Sicherung der Schützenfeste – Gespräch mit den Brudermeistern im Kreishaus Gütersloh auf Anregung von André Kuper

Borgholzhausen, Wiedenbrück oder Neuenkirchen: Immer wieder kommt es vor, dass einzelne Anlieger ein ganzes Schützenfest mit Lärmschutzargumenten beklagen. Daher hat der direkt gewählte Landtagsabgeordnete André Kuper bei Landrat Sven-Georg Adenauer angeregt, ein Treffen der Brudermeister und Vereinsvorstände mit den örtlichen Ordnungsbehörden oder Bürgermeistern und Vertretern des verantwortlichen Umweltministeriums durchzuführen. Auch der CDU-Landtagsabgeordnete Raphael Tigges nahm an der Sitzung teil. Ziel war es, mehr Sicherheit für die Durchführung der Traditionsveranstaltungen zu erhalten.

Insbesondere die Auslegung des Freizeitlärmerlass noch aus der Zeit der rot-grünen NRW-Landesregierung hat den Schützenvereinen seit Jahren Sorgen bereitet. Durch die strenge Auflagen bei der Einhaltung der Lärmwerte sei ein fröhliches Feiern nach Mitternacht kaum mehr möglich, befürchteten auch die Schützen im Kreis Gütersloh. Bei einem „Schützengipfel“ im Gütersloher Kreishaus tauschten sich jetzt Vertreter von Schützenvereinen und Genehmigungsbehörden aus und erhielten von Juristen Anregungen für die Antragstellung.

„Die Schützenvereine haben heute konkrete Ratschläge bekommen, wie sie in Zukunft die Genehmigung für ihre Feste erhalten und die aktuellen Richtlinien der Freizeitlärmerlasses der Landesregierung erfüllen“, fasste André Kuper die Ergebnisse des Treffens zusammen. „Damit können auch in Zukunft die Schützenfeste in unserer Region stattfinden.“

Dass die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land eine komplizierte Angelegenheit sei, verdeutlichte der direkt gewählte Landtagsabgeordneter für den Kreis Gütersloh. Das historische Schützenwesen gehöre auch bei uns zu den wesentlichen Brauchtümern und Traditionen und basiere auf historischen Wurzeln. „Häufig ist der ganze Ort geschmückt und der Großteil der Menschen feiert zusammen an diesem Wochenende. Es gibt heutzutage nicht mehr viele Ereignisse, bei denen Jung und Alt, Alteingesessene wie Zugereiste gemeinsam ein Fest feiern. Die Tradition muss unbedingt erhalten werden“, so Kuper.

Da die dazugehörige Schützenparty aber selten um 24 Uhr zu Ende sei, sondern im Gegenteil die junge Bevölkerung erst sehr spät zu der Feier aufbreche, müsse man Wege finden, wie die Anwohner und Schützen gemeinsam die Lärmbelästigung in Grenzen halten. Diese legt der Freizeitlärmerlass der NRW-Landesregierung auf 55 Dezibel, gemessen beim ersten Anwohner, fest. Allerdings sind hierfür bei Schützenfesten als Traditionsveranstaltungen Ausnahmen genehmigungsfähig, für welche die örtlichen Ordnungsbehörden und Bürgermeister verantwortlich zeigen. Ein solcher Antrag auf Ausnahmegenehmigung solle die Festlichkeiten als gemeinschaftsfördernd und integrierend beschreiben. Ein gewichtiges Argument sei zudem, dass das historische Schützenwesen von der UNESCO als ein immaterielles Weltkulturerbe gelistet werde.

In einem weiteren Schritt müssten die Vereine die geplanten Lärmminderungsmaßnahmen in dem Gesamtkonzept darlegen. Ein entsprechender Leitfaden zur Anwendung des „Lärmerlasses“ soll jetzt überarbeitet werden. „Der Freizeitlärmerlass NRW sichert den Schützen für ihr Fest der Brauchtumspflege einen Sonderstatus zu“, bekräftigt Kuper.

Bilder: Kreis Gütersloh