Themen der Woche im Landtag NRW 23. Kalenderwoche 2020

  • Ferienfreizeiten ab sofort wieder möglich
  • Studierende in Nordrhein-Westfalen können länger BAföG beziehen
  • Land hat mit Hilfen für Gründungen und Start-ups die richtigen Maßnahmen ergriffen
  • Entlastung für Städte und Gemeinden: Nordrhein-Westfalen fördert kommunalen Straßenbau mit 132 Millionen Euro
  • Ausbildungsprogramm NRW: Chance für 1.000 Jugendliche mit Startschwierigkeiten
  • Einbürgerungszahlen in Nordrhein-Westfalen um mehr als 10 Prozent gestiegen
  • Mittelstand Innovativ & Digital: Land fördert digitale Transformation im Mittelstand mit 11,8 Millionen Euro
  • Land fördert saubere Mobilität – Förderbescheide an Verkehrsunternehmen übergeben

 

Ferienfreizeiten ab sofort wieder möglich

Mit der neuen Coronaschutzverordnung wird dafür gesorgt, dass Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche ab sofort auch wieder unter freiem Himmel möglich sind. Dies betrifft auch Ferienspielangebote, Stadtranderholungen und Ferienfahrten, die sich in den Sommerferien ebenfalls besonderer Beliebtheit erfreuen.

Die Neuregelung ist unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Infektionsstandards möglich. Hierzu hat sich das Kinder- und Jugendministerium eng mit den Landesjugendämtern sowie den Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit abgestimmt, so dass diese nun ihre vorhandenen Planungen weiterentwickeln können.

An den Ferienfreizeiten der Träger der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nehmen in der Regel rund 250.000 Kinder und Jugendliche jährlich teil.

Studierende in Nordrhein-Westfalen können länger BAföG beziehen

Um für die Hochschulen und die Studierenden die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu schaffen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits Mitte April eine Rechtsverordnung zur Aufrechterhaltung des Lehr- und Studienbetriebs erlassen. Diese Rechtsverordnung regelt unter anderem, dass sich in Corona-Zeiten die individualisierte Regelstudienzeit der eingeschriebenen Studierenden um ein Semester erhöht.

Diese Entscheidung wirkt sich auch positiv auf die Dauer des BAföG-Bezugs aus, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung jetzt bestätigt hat: So geht mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit um ein Semester auch eine Verlängerung der BAföG-Höchstbezugsdauer um ein Semester einher. Dies ist möglich, da das BAföG bei der Förderungshöchstdauer an das jeweilige Landesrecht anknüpft. Derzeit ist Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland in Deutschland mit einer derartigen Regelung.

Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, wird die staatliche Unterstützung der Ausbildung von Schülern und Studierenden in Deutschland geregelt. Es trat 1971 erstmals in Kraft. Auf der Webseite: https://www.bafög.de/  können Studierende prüfen, ob sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung besitzen.

Land hat mit Hilfen für Gründungen und Start-ups die richtigen Maßnahmen ergriffen

Junge innovative Unternehmen sind gerade in Zeiten der Krise besonders wichtig für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb die Unterstützung für Start-ups weiter verstärkt. Laut einer Blitzumfrage der IHK Düsseldorf unter 450 Gründerinnen und Gründern sind 36 Prozent der Befragten erheblich und weitere 27 Prozent sehr stark von der Krise getroffen. Die Rückmeldungen zeigen, dass viele Vorhaben der Gründerstipendiatinnen und -stipendiaten krisenfest sind. Das Land hatte bereits die Stipendien von 260 Gründerinnen und Gründern von zwölf auf 15 Monate verlängert. Ihr Stipendium wäre zwischen März und Juni ausgelaufen.

Das Gründerstipendium.NRW hat auch in Zeiten der Corona-Pandemie großen Zulauf:

  • In den letzten drei Monaten haben sich 249 Personen beworben.
  • Insgesamt 2716 Personen aus 1560 Gründungsvorhaben haben sich seit dem Start des Programms im Sommer 2018 beworben.
  • 893 Personen wurden von einer Jury zur Förderung empfohlen. Davon erhalten bereits mehr als 1500 das Gründerstipendium.
  • Die Stipendiaten sind durchschnittlich 30,1 Jahre alt.
  • Rund 39 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller gründen direkt aus Hochschulen und Fachhochschulen und rund 31 Prozent kommen aus einem Beschäftigungsverhältnis
  • Der Frauenanteil ist stetig gestiegen und liegt derzeit bei rund 23 Prozent.

Um junge Unternehmen in der Krise zu unterstützen, hat das Land zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die Hilfen im Überblick:

  • Verlängerung des Gründerstipendiums: Stipendien, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 ausgelaufen wären, hat das Land unbürokratisch um drei Monate verlängert. Diese Stipendiatinnen und Stipendiaten konnten in der Regel noch keine Rücklagen bilden, die für die Überbrückung einer schwierigen Situation genutzt werden können.
  • NRW-Soforthilfe für Gründer: Gründerinnen und Gründer, die ihr Unternehmen nach dem 31.12.2019 gestartet haben, konnten bis Ende Mai mithilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters einen Antrag auf NRW-Soforthilfe stellen und in der Regel je nach Betriebsaufwand bis zu 9.000 Euro Zuschuss für drei Monate beantragen.
  • Finanzierung: Die NRW.BANK hat das Programm „NRW.Start-up akut“ neu aufgelegt. Mit dem Wandeldarlehen erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, bis zu 200.000 Euro über eine Laufzeit von sechs Jahren. Zusätzlich hat die Förderbank ihre wichtigsten Start-up-Eigenkapitalprogramme NRW.SeedCap und NRW.BANK.Venture Fonds verstärkt.

 

Entlastung für Städte und Gemeinden: Nordrhein-Westfalen fördert kommunalen Straßenbau mit 132 Millionen Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr 99 kommunale Straßenbauvorhaben mit rund 132 Millionen Euro. Das Land übernimmt mindestens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von Maßnahmen. Kommunen, die als strukturschwach gelten, erhalten einen erhöhten Satz von 75 Prozent. Erst im vergangenen Jahr hatte das Verkehrsministerium die Fördersätze für den kommunalen Straßenbau erhöht.

Den Schwerpunkt des Jahresförderprogramms bildet wie in den Vorjahren der Aus- und Umbau von Straßen. Dazu zählen 37 der 99 Maßnahmen. Die grundhafte Erneuerung von 43 Straßenabschnitten wird gefördert. Darüber hinaus werden 2 Ortsumgehungen beziehungsweise Entlastungsstraßen neu gebaut. Hinzu kommen weitere Maßnahmen wie Gehwege an Hauptverkehrsstraßen oder telematische Anlagen.

Hintergrund

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich sämtliche Maßnahmen, die in den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau aufgeführt sind. Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus ist es, dass bei den Projekten Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt.

Die Finanzierungsgrundlage für die kommunale Straßenbauförderung hat sich geändert. Mit dem Jahresförderprogramm 2020 fördert das Land den kommunalen Straßenbau zum ersten Mal vollständig aus eigenen Haushaltsmitteln. Die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz, aus denen das Land bislang zum größten Teil die Förderung des kommunalen Straßenbaus bestritt, sind im vergangenen Jahr ausgelaufen. Die Förderung aus eigenen Haushaltsmitteln hat das Land ab diesem Jahr als Folge der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Neuordnung der Finanzbeziehungen übernommen.

Ausbildungsprogramm NRW: Chance für 1.000 Jugendliche mit Startschwierigkeiten

Zusätzliche Ausbildungsplätze für fast 900 Jugendliche mit Startschwierigkeiten: Das „Ausbildungsprogramm NRW“. Mit dem Landesprogramm haben 897 Jugendliche, die beispielsweise aufgrund ihrer Schulnoten, persönlicher Defizite oder einer Behinderung besondere Schwierigkeiten auf dem Ausbildungsmarkt hatten, seit September 2019 einen zusätzlich geschaffenen, betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten. Der dritte Durchgang des Programms startet im Herbst 2020. Ab Juni beginnen die ausgewählten Bildungsträger mit der Akquise zum dritten Durchgang.

Zusätzlich zu den rund 900 neu geschaffenen Ausbildungsplätzen konnten 172 Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen durch die Bemühungen der Bildungsträger in bereits vorhandene Ausbildungsstellen vermittelt werden. Damit hat das Ausbildungsprogramm NRW mehr als 1.000 Jugendlichen, die sonst leer ausgegangen wären, zu einem regulären Ausbildungsplatz verholfen und ihnen eine Chance auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft eröffnet.

Ab Juni 2020 beginnen die ausgewählten Bildungsträger mit der Akquise zum dritten Durchgang des Programms (eine Übersicht der am Ausbildungsprogramm NRW beteiligten Städte und Kreise findet sich hier) – diesmal unter den Vorzeichen eines durch die Corona-Pandemie deutlich angespannteren Ausbildungsmarktes. Bis zu 1.000 Plätze können landesweit gefördert werden. Arbeitsministerium und Regionaldirektion rufen die Unternehmen auf, sich an dem Programm zu beteiligen und Jugendlichen eine Chance auf einen Einstieg ins Berufsleben zu bieten.

Hintergrund:

Das Ausbildungsprogramm NRW unterstützt die Ausbildung von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen in Regionen, wo die Zahl der Ausbildungsplatzsuchenden die Zahl der offenen Ausbildungsstellen übersteigt. Unternehmen, die für diese Zielgruppe zusätzliche Ausbildungsplätze anbieten, erhalten in den ersten beiden Jahren aus Landes- und EU-Mitteln einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Für die individuelle Unterstützung der Betriebe und Auszubildenden finanziert das Land zusätzlich eine begleitende Betreuung durch einen zertifizierten Bildungsträger.

Einbürgerungszahlen in Nordrhein-Westfalen um mehr als 10 Prozent gestiegen

Im Jahr 2019 haben in Nordrhein-Westfalen insgesamt 30.679 Ausländerinnen und Ausländer durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das sind 3.030 Personen mehr als im Vorjahr (2018: 27.649) und entspricht einer Steigerung von 10,9 Prozent – dem höchsten Wert der absoluten Einbürgerungszahlen seit über zehn Jahren. Damit setzt Nordrhein-Westfalen den erfolgreichen Trend der letzten Jahre bei den Einbürgerungen fort. Den größten Zuwachs bei den Einbürgerungen gab es im vergangenen Jahr bei Menschen aus Großbritannien. Der Anstieg betrug hier 179 Prozent (2018: 1.379, 2019: 3.850).

Den zweitgrößten Zuwachs bei den Eingebürgerten gab es bei syrischen Staatsangehörigen. Die Zahl stieg um 32 Prozent (2018: 995, 2019: 1.314). Syrerinnen und Syrer entscheiden sich dabei auch deutlich früher für den deutschen Pass als Bürgerinnen und Bürger anderer Länder: 45 Prozent (597 Personen) von ihnen wurden schon nach einer Aufenthaltsdauer von weniger als acht Jahren eingebürgert, zum Beispiel wegen besonderer Integrationsleistungen. Staatsangehörige aus Iran stellen beim Zuwachs die drittgrößte Gruppe (2018: 997, 2019: 1.165). Der Anstieg beträgt hier 16,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

In absoluten Zahlen finden sich Einbürgerungen aus der Türkei (2018: 4.724, 2019: 4.529), dem Irak (2018: 1.625, 2019: 1.646) und Polen (2018: 1.527, 2019: 1.345) auf den ersten drei Plätzen.

Mittelstand Innovativ & Digital: Land fördert digitale Transformation im Mittelstand mit 11,8 Millionen Euro

Digitales Handeln und Denken ist besonders wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands. Um Digitalisierungs- und Innovationsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen gezielt zu unterstützen, ist nun das Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) gestartet. Insgesamt stehen dafür 11,8 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Es entwickelt das Vorgängerprogramm Mittelstand.innovativ! weiter, mit dem viele KMU ihre Prozesse, Produkte und Dienstleistungen schrittweise digitalisieren konnten.

Dazu stockt das Land die Fördersumme der bereits bekannten Innovationsgutscheine auf bis zu 40.000 Euro auf. Um in Zeiten der Corona-Krise zusätzliche Unterstützung zu bieten, erhöht das Land die Förderquote deutlich auf bis zu 80 Prozent.

In die Neuausrichtung des MID sind Ergebnisse einer Unternehmensbefragung zum Innovations- und Digitalisierungsgutschein sowie Erkenntnisse aus zwei Expertenworkshops eingeflossen. Das Land unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung und Weiterentwicklung ihrer Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsprozesse in Zukunftsfeldern. Dazu stehen vier voneinander abgegrenzte Module bereit:

MID-Analyse: fördert externe wissenschaftliche und technologische Beratung bei der Entwicklung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Fertigungsverfahrens. Auftragnehmer sind hierbei ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die maximale Fördersumme wurde von bislang 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht.

MID-Innovation: fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative Produkte, Dienstleistungen

oder Fertigungsverfahren mit bis zu 40.000 Euro, die ausschließlich durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen erbracht werden können. Die maximale Fördersumme wird von bislang 15.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben.

MID-Digitalisierung: fördert eine begleitende Beratung zur Umsetzung von digitalen Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren.

Künftig wird hier eine stärkere Fokussierung auf die Zukunftsthemen der Digitalisierung stattfinden, die nicht durch das Bundesprogramm go-digital abgedeckt sind, IT-Berater sind hier weiter zugelassen.

MID-Assistent: ermöglicht kleinen Unternehmen durch einen Zuschuss über zwei Jahre, einen Hochschulabsolventen/ eine Hochschulabsolventin zur Bearbeitung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben einzustellen. Ab sofort ist es möglich, die alle zwei Monate ausgezahlte Fördersumme vorab zu erhalten (vorher: rückwirkend).

Weitere Neuerungen:

Aufgrund der aktuellen Liquiditätsengpässe in vielen Unternehmen während der Corona-Krise, wird die Förderquote für kleine Unternehmen von 70 auf 80 Prozent und für mittlere Unternehmen von 40 auf 60 Prozent angehoben. Diese Sonderregelung gilt zunächst bis 31. Dezember 2020. Nicht mehr gefördert werden Geschäftsprozesse wie die Entwicklung einer Website oder eines Webshops. Hierfür stellt der Bund mit dem go-digital Programm ausreichende Förderung zur Verfügung.

Anträge für das Programm Mittelstand Innovativ & Digital können ab sofort über die Programmhomepage www.mittelstand-innovativ-digital.nrw generiert werden.

Land fördert saubere Mobilität – Förderbescheide an Verkehrsunternehmen übergeben

Vier Förderbescheide über insgesamt rund 211.324 Euro für die Nachrüstung von Dieselbussen mit Abgasnachbehandlungssystemen auf Euro-VI-Niveau wurden aktuell übergeben.

Die Ruhrbahn erhält rund 175.145 Euro für die Nachrüstung von insgesamt 73 Diesel-Bussen mit Abgasnachbehandlungssystemen. Damit ergänzt Nordrhein-Westfalen die Förderung des Bundes in Höhe von 934.108 Euro für diese Maßnahme.

Die Reisedienst Nickel GmbH in Gelsenkirchen erhält für die Nachrüstung von 10 Dieselbussen mit Abgasnachbehandlungssystemen rund 25.982 Euro. Nordrhein-Westfalen ergänzt damit die Förderung des Bundes für diese Maßnahme in Höhe von 138.570 Euro.

Auch die Urban Reisen GmbH aus Bottrop erhält eine Landesförderung für die Nachrüstung von Dieselbussen. Insgesamt werden 3 Busse mit Abgasnachbehandlungssystemen ausgestattet. Dafür gibt es vom Land rund 7.648 Euro. Das Geld aus Nordrhein-Westfalen ergänzt die Förderung des Bundes in Höhe von 40.788 Euro für diese Maßnahme.

Die Glückauf-Reisen Nico Neumann e. K. in Baesweiler erhält für die Nachrüstung von einem Bus mit einem Abgasnachbehandlungssystem rund 2.549 Euro. Nordrhein-Westfalen ergänzt damit die Förderung des Bundes für diese Maßnahme in Höhe von 13.596 Euro.

Hintergrund

Aus Gründen des Gesundheits- und des Klimaschutzes sind ehrgeizige Aktivitäten insbesondere zur Minderung der Emissionen im Straßenverkehr erforderlich. Die Möglichkeiten, die sich durch technischen Fortschritt ergeben, müssen genutzt werden. Eine klimafreundliche Flotte im ÖPNV trägt zu besserer Luft bei. Das Land hat deshalb 2019 zusätzliche Fördermöglichkeiten für den Einsatz emissionsarmer Busse im Öffentlichen Personennahverkehr geschaffen.

  1. Kofinanzierung von Dieselnachrüstungen bei Bussen des ÖPNV

Der Bund fördert bereits die Nachrüstung von Dieselbussen mit moderner Filtertechnologie zur Reduzierung von Stickoxidemissionen mit 80 Prozent der Kosten. Diese Förderung kann durch das Land um 15 Prozent auf 95 Prozent aufgestockt werden.

  1. Anschaffung neuer gasbetriebener Busse des ÖPNV

Das Land unterstützt die Verkehrsunternehmen beim Kauf von Gasbussen. Förderfähig sind die Mehrkosten von neuen gasbetriebenen Bussen gegenüber vergleichbaren Dieselbussen. Das Land übernimmt hiervon 40 Prozent – bis zu 12.000 Euro pro Bus.

Damit werden die Aktivitäten zur Verbesserung der Luftqualität in den nordrhein-westfälischen Kommunen weiter verbessert. Bereits seit Anfang 2017 fördert das Verkehrsministerium die Anschaffung von batterie-elektrisch und wasserstoffbetriebenen Linienbussen des ÖPNV, die dafür notwendige Ladeinfrastruktur sowie die Werkstatteinrichtungen. Die Anschaffung von E-Bussen wird mit 60 Prozent der Kosten, die den Preis eines regulären Dieselbusses übersteigen, gefördert. Die Infrastrukturkosten werden sogar mit 90 Prozent gefördert. Mit dieser Förderung soll den Fahrzeugen zur Marktreife und Serientauglichkeit verholfen werden.

Elektromobilität ist nicht nur ein Beitrag zur Luftreinhaltung, auch die Lärmbelästigung der Anwohner durch Dieselmotoren nimmt ab.