31 Okt Themen der Woche im Landtag NRW 44. Kalenderwoche 2019
- Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen – Integrationspauschale des Bundes in Höhe von mehr als 430 Millionen Euro wird vollständig weitergeleitet
- Sicherheit für die Kleinsten: Kita-Kinder in Nordrhein-Westfalen werden mit reflektierenden Westen versorgt
- NRW fördert Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern
- Bund bewilligt 150 Millionen Euro für Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster
- Einführung der elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen
- Zwei Jahre Elektromobilitätsförderung in Nordrhein-Westfalen – Übergabe von 165 Fahrzeugen an die Caritas
Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen – Integrationspauschale des Bundes in Höhe von mehr als 430 Millionen Euro wird vollständig weitergeleitet
Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, mehr Verbindlichkeit und Verlässlichkeit in der Integration zu erreichen und die Kommunen bei der Integrationsarbeit zu entlasten. Deswegen wurde im Frühjahr beschlossen, den 396 Kommunen und 31 Kreisen (einschließlich Städteregion Aachen) die Integrationspauschale des Bundes in der vollen Höhe von 432,8 Millionen Euro weiterzuleiten.
Jetzt wurden die Bewilligungsbescheide versendet und den Städten, Kreisen und Gemeinden die Mittel kurzfristig und unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Der Verteilungsschlüssel ist in § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz festgelegt und richtet sich nach der Anzahl der örtlich aufhältigen geflüchteten Menschen. Für kleinere Gemeinden wurde ein Mindestbetrag in Höhe von 100.000 Euro festgelegt.
Die Städte, Kreise und Gemeinden sind die Orte, an denen gelungene Integration stattfindet. Deswegen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen mit der Weiterleitung der Integrationspauschale die vielen Engagierten bei ihrer Arbeit.
Die finanziellen Mittel können von den Kommunen für Integrationsmaßnahmen vor Ort eingesetzt werden. Im besonderen Landesinteresse liegen Fördermaßnahmen in den Bereichen Wertevermittlung entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes, Spracherwerb, Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch einen Einsatz gegen Rassismus und Diskriminierung sowie die Entwicklung und Umsetzung von Integrationskonzepten, die sich am Lebensalltag der Menschen orientieren. Dazu zählt auch die Förderung der Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Durch eine befristete Ausnahmeregelung ist auch eine Verwendung für die Unterstützung bei der Aufnahme und Versorgung geduldeter Personen nach § 60a AufenthG möglich.
Zusätzlich haben die kreisfreien Städte und – zur Weiterleitung an die kreisangehörigen Gemeinden – die Kreise weitere 12,3 Millionen Euro als Sonderzahlungen aus dem Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds erhalten. Diese Mittel stehen den Kommunen für die Aufnahme, Versorgung und Integration im Kontext der legalen humanitären Aufnahme von Syrern aus der Türkei zur Verfügung, die durch den Familiennachzug nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind.
Sicherheit für die Kleinsten: Kita-Kinder in Nordrhein-Westfalen werden mit reflektierenden Westen versorgt
Die Sichtbarkeit ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit. Damit auch die Kleinsten von uns im Straßenverkehr gesehen werden, finanziert das das Land NRW reflektierende Überwürfe, die an die Kitas im Land ausgegeben werden. Dafür werden in diesem und im nächsten Jahr jeweils 250.000 Euro investiert.
Mit den Warnwesten können die Kinder zum Beispiel Ausflüge machen und den Weg zur Grundschule üben. Die Sets verbleiben in den Kitas und sollen für die nachfolgenden Vorschulkinder genutzt werden. Die örtlichen Verkehrswachten in Nordrhein-Westfalen unterstützen das Personal in den Kindertageseinrichtungen bei ihrer Arbeit für die Verkehrssicherheit beratend und mit den Programmen „Kinder und Verkehr“ sowie „Kinder im Straßenverkehr“.
Mit den reflektierenden Überwürfen sollen möglichst alle 10.000 Kitas in Nordrhein-Westfalen versorgt werden. Kitas können die Sicherheits-Überwürfe über die Homepage des Verkehrsministeriums bestellen.
NRW fördert Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern
Wenn Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte neben dem Schulunterricht in deutscher Sprache auch Unterricht in ihrer Herkunftssprache erhalten, rundet dies eine gute Sprachbildung ab. Diese integrations- und bildungspolitische Bedeutung des herkunftssprachlichen Unterrichts in Nordrhein-Westfalen wurde auf einer erstmals stattfindenden und vom Schulministerium ausgerichteten Tagung zum herkunftssprachlichen Unterricht deutlich gemacht. Aufgrund der wachsenden Nachfrage wurden im aktuellen Haushalt 2019 die Zahl der Stellen für diesen Unterricht um 50 weitere aufgestockt, sodass insgesamt 936 Stellen für den herkunftssprachlichen Unterricht zur Verfügung stehen.
Im Schuljahr 2018/2019 wurden in Nordrhein-Westfalen rund 100.000 Schülerinnen und Schüler im herkunftssprachlichen Unterricht in 23 Sprachen unterrichtet. Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein zusätzliches, freiwilliges Angebot und wird nach Lehrplänen des Landes und von Lehrkräften im Staatsdienst erteilt. Ziel ist, die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln.
Zur Tagung „Herkunftssprachlicher Unterricht in NRW – Rahmenbedingungen und Entwicklungsperspektiven“ hat das Schulministerium alle beteiligten Akteure eingeladen: Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht, Schulleitungen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Schulaufsicht, Eltern- und Lehrerverbänden und aus der Wissenschaft. Auf verschiedenen Foren wurden dabei Themen wie beispielsweise die Fortbildung für Lehrkräfte im herkunftssprachlichen Unterricht und dessen Bedeutung im Kontext der Zuwanderung in den vergangenen Jahren erörtert.
Bund bewilligt 150 Millionen Euro für Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster
Mit einer 150-Millionen-Euro Förderung für die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) jetzt den Startschuss für den Aufbau der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster gegeben. Das Gesamtvolumen der Bundesförderung wird in den nächsten Jahren 500 Millionen Euro erreichen. Die Landesregierung wird sich darüber hinaus mit mehr als 200 Millionen Euro an dem Projekt beteiligen.
Mit diesen Mitteln wird im Hansa Business Park im Süden der Stadt Münster bis zum Februar 2022 auf einem Grundstück mit rund 40.000 Quadratmetern die erste Batterieforschungsfabrik für ganz Deutschland entstehen. Das Gelände liegt direkt an der Autobahn 1 (Hansalinie) und ist so über Straße, Schiene und den Dortmund-Ems-Kanal optimal zu erreichen. Das Land Nordrhein-Westfalen wird in den nächsten Wochen das Grundstück von der Wirtschaftsförderung der Stadt Münster erwerben und der Fraunhofer-Gesellschaft für die Batterieforschung unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Auftrag der FFB ist es, die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Batteriezellproduktion in Deutschland zu entwickeln, um so die Abhängigkeit von den Märkten in Fernost zu vermeiden. Nationale und internationale Unternehmen, Forscher und Entwickler sind eingeladen, in Münster Konzepte für eine Zellproduktion zu entwickeln und zu erproben. Dabei spielen auch Fragen der digitalisierten Produktion eine wesentliche Rolle.
Das Aufbauteam „Batterieforschung“ der Fraunhofer-Gesellschaft hat bereits Büroräume im Soft Nanoscience Münster bezogen. Ab Februar 2020 werden die Wissenschaftler vom Technologiehof Münster aus zusammen mit weiteren Mitarbeitern den Aufbau der Forschungsfertigung Batteriezelle im Hansa Business Park vorantreiben.
Hintergrund
Das nordrhein-westfälische Konsortium mit dem Batterieforschungszentrum MEET der Universität Münster, dem Helmholtz-Institut Münster, der RWTH Aachen und dem Forschungszentrum Jülich hatte sich im Frühsommer unter sechs Bewerbern erfolgreich um das vom Bundesforschungsministerium ausgeschriebene 500-Millionen-Euro-Projekt beworben – unterstützt von mehr als 75 Unternehmen aus Deutschland, Europa, den USA, Mittelamerika und Fernost.
Batterieforschung hat in Nordrhein-Westfalen in Wissenschaft und Praxis eine lange Tradition entlang der gesamten Wertschöpfungskette von den Grundstoffen bis zur einsatzfähigen Batterie. Die FhG wird die FFB mit der Unterstützung des Konsortiums, das vom Münsteraner Batterieforscher Prof. Dr. Martin Winter geleitet wird, realisieren und betreiben. Dabei sollen weitere Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen u.a. in Duisburg-Essen und Bochum einbezogen werden.
Einführung der elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat nun bekannt gegeben, das die flächendeckende Einführung der führenden elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen beginnt. Zum Einsatz kommt dabei das durch die Justiz in Nordrhein-Westfalen federführend entwickelte Fachverfahren VG/FG. Die seit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Finanzgerichtsbarkeit am 1. Januar 2018 bestehende Möglichkeit der Einreichung elektronischer Anträge, sonstiger Schriftsätze und Dokumente wird nun um die durchgehende medienbruchfreie Verarbeitung bis zur elektronischen Versendung der gerichtlichen Entscheidung erweitert.
„Die Einführung der elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit wird die Effektivität der Justiz auch in Zukunft sicherstellen. Sie bietet für alle Beteiligten erhebliche Vorteile und verschafft wieder mehr Zeit für die eigentlichen Kernaufgaben. So gehören zum Beispiel Zeiten, in denen Akten nicht verfügbar sind, weil sie sich zum Beispiel gerade bei einem anderen Bearbeiter befinden, der Vergangenheit an. Fortan werden elektronische Akten kontinuierlich verfügbar sein und verschiedene Bearbeiter können gleichzeitig auf sie zugreifen. Durch einfache, schnelle, komfortable Such- und Volltextrecherchemöglichkeiten lässt sich die Akte – insbesondere in Umfangsverfahren – zudem deutlich besser erschließen und durchdringen.
Die elektronische Akte ist mehr als eine bloße Zukunftsvision. In den kommenden Jahren soll sie schrittweise bei allen 226 Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Ein wesentlicher Schritt für die Digitalisierung der Justiz ist nun mit der Einführung der führenden elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen gelungen.
Zwei Jahre Elektromobilitätsförderung in Nordrhein-Westfalen – Übergabe von 165 Fahrzeugen an die Caritas
Nordrhein-Westfalen geht bei der Elektromobilität voran: Mit insgesamt 450.000 Euro hat das Land Nordrhein-Westfalen nun die Anschaffung von 165 Elektroautos durch die Caritas gefördert.
27 Caritas-Verbände werden künftig rund 3.000 Menschen per E-Mobil versorgen. Insgesamt 1,65 Millionen Kilometer werden die Fahrzeuge pro Jahr zurücklegen – klimafreundlich, da für das Aufladen regenerativ erzeugter Strom genutzt wird. 2.700 Euro Förderung hat die Caritas für jedes Fahrzeug aus dem Förderprogramm „Emissionsarme Mobilität“ des Landes erhalten. Da die Autos weniger als 60 Monate geleast werden, erhalten die Antragsteller nicht die maximale Fördersumme von 4.000 Euro pro Fahrzeug. Zusätzlich dazu erhält jedes Fahrzeug einen Umweltbonus von 4.000 Euro. Dieser wird zur Hälfte durch den Automobilhersteller, zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss gewährt.
Der Landeszuschuss für Unternehmen, die Elektrofahrzeuge anschaffen, wird gut angenommen: Seit Februar 2019 wurden Anträge für 4.000 E-Fahrzeuge bewilligt. 85 Prozent davon waren Pkw, 15 Prozent Nutzfahrzeuge. Zudem hat das Land in den vergangenen zwei Jahren rund 7.600 öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte bezuschusst. Knapp 4.000 davon wurden in Privathaushalten installiert.
Neben Unternehmen und Gewerbetreibenden können auch Kommunen und Privatpersonen von einer Reihe von Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen für den Einstieg in die Elektromobilität profitieren. Informationen dazu finden Sie unter: www.elektromobilitaet.nrw.de
Überblick der Förderangebote für Unternehmen:
Kaufprämie
Zusätzlich zum Umweltbonus (4.000 Euro) erhalten Unternehmen bis zu weitere 4.000 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen als Zuschuss, für Nutzfahrzeuge (2,3 bis kleiner 7,5 Tonnen) sogar 8.000 Euro.
Null-Zinsen für die Kreditfinanzierung
Bei guter Bonität zahlen Unternehmen für die Finanzierung des übrigbleibenden Kaufpreises keine Zinsen. Je nach Laufzeit brauchen Unternehmen mit der Tilgung erst nach zwei Jahren zu starten.
Bis zu 50 Prozent Zuschuss für die „Firmentankstelle“
Für Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gibt das Land Unternehmen bis zu 50 Prozent der Kosten bis max. 1.000 Euro für eine Wallbox und max. 3.000 Euro pro Ladepunkt an einer Ladesäule dazu. Dies gilt auch für die Umrüstung der Mitarbeiterparkplätze (Arbeitgeberladen). Bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bis zu 5.000 Euro pro Ladepunkt.
Zuschüsse für Elektro-Lastenfahrräder
(für Unternehmen sowie Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Städten mit NO2-Grenzwertüberschreitung). Beim Kauf von Elektrolastenfahrrädern zahlt das Land einen Zuschuss von 30 Prozent bis maximal 2.100 Euro. Auch Kommunen werden gefördert.
Bis zu 50 Prozent Zuschuss für Umsetzungsberatungen
Beratungsunternehmen können bei der Umstellung der Fahrzeugflotte auf elektrische Antriebe helfen – bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 15.000 Euro übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.