06 Feb Themen der Woche im Landtag NRW 6. Kalenderwoche 2020
- „Dorferneuerung 2021“ mit Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“
- Moped-Führerschein mit 15 Jahren in Nordrhein-Westfalen
- Startschuss zum Modellprojekt „Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern“
- Land Nordrhein-Westfalen setzt 2020 Förderung der Schadensbewältigung im Wald fort
- Gemeinsame Kontrollen von Landes- und Bundespolizei an der Grenze
- Staubilanz des ADAC vorgestellt –Ergebnisse zeigen Licht aber auch Schatten
- Rekordinvestitionen in Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen
- Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Bahn vereinbaren Projektliste für Nordrhein-Westfalen
- Klimaschutz-Programm progres.nrw – Markteinführung: Private Haushalte und Unternehmen können wieder Fördermittel beantragen
„Dorferneuerung 2021“ mit Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“
Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 31. Januar 2020 die Fördergrundsätze für die „Dorferneuerung 2021“ veröffentlicht. Das Förderangebot richtet sich an Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen der vorläufigen Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2014 – 2020“. Frist für das Einreichen von Anträgen ist der 30. September 2020.
Gerade in den Dörfern mit bis zu 10.000 Einwohnern ist die ehrenamtliche Struktur der Feuerwehr unverzichtbares Element der Gefahrenabwehr. Darüber hinaus ist dieses bürgerschaftliche Engagement hohes Gut und für das gesellschaftliche Miteinander von unverzichtbarer Bedeutung. Deshalb legt das Land Nordrhein-Westfalen erstmals einen Sonderaufruf für Feuerwehrhäuser in Dörfern im Rahmen der Dorferneuerung 2021 auf: Technische Veränderungen und Neuerungen erfordern gerade in Dörfern bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Feuerschutzwesens; dies betrifft insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern.
Für den Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ im Rahmen der „Dorferneuerung 2021“ stehen drei Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderhöchstsumme beträgt 250.000 Euro, der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Hintergrund
- Im Jahr 2019 wurden im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms insgesamt 282 Projekte in 129 Gemeinden mit rund 23 Millionen Euro unterstützt.
- Der neue „Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ ist aufgelegt worden, da im Bereich des Feuerschutzwesens technische Veränderungen und Neuerungen – gerade in Dörfern bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen erfordern; dies betrifft insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern.
- In Nordrhein-Westfalen gibt es über 80.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute, über 19.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz und über 13.000 hauptamtliche Feuerwehrleute.
Moped-Führerschein mit 15 Jahren in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen verbessert sich die Mobilität für junge Leute im ländlichen Raum. Die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre ist in Kraft getreten (31. Januar 2020). Die Landesregierung hat diese Möglichkeit umgehend umgesetzt nachdem das Bundeskabinett dies beschlossen hat.
Sicherheit steht dabei an erster Stelle. Die bisher erforderliche Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung bleiben Voraussetzung für den Erwerb des Moped-Führerscheins für Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (Fahrerlaubnisklasse AM). Bislang konnten 15-jährige nur die Mofa-Prüfbescheinigung für Krafträder bis 25 km/h erwerben.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM von 16 auf 15 Jahre zu senken. Der Moped-Führerschein ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Nordrhein-Westfalen und den Ländern gültig, die von der Möglichkeit zur Herabsenkung des Mindestalters Gebrauch gemacht haben. Danach ist die Fahrerlaubnis uneingeschränkt gültig.
Hintergrund
In einem befristeten Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Herabsenkung des Mindestalters in der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre getestet. Die dort gemachten Erfahrungen werden positiv bewertet. Eine Auswertung in den Modellversuchsländern hat ergeben, dass die Nutzung des AM 15 vor allem durch Jugendliche im ländlichen Raum erfolgt.
Startschuss zum Modellprojekt „Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern“
Zwischen dem Evangelischen Krankenhaus Mülheim an der Ruhr und den Pflegekassen wurde der erste Versorgungsvertrag im Rahmen des Modellprojekts „Kurzzeitpflege im Krankenhaus“ geschlossen. Als Vertreter für die Pflegekassen unterzeichneten die AOK Rheinland/Hamburg und die KNAPPSCHAFT. Das Evangelische Krankenhaus Mülheim macht damit als erstes Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch, auch pflegerische Leistungen im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung anzubieten und gegenüber den Pflegekassen abzurechnen. Für die Dauer von maximal acht Wochen können Pflegebedürftige so im Krankenhaus betreut werden. Bereits im letzten Jahr hatte sich die Landesregierung mit den Pflegekassen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) darauf geeinigt, das Modellprojekt ins Leben zu rufen. Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, in dem Krankenhäuser freie Ressourcen für die Kurzzeitpflege nutzen können.
Rund 80 nordrhein-westfälische Krankenhäuser haben bereits ihr Interesse am Modellprojekt bekundet und sind von den Pflegekassen über die weiteren Abläufe informiert worden. Wenn ein Krankenhaus Kurzzeitpflegeplätze anbieten möchte, muss ein individueller Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen geschlossen werden. Auf die dafür vorgegebenen Rahmenbedingungen haben sich die Pflegekassen untereinander unter Mitwirkung und Beteiligung des Ministeriums bereits geeinigt. Darüber hinaus wird in der ersten Jahreshälfte 2020 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Kurzzeitpflege im Krankenhaus“ angeboten.
Land Nordrhein-Westfalen setzt 2020 Förderung der Schadensbewältigung im Wald fort
Das Land Nordrhein-Westfalen wird auch 2020 umfangreiche Mittel für die Bewältigung der Waldschäden durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer bereitstellen. Hierzu hat das Umweltministerium zur akuten Schadensbewältigung im Jahr 2020 zunächst Fördermittel in Höhe von rund zehn Millionen Euro eingeplant, die je nach Schadensentwicklung angepasst werden können. Anträge auf Fördermittel für die Ad-hoc-Hilfen können weiterhin beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Die Anträge werden dort mit Hochdruck bearbeitet, um eine zügige Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel zu gewährleisten.
Grundlage für die Förderung von Maßnahmen zur Schadensbewältigung ist die Förderrichtlinie Extremwetterfolgen. Bis Ende 2019 wurden hierüber Fördermittel in Höhe von rund 10,4 Millionen Euro beantragt. Hiervon wurden bereits rund 9,5 Millionen Euro bewilligt und nach Umsetzung von Maßnahmen schon mehr als 5,2 Millionen Euro ausgezahlt. Gefördert werden können über die Extremwetterrichtlinie unter anderem die Überwachung der Borkenkäferpopulation, die Aufarbeitung befallenen Holzes, der Holztransport in Trocken- und Nasslager sowie die Anlage von Holzlagerplätzen. Darüber hinaus werden Wiederaufforstungsmaßnahmen und Wegeinstandsetzungen auf der Grundlage der weiteren forstlichen Förderrichtlinien für den Privat- und Kommunalwald unterstützt.
Eine große Herausforderung in den nächsten Jahren ist die Wiederbewaldung der Schadflächen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat hierfür in den nächsten zehn Jahren Mittel in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro zugesagt.
Diese Mittel sollen zweckgebunden, haushaltstechnisch jährlich flexibel und an den Bedarfen im Wald orientiert bereitgestellt werden. Seit Dezember 2019 herrscht zudem Klarheit, dass der Bund in den nächsten vier Jahren Sondermittel in Höhe von bundesweit rund 480 Millionen Euro für die Schadensbewältigung und Wiederbewaldung zur Verfügung stellen wird. Nordrhein-Westfalen werden hierdurch in den nächsten vier Jahren zusätzliche Bundesmittel in Höhe von rund 40 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Gemeinsame Kontrollen von Landes- und Bundespolizei an der Grenze
Bundes- und Landespolizei kontrollieren gemeinsam in Nordrhein-Westfalen im Grenzraum zu den Niederlanden und Belgien. In dieser Woche arbeiten die Polizistinnen und Polizisten aus beiden Behörden erneut Hand in Hand, um grenzüberschreitende Kriminalität besser zu bekämpfen.
Erstmalig sind in Nordrhein-Westfalen alle Polizeibehörden mit Grenzbezug an der Aktion beteiligt, darunter Polizistinnen und Polizisten aus Aachen, Borken, von der Wasserschutzpolizei aus Duisburg, aus Düren, Düsseldorf (Autobahnpolizei), Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Krefeld, Köln (Autobahnpolizei), Mönchengladbach, Münster, Steinfurt, Viersen und Wesel. Polizisten und Polizistinnen von Land und Bund gehen gemeinsam auf Streife und kontrollieren Fahrzeuge und Personen.
Insgesamt sind an den landesweiten Aktionen 420 Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie 660 des Landes beteiligt. Sie finden im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Fahndungs- und Kontrolltage statt.
Staubilanz des ADAC vorgestellt –Ergebnisse zeigen Licht aber auch Schatten
Der ADAC meldet in seiner Staubilanz 2019 für Nordrhein-Westfalen vier Prozent weniger Stauereignisse, minus 6,8 Prozent bei den Staulängen, aber ein Plus von 11 Prozent bei der Staudauer. Zugleich nahm die generelle Bautätigkeit ebenso zu wie die Verkehrsbelastung. Diese unterschiedlichen Entwicklungen in der ADAC-Bilanz beruhen unter anderem auf der starken Zunahme der Staudauer an speziellen Baustellen, die auf Autobahnen mit besonders hoher Verkehrsbelastung liegen. Dies betrifft insbesondere die Autobahnen A 1 und A 3, die im Transitland Nordrhein-Westfalen Hauptschlagadern des Verkehrs sind.
Laut ADAC liegt die tägliche Verkehrsbelastung in Nordrhein-Westfalen 22 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Die Jahresfahrleistung aller Fahrzeuge auf Autobahnen in Nordrhein-Westfalen stieg seit 2010 um fast 13 Prozent. Da das Straßennetz in Nordrhein-Westfalen bereits an der Belastungsgrenze ist, hat die kontinuierlich anhaltende Zunahme des Verkehrsaufkommens ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf das Stauaufkommen. Die Zunahme der Staudauer um 11 Prozent in der Auswertung des ADAC bestätigt die Auswertung von Straßen.NRW, die eine Zunahme des Staus von 11 Prozent im Jahr 2019 ausweist.
Im Jahr 2019 flossen 1,47 Milliarden in die Autobahnen und Bundesstraßen. Davon wurden über 800 Millionen Euro für den Erhalt ausgegeben und knapp 270 Millionen Euro für Neu- und Ausbau. Mit 256,7 Millionen Euro gab es in 2019 auch Rekordinvestitionen in die Landesstraßen. Seit 2016 sind insgesamt über 33 Prozent mehr Mittel in Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen investiert worden.
Um bei den Rekordinvestitionen in alle Infrastrukturen möglichst koordiniert vorzugehen, werden seit Ende 2018 Baustellen systematisch baulast- und verkehrsträgerübergreifend erfasst und koordiniert. Dazu werden Informationen über Baustellen auf Straßen und Schienenstrecken auf einer digitalen Plattform (Traffic Information Center, kurz TIC) gebündelt und analysiert. Vereinbarungen für eine koordinierte Zusammenarbeit beim Baustellenmanagement gibt es bereits mit der Deutschen Bahn und 26 Landkreisen und kreisfreien Städten. Baustellen auf Straße und Schiene werden so besser koordiniert, um Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich zu halten. Die Stabstelle Baustellenkoordination in der Verkehrszentrale Leverkusen wird die Zusammenarbeit mit Kommunen bei der Baustellenkoordination weiter ausbauen.
Damit mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen, muss das Angebot im ÖPNV besser werden. Dafür hat das Land die ÖPNV-Offensive gestartet und fördert unter anderem die Erneuerung der Stadt-, Straßenbahn und U-Bahnnetze, den Einsatz von Schnellbussen und die Einrichtung von On-Demand-Verkehren. Für den ÖPNV stehen in diesem Jahr über 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung und damit gut 60 Prozent des Etats des Verkehrsministeriums.
Rekordinvestitionen in Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr nochmal mehr Umsatz gemacht als im Vorjahr. 1,47 Milliarden Euro flossen im Jahr 2019 in Autobahnen und Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen. Hierin enthalten sind 74,9 Millionen Euro, die Nordrhein-Westfalen – über die ursprüngliche Zuweisung des Bundes hinaus – zusätzlich für die Bundesfernstraßen abgerufen hat. Von 2016 bis 2019 gab es eine Steigerung des Umsatzes um 33 Prozent.
Auch in die Landesstraßen wurden Rekordsummen investiert:
Hier waren es 256,7 Millionen Euro. Das sind 13,2 Millionen mehr als 2018. Der größte Anteil mit 182,6 Millionen Euro wurde für die Erhaltung ausgegeben. 50,9 Millionen wurden in den Neubau investiert. Von 2016 bis 2019 stiegen die Investitionen in Landesstraßen um 45 Prozent.
Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Bahn vereinbaren Projektliste für Nordrhein-Westfalen
Das Angebot auf der Schiene muss besser werden, wenn die Klimaziele erreicht werden sollen. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Bahn haben 21 konkrete Nahverkehrsmaßnahmen mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro vereinbart, die bis 2029 umgesetzt und aus Mitteln der zwischen Bund und DB vereinbarten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) finanziert werden sollen. In der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung sind für Nordrhein-Westfalen 50 Prozent mehr Nahverkehrsmittel vorgesehen als in der vorherigen Förderperiode.
In den vergangenen Wochen hat das Verkehrsministerium gemeinsam mit den Aufgabenträgern im Schienenpersonennahverkehr und der Bahn die Projektliste mit dem Investitionsvolumen in Höhe von 500 Millionen Euro ausgearbeitet: Mit 410 Millionen Euro wird der überwiegende Teil der Mittel in den Ausbau der Strecke Troisdorf-Bonn-Oberkassel investiert, der für eine Verlängerung der S13 benötigt wird. Erstmalig ist damit die vollständige Finanzierung des Projekts gesichert.
Darüber hinaus sind diese Projekte geplant:
- Neubau von mehr als zehn Haltepunkten im Rahmen der sogenannten „Kapazitätsoffensive Bahnhöfe“. Hier entstehen neue Halte, wo bisher kein Zug gehalten hat.
- Neubau einer zweiten Verbindungskurve im Bereich Bochum Langendreer, die zwingend für die Realisierung der geplanten Nahverkehrskonzeption benötigt wird.
- Kapazitätserhöhung auf der Strecke Erndtebrück – Bad Laasphe
Die Gesamtsumme, die die DB in Nordrhein-Westfalen jährlich insgesamt investiert – also über die LuFV-Mittel hinaus – wird in den kommenden Jahren noch einmal deutlich ansteigen. Von 1,5 Milliarden Euro in diesem Jahr auf rund 2 Milliarden Euro bis 2024.
Klimaschutz-Programm progres.nrw – Markteinführung: Private Haushalte und Unternehmen können wieder Fördermittel beantragen
Solarkollektoren, die Wasser erhitzen oder Wärmepumpen, mit denen Energie aus dem Boden gewonnen wird – ab sofort können Privathaushalte und Unternehmen über das Förderprogramm progres.nrw – Markteinführung wieder Zuschüsse für klimafreundliche Technologien beantragen. Damit unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen, die Energie sparen und Erneuerbare Energien effizienter einsetzen.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 8.700 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von rund 23,5 Millionen Euro bewilligt. Im Vorjahr lag die Gesamtfördersumme noch bei rund 18 Millionen Euro. Schwerpunkte waren geothermische Bohrungen, Batteriespeicher, Wohnungslüftungsanlagen und solarthermische Anlagen.
Für das Jahr 2020 können ab sofort Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die Bezirksregierung ist landesweiter Ansprechpartner für das Förderprogramm. Die Anträge können direkt online ausgefüllt und übermittelt werden.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen gibt es unter: www.progres.nrw.de