Landesregierung lockert Corona-Bestimmungen / Maskenpflicht verlängert

Mit der zehnten Mantelverordnung lockert die NRW-Landesregierung weiter die Bestimmungen zum Schutz vor einer Infizierung mit dem Coronavirus. Künftig dürfen u.a. Hochzeiten sowie andere Feste aus besonderem Anlass wie Jubiläen, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit bis zu 150 Gästen gefeiert werden. Bislang waren nur 50 Gäste erlaubt.

Weitere Erleichterungen gibt es auch für Organisatoren von Kultur- und sonstigen Veranstaltungen. Sie müssen nur noch ein Hygienekonzept ab einer Besucherzahl von 300 anstatt bisher 100 Personen vorlegen. Die Anzahl von Personen beim Kontaktsport in der Halle wurde vom NRW-Kabinett von zehn auf 30 erhöht. Auch dürfen künftig 300 Zuschauer anwesend sein, bislang waren nur 100 erlaubt.

Die Maskenpflicht ist bis zum 11. August verlängert. Die neue Verordnung ist ab dem 15. Juli gültig.

  1. Zehnte Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Mantelverordnung)
  2. Lesefassung CoronaSchVO ab 15.07.2020
  3. Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW (Stand 15.07.2020)
  4. Lesefassung CoronaBetrVO ab 15.07.2020
  5. Lesefassung CoronaEinrVO ab 15.07.2020