Steuerliche Maßnahmen und Kredite in der Corona-Krise

Die steuerlichen Maßnahmen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zeigen Wirkung. Für die bisherigen steuerlichen Maßnahmen liegen bereits 68.000 Anträge vor, von denen rund 80 Prozent bearbeitet worden sind. Stand 31.03. sind bereits über 880 Millionen Euro zur Auszahlung gebracht worden.

Ab sofort werden die Unternehmen und Arbeitgeber im Land noch weitergehender entlastet, um ihnen die notwendige zusätzliche Liquidität zu verschaffen: Von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber können eine zweimonatige Fristverlängerung für die zum 10.04.2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen beantragen. Damit kann das Land den Unternehmen zusätzliche Liquidität von voraussichtlich über 3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/

Von den bisherigen steuerlichen Maßnahmen wird bereits rege Gebrauch gemacht: Neben der Erstattung von bereits geleisteten Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer wird auch das erheblich vereinfachte, einseitige Antragsformular zur zinslosen Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer stark genutzt.

Das Antragformular finden Sie hier:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/fristverl_b_0.pdf

und hier

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/fristverl_0.pdf

sowie hier

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

Zudem gibt es Erleichterungen bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer und der Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags. Weiterhin ermöglicht die Finanzverwaltung auf Antrag Zahlungsfristverlängerungen bei der Grunderwerbsteuer und zinslose Stundungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer.

Auch im Bereich Bankenregulatorik und Haftungsrahmen setzt sich die Landesregierung für weitere Verbesserungen ein. Das Land unterstützt die Forderungen der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Union (EU) bei Bürgschaften bis zu einem Volumen von 800.000 Euro eine Erweiterung des Umfangs von Garantien auf bis zu 100% zu ermöglichen.

Sobald die Europäische Kommission die beihilferechtlichen Voraussetzungen schafft, werden diese Instrumente den nordrhein-westfälischen Unternehmen so weit wie möglich zugänglich gemacht. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die staatlichen Unterstützungen und Erleichterungen – noch mehr als bisher schon –  bei den Betroffenen ankommen.