Themen der Woche im Landtag NRW 3. Kalenderwoche 2020

  • Landeskabinett beschließt Moped-Führerschein mit 15
  • Haushaltsabschluss 2019: Umfassende Vorsorge und weitere Schuldentilgung
  • Landwirtschaftsgipfel in der Staatskanzlei
  • Fachkräftegewinnung in Nordrhein-Westfalen künftig einfacher und deutlich schneller möglich
  • Großer Zuspruch für Landesprogramm zur Förderung von Gedenkstättenfahrten
  • Land entlastet Kommunen bei ÖPNV-Investitionen
  • Nordrhein-Westfalen wird Austragungsort der Invictus Games 2022
  • Unterstützung ist Ausdruck der Solidarität mit den jüdischen Gemeinden

 

Landeskabinett beschließt Moped-Führerschein mit 15

Junge Menschen in Nordrhein-Westfalen können künftig den Moped-Führerschein ein Jahr früher erwerben. Das Landeskabinett hat die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre beschlossen.

Sicherheit steht dabei an erster Stelle. Die bisher erforderliche Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung bleibt Voraussetzung für den Erwerb des Moped-Führerscheins für Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h (Fahrerlaubnisklasse AM). Bislang konnten 15-Jährige nur die Mofa-Prüfbescheinigung für Krafträder bis 25 km/h erwerben.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM von 16 auf 15 Jahre zu senken.

Die Landesregierung setzt diese Möglichkeit nun umgehend um. Voraussichtlich bis Ende Januar wird die Verordnung zur Herabsetzung des Mindestalters in Kraft treten.

Hintergrund

In einem befristeten Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Herabsenkung des Mindestalters in der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre getestet. Die dort gemachten Erfahrungen werden positiv bewertet. Eine Auswertung in den Modellversuchsländern hat ergeben, dass die Nutzung des AM 15 vor allem durch Jugendliche im ländlichen Raum erfolgt.

Haushaltsabschluss 2019: Umfassende Vorsorge und weitere Schuldentilgung

Trotz einer sich eintrübenden konjunkturellen Lage und entgegen der prognostizierten geringeren Steuereinnahmen hat sich im vorläufigen Haushaltsvollzug 2019 ein Überschuss von 1,2 Milliarden Euro ergeben. Dieser Überschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Zudem erfolgt eine Nettotilgung in Höhe von insgesamt 103 Millionen Euro, die sich im Wesentlichen aus Rückzahlungen von Wohnungsbauförderdarlehen gegenüber dem Bund ergibt.

Damit hat die Landesregierung nach dem vorläufigen Haushaltsvollzug 2019 in dieser Legislaturperiode insgesamt bereits 645 Millionen Euro getilgt. Der Überschuss aus dem Vollzug resultiert aus Steuermehreinnahmen von 476 Millionen Euro. Hinzu kommen Personalminderausgaben von 654 Millionen Euro, Zinsminderausgaben von 418 Millionen Euro und Minderausgaben bei den flüchtlingsbedingten Ausgaben von 515 Millionen Euro. Dem stehen im Wesentlichen Mindereinnahmen beim Länderfinanzausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen von 240 Millionen Euro, der Verzicht auf eine ursprünglich geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 150 Millionen Euro sowie bereits erfolgte, zusätzliche Zuführungen zur allgemeinen Rücklage von 205 Millionen Euro gegenüber.

Landwirtschaftsgipfel in der Staatskanzlei

Die Landesregierung will die starke, vielfältige und vitale heimische Landwirtschaft erhalten und stärken. Um sich mit der Branche über aktuelle Herausforderungen auszutauschen, wurde zu einem in dieser Form ersten Landwirtschaftsgipfel in Nordrhein-Westfalen eingeladen. An dem Gipfel zur Zukunft der Landwirtschaft haben rund 20 Verbände von Landwirtinnen und Landwirten teilgenommen.

Im ersten Halbjahr 2020 wird das Landwirtschaftsministerium eine Landwirtschaftskonferenz ausrichten, um den Austausch über gemeinsame Lösungen und Wege für die drängenden Probleme der Branche fortzuführen.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik

Das Land setzt sich für eine Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) ein, die Planungssicherheit und Verlässlichkeit schafft. Die GAP nach 2020 muss einfacher für die Landwirtschaft und wirksamer für die Umwelt werden. In die Verhandlungen hat Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames, mit Landwirtschafts-, Natur- und Umweltverbänden abgestimmtes Positionspapier eingebracht. Ziel der Landesregierung ist es, dass sowohl die erste als auch die zweite Säule in ihrer Finanzstärke erhalten bleiben. Die GAP muss die Landwirtinnen und Landwirte durch effektive Rahmensetzung durch eine gezielte Agrarförderung unterstützen und durch weniger Bürokratie entlasten. Auch zur Entwicklung der ländlichen Räume ist eine gute Finanzausstattung erforderlich.

Grundwasserschutz und Düngeregulierung

Die Nitratbelastung des Grundwassers ist insgesamt erfreulicherweise rückläufig. Aber es gibt nach wie vor Gebiete, in denen die Nitratgrenzwerte im Grundwasser deutlich überschritten werden. Dort ist es das Ziel, das Grundwasser zu schützen – gleichzeitig die Landwirtinnen und Landwirte in ihrem Engagement zu unterstützen. Das Landwirtschaftsministerium bereitet derzeit eine stärkere Binnendifferenzierung bei der Betrachtung und Bewertung der Grundwasserkörper vor. Zum Schutz des Grundwassers setzen wir uns dafür ein, die Nitrat-Belastungsschwerpunkte zu ermitteln und mit zusätzlichen Maßnahmen dort gezielt anzusetzen. Im Rahmen einer Überprüfung des Messnetzes werden Schwachstellen ermittelt. Wo erforderlich, werden zusätzliche Messstellen errichtet. Darüber hinaus werden die erfolgreichen Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschat weiter gefördert.

Artenvielfalt und Vertragsnaturschutz

Neben dem Klimawandel stellt der Artenschwund eine ökologische Bedrohung unserer Zeit dar. Durch gemeinsame Anstrengungen kann der Verlust der Biodiversität gestoppt werden. Die Vielfalt blütenbestäubender Insekten ist entscheidend auch für eine reiche Ernte. Forschen und Fördern ist die Devise der Landesregierung: Nordrhein-Westfalen untersucht derzeit als erstes Bundesland in einem Langzeit-Monitoring bis 2022 die künftige Entwicklung der Biomasse von Fluginsekten auf 120 repräsentativ ausgewählten Probeflächen.

Das Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ bietet mit seinen zahlreichen Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen ein breites Spektrum an Fördermaßnahmen. Unter anderem haben das Landwirtschafsministerium und die Landwirtschaftskammer unter www.biodiversitaet-nrw.de ein Internetangebot etabliert, das auf einen Blick, welche Maßnahmen zur Stärkung der Artenvielfalt für einen Betrieb infrage kommen, welche Förderungsmöglichkeiten es gibt und welche Auflagen sie dafür erfüllen müssen.

Nachhaltige Nutztierstrategie

In den zurückliegenden Monaten wurden gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaft, mit Tierschutz-, Umwelt- und Verbraucherverbänden erste Eckpunkte einer nachhaltigen Nutztierstrategie erarbeitet. Ziele werden gesetzt, Maßnahmen umgesetzt, Zielkonflikte angegangen. In der Schweinehaltung soll zum Beispiel gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer ein „Stall der Zukunft“ Landwirten neue und bereits praxiserprobte Haltungsformen aufzeigen. Die geplante Tiergesundheitsdatenbank hat Ende 2019 einen ersten Probelauf bestanden. Vorhandene Daten sollen zusammengeführt und als Frühwarnsystem zur Verbesserung der Tiergesundheit dienen. Ein wichtiger Baustein für den Transformationsprozess in der Nutztierhaltung ist das staatliche Tierwohlkennzeichen. Mit einer eindeutigen Kennzeichnung können die Verbraucherinnen und Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung treffen – und noch stärker als bisher in die Mitverantwortung genommen werden.

Fachkräftegewinnung in NRW künftig einfacher und deutlich schneller möglich

Der Bedarf an Fachkräften in Nordrhein-Westfalen ist groß. Damit die Gewinnung qualifizierter Menschen aus dem Ausland künftig einfacher und deutlich schneller möglich ist, hat das Kabinett beschlossen, eine „Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW“ (ZFE) in Bonn einzurichten. Dort sollen alle wesentlichen Akteure eng zusammenarbeiten, um eine maximale Beschleunigung der Verfahren zu ermöglichen. Die ZFE nimmt am 2. März 2020 ihre Arbeit auf.

Das Land überträgt der Bezirksregierung Köln als Ausländerbehörde ab dem 1. März 2020 die Zuständigkeit für das neue Fachkräfteeinwanderungsverfahren. Sie wird für die Vorabzustimmung im Visumverfahren für ausländische Fachkräfte und den dazugehörigen Familiennachzug in Nordrhein-Westfalen zuständig sein.

Die Bundesagentur für Arbeit und das Land NRW arbeiten bei der Umsetzung zusammen. Künftig wird am Standort Bonn neben der für die Arbeitsmarktzulassung zuständigen Stelle der Bundesagentur nicht nur die bundesweit zuständige Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) mit der neu eingerichteten Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), sondern auch die Bezirksregierung Köln mit einer Außenstelle für die ausländerrechtlichen Fachaufgaben vertreten sein. Durch die abgestimmte Zusammenarbeit vor Ort wird das spezialisierte Fachwissen gebündelt und eine schnellere und serviceorientierte Verfahrensweise für Arbeitgeber und ausländische Fachkräfte in Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Diese enge Kooperation ist bundesweit einzigartig.

Nordrhein-Westfalen hat das Gesetzgebungsvorhaben des Bundes zur Schaffung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes unterstützt. Neben weiteren gesetzlichen Erleichterungen, insbesondere für nichtakademische Fachkräfte, sieht das neue Gesetz auch ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren vor. Künftig können Arbeitgeber in Vollmacht für die ausländische Fachkraft die Einleitung des aufenthaltsrechtlichen und berufsanerkennungsrechtlichen Verfahrens bei der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn beantragen und einleiten. Durch die Einrichtung einer „Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW“ in Bonn wird Nordrhein-Westfalen für die künftigen Aufgaben gut aufgestellt sein.

Großer Zuspruch für Landesprogramm zur Förderung von Gedenkstättenfahrten

Seit dem Schuljahr 2018/19 unterstützt das Land die Schulen in Nordrhein-Westfalen bei der Durchführung von Fahrten zu Gedenk- und Erinnerungsstätten. Mit dem Haushalt 2018 wurden zu diesem Zweck 250.000 Euro zur Verfügung gestellt. Seither wurden die Fördermittel in mehreren Schritten auf eine Million Euro im Jahr 2020 erhöht. Ein Bericht der Landesregierung an den Landtag zeigt nun, dass dieses Programm von den Schulen hervorragend angenommen wird. Insgesamt wurden bisher 544 Exkursionen zu Erinnerungsorten im In- und Ausland gefördert.

Die Förderrichtlinie besteht seit Mai 2018 und wurde erstmals von dieser Landesregierung erstellt. Seitdem ist der Mittelbedarf der Schulen gestiegen und auch die Anzahl der beantragten Fahrten steigt.

Die Anzahl der Förderanträge stellt sich wie folgt dar:

  • Schulhalbjahr 2018/2019: 114 geförderte Fahrten
  • Schulhalbjahr 2018/2019: 161 geförderte Fahrten
  • Schulhalbjahr 2019/2020: 104 geförderte Fahrten
  • Schulhalbjahr 2019/2020: 165 geförderte Fahrten

Die Erfahrung zeigt, dass Fahrten grundsätzlich eher im zweiten Schulhalbjahr durchgeführt werden, da dies aus schulorganisatorischen Gründen attraktiver für mehrtägige Fahrten ist. Hauptziel der Fahrten ist Auschwitz, gefolgt von deutschen Gedenkstätten an die Gräueltaten der NS-Diktatur, wie Bergen-Belsen, Dachau oder Neuengamme. Einzelne Schulen suchen auch Erinnerungsorte an den Ersten Weltkrieg in Frankreich und Belgien auf, besucht werden außerdem Mahn-und Gedenkstätten an die DDR-Diktatur, wie Hohenschönhausen.

Die Bezirksregierungen, das Ministerium für Schule und Bildung und Bildungspartner Nordrhein-Westfalen beraten die Schulen intensiv bei der Antragsstellung. So existiert seit Mai 2018 unter anderem eine Beratungswebsite im Internet, um die Schulen bestmöglich zu unterstützen.

Land entlastet Kommunen bei ÖPNV-Investitionen

Damit mehr Menschen Bus und Bahn nutzen, muss das Angebot im ÖPNV attraktiver werden. Das Verkehrsministerium hat daher Vertreter von Kommunen, Kreisen und Verkehrsunternehmen zur Kommunalkonferenz ÖPNV eingeladen, um über die deutlich verbesserten Fördermöglichkeiten in diesem Bereich zu informieren.

Derzeit überarbeitet der Bund das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Neben einer deutlichen Aufstockung der Förderung auf eine Milliarde Euro jährlich ab 2021 und auf zwei Milliarden Euro ab 2025 sieht der Bund eine deutliche Erhöhung der Fördersätze und –quoten sowie eine Ausweitung der Fördertatbestände vor.

Das Land stockt die Fördersätze des Bundes zudem von 60 auf 95 Prozent auf. Damit halbiert sich der kommunale Anteil an den Baukosten von derzeit 10 auf 5 Prozent.

Das Landeskabinett hat beschlossen, dass das Land bis 2031 mindestens 600 Millionen Euro Kofinanzierungsmittel für Projekte des GVFG zur Verfügung stellt. Damit können mindestens zwei Milliarden Euro Bundesmittel für Nordrhein-Westfalen eingeworben werden. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein der ÖPNV-Offensive des Landes, die den ÖPNV attraktiver, leistungsfähiger, zuverlässiger und flexibler macht.

Nordrhein-Westfalen wird Austragungsort der Invictus Games 2022

Die Invictus Games finden 2022 in Nordrhein-Westfalen statt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird Gastgeberstadt der internationalen Sportveranstaltung für einsatzversehrte, verletzte und erkrankte Soldatinnen und Soldaten, die in zwölf Disziplinen im Arena Sportpark antreten.

Die Invictus Games sind eine paralympische Sportveranstaltung, die erstmals im Jahr 2014 im Londoner Queen Elisabeth Olympic Park ausgetragen und vom Herzog von Sussex, Prinz Harry, initiiert wurde.

Ziel der Veranstaltung ist es, der Öffentlichkeit die Belange kriegsversehrter Menschen bewusst zu machen. Gleichzeitig sollen Soldatinnen und Soldaten dabei unterstützt werden, sich zu rehabilitieren und im Einzelfall neuen Lebensmut zu fassen.

Die Invictus Games sind für Soldatinnen und Soldaten sowie deren Angehörige und Freunde geschaffen worden und sollen einen Beitrag leisten, wieder in ein normales Leben zurück zu finden, indem sie motivieren, sich neue Ziele zu setzen. Die Veranstaltung steht stellvertretend für die Willenskraft der versehrten Soldatinnen und Soldaten. Zudem bietet sich ihnen die Möglichkeit, ihre Geschichten zu erzählen und Erinnerungen miteinander zu teilen, um ihre Traumata verarbeiten zu können.

Im Rahmen der Invictus Games 2022 haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bei einen Sportland.NRW-Tag, mit versehrten Soldatinnen und Soldaten ins direkte Gespräch zu kommen. Hier können sie Einblicke erhalten, wie man mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen den Alltag meistern und auch im Sport weiterhin aktiv sein kann.

Deutschland hat an allen bisherigen Wettkämpfen der Invictus Games teilgenommen. Die Erfahrungen der Sportlerinnen und Sportler sowie der Betreuerinnen und Betreuer sind so in neue Rehabilitationskonzepte eingeflossen.

Unterstützung ist Ausdruck der Solidarität mit den jüdischen Gemeinden

Das Land Nordrhein-Westfalen untermauert sein finanzielles Engagement für die jüdischen Gemeinden: 3,4 Millionen Euro werden in 2020 für „Neubaumaßnahmen nebst Umbau- und Renovierungsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen“ bereitgestellt.

Die finanzielle Förderung ist Ausdruck der Verbundenheit zu den jüdischen Gemeinden. Von Aachen bis Unna reicht die Liste der rund 40 Projekte. Konkret wurden beziehungsweise werden jüdische Gemeindezentren saniert und ausgebaut, aber auch der Umbau einer ehemaligen Kirche in eine Synagoge mit Gemeindezentrum gefördert.

Hintergrund

Die Unterstützung des jüdischen Glaubens hat Tradition. Bereits 1992 wurde zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Verbänden ein Vertrag geschlossen, mit dem sich das Land verpflichtet, die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. 2017 wurde der fünfte Änderungsvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband Jüdischer Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogen Gemeinde Köln sowie dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Seitdem stehen Mittel des Landes bereit, um jüdische Einrichtungen zu renovieren oder neu zu errichten.

Der Förderbetrag erhöht sich jährlich bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages im Jahr 2028 um je 200.000 Euro bis zur Höchstfördersumme von fünf Millionen Euro. Unabhängig davon stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung weiterhin Mittel für die baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen bereit.