Themen der Woche im Landtag NRW 18. Kalenderwoche 2020

  • Zwischenbilanz der NRW-Soforthilfe
  • Planungssicherheit für Friseurhandwerk und Fußpflege
  • Land und Kommunen entlasten Eltern
  • Behutsamer und stufenweiser Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung
  • Weitere steuerliche Liquiditätsentlastungen von rund einer Milliarde Euro für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
  • Drei-Phasen-Konzept zur Belebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie
  • Land unterstützt Unikliniken mit mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich
  • Landtag NRW verzichtet auf Erhöhung der Abgeordnetenbezüge
  • Rheinbrücke Leverkusen: Straßen.NRW kündigt Vertrag mit PORR
  • Land stärkt Weiterbildungseinrichtungen als Orte kultureller Bildung: Förderprogramm „Kultur und Weiterbildung“ geht in die zweite Runde

Zwischenbilanz der NRW-Soforthilfe

Hunderttausende Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen haben mehr als 3,5 Milliarden Euro an Unterstützung erhalten, damit sie gut durch die Krise kommen. Allein in den vergangenen Tagen kamen 39.000 Anträge in zwei Tranchen im Umfang von mehr als 400 Millionen Euro zur Auszahlung. Unter dem Strich haben mehr als 80 Prozent der Antragsteller, die einen Antrag mit eindeutiger Steuer-Nummer eingereicht haben, ihr Geld erhalten.

Gleichzeitig arbeitet das Land an einer Lösung für die Solo-Selbstständigen, die für ihren Lebensunterhalt nach den Vorgaben des Bundes die Grundsicherung und nicht die Soforthilfe nutzen sollen. Nach dem Willen der großen Mehrheit der Länder sollen die Betroffenen selbst wählen können, ob sie auf die Grundsicherung oder die Soforthilfe zurückgreifen wollen.

Soforthilfe sollen in Kürze auch Gründerinnen und Gründer erhalten, die ihre Waren und Dienstleistungen erst nach dem 31.12.2019 angeboten haben. Sie können mit Hilfe des Steuerberaters einen Antrag stellen, wenn sie am 11.03.2020 bereits Umsatze erzielt haben, ihnen ein Auftrag vorlag oder sie eine langfristige oder dauerhaft wiederkehrende betriebliche Zahlungsverpflichtung eingegangen sind. Die Arbeiten am Formular und die notwendigen Abstimmungen mit allen Beteiligten laufen bereits.

Planungssicherheit für Friseurhandwerk und Fußpflege

Wie in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. April vereinbart, dürfen Friseure ab 4. Mai ihre Salons unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder öffnen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales plant hierzu eine Änderung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Die darin enthaltenen Standards wurden gemeinsam mit den Innungen des Friseurhandwerks erarbeitet.

Gemäß dieser Hygiene- und Infektionsstandards bleiben gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Augenbrauenzupfen, Gesichtskosmetik, Rasieren und Bartpflege bis auf weiteres verboten. Hintergrund sind die in diesem Bereich größeren und in den Auswirkungen noch unklaren Infektionsrisiken. Zudem können diese Tätigkeiten in der Regel von jedem selbst vorgenommen werden. Bei der Haarpflege ist man dagegen viel stärker auf die Hilfe von Profis angewiesen. Bei den jetzt zulässigen Dienstleistungen müssen die Geschäfts- oder Saloninhaberinnen und -inhaber Kunden und Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion den Zutritt grundsätzlich verweigern. Auch müssen sie ab Montag die Kontaktdaten ihrer Kunden dokumentieren.

Daneben definieren die Standards eine Reihe von Hygieneregeln. So ist zum Beispiel das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen im Salon obligatorisch. Kundinnen und Kunden haben einen Umhang zu tragen. Friseurinnen und Friseure müssen außerdem Einweghandschuhe anlegen und diese bei jedem neuen Kunden wechseln. Materialien und Geräte wie Scheren und Kämme sind nach jedem Kunden, mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen. Dieser zerstört die lebenswichtige Hülle möglicher Viren.

Das Ministerium hat darüber hinaus Hygiene- und Schutzstandards für die Fußpflege – sogenannte podologische Dienstleistungen – erlassen. Zwar war die medizinische erforderliche Fußpflege zu keinem Zeitpunkt untersagt, die Regelungen schaffen allerdings Rechtssicherheit für das gesamte Leistungsspektrum der Fußpflege.

Die Standards werden nun in die CoronaSchVO eingearbeitet und zeitnah auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales online gestellt.

Land und Kommunen entlasten Eltern

Die Corona-Pandemie ist für viele Familien eine große Herausforderung und stellt insbesondere für Eltern von Klein- und Grundschulkindern besondere Belastungen dar. Um diese Eltern in der aktuellen Situation zu unterstützen, verzichten das Land und die Kommunen wie bereits im April auch im Monat Mai erneut landesweit auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen. Damit müssen die Eltern, unabhängig von der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots, auch für den Monat Mai keine Elternbeiträge aufbringen.

Behutsamer und stufenweiser Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium unter Federführung der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg über mögliche Optionen eines schrittweisen Wiedereinstiegs in den Normalbetrieb der Kindertagesbetreuung beraten und einen Beschluss dazu gefasst. Die für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes empfehlen, in den kommenden Wochen und Monaten aus bildungs- und entwicklungspsychologischen Gründen einen behutsamen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in vier Phasen zu ermöglichen.

Die fachliche Grundlage für den Beschluss hatte zuvor die in der JFMK für Kindertagesbetreuung zuständige Arbeitsgruppe Kita unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise aus den Bereichen Kindheitspädagogik und Hygiene erarbeitet. Der Beschluss der JFMK und des Bundesfamilienministeriums wird in die Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 30. April einfließen. Oberstes Ziel ist unverändert, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Dennoch müssen die Belange der Kinder, gerade der Kleinkinder, und die Bedarfe der Eltern stärker berücksichtigt werden.

Die Jugend- und Familienminister sind sich einig, dass die gegenwärtigen Beschränkungen einen schweren Einschnitt für die Kinder darstellen. Sie haben daher beschlossen, dass die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in den Ländern behutsam und stufenweise und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation vor Ort in den folgenden vier Phasen wieder geöffnet werden sollen: von der aktuell bestehenden Notbetreuung (1), über eine erweiterte Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis zurück zum vollständigen Regelbetrieb (4).

Die JFMK rät in ihrem Positionspapier, dass insbesondere in der Phase der erweiterten Notbetreuung nach jedem einzelnen Erweiterungsschritt zunächst mindestens zwei Wochen lang das Infektionsgeschehen beobachtet wird, bevor eine weitere Maßnahme folgen kann. Leitend ist dabei, dass das Infektionsgeschehen weiterhin verlangsamt wird und im Fall von Infektionen, alle Betroffenen umgehend identifiziert werden können. Zudem sollen sich die Länder bei den anstehenden Entscheidungen zu den schrittweisen Erweiterungen der Betreuung möglichst an den Bedarfen für die frühkindliche Entwicklung orientieren; genannt werden in diesem Zusammenhang Kinder, deren Betreuung in Folge zur Wahrung des Kinderschutzes und des Kindeswohls erforderlich ist, die einen besonderen Förderbedarf (z.B. Sprachförderbedarf) haben, sowie Vorschulkinder.

Einzubeziehen sind daneben besondere Betreuungsbedarfe der Eltern, deren Tätigkeit für die Daseinsvorsorge oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit bedeutsam ist, von Alleinerziehenden sowie von Eltern, die z.B. körperliche oder psychische Beeinträchtigungen haben.

Bei einem behutsamen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung muss nach Ansicht der JFMK das Infektionsgeschehen kontinuierlich beobachtet und neu bewertet werden. Darüber hinaus muss auch auf die besondere Situation der Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegepersonen eingegangen werden.

Da sich ein Distanzgebot in der Arbeit mit Kindern im Alter bis zur Einschulung kaum umsetzen lässt, muss es durch Hygienepläne sowie Reinigungs- und Desinfektionspläne bestmöglich ausgeglichen werden. Gefordert sind dabei insbesondere die Träger, die die Verantwortung für Personaleinsatz, Arbeitsschutz, Organisation und pädagogische Konzeption haben.

Die stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote soll von breit angelegten Studien unter Berücksichtigung des sozialen Kontextes begleitet werden, um die mögliche Übertragung des Virus in diesen Settings beurteilen zu können. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beabsichtigt, das Robert-Koch-Institut und das Deutsche Jugendinstitut – eventuell auch im Verbund mit anderen Forschungsvorhaben – mit einer aussagekräftigen Studie zu beauftragen.

Zur Entlastung der Familien schlagen die Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder zudem vor, die Öffnung von Spielplätzen und Einzelspielgeräten im öffentlichen Raum zu überprüfen. Außerdem soll die Erlaubnis familiärer Betreuungsformen in Betracht gezogen werden, um Kindern, die im Rahmen der stufenweisen Öffnung nicht an der Kindertagesbetreuung teilnehmen können, ein kleines Maß sozialer Kontakte zu ermöglichen und ihre Eltern zu entlasten.

Weitere steuerliche Liquiditätsentlastungen von rund einer Milliarde Euro für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Bund und Länder haben sich auf weitere Entlastungsmaßnahmen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geeinigt. Unter anderem auf Initiative von Nordrhein-Westfalen wurde ein vereinfachtes Verfahren für einen vorgezogenen Verlustrücktrag beschlossen. Mit dieser Maßnahme soll die Unternehmensliquidität gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen und Selbständige im Handel, in der Kultur oder im Gastronomiebereich kurzfristig verbessert werden.

Vorübergehend können absehbare rücktragsfähige Verluste des Jahres 2020 bereits jetzt in pauschalierter Form steuerlich berücksichtigt werden. Die bisher für Vorauszahlungszwecke für das Jahr 2019 angesetzten Einkünfte werden auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert, sofern aus den jeweiligen Einkunftsquellen aufgrund der Corona-Pandemie mit laufenden Verlusten zu rechnen ist. Die bereits geleisteten Vorauszahlungen für 2019 werden auf dieser Basis neu berechnet, herabgesetzt und die entsprechenden Differenzbeträge nach einer Verrechnung mit etwaigen Steuerrückständen kurzfristig erstattet.

Ein Beispiel: Für einen von der Corona-Pandemie betroffenen Einzelgewerbetreibenden mit einem den Vorauszahlungen zu Grunde liegenden Gewinn von 80.000 Euro bedeutet dies beispielsweise einen sofortigen Liquiditätsvorteil von rund 6.000 Euro. Ohne die Neuregelung hätten sich die aktuellen Verluste frühestens im Jahr 2021 ausgewirkt. Die Höchstabzugsbeträge für Verlustrückträge von einer Million Euro beziehungsweise zwei Millionen Euro bei Zusammenveranlagung gelten unverändert auch in diesem Fall.

Von den Erleichterungen können auch krisenbetroffene private Vermieter profitieren.

Hintergrund:

Die Finanzverwaltung unterstützt die von der Krise betroffenen Unternehmen bereits mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen.

Auf Antrag möglich sind:

  • zinslose Steuerstundungen
  • (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen(Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)
  • Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen
  • Fristverlängerungen zur Abgabe der Jahressteuererklärung,
  • Fristverlängerungen für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen sowie
  • Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung

Ergänzende Informationen sowie das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) finden Sie auf der BMF-Homepage unter https://bit.ly/352Utjv

Drei-Phasen-Konzept zur Belebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie

Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie sind massiv von der Corona-Krise betroffen. Um den Unternehmen und den bundesweit drei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive zu geben und die Auflagen für diesen Sektor schrittweise zurückzunehmen, haben Baden-Württemberg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen ein Konzept entwickelt, das sie in die Wirtschaftsministerkonferenz einbringen.

Eingeleitet werden soll die Öffnung mit touristischen Outdoor-Angeboten wie Zoos, Freizeitparks und Klettergärten. In der zweiten Phase folgen Restaurants und mit eingeschränkter Nutzung Ferienwohnungen und Hotels. Später soll dann der Übernachtungstourismus ohne Restriktionen wieder möglich sein. Zu welchem Datum die einzelnen Phasen beginnen, werden die Länder in Abstimmung mit dem Bund in Eigenverantwortung bestimmen.

Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 100 Milliarden Euro ist der Tourismus in Deutschland eine sehr umsatzstarke und beschäftigungsintensive Branche. In das Konzept der drei Bundesländer sind Anregungen aus dem Kreis der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Industrie- und Handelskammern, der Branchenverbände und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten eingeflossen.

Land unterstützt Unikliniken mit mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich

Das Land Nordrhein-Westfalen wird den Universitätskliniken für die Bewältigung der Corona-Krise mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Das hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags beschlossen. Die Mittel in Höhe von insgesamt 100,6 Millionen Euro sind Teil des Nachtragshaushalts 2020 zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise. Mit dem Geld sollen die generelle Leistungsfähigkeit sowie die Bettenkapazitäten der Universitätskliniken an den Standorten Aachen, Bonn, Düsseldorf, Duisburg-Essen, Köln und Münster, die einen besonderen Beitrag bei der Bewältigung der Corona-Pandemie leisten, erhöht werden. Darüber hinaus will das Land mit den zusätzlichen Mitteln dazu beitragen, auch die Normalstationen und die Notaufnahmen in den Unikliniken auf den zu erwartenden Anstieg der Zahl hochinfektiöser Patienten vorzubereiten.

Um die bestmögliche Versorgung der Patienten sicherstellen zu können, müssen die Kliniken zusätzliche Medizintechnik und Laborgeräte anschaffen, deren Einsatzbereitschaft jederzeit gewährleistet sein muss. Hierfür plant die Landesregierung rund 33 Millionen Euro ein. Weitere rund 23 Millionen sind für den zusätzlichen Materialaufwand der Kliniken im Zuge der Corona-Pandemie vorgesehen: Mit diesem Geld sollen etwa spezielle Testmaterialien sowie Dienstleistungen, die wegen der besonderen Hygienevorschriften notwendig sind, zum Beispiel aufgrund von Mehraufwand im Bereich der Reinigung und der Wäscherei, eingekauft werden.

Weitere 44,8 Millionen Euro stehen für kurzfristige Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Um zusätzliche Bettenkapazitäten zu schaffen, planen zum Beispiel die Universitätskliniken Bonn und Düsseldorf größere Bau- und Sanierungsmaßnahmen. So soll in Bonn die Station für Intensivüberwachungspflege in der Neurochirurgie ertüchtigt werden. Am Universitätsklinikum Düsseldorf soll innerhalb von zehn Wochen ein Modul-Bau erstellt werden, mit dem die räumlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von zusätzlich 20 Intensivbetten und 20 Betten für die Intensivüberwachungspflege geschaffen werden. An den Kliniken in Aachen und Münster sollen Lagerflächen ertüchtigt werden, um den im Zuge der Corona-Krise gestiegenen Hygieneanforderungen gerecht zu werden.

Landtag NRW verzichtet auf Erhöhung der Abgeordnetenbezüge

Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag haben über die planmäßig bevorstehende Anpassung der Abgeordnetenbezüge beraten und schlagen angesichts der Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie ein Aussetzen der jährlichen Anpassung vor.

Die Anpassung der Abgeordnetenbezüge zum 1. Juli 2020 soll ausfallen. Damit spart das Land ca. 500.000 Euro ein. Mit dieser Entscheidung, auf die diesjährige Anpassung zu verzichten, soll ein Signal der Solidarität an die Bürgerinnen und Bürger gesendet werden, die aktuell Einkommensverluste hinnehmen, Sorgen um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze haben oder als Selbstständige um die Existenz ihres Unternehmens bangen.

An dem Warenkorb-Modell für die Anpassung der Abgeordnetenbezüge, wie es in Nordrhein- Westfalen praktiziert wird, halten wir weiterhin fest. Darin fließen die Entwicklung der Verbraucherpreise ebenso ein wie die Entwicklung der Bruttolöhne, der Renten und des Arbeitslosengeldes II. Damit ist sichergestellt, dass sich die Bezüge der Abgeordneten weder besser noch schlechter entwickeln als die Einkommen der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Das Warenkorb-Modell des Landtags NRW sieht vielmehr auch vor, dass die Abgeordnetenbezüge bei negativer Gesamtentwicklung auch sinken können. Deshalb schlagen die vier Fraktionen vor, das bewährte Verfahren zum 1. Juli 2021 fortzusetzen und dann einmalig das Warenkorb-Modell auf der Grundlage von zwei Jahren zugrunde zu legen.

Rheinbrücke Leverkusen: Straßen.NRW kündigt Vertrag mit PORR

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat den Vertrag mit dem Bauunternehmen PORR für dessen Auftrag zum Neubau der Rheinbrücke bei Leverkusen gekündigt. Der Grund sind gravierende Mängel bei der Verarbeitung der Stahlbauteile, die weder die deutschen Normen noch die vertraglichen Vereinbarungen erfüllen.Der gemeinsame Anspruch von Bund, Land und Straßen.NRW ist es, eine qualitativ hochwertige und langlebige Brücke zu bauen, die Jahrzehnte hält.

Nur die Neuausschreibung mit Neuherstellung der Bauteile schafft einen verlässlichen Zeitrahmen und eine normenkonforme sowie vertragsgerechte Qualität. Die Tolerierung einer Reparatur der Vielzahl der Mängel führt nicht zu einer normengerechten und vertraglich vereinbarten Qualität. Abstriche bei der Langlebigkeit und damit verbundene Kompensationsmaßnahmen, wie zum Beispiel verkürzte Prüfintervalle und permanente Überwachung – wie schon bei der alten Brücke – wären die Folgen. Zudem wäre völlig offen, zu welchen weiteren zusätzlichen Verzögerungen die Reparaturen, ihre Überprüfungen und Abnahmen führen würden. Mit der Kündigung wird ein langjähriger den Bauablauf störender Gutachterstreit vermieden.

Um schnellstmöglich den Weiterbau der Brücke zu gewährleisten, wird die Neuausschreibung bereits nächste Woche bekannt gemacht. Mit Bonuszahlungen, Zwischenfristen und Vertragsstrafen soll ein zügiger Bauablauf gewährleistet werden. Straßen.NRW gibt die Fertigstellung der ersten neuen Brücke für September 2023 vor.

Die weiteren Arbeiten links- und rechtsrheinisch am Neubau der Leverkusener Brücke laufen wie geplant weiter. Daneben werden auch die Brückenarbeiten im Autobahnkreuz Leverkusen-West und in der Anschlussstelle Köln-Niehl/Industriestraße unverändert fortgesetzt.

Die Sperrung für schwere LKW, das umfassende Monitoring und die laufenden Instandhaltungen stellen die weitere Nutzbarkeit der bestehenden Brücke sicher. Die Maßnahmen werden aufrechterhalten und dafür sorgen, dass die Brücke den aktuellen Verkehr bis zu ihrem Abbruch tragen kann. Der Auftrag für die neue Rheinbrücke war 2017 vergeben worden. Der Auftragswert hatte ein Volumen von 363 Millionen Euro.

Land stärkt Weiterbildungseinrichtungen als Orte kultureller Bildung: Förderprogramm „Kultur und Weiterbildung“ geht in die zweite Runde

Weiterbildungseinrichtungen sind in Nordrhein-Westfalen wichtige Anbieter der Kulturellen Bildung, insbesondere im ländlichen Raum. Um sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Kunst- und Kulturprojekten zu unterstützen, hat die Landesregierung das Programm „Kultur und Weiterbildung“ gestartet. Für Kulturangebote, die sich vor allem an junge Erwachsene richten, stehen den Einrichtungen 2020 bis zu eine Million Euro zur Verfügung. Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft können sich noch bis zum 26. Juni um Förderung bewerben.

Gefördert werden Projekte, die vor allem die Altersgruppe zwischen 18 und 27 Jahren ansprechen, kreative Fähigkeiten stärken und in enger Zusammenarbeit mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/ oder Kunst- und Kultureinrichtungen realisiert werden. Die Ausschreibung ist bewusst themenoffen gestaltet und bezieht alle Kunstsparten mit ein – ob Film, Theater, Tanz, Musik, Literatur oder bildende Kunst. Pro Projekt stehen bis zu 15.000 Euro zur Verfügung. In einer ersten Ausschreibungsrunde im vergangenen Jahr sind bereits 26 Projekte zur Förderung ausgewählt worden.

Kulturelle Bildung in NRW:

Über die Programme Kultur und Schule, Kulturrucksack NRW und Jekits werden Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen vielfältige Angebote im Bereich der kulturellen Bildung gemacht. Ziel der Landesregierung ist es, eine kontinuierliche Bildungsbiografie zu ermöglichen – von der Kita bis ins Erwachsenenalter. Bislang gibt es noch wenige Programme und Projekte für junge Erwachsene, die die Schule verlassen haben. Diese Zielgruppe soll in Zusammenarbeit mit den Weiterbildungseinrichtungen erreicht werden. Auch die Angebote für Kinder im vorschulischen Bereich sollen weiter ausgebaut werden.