Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt. Mitte Dezember soll der Entwurf ins Plenum eingebracht werden.