Themen der Woche im Landtag NRW 51. Kalenderwoche 2019

  • Landtag verabschiedet Haushaltsplan für das Jahr 2020
  • Das fünfte Entfesselungspaket erleichtert den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen
  • Bürger werden bei Straßenausbaubeiträgen entlastet
  • Konzept gegen organisierten Missbrauch von Sozialleistungen
  • Neue Zentralstelle bei der ZAB Essen unterstützt bei Abschiebung sicherheitsgefährdender Ausländer
  • Willkommenskultur auch bei der Berufsanerkennung leben
  • Hambacher Forst – Kommunen werden entlastet – RWE übernimmt Aufwendungen der betroffenen Kommunen

 

Landtag verabschiedet Haushaltsplan für das Jahr 2020

Am Mittwochnachmittag (18. Dezember 2019) hat der Landtag den Haushaltsplan für das kommende Jahr verabschiedet. Nachdem bereits mit dem ersten Gestaltungshaushalt 2018 die Haushaltswende geschafft worden ist, bleibt es auch für 2020 dabei: Bei einem Gesamtvolumen von 80,2 Milliarden Euro kommt der Landeshaushalt ohne neue Schulden aus. Darüber hinaus sieht der Etat umfangreiche Investitionen in Höhe von insgesamt 8,1 Milliarden Euro vor.

Eckdaten des Haushalts 2020

Haushalt 2020          Haushalt 2019

in Mrd. EUR              in Mrd. EUR

 

Haushaltsvolumen             80,2                            77,9

Steuereinnahmen                65,1                            61,5

Personalausgaben             28,8                            27,8

Personalausgabenquote    36,0 v. H.                  35,8 v. H.

Investitionsausgaben          8,1                              7,9

Haushaltsüberschuss         0,0                              0,031

Die Bereiche Familie, Innere Sicherheit, Bildung und Kultur, Digitalisierung und Infrastruktur, Wissenschaft und Forschung, Sport und Gesundheit sowie Attraktivität und Effizienz der Landesverwaltung bilden die Schwerpunkte des Etats 2020. Für eine erhebliche Qualitätssteigerung bei der Kinderbetreuung erhöht die Landesregierung unter anderem das entsprechende Budget um rund 662 Millionen Euro. Hinzu kommen zusätzliche Landesmittel in Höhe von 115 Millionen Euro, um weitere Betreuungskapazitäten im Zuge der Platzausbaugarantie zu schaffen.

Zur Bekämpfung von Cybercrime werden im Bereich der Inneren Sicherheit 143 Spezialisten eingestellt und die digitalen Ermittlungsmöglichkeiten durch die Bereitstellung von 63 Millionen Euro verbessert. Zudem werden bei der Polizei 500 zusätzliche Stellen im polizeilichen Verwaltungsdienst geschaffen. Neben dieser Maßnahme zur Entlastung des Streifendienstes werden 640 Planstellen zur Übernahme von Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern eingerichtet. Allein im Jahr 2020 werden zudem über 1.200 Stellen im Schulbereich geschaffen.

Im Kulturbereich werden die Haushaltsmittel um 128 Millionen Euro erhöht, insbesondere für Kofinanzierungen für das OWL-Forum als kulturelles Veranstaltungszentrum in Herford, das Deutsche Fotoinstitut zur Bewahrung des nationalen fotografischen Kulturerbes in Düsseldorf sowie das Haus der Einwanderungsgesellschaft in Köln.

Für die Digitalisierung der Verwaltung sind im Haushalt 2020 insgesamt 182 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzliche 20 Millionen Euro fließen in den Ausbau und die Modernisierung des Straßenverkehrsnetzes von Land und Kommunen. In diesem Zusammenhang erhält der Landesbetrieb Straßen NRW 53 neue Stellen. Insgesamt 50 Millionen Euro stehen im Jahr 2020 für die „Forschungsfertigung Batteriezelle“ in Münster bereit.

Im Bereich Sport und Gesundheit erhält das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2020“ einen zusätzlichen Betrag von 50 Millionen Euro. Investitionen in Höhe von 39 Millionen Euro werden zur Verbesserung der Strukturen der Krankenhausversorgung im Land getätigt.

Zur Steigerung von Attraktivität und Effizienz der Landesverwaltung werden im Jahr 2020 zusätzlich rund eine Milliarde Euro bereitgestellt und in den Bezirksregierungen 233 neue Personalstellen geschaffen.

Zugleich ist es den Landesressorts zum wiederholten Male gelungen, im laufenden Etat weitere Einsparungen vorzunehmen. Durch diese Konsolidierungen werden im Jahr 2020 insgesamt 200 Millionen Euro weniger verausgabt als noch im Jahr 2019.

Fünftes Entfesselungspaket erleichtert den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen

Mit dem vom Kabinett beschlossenen fünften Entfesselungspaket hat die Landesregierung insgesamt 17 Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren beim Ausbau der Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht.

Bis 2030 soll auf Basis der Energieversorgungsstrategie der Landesregierung die installierte Leistung von Windkraft (auf 10,5 Gigawatt) und Photovoltaik (auf 11,5 Gigawatt) verdoppelt werden. Bis 2050 soll die Energieversorgung vorrangig über Wind, Photovoltaik (PV), Gaskraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermie und grünen Wasserstoff gesichert werden.

Die Vorhaben des fünften Entfesselungspakets im Einzelnen:

Maßnahmenpaket zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen:

  • Zentrales Vorhaben ist die konsequente Nutzung der Randstreifen von Autobahnen und überregionalen Schienenverbindungen. Fachleute sehen hier ein Potenzial von bisher ungenutzten 12.300 Hektar. Für die Landwirtschaft können sich erhebliche wirtschaftliche Vorteile ergeben: Die EnergieAgentur.NRW geht von Pachteinnahmen zwischen 2.500 bis 4.000 Euro pro Hektar und Jahr aus. Betreiben die Landwirte die Anlagen selbst, liegen die Erträge zwischen 7.000 und 15.000 Euro pro Hektar und Jahr. Wirtschafts- und Verkehrsministerium werden für diese Flächen ein Entwicklungs- und Vermarktungskonzept vorlegen.
  • Außerdem soll die Nutzung von Sonnenenergie in Gewerbe- und Industriegebieten durch Anreize bei der Regionalen Wirtschaftsförderung mit einem Bonus-System gefördert werden. Auch PV an und auf Gewerbe- und Industriebauten, auf ruhenden Gewässern (sogenannten Floating-PV für die Rest-Seen der Tagebaue im Rheinischen Revier) und denkmalgeschützten Gebäuden sollen zusätzliche Potenziale erschließen.
  • Landesliegenschaften: Aktuell werden vom Landesfinanzministerium Wege zum Ausbau der Photovoltaik an und auf den Gebäuden und Liegenschaften des Landes geprüft.
  • Die Landesregierung unterstützt zudem die Streichung des sogenannten 52-GW-Deckels durch die Bundesregierung, der die Errichtung kleiner und mittlerer PV-Anlagen erheblich behindert.
  • Außerdem soll ein internationaler Wettbewerb für Landschaftsarchitekten, Planer und Künstler Vorschläge zur attraktiven Gestaltung von Flächen-PV-Anlagen erarbeiten, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.

Windenergieanlagen (WEA):

  • Für einen effizienteren und beschleunigten Ausbau der Windenergie hat die Landesregierung sechs Maßnahmen beschlossen. So soll durch eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes das wirtschaftliche Risiko bei beklagten Investitionsvorhaben minimiert werden. Dazu hat Nordrhein-Westfalen bereits eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht.
  • Mit zwei weiteren Initiativen in der Länderkammer werden Verbesserungen bei der technisch-rechtlichen Prüfung im Verhältnis zu Ansprüchen der Deutschen Flugsicherung (Einfluss von WEA auf Drehfunkfeuer) und zu den Tiefflugansprüchen der Bundeswehr vorgeschlagen. Hier geht es um die Berücksichtigung veränderter Anlagenhöhen im Rahmen des Repowerings.
  • Schließlich sollen durch die Überarbeitung des Windenergieerlasses und ein Beratungsangebot für Bezirksregierungen und Kommunen rechtssichere Planungsverfahren sichergestellt werden.

Oberflächennahe und Tiefen-Geothermie:

  • Drei unterschiedliche Genehmigungsverfahren werden zu einem digital zusammengeführt und damit erheblich beschleunigt. Ein neues Merkblatt fasst die rechtlichen und technischen Grundlagen für Planer oberflächennaher Anlagen zusammen.
  • Für Tiefengeothermie-Vorhaben prüft das Wirtschaftsministerium Instrumente zur besseren wirtschaftlichen Absicherung der Tiefenbohrungen (sogenannten Fündigkeitsrisiko).

Über die Maßnahmen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hinaus wurde bekräftigt, dass die für das Rheinische Revier mit dem Entfesselungspaket IV beschlossenen Planungsgrundsätze und -vereinfachungen auch für die strukturschwachen Standorte von Steinkohlekraftwerken anwendbar sind.

Bürger werden bei Straßenausbaubeiträgen entlastet

Grundstückseigentümer werden bei den Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen künftig entlastet. Ihre Beiträge sollen halbiert werden. Mit einem Förderprogramm sollen Anlieger nun pro Jahr um insgesamt 65 Millionen Euro entlastet werden. Ganz abgeschafft werden die Gebühren aber nicht. Der Landtag verabschiedete eine Neuregelung.

Hintergrund des Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes:

  • Die Entlastungen gelten für Baumaßnahmen, die seit dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Das Land erstattet den Kommunen die Hälfte der Straßenbaubeiträge. Diese Mittel dürfen die Kommunen ausschließlich zur Verringerung der Anliegerbeiträge einsetzen.
  • Werden 2020 nicht die gesamten 65 Millionen Euro von den Kommunen abgerufen, bleibt das restliche Geld trotzdem im Topf. Das Förderprogramm läuft auf freiwilliger Basis der Kommunen.
  • Die Kommunen müssen künftig transparente Straßen- und Wegekonzepte aufstellen und Eigentümer frühzeitig in die Planung von Straßenausbaumaßnahmen einbeziehen. Damit sollen die Kosten transparent werden, so dass die Bürger über die Ausbaustandards und ihre zu zahlenden Gebühren mitentscheiden können.
  • Die Zahlungsmodalitäten werden vereinfacht und ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum marktüblichen Zinssatz (mindestens ein Prozent) eingeführt. Außerdem sieht das Gesetz Härtefallregelungen vor.
  • Die bisherige doppelte Belastung von Eckgrundstücken kann abgeschafft werden. Zudem gibt es Tiefenbegrenzungen für besonders große Grundstücke. Letztlich entscheiden die Kommunen, wie die Vorgaben umgesetzt werden. Das Gesetz und das Förderprogramm liefern den Rahmen.

Konzept gegen organisierten Missbrauch von Sozialleistungen

Nordrhein-Westfalen verstärkt seinen Kampf gegen den organisierten Missbrauch von Sozialleistungen. Hierzu wurde ein erstmals in Krefeld erprobtes Konzept vorgestellt. Das Programm ist nach dem Schlag gegen das sogenannte „Hawala-Banking“ der zweite Erfolg der vor einem Jahr im LKA eingerichteten „Task Force NRW“, im Finanzministerium, Justizministerium und Innenministerium gemeinsam Finanzermittlungen durchführen. Es richtet sich gegen eine Tätergruppe, die Familien hauptsächlich aus Südosteuropa nach Deutschland lockt, für sie Sozialleistungen wie Kindergeld beantragt und sie in mitunter verfallenen Häusern wohnen lässt. Die Sozialleistungen werden von den Tätern ganz oder teilweise einbehalten, die Eltern in illegale Beschäftigung vermittelt, während die Kinder betteln oder stehlen gehen. Kehren die Familien in ihre Heimatländer zurück, werden die Sozialleistungen aber weiterhin gezahlt und von den Tätern kassiert.

Kernpunkt des Konzepts ist eine behördenübergreifende Zusammenarbeit. Zunächst werden die Daten verschiedener Ämter mit denen der Familienkasse abgeglichen. Im Verdachtsfall recherchieren die Städte gemeinsam mit Unterstützung der Polizei. In der Folge kommt es zur Einstellung der Zahlung oder zu weiteren Ermittlungen, die mit der Zeit ein kriminelles Netzwerk enttarnen. Beim „Stresstest“ des Programms im Mai in Krefeld entdeckten die Behörden so einen massenhaften Betrug bei der Beziehung des Kindergeldes. Der entstandene Schaden ging alleine hier in die Hunderttausende.

Neue Zentralstelle bei der ZAB Essen unterstützt bei Abschiebung sicherheitsgefährdender Ausländer

Nordrhein-Westfalen verfolgt mit großer Konsequenz das Ziel, ausländische Straftäter und Gefährder aus Nordrhein-Westfalen abzuschieben. Für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ist nicht nur eine enge Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden erforderlich, sondern diese setzen auch spezielle Expertise, Qualifizierung und Ausstattung der Behörden voraus. Damit die meist sehr komplexen Fälle künftig noch stringenter bearbeitet werden, soll in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit dafür geschaffen werden, die ausländer- und asylrechtlichen Zuständigkeiten und Maßnahmen zu zentralisieren und einer fachlich und personell besonders qualifizierten Behörde im Einzelfall übertragen zu können. Das Land will mit diesem Schritt Abstimmungsprozesse vereinfachen und noch effektiver gegen ausländische Extremisten und Straftäter vorgehen.

Vorgesehen ist die Anbindung an die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Essen. Die ZAB soll daneben als Ansprechpartner für die Ausländerbehörden zur Verfügung stehen und diese in den Angelegenheiten sicherheitsrelevanter Ausländer unterstützen.

Der Ausbau und der erweiterte Betrieb der ZAB sowie die personelle Aufstockung erfolgen für die Stadt Essen wie bei den übrigen Aufgaben der ZAB kostenneutral.

Willkommenskultur auch bei der Berufsanerkennung leben

Im Jahr 2018 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 8.871 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt. Die Zahl der Anerkennungsverfahren ist damit im Vergleich zum Jahr 2017 um gut 23 Prozent gestiegen. Insgesamt wurden 6.132 Anträge als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Das entspricht einer Quote von knapp 82 Prozent aller abgeschlossenen Verfahren. Lediglich 1.041 Anträge oder ca. 14 Prozent aller abgeschlossenen Verfahren wurden negativ beschieden. Rund vier Prozent der Verfahren wurden auf andere Weise erledigt.

Der deutlich größte Anteil der Anerkennungsverfahren liegt im Bereich der Gesundheitsberufe, hier vor allem im Bereich der Pflegeberufe. Insgesamt 4.899 Anträge wurden aus dieser Berufssparte eingereicht. Mit 780 Antragstellungen folgen die Ingenieursberufe. Über alle Fachrichtungen hinweg erfolgten die meisten Antragstellungen für Anerkennung eines Abschlusses durch syrische Staatsangehörige (1.674 Anträge).

Das Geschlechterverhältnis der Antragstellenden ist nahezu ausgeglichen. Es unterscheidet sich jedoch stark zwischen den einzelnen Berufsgruppen. In den Bereichen Einzelhandel, Gastgewerbe, in der Pflege und vor allem im Bereich der Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, Medien und Gestaltung stellen Frauen den Großteil der Anträge auf Berufsanerkennung.

Deutlich mehr männliche Antragstellende als weibliche gibt es hingegen in den Bereichen der Ingenieurs- und Handwerksberufe wie beispielsweise im Bereich Bau, Vermessungs- und Gebäudetechnik sowie Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit.

Hambacher Forst – Kommunen werden entlastet – RWE übernimmt Aufwendungen der betroffenen Kommunen

Auf Einladung von Ministerin Ina Scharrenbach kamen die Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen und der Gemeinde Merzenich, der Landrat des Kreises Düren und der Kreisdirektor des Rhein-Erft-Kreises sowie Vertreter von RWE im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zusammen. Thema der Erörterung war die verbindliche Klärung der Kostenübernahme für die Räumung des Hambacher Forstes im Jahr 2018.

Dabei ist die Entscheidung gefallen, dass ich RWE bereit erklärt hat, die Kosten für den Einsatz im Hambacher Forst im Jahr 2018 gegenüber den betroffenen Kommunen zu übernehmen.

Im Ergebnis kommt RWE damit seiner im Vorfeld der Räumung gegenüber den Kommunen erklärten Kostenübernahme nach und ist bereit, die Kosten für die überplanmäßigen Aufwendungen zu übernehmen. Damit erstattet RWE insbesondere Aufwendungen, die den Kommunen auf RWE gehörenden Flächen für unter anderem Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätze in außergewöhnlicher Höhe entstanden sind.