Themen der Woche im Landtag NRW 45. Kalenderwoche 2019

  • Landesstraßenbauprogramm 2020 vorgelegt
  • Landeskabinett bringt 15. Schulrechtsänderungsgesetz auf den Weg Schritt für Schritt gegen den Lehrermangel
  • Land und Handelsverband NRW unterstützen Händler bei der Digitalisierung
  • Umsetzung der Ruhr-Konferenz
  • Nordrhein-Westfalen startet ÖPNV-Offensive
  • Studie belegt wachsenden Erfolg des Tourismus in Nordrhein-Westfalen
  • Land stärkt Frauenhäuser – Anzahl von Schutzplätzen in landesseitig geförderten Frauenhäusern von 571 auf 609 erhöht

 Landesstraßenbauprogramm 2020 vorgelegt

Der Mitte 2017 gestartete Planungshochlauf führt zu mehr Investitionen in die Landesstraßen – Schwerpunkt sind Ortsumgehungen. Die Mittel für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen sollen deshalb im Jahr 2020 um fünf Millionen auf 52 Millionen Euro ansteigen. Im Jahr 2017 hatte das vorgesehene Bauvolumen noch bei 32 Millionen Euro gelegen. Der Verkehrsausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag hat das Benehmen über das Landesstraßenbauprogramm 2020 hergestellt.

Es ist vorgesehen, ein Projekt neu ins Landesstraßenbauprogramm 2020 aufzunehmen: Die L 851 Drensteinfurt–Sendenhorst, Ausbau und Radwegeneubau, 2. Bauabschnitt. Der Baubeginn findet voraussichtlich im Sommer 2020 statt.

Folgende Maßnahmen des Landesstraßenbauprogramms 2019 befinden sich derzeit im Bau:

  • L 50 Ortsumfahrung Baesweiler/Setterich (L 225-L 50)
  • L 70 Ortsumfahrung Niedersprockhövel
  • L 117 Ortsumfahrung Hückelhoven
  • L 321 Wiehl/Bielstein – Wiehl/Oberbantenberg
  • L 332 Troisdorf/Eschmar – Troisdorf/Sieglar
  • L 361 Frechen-Königsdorf
  • L 561 Herscheid/Hardt (Silberg)
  • L 740 Winterberg – Medebach
  • L 766 Hille/Hartum einschl. Ortsdurchfahrt Minden/Halen und Ortsdurchfahrt Espelkamp/Frotheim
  • L 776 Ortsumfahrung Schmallenberg/Bad Fredeburg
  • L 821 Ortsumfahrung Bergkamen

Sechs Maßnahmen aus dem Landesstraßenbauprogramm 2019 verzögern sich aufgrund von Klagen. Die Klagen liegen meist bei Verwaltungsgerichten und haben eine aufschiebende Wirkung.

Für weitere drei Baumaßnahmen sind die Bauvorbereitungen soweit fortgeschritten, dass die Bauarbeiten 2020 beginnen werden:

  • L 336 Morsbach bis Hülstert, Ausbau der L 336
  • L 381 vierstreifiger Ausbau von Volksbadstraße bis zur L 382 Korschenbroich, 2. Bauabschnitt
  • L 419 Wuppertal/Ronsdorf (mit Anbindung an die A 1), 1. Bauabschnitt (Ausbau)

Folgende Maßnahme des Landesstraßenbauprogramms 2019 ist bis auf Restarbeiten innerhalb rund eines Jahres fertig gestellt worden und deswegen im Entwurf des Bauprogramms 2020 nicht mehr aufgeführt:

  • L 223 Ausbau Birk – Herzogenrath/Schulzentrum

Landeskabinett bringt 15. Schulrechtsänderungsgesetz auf den Weg Schritt für Schritt gegen den Lehrermangel

Nordrhein-Westfalen unternimmt weitere Schritte zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Entwurf des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes, den das Landeskabinett in dieser Woche gebilligt hatte, werden rechtliche Grundlagen gelegt, um wichtige Punkte aus dem 2. Maßnahmenpaket gegen den Lehrermangel umzusetzen.

Derzeit arbeiten 345 Oberstufenlehrkräfte an Grundschulen (Stand: August 2019), deren Einstellung mit der Zusage verbunden war, nach zwei Jahren auf eine Sek-II-Stelle zu wechseln. Mit dem Gesetzentwurf werden im Lehrerausbildungsgesetz (LABG) nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Oberstufenlehrkräfte an einer Grundschule berufsbegleitend ein Lehramt für die Schulform Grundschule erwerben können. Schulministerin Gebauer:

Außerdem werden mit einer Änderung des LABG die Möglichkeiten für den Seiteneinstieg erweitert. Künftig werden für den berufsbegleitenden zweijährigen Seiteneinstieg auch Masterabsolventinnen und Masterabsolventen von Fachhochschulen zugelassen. Bisher stand dieser Weg nur Absolventinnen und Absolventen von Universitäten offen. Darüber hinaus soll die Anerkennung ausländischer Lehramtsbefähigungen aus Staaten außerhalb der EU erleichtert werden. Mit einer entsprechenden Änderung des LABG können die bisher für EU-Lehrkräfte vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen künftig auch für Lehrkräfte aus Drittstaaten geöffnet werden.

Darüber hinaus wird mit einer Änderung des Paragraphen 82 Schulgesetz der Beschluss des Landtags vom 27. November 2017 umgesetzt, die Fortführung von zweizügigen Sekundarschulen zu ermöglichen. Grundsätzlich müssen Sekundarschulen drei Parallelklassen pro Jahrgang haben. In Ausnahmefällen kann eine Sekundarschule, die diese gesetzliche Mindestgröße dauerhaft nicht mehr erreicht, auch zweizügig fortgeführt werden, um vor Ort ein schulisches Angebot in der Sekundarstufe I zu erhalten.

Einige Punkte aus dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz betreffen ganz konkret den schulischen Alltag von Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern.

Ein weiterer Gegenstand des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes sind notwendige Anpassungen des schulischen Datenschutzes (Paragraphen 120 bis 122 Schulgesetz). Hierbei handelt es sich vorwiegend um die Umsetzung einzelner Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung. Daneben wurde eine Anregung der Landesdatenschutzbeauftragten zur Regelung des Datenschutzes bei der Einführung und Nutzung von LOGINEO NRW aufgenommen. Damit wird die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes digitaler Lehr- und Lernmittel, beispielweise unter Nutzung von LOGINEO NRW, klargestellt.

Land und Handelsverband NRW unterstützen Händler bei der Digitalisierung

Die Handelswelt wird immer digitaler: Das Konsumverhalten der Verbraucher verändert sich, das Online-Geschäft wächst. Wie können kleine und mittlere Händler auf diese Herausforderungen reagieren? Welche digitalen Instrumente können sie nutzen, um sich auch künftig erfolgreich am Markt zu behaupten? Das Wirtschafts- und Digitalministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und der Handelsverband NRW wollen gemeinsam im Rahmen eines Modellprojekts Unternehmen auf dem Weg in die digitale Welt unterstützen: Vier Digital-Coaches helfen Einzelhändlern künftig dabei, ihre individuelle Digitalstrategie zu entwickeln und umzusetzen.

Die vier Digital-Coaches sollen von Düsseldorf, Dortmund, Bielefeld und Köln aus Einzelhändler in ganz Nordrhein-Westfalen bei der Orientierung und praktischen Umsetzung in der digitalen Welt unterstützen und gleichzeitig die lokale Vernetzung von Handel und Dienstleistern fördern. Das Modellprojekt ist auf drei Jahre angelegt und hat ein Gesamtvolumen von rund 1,4 Millionen Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen trägt 50 Prozent der Kosten, die andere Hälfte trägt der Handelsverband NRW.

Weitere Informationen unter: www.handelsverband-nrw.de/digitalcoach/

Umsetzung der Ruhr-Konferenz

Die weitere Umsetzung der Ruhr-Konferenz wurde aktuell beschlossen. In fünf zentralen Handlungsfeldern sollen 74 Projekte unter dem Leitmotiv „Chancenregion Ruhr“ dem Ruhrgebiet wichtige Impulse geben. Die fünf Bereiche, in denen die Landesregierung Schwerpunkte setzt, sind Mobilität und Verkehr, Wirtschaft und Arbeit, gelebte Vielfalt und Zusammenhalt, Energie, Klima und Umwelt sowie Bildung und Forschung.

In den kommenden Jahren können weitere Projekte unter dem Dach der Ruhr-Konferenz verwirklicht werden, wenn sie in einem der fünf Handlungsfelder Wirkung erzielen und die Finanzierung gesichert ist.

Damit die Projekte bereits im Jahr 2020 starten oder zumindest Vorprojekte beginnen können, werden die dafür nötigen Mittel über eine Ergänzungsvorlage in die Haushaltsberatungen eingebracht. Es soll zudem eine Förderung durch Mittel der Europäischen Union und des Bundes sowie durch Stiftungen und andere Geldgeber geben, um die Projekte zu finanzieren. In den nächsten Jahren können so weitere Projekte aufgenommen werden. Somit bleibt die Gesamtsumme für die Projekte der Ruhr-Konferenz nach oben hin flexibel.

Beispiele für Projekte aus den fünf Handlungsfeldern

In den vergangenen Monaten wurden 75 Projektvorschläge erarbeitet. Im Konsens mit den Kommunen wurde entschieden, das Thema Altschulden außerhalb der Ruhr-Konferenz mit allen betroffenen Kommunen anzugehen. Daher stehen nun insgesamt 74 Projekte auf der Liste der Ruhr-Konferenz. Welches von ihnen zu welchem der fünf Handlungsfelder gehört, ist unter www.ruhr-konferenz.nrw/umsetzeneinsehbar.

Einige Beispiele:

Im Handlungsfeld „Vernetzte Mobilität – kurze Wege“ geht es um eine leistungsfähige und nachhaltige Verkehrsinfrastruktur, die nicht nur 4.400 Quadratkilometer, sondern mehr als fünf Millionen Menschen miteinander verbindet. Das Projektpaket sieht unter anderem die Sanierung von Stadt- und U-Bahnnetzen, die Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel sowie die Nutzung stillgelegter Strecken und Schnellbusse zur Anbindung des Umlands vor.

Beim Handlungsfeld „Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit“ geht es unter anderem darum, technische Innovationen und Lösungen rasch aus den Laboren in die Praxis zu bringen, aber auch, in einem Virtuellen Kompetenzzentrum das Wissen zum digitalen Wandel der Arbeitswelt zu bündeln und Betriebe und Beschäftigte zu beraten. Unternehmen brauchen zudem auch Platz – deshalb zählt auch ein Projekt zur Neunutzung von Brachflächen zu diesem Handlungsfeld.

Das Handlungsfeld „Gelebte Vielfalt – starker Zusammenhalt“ baut auf die Stärken und die Vielfalt, die das Ruhrgebiet prägen. Das Handlungsfeld umfasst unterschiedlichste Themen: von Sicherheit über hochwertige Gesundheitsversorgung und gutes Wohnen bis hin zu Projekten in den Bereichen Sport, Medien und ehrenamtliches Engagement. Auch der koordinierte Kampf gegen die Clankriminalität ist ein Schwerpunkt.

Im Handlungsfeld „Sichere Energie – gesunde Umwelt“ stehen Projektpakete zu den Herausforderungen rund um Energie, Klima und Umwelt im Fokus. Sie fördern erneuerbaren Strom und erneuerbare Wärme, samt der Qualifizierung der Handwerksbetriebe für diese Zukunftsaufgaben. Es geht um urbane Energielösungen, smarte Quartiere und auch um praxisorientierte Forschung auf dem Weg zu einer klimaneutralen Industrie im Ruhrgebiet. Beim Thema Umwelt geht es zudem um Grün- und Freiräume, die strategisch über die ganze Region hinweg geplant werden, aber auch darum, widerstandfähig zu werden gegen die Folgen des Klimawandels wie Hitze und Starkregen, beispielsweise durch Dachbegrünung und wasserdurchlässige Flächen.

Beim Handlungsfeld „Beste Bildung – exzellente Forschung“ setzen die Projekte der Ruhr-Konferenz in drei Bereichen an: bei den Schulen, bei der Talentförderung und bei der Aus- und Weiterbildung für die Arbeitswelt. Um in der Forschung ein neues Level zu erreichen, wollen die drei Ruhr-Universitäten Bochum, Dortmund und Duisburg-Essen künftig noch enger zusammenarbeiten. Dafür bündeln sie ihre Forschungskompetenzen bei interdisziplinären Zukunftsthemen.

Hintergrund zur Ruhr-Konferenz

Um das Ruhrgebiet als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion weiterzuentwickeln, hat die Ruhr-Konferenz auf breite Beteiligung gesetzt. In ihrer ersten Phase entstanden unter Mitwirkung aller Ministerien 20 Themenforen, in deren Rahmen bis September 2019 mehr als 50 Veranstaltungen mit 4.000 Beteiligten stattfanden. Die Themenforen erarbeiteten 75 Projektvorschläge, über die die Landesregierung in einer zweiten Phase mit den Kommunen, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Verbänden beriet. In zwei Townhall-Veranstaltungen im Ruhrgebiet diskutierte Ministerpräsident Armin Laschet die Projektvorschläge mit Bürgerinnen und Bürgern. Mit dem Kabinettsbeschluss in dieser Woche wurde die dritte Phase der Ruhr-Konferenz zur Umsetzung der Projekte eingeleitet.

Weitere Informationen: www.ruhr-konferenz.nrw

Nordrhein-Westfalen startet ÖPNV-Offensive

Die Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist zentrales Ziel der Verkehrspolitik. Ein besseres ÖPNV-Angebot ist Voraussetzung dafür, dass Menschen besser mobil sind und dass Mobilität sauberer wird.

Nachdem der Bundesrechnungshof unlängst bemängelt hatte, dass noch im Jahr 2016 die für den ÖPNV zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel nicht ausreichend verplant und mithin große Ausgabereste gebildet wurden, startet in Nordrhein-Westfalen eine breit angelegte ÖPNV-Offensive mit einer Vielzahl von Projekten, die den ÖPNV überall im Land verbessern werden.

Die ÖPNV-Offensive umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Eine Milliarde Euro stellt das Land bis 2031 für die dringend notwendige Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnen zur Verfügung. Davon fließen 77 Millionen Euro bereits in 2020 ab.
  • Rund 100 Millionen Euro fließen in den nächsten zwölf Jahren in Schnellbus-Linien im ländlichen Raum.
  • Eine wichtige Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrs können On-demand-Verkehre sein. Sie sind eine Art Shuttleservice per Smartphone-App. Für die Etablierung der On-demand-Verkehre sind 120 Millionen Euro eingeplant.
  • Rund 190 Millionen Euro investiert Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bahn und den Aufgabenträgern in ein robustes Schienennetz. Das Land unterstützt damit die Bahn bei der Ertüchtigung von Gleisen für mehr Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit im regionalen Netz.
  • Für ein besseres Angebot im ÖPNV ist die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken ein weiterer wichtiger Baustein der ÖPNV-Offensive. Zum Beispiel sind für Bau und Betrieb von Strecken der Westfälischen Landeseisenbahn und der Teutoburger Waldeisenbahn insgesamt 140 Millionen Euro eingeplant. In der Umsetzung sind bereits die Hertener Bahn, die Bördebahn und die Niederrheinbahn zwischen Moers und Kamp-Lintfort.

Studie belegt wachsenden Erfolg des Tourismus in Nordrhein-Westfalen

Touristen sorgen in Nordrhein-Westfalen für Milliardengeschäfte, immer mehr Menschen finden dadurch einen Job. Das zeigt eine aktuelle Studie im Auftrag des Dachverbandes Tourismus NRW. Demnach trug der Tourismus im Untersuchungsjahr 2017 mit einer Bruttowertschöpfung (direkt und indirekt) von 29,5 Milliarden Euro zur Gesamt-Wirtschaftsleistung bei (4,8 Prozent). Außerdem sind nach Angaben der Experten rund 650.000 Arbeitsplätze mit dem Tourismus direkt oder indirekt verbunden (6,9 Prozent der Gesamtbeschäftigung). Ein Vergleich mit der ersten Erhebung im Jahr 2013 zeigt, dass touristische Wertschöpfung und Beschäftigung im Lad deutlich angestiegen sind.

Die Ergebnisse der Studie (Untersuchungsjahr 2017, Vergleichsjahr der Vorgängerstudie 2013):

  • Touristische Konsumausgaben: Insgesamt belief sich der touristische Konsum in Nordrhein-Westfalen auf 45,9 Milliarden Euro (plus 11,6 Prozent). Rund zwei Drittel davon wurde durch die Nachfrage von Binnentouristen generiert.
  • Direkte Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte: Der mit Tourismus-Produkten (Restaurantbesuche, Hotelbesuche, usw.) bewirkte Umsatz war mit einer Bruttowertschöpfung in Höhe von 18,1 Milliarden Euro verbunden (plus 12,7 Prozent). Die Bedeutung des Tourismus wird auch auf dem Arbeitsmarkt sichtbar: 2017 bot die Branche direkte Arbeitsplätze für 468.000 Erwerbstätige (plus 10,3 Prozent). Das entspricht einem Anstieg von 4,7 auf 5,0 Prozent aller Erwerbstätigen in Nordrhein-Westfalen.
  • Indirekte Effekte: Bezieht man Vorleistungen wie Lieferungen von Bäckern an Gaststätten oder Renovierungsarbeiten durch Handwerker in Hotels mit ein, erhöhen sich Auswirkungen auf Wertschöpfung und Beschäftigung um 11,3 Milliarden Euro bzw. 182.000 Erwerbstätige. Demnach trug der Tourismus im Jahr 2017 mit insgesamt 29,5 Milliarden Euro und 650.000 Beschäftigten zur nordrhein-westfälischen Wirtschaftsleistung bei.
  • Querschnittsbranche: Von Touristen profitiert also nicht nur das Gastgewerbe, sondern auch andere Branchen wie der Einzelhandel, Transportdienstleister, Kultureinrichtungen oder auch die Möbelindustrie.
  • Auf Geschäftsreisende, die beispielsweise Kongresse und Messen besuchen, entfallen insgesamt 2,3 Milliarden Euro oder 4,9 Prozent des touristischen Gesamtkonsums. Die direkten und indirekten Effekte auf Bruttowertschöpfung und Beschäftigung beliefen sich auf 1,52 Milliarden Euro bzw. 37.100 Erwerbstätige. Schaut man sich nur den reinen Übernachtungstourismus an, haben die genannten Geschäftsreisenden einen Anteil von 27 Prozent.
  • Auslandsgäste bringen immer mehr Geld ins Land: 2,8 Milliarden Euro waren es 2017, 46 Prozent mehr im Vergleich zum Jahr 2013.

Die Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus in NRW – Die ökonomische Bedeutung der Tourismuswirtschaft in Nordrhein-Westfalen“ wurde im Auftrag des Tourismus NRW von DIW Econ, dem Beratungsunternehmen des DIW Berlin, in Zusammenarbeit mit dem Institut für Management und Tourismus (IMT) der FH Westküste und dwif-Consulting erstellt

Land stärkt Frauenhäuser – Anzahl von Schutzplätzen in landesseitig geförderten Frauenhäusern von 571 auf 609 erhöht

Gewalt gegen Mädchen und Frauen stellt in Nordrhein-Westfalen nach wie vor eine zentrale Herausforderung dar. Deshalb investiert das Land viel Geld in den weiteren Auf- und Ausbau der Frauenhäuser im Sinne der ersten Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen. Erstmals seit Jahren werden mit dem Frauenhaus in Herten (Träger: Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen) und dem Frauenhaus in Bielefeld (Träger: Frauen helfen Frauen e.V.) wieder zwei Frauenhäuser in die Landesförderung aufgenommen. Damit fördert das Land Nordrhein-Westfalen künftig statt 62 Frauenhäusern 64.

Ziel ist es, für das Netz der landesseitig geförderten Frauenhäuser für die Zukunft eine solide und tragfähige Finanzierung sicherzustellen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Landeshaushalt 2020 wurden die Finanzmittel für die Frauenhäuser seit 2017 um 1,3 Millionen Euro – oder: um rund 14 Prozent – erhöht. Die Frauenhäuser sind eine der tragenden Säulen des Opferschutzes.

Das Frauenhaus Herten und das autonome Frauenhaus Bielefeld werden ab 1. November 2019 in das Förderprogramm Frauenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Die neu aufgenommenen Frauenhäuser erhalten einen Personalkostenzuschuss für vier Personalstellen. Die Jahrespauschale beträgt derzeit 129.090 Euro pro Frauenhaus. Zudem erhalten beide Einrichtungen jeweils einen Sachausgabenzuschuss in Höhe von 7.500 Euro pro Jahr. Das Frauenhaus Bielefeld bekommt darüber hinaus eine Platzpauschale für drei Frauenplätze in Höhe von insgesamt 21.000 Euro jährlich, da sie drei Plätze mehr als die Mindestplatzzahl vorhalten.

Hintergrund – Maßnahmen der Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit von Frauenhäusern seit 2017

  • Die Personalkostenpauschalen, die das Land zahlt, wurden ab dem 1. September 2017 um rund 2,5 Prozent erhöht. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von rund 200.000 Euro. Zusätzlich wurden ab dem 1. Januar 2018 die Förderung der Sachausgaben geöffnet. Die Förderung der Sachausgaben war bis zu diesem Zeitpunkt auf bestimmte Ausgabenzwecke beschränkt. Durch die Änderung können die Frauenhäuser den pauschalierten Zuschuss des Landes flexibler und bedarfsgerechter einsetzen.
  • Der Landeshaushalt 2018 für die Förderung von Frauenhäusern hat einen Mittelzuwachs in Höhe von 500.000 Euro auf 9,97 Millionen Euro. Damit wurde zusätzlich zur Personal- und Sachkostenförderung eine Platzpauschale eingeführt, die für jeden Frauenplatz gewährt wird, der über der Mindestplatzzahl von acht Plätzen pro Frauenhaus liegt.
  • Mit dem Landeshaushalt 2019 ist eine weitere Erhöhung der Finanzmittel um 400.000 Euro auf 10,37 Millionen Euro zur Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen vollzogen worden. 2019 hat die Landesförderung für den Schutz und die Hilfe von Gewalt betroffener Frauen in Frauenhäusern erstmals die 10 Millionen Euro-Grenze überschritten. Damit wurde die Neuaufnahme zweier bestehender Frauenhäuser in die Landesförderung möglich.
  • Nordrhein-Westfalen fördert mit den Neuaufnahmen nunmehr 64 Frauenhäuser. Die Versorgung ist flächendeckend, d.h. in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen gibt es mindestens eine landesgeförderte Einrichtung.

Die Finanzierung der Frauenhäuser setzt sich zusammen aus Landesmitteln, kommunalen Zuschüssen, Eigenmitteln der Träger sowie einer Einzelfallfinanzierung im Rahmen von Sozialleistungen.