Vorlage des Berichtes der Landesregierung zur Pandemie an den Landtag

In den ersten Tagen der Corona-Krise hat der Landtag im großen Corona-Artikelgesetz festgelegt, dass die Feststellung der landesweiten epidemischen Lage als Grundlage verschiedenster Maßnahmen alle zwei Monate vom Landtag neu festgestellt werden muss. Diese Frist endet am 14. Juni 2020. Außerdem ist vorgegeben worden, dass als Basis einer Entscheidung darüber, ob die „epidemische Lage“ verlängert werden muss, ein entsprechender Bericht der Landesregierung vorgelegt werden soll.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat diesen Bericht für die Landesregierung am gestrigen Freitag fristgerecht beim Landtagspräsidenten André Kuper eingereicht, der seinerseits den Bericht an alle Abgeordnete weitergeleitet hat. Die Fraktionen werden nun darüber beraten, ob die im Corona-Gesetzeswerk verankerten Sonderrechte für die Landesregierung angesichts der aktuellen Entwicklung weiterhin benötigt werden.

Hier ist der Bericht zum Nachlesen: Bericht der LR epidemische Lage 05052020