Themen der Woche im Landtag NRW 41. Kalenderwoche 2019

  • Mit Flug und Recht: App hilft Fluggastrechte einfacher durchzusetzen
  • Land und EU fördern Projekte für emissionsarme Innenstädte in Aachen und Bielefeld mit rund 29 Millionen Euro
  • Wolf in Nordrhein-Westfalen: Herdenschutz umsetzen!
  • Landesprogramm „1000×1000“ mit Rekordförderung – Sichtbares Zeichen der Wertschätzung unserer NRW-Sportvereine
  • Nordrhein-Westfalen stärkt die Bibliotheken

Mit Flug und Recht: App hilft Fluggastrechte einfacher durchzusetzen

Wenn kurzfristig ein Flug ausfällt, sich der Abflug verspätet oder man aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpasst, ist der Frust groß – und guter Rat gefragt. So ist Flugstress ein Dauerbrenner für Verbraucher. Mit ihrer neuen „Flugärger-App“ bieten das nordrhein-westfälische Verbraucherministerium und die Verbraucherzentrale NRW jetzt eine neue, ganz konkrete Reisehilfe.

Die von der Verbraucherzentrale NRW entwickelte Flugärger-App ist online unter www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app verlinkt und für IOS und Android unter der Suche „Flugärger“ in den Stores abrufbar. Die App ist ein Tool zur Eigeninitiative, Rechtsansprüche gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei der Airline einzufordern – und zwar bei Verspätung, Annullierung und verpassten Anschlussflügen. In wenigen selbsterklärenden Schritten wird geprüft, ob hierbei Entschädigungsansprüche bestehen – und wenn ja berechnet, in welcher Höhe. Darauf aufbauend wird ein Anschreiben erzeugt, das die Nutzer per Mail oder Post versenden können. Automatisch öffnet sich das Mailprogramm mit dem Forderungstext und allen erforderlichen Angaben. Das Schreiben ist bereits an die zuständige Airline adressiert.

Vor einem Jahr, am 11. Oktober 2018, hatte der Landtag beschlossen, eine „Fluggastrechte-App“ auf den Weg zu bringen und das Verbraucherschutzministerium mit der Umsetzung betraut. In den zurückliegenden Monaten wurde die App von der Verbraucherzentrale NRW entwickelt. Die Applikation ist einfach und intuitiv zu handhaben. Hilfreich sind auch ein integrierter Fristenwecker und eine Historien-Ansicht. Wenn die Airline die Forderungen aus dem Anschreiben ablehnt, können Nutzer den Fall an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz senden.

Gemäß der geltenden EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Flugreisende Ansprüche, falls etwas bei einer Flugreise schief geht. So haben etwa Reisende bei Verspätungen über drei Stunden und bei kurzfristigen Annullierungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro – und zwar unabhängig von der Höhe des Ticketpreises. Zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer können Fluggäste ebenfalls zurückverlangen, wenn ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verweigert wurden. Entscheidend für das Recht auf Ausgleichszahlungen ist die Frage, ob eine Fluggesellschaft für das Spät- oder Nicht-Abheben ihrer Maschinen verantwortlich ist.

Rechtliche Infos und persönliche Beratung der Verbraucherzentrale NRW bei Ärger mit Airlines: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger

Land und EU fördern Projekte für emissionsarme Innenstädte in Aachen und Bielefeld mit rund 29 Millionen Euro

Mit innovativen Klimaschutz-Projekten wollen Aachen und Bielefeld die Emissionen in ihren Innenstädten verringern. Aktuell wurde der Startschuss für zahlreiche Maßnahmen gegeben, für die das Land Nordrhein-Westfalen und die EU rund 29 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Bielefeld will als zentrale Maßnahme den Verkehrsknotenpunkt Jahnplatz umgestalten, um CO2 zu reduzieren. Aachen plant unter anderem die klimafreundlichere Mobilität für Pendlerinnen und Pendler zu stärken.

Unter dem Titel #AachenMooVe! geht die Stadt Aachen mit ihren Projektpartnern fünf Schwerpunktthemen an: So sollen beispielsweise kommunale Abfallsammel- und Reinigungsfahrzeuge mit alternativen Antrieben angeschafft werden. Außerdem werden Mobilitätsknotenpunkte und das überregionalen Rad-Vorrang-Netz ausgebaut und klimafreundliche Pendler- und Einkaufsverkehre gestärkt. „AachenMooVe!“ steht für Aachen – Modellstadt ohne Emissionen im Verkehr.

Die Stadt Bielefeld setzt in ihrem Konzept „Bielefelds Mitte macht Mobil“ auf die CO2-Reduktion rund um den Jahnplatz. Zentrales Element ist die Umgestaltung des verkehrsreichen Knotenpunktes mit einer deutlichen Stärkung des Umweltverbundes, wie den Rad- und öffentlichen Nahverkehr. Hinzu kommen ein ämterübergreifendes Mobilitätskonzept, der Einsatz elektrischer Fahrzeuge sowie der Aufbau einer innerstädtischen Logistik.

Die Projekte stammen aus dem Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“, der Teil des Projektaufrufs „KommunalerKlimaschutz.NRW“ ist. Damit wollen EU und Landesregierung Kommunen bei der Umsetzung von innovativen Maßnahmen unterstützen, die Treibhausgasemissionen verringern ohne die Mobilität einzuschränken. Den Gewinnern des Wettbewerbs stehen insgesamt 180 Millionen Euro aus Landesmitteln und Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Wolf in Nordrhein-Westfalen: Herdenschutz umsetzen!

Seit 2009 treten in Nordrhein-Westfalen wieder sporadisch einzelne Wölfe auf. Bis 2019 sind insgesamt drei Wölfe wieder sesshaft geworden – jeweils einer bei „Schermbeck“, einer in der „Senne“ und einer im Raum „Eifel/Hohes Venn“.

Nutztierrisse, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, entschädigt das Land Nordrhein-Westfalen bereits seit 2009 auf 100 Prozent der Landesfläche, egal ob Herdenschutzmassnahmen durchgeführt wurden oder nicht. Zusätzlich werden seit dem 23. März 2019 in allen Wolfsgebieten und Pufferzonen auch die Herdenschutzmassnahmen mit 100 Prozent gefördert. Damit erfolgt die Förderung des Herdenschutzes mittlerweile auf rund einem Drittel der Landesfläche Nordrhein-Westfalens.

Die Förderung des Herdenschutzes umfasst neben Elektrozäunen und dazugehörigen Stromgeräten auch sogenannte Datalogger. Die Geräte zeichnen die Stromversorgung von Elektrozäunen über einen längeren Zeitraum auf. Solche Geräte sind keine zwingende Voraussetzung für die Entschädigung von Nutztierrissen. Die Entschädigung wird auch ohne Einsatz dieser Geräte gewährt. Zurzeit werden generell Nutztierrisse entschädigt, auch dann, wenn keine Elektrozäune gestellt wurden.

Für große Schafzuchtbetriebe reichen die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes dennoch nicht aus, denn die Europäische Union deckelt die Förderung auf 20.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren. Mit dieser sogenannten De-minimis-Regelung will die Europäische Union europaweit zu hohe Subventionen in der Landwirtschaft vermeiden. Zurzeit arbeitet das Land Nordrhein-Westfalen in einem sogenannten „Notifizierungsverfahren“ an einer Aufhebung dieser 20.000-Euro-Grenze. Mit einer Entscheidung der Europäischen Union wird Ende des Jahres gerechnet.

Bundesweite Untersuchungen bestätigen: Einen 100-prozentigen Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Funktionierende Elektrozäune senken aber die Zahl erfolgreicher Wolfsübergriffe erheblich. Insofern wird nachdrücklich zu Herdenschutzmaßnahmen geraten.

Detaillierte Auskünfte zu Herdenschutzmassnahmen wie Elektrozäunen, Datenaufzeichnungsgeräten („Dataloggern“) gibt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unter der Telefonnummer 02945/989-429, zu den Förderanträgen beraten die jeweiligen Bezirksregierungen in Detmold, Arnsberg, Münster, Köln und Düsseldorf.

Weiterführende Angaben zum Wolf in Nordrhein-Westfalen (z. B.: Karte der Wolfnachweise in Nordrhein-Westfalen, Kontakt zu Luchs- und Wolfsberatern, die „Förderrichtlinien Wolf“ und Angaben zu Nutztierrissen) gibt es auf den Internetseiten www.wolf.nrw.

Landesprogramm „1000×1000“ mit Rekordförderung – Sichtbares Zeichen der Wertschätzung unserer NRW-Sportvereine

Exakt 2.348 NRW-Sportvereine profitieren im Jahr 2019 vom erfolgreichen Landesprogramm „1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein“ mit einem Fördervolumen von 4,425 Millionen Euro. Das Land fördert damit Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die sich mit gezielten Maßnahmen für soziale, gesundheitliche und Bildungsvorhaben im Sport stark machen.

Die Landesregierung hatte sich mit dem Landessportbund auf sieben Förderschwerpunkte im laufenden Jahr 2019 verständigt. Am stärksten vertreten sind die Themen „Kooperation Sportverein mit Schulen“ (985 Anträge), „Sport der Älteren“ (735) und das erstmals berücksichtigte Thema „Mädchen und Frauen im Sport“ (726). Die weitere Reihenfolge: „Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen“ (673), „Gesundheitssport“ (535), „Integration durch Sport“ (442) sowie „Inklusion“ (329). Die insgesamt meisten Anträge brachten die Vereine aus dem KSB Recklinghausen (191), KSB Soest (183), KSB Rhein-Sieg (179), KSB Steinfurt (170) und SSB Köln (154) ein.

Nordrhein-Westfalen stärkt die Bibliotheken

Der Landtag hat das von den Fraktionen von CDU und FDP eingebrachte Gesetz „Gesetz zur Stärkung der kulturellen Funktion der öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag (Bibliotheksstärkungsgesetz)“ einstimmig verabschiedet. Das Gesetz modernisiert die Aufgabendefinition von kommunalen Bibliotheken im Kulturfördergesetz und ermöglicht ihnen die Sonntagsöffnung.

Damit ist Nordrhein-Westflen Vorreiter für eine moderne Bibliotheksgesetzgebung. Bibliotheken haben sich gewandelt. Stand früher die Ausleihe im Vordergrund so sind es heutzutage die Orte selbst – als niederschwellige Lern- und Begegnungsorte mit hoher Aufenthaltsqualität. Als „Dritte Orte“ bieten Sie Raum für kulturellen Austausch über die Generationen hinweg, sind herausragende Orte der Bildung und der Integration. Als Kultur- und Begegnungsorte stehen sie also in einer Reihe mit Museen, Theatern und Kinos. Anders als diese Kultureinrichtungen durften sie aber bislang sonntags nicht öffnen. Neben einer modernen Funktionsbeschreibung wurde nun der Weg für die Sonntagsöffnung frei gemacht. Die Bibliotheken können nun sonntags gerade jungen Familien und Berufstätigen ihre Räume und attraktiven Programme anbieten. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Bibliotheken.