DIE THEMEN DER KW19 AUS PERSÖNLICHER SICHT VON ANDRÉ KUPER

  • Land unterstützt Kommunen bei der Erneuerung der Stadt- und Straßenbahn-netze
  • Referentenentwurf zur KiBiz-Reform beschlossen
  • Neues Max-Planck-Institut für Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre kommt nach Nordrhein-Westfalen
  • Baustellenkoordination: Straßen.NRW und Deutsche Bahn wollen enger zu-sammenarbeiten
  • Europawahl 2019 – Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen können ohne fremde Hilfe wählen
  • Fortschreibung des Hochschulpaktes
  • Gamesbranche – Rekordförderung: Mehr als zwei Millionen Euro für 17 Projekte aus Nordrhein-Westfalen
  • Kontrolltag: Rund 2.900 Verkehrsteilnehmer nutzten ihr Handy während der Fahrt

Land unterstützt Kommunen bei der Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze

Das Land Nordrhein Westfalen fördert die Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze mit einer Milliarde Euro bis 2031. Hierbei soll die vielfach in die Jahre gekommene Technik auf den neuesten Stand gebracht werden. Dadurch sollen auch die Voraussetzungen für eine bessere Vernetzung verschiedener Verkehrsträger geschaffen werden.

Ziel der Förderung ist die Verbesserung des ÖPNV, der sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientiert. Dafür brauchen die Städte und Gemeinden moderne und leistungsfähige Stadt- und Straßenbahnnetze. Die überwiegend aus den 70- oder 80er Jahren stammenden Netze brauchen dringend ein Upgrade auf den heutigen Stand der Technik. Vernetzte Mobilität darf nicht an analoger Technik scheitern.

Die Landesregierung hatte durch ein Gutachten den Erneuerungsbedarf für die kommunalen Stadt- und Straßenbahnnetze ermitteln lassen. Bei der Erneuerung geht es um Anlagen, die am Ende ihrer Lebensdauer durch moderne Anlagen ausgetauscht werden. Das Gutachten beziffert den hierfür notwendigen Investitionsbedarf bis 2031 auf 2,6 Milliarden Euro. Dieser umfasst sämtliche Strecken (Gleise, Weichen, Oberleitungen) sowie Haltestellen und Brücken.

Zur Modernisierung der Netze gehört auch die Beseitigung von bestehenden, verkehrsrelevanten Systembrüchen. Pendler dürfen nicht aufgrund unterschiedlicher Spurbreiten zum Umstieg gezwungen werden. Insgesamt gibt es drei Systembrüche im Ruhrgebiet, die für rund 46 Millionen Euro beseitigt werden können. Das Land stellt das Geld zusätzlich zu der Milliarde Verfügung.

Für die Finanzierung der Stadt- und Straßenbahnnetze sind die Kommunen zuständig. Das Land Nordrhein-Westfalen ist bereit, die Kommunen dabei zu unterstützen. Der Investitionsbedarf ist für die Kommunen eine riesige Herausforderung. Die Kommunen werden damit nicht alleine gelassen. Dazu wird das Land mit den Verkehrsunternehmen eine Rahmenvereinbarung bis zum Sommer dieses Jahres abschließen. Das Geld wird aus Regionalisierungsmitteln sowie Landesmitteln für den ÖPNV zur Verfügung gestellt.

Referentenentwurf zur KiBiz-Reform beschlossen

Der Referentenentwurf für die grundlegende Reform des Kinderbildungsgesetzes geht nun in die parlamentarische Beratung, beginnend mit der Verbändeanhörung.

Ab dem Kita-Jahr 2020/21 investiert Nordrhein-Westfalen jährlich zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro an Landes-, kommunalen und Bundesmitteln in die Kindertagesbetreuung. Mit der Gesetzesnovelle ist die Grundlage zur Umsetzung des Pakts für Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen gelegt. Damit wird das KiBiz grundsätzlich reformiert und modernisiert, um für gute Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung und Betreuung unserer Kinder zu sorgen.

Der Pakt für Kinder und Familien beinhaltet drei Schwerpunkte, die zu deutlichen Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung führen:

  • Mehr Qualität

Künftig stehen knapp 1 Milliarde Euro zusätzlich zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung unter anderem für mehr Erzieherinnen und Erzieher, für mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten und für verbesserte Sprachförderung.

  • eine Platzausbaugarantie

Jeder notwendige Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird bewilligt und investiv gefördert. Hierfür stehen jährlich mindestens 115 Millionen Euro zur Verfügung.

  • ein weiteres beitragsfreies Jahr

Die Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kita-Jahr 2020/21 zielgenau und spürbar entlastet. Der Einnahmeausfall in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird den Kommunen vollumfänglich erstattet.

Zusätzlich wird eine Fachkräfteoffensive gestartet und der Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver gestaltet. So sollen die Kitas für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der praxisintegrierten Ausbildung (piA) einen jährlichen Zuschuss von 8.000 Euro erhalten. Ab dem zweiten piA-Jahr sowie für Praktikumsplätze im Anerkennungsjahr beträgt der Zuschuss 4.000 Euro. Auch eine mit Trägern und Kommunen kürzlich neu geschlossene Personalvereinbarung ermöglicht den Einsatz zusätzlichen Personals.

Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert. Künftig ist mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung möglich – etwa durch verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Stufenweise werden dazu beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/21 50 Millionen Euro aufwachsend bis schließlich 100 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2022/23 zusätzlich bereitgestellt. Die Kommunen beteiligen sich dabei mit 20 Prozent. Sie entscheiden selbst, wie diese Flexibilität vor Ort gestaltet wird.

Rund 31 Prozent der U3-Plätze in Nordrhein-Westfalen sind Plätze in der Kindertagespflege. Sie soll flächendeckend professionalisiert und qualitativ weiterentwickelt werden. Die Förderung kompetenzorientierter Qualifizierung mit einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten, regelmäßige Fortbildungen und die Sicherung qualifizierter Fachberatung werden dazu beitragen.

Neues Max-Planck-Institut für Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre kommt nach Nordrhein-Westfalen

Ein weiterer entscheidender Schritt zur Gründung des Max-Planck-Instituts für Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre in Nordrhein-Westfalen ist getan: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat den Plänen zur Einrichtung des Instituts in Bochum zugestimmt.

Die Entscheidung für Bochum ist eine weitere Auszeichnung für die exzellente Forschungslandschaft in Nordrhein-Westfalen: Mit dem Horst-Görtz-Institut, den Universitäten Bochum und Dortmund, einer Vielzahl innovativer Unternehmen der IT-Branche und einer hochvitalen Start Up-Szene hat sich die Region zu einem renommierten Hotspot für IT-Sicherheit entwickelt. Davon wird das geplante neue Institut mit seiner Forschung zu zentralen Zukunftsthemen profitieren.

Schwerpunkt des neuen Max-Planck-Instituts (MPI) wird die Grundlagenforschung auf internationalem Spitzenniveau zu Cybersicherheit, Kryptografie, IT-Systemsicherheit und zu rechtlichen, ökonomischen und sozialen Aspekten von Sicherheit und Privatsphäre sein. Es soll das gesamte Spektrum von der Theorie über die datengetriebene bis zur empirischen Forschung abdecken und sich eng mit externen Forschenden auf den Gebieten der Informatik, Physik, Mathematik, Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften vernetzen.

Bereits im November 2018 hatte sich der Senat der Max-Planck-Gesellschaft für die Gründung eines neuen Max-Planck-Instituts für Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre am Standort Bochum ausgesprochen. Der nächste Schritt in Richtung Gründung ist die Sonderfinanzierung eines Neubaus.

In einem mehrere mögliche Orte umfassenden Standortfindungsverfahren hat die Max-Planck-Gesellschaft sich für die Ansiedlung des neuen Instituts in Bochum entschieden. Das Institut soll im Endausbau über sechs Abteilungen und zwölf Max-Planck-Forschungsgruppen verfügen und einen jährlichen Betriebshaushalt von rund 20 Millionen Euro haben.

Baustellenkoordination: Straßen.NRW und Deutsche Bahn wollen enger zusammenarbeiten

Mit der Unterzeichnung eines „Letter of Intent“ haben die Deutsche Bahn und Straßen.NRW im Verkehrsministerium in Düsseldorf eine engere Kooperation bei der Koordination ihrer Baustellen vereinbart.

Über die projektbezogenen Kontakte hinaus wollen sich Bahn und Straßen.NRW künftig vierteljährlich treffen, um die geplanten Baustellen aufeinander abzustimmen. Im Fokus liegt dabei die Verträglichkeit der Maßnahmen für den Verkehrsfluss. Droht der Verkehr zu sehr ins Stocken zu geraten oder ist die vermutete Staugefahr zu hoch, sollen Baumaßnahmen angepasst oder verschoben werden.

Mit einer Investition von 1,4 Milliarden Euro wurde zuletzt ein Rekordjahr gestemmt. Das erfordert ein Höchstmaß an Koordination, die die Stabsstelle Baustellenkoordination der Verkehrszentrale übernommen hat. Mit dem neuen Angebot kann die Bahn künftig ihre Baustellen direkt in das neue Webportal ‚TIC kommunal‘ eingeben, damit auch andere Verkehrs- und Baulastträger sich über die geplanten Maßnahmen informieren können. Die neue Plattform wird von der Straßen.NRW-Verkehrszentrale in Leverkusen entwickelt und publiziert (www.verkehr.nrw). „TIC“ steht für „Traffic Information Centre“.

Allein in diesem Jahr fließen rund 1,3 Milliarden Euro in Schienen, Brücken und Bahnhöfe. Das braucht ein abgestimmtes und detailliertes Baustellenmanagement. Mit dem Lagezentrum Bau ist es schon gelungen, trotz des gestiegenen Bauvolumens die damit verbundenen Verspätungen in ganz Deutschland um ein Viertel zu reduzieren.

Europawahl 2019 – Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen können ohne fremde Hilfe wählen

Auch bei der Europawahl am 26. Mai werden wieder Stimmzettel verwendet, deren rechte obere Ecke abgetrennt ist. Kombiniert mit einer Stimmzettelschablone und einer CD ermöglicht es diese Markierung, dass blinde und sehbeeinträchtigte Menschen den Stimmzettel selbst ausfüllen können. Dies betrifft in Nordrhein-Westfalen etwa 145.000 Wahlberechtigte.

Auf diese Weise können blinde und sehbeeinträchtigte Personen ihre Stimme bei der Europawahl direkt ohne fremde Hilfe abgeben können. Die betroffenen Wählerinnen und Wähler sollten Stimmzettelschablone und CD möglichst bald anfordern, damit sie noch rechtzeitig bis zur Europawahl geliefert werden.

Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel anhand seiner Markierung eingelegt wird. Die Schablone ist aus weißem Karton und wegen der Länge des Stimmzettels etwa 102 Zentimeter lang. Durch runde Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbeeinträchtigte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz machen. Die zu jeder Schablone gehörende CD enthält eine Anleitung und den Text des Stimmzettels.

Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSV NRW) stellt Schablonen und CDs her und übernimmt die Verteilung. Die Kosten werden vom Bund erstattet. So können die Schablonen und CDs kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten abgegeben werden.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann sie telefonisch über folgende Telefonnummern anfordern:

in Meerbusch unter 02159-96550 für den Bereich Rheinland und

in Dortmund unter 0231-5575900 für den Bereich Westfalen-Lippe.

Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenverbände erhalten die Stimmzettelschablonen durch den BSV NRW automatisch übersandt. Der Versand hat bereits begonnen.

Fortschreibung des Hochschulpaktes

Die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen und das Wissenschaftsministerium bewerten die Ergebnisse der Verhandlungen zur Nachfolge des Hochschulpaktes in großer Einigkeit als Erfolg für Nordrhein-Westfalen.

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hatte am vergangenen Freitag (3. Mai 2019) den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ als Nachfolge des Hochschulpaktes verabschiedet. Die Hochschulen erhalten damit finanzielle Planungssicherheit, um die seit 2005 zusätzlich aufgebauten Studienkapazitäten bedarfsgerecht zu erhalten. Ein wesentliches Ziel ist die Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre. Die nun langfristig verfügbaren Mittel sollen insbesondere eingesetzt werden, um Dauerstellen zu schaffen.

Für den weiteren Erfolg der nordrhein-westfälischen Hochschulen in Lehre und Forschung bedarf es langfristig planbarer Investitionen und verlässlicher Rahmenbedingungen. Dazu leistet der Beschluss von Bund und Ländern über den Zukunftsvertrag einen wichtigen Beitrag. Die von der GWK getroffene Vereinbarung wird den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern zur abschließenden Entscheidung am 6. Juni 2019 vorgelegt.

Gamesbranche – Rekordförderung: Mehr als zwei Millionen Euro für 17 Projekte aus Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr für die Gamesbranche drei Millionen Euro Fördergeld zur Verfügung. Von diesen drei Millionen Euro wurden nun die ersten 2,05 Millionen Euro an 17 Projekte aus Nordrhein-Westfalen vergeben. Damit, mit der gamescom in Köln und dem Cologne Game Lab als führende Ausbildungseinrichtung wird Nordrhein-Westfalen zum Gamesstandort Nummer eins in Deutschland gemacht.

Unter den Förderprojekten sind unter anderem Teilnehmer des 2. Games-Gipfels wie das Bochumer Spielestudio Backwoods Entertainment oder die Kölner Entwickler Flying Sheep Studios. Die Förderung wird von der Film- und Medienstiftung NRW vergeben.

Kontrolltag: Rund 2.900 Verkehrsteilnehmer nutzten ihr Handy während der Fahrt

Beim landesweiten Kontrolltag gegen Ablenkung im Verkehr wurden 2.887 Verkehrsteilnehmer bei der Nutzung eines Handys oder eines anderen elektronischen Geräts nach Paragraf 23 (1a) der Straßenverkehrsordnung ertappt.

Die meisten von ihnen (2.476) waren mit dem Auto unterwegs, allerdings wurden auch 256 Lastwagenfahrer und 155 Radfahrer sanktioniert. Das Ergebnis zeigt, dass zu viele Menschen nicht verstanden haben, wie gefährlich die Nutzung des Handys am Steuer ist. Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit notwendig, denn Telefonieren am Steuer ist genauso gefährlich wie das Fahren mit mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut. Und beim Texten von Nachrichten fährt es sich sogar wie mit 1,0 Promille Alkohol.

Insgesamt kontrollierte die Polizei am Mittwoch mit 2.722 Beamtinnen und Beamten in ganz Nordrhein-Westfalen 24.279 Auto-, Lkw- und Radfahrer. In Heinsberg zeigte sich eine Autofahrerin besonders resistent gegen die Belehrung durch die Beamten. Sie wurde von der Polizei angehalten, weil sie am Steuer telefonierte. Sofort nach Verlassen der Kontrollstelle nahm sie ihr Handy wieder auf und telefonierte erneut während der Fahrt. Wieder geriet sie in eine Kontrolle und musste diesmal den doppelten Bußgeldsatz zahlen, da von einer Tat mit Vorsatz auszugehen ist.

Bild: Kirchner/Wahlkreisbüro