Themen der Woche im Landtag NRW 29. Kalenderwoche 2020

  • Änderungen für die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung / Verlängerung bis 11. August
  • Sonderinvestitionsprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020
  • Kräfteverteilung 2020: Fast alle Polizeibehörden erhalten mehr Personal
  • Verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020
  • Sonderprogramm „Heimat 2020“ startet – 50 Millionen Euro zur Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden
  • Nordrhein-Westfalen hilft Alleinerziehenden schnell und unbürokratisch
  • Land gibt zusätzlich 28 Millionen Euro Sondermittel für Wald und Holzwirtschaft
  • Mit dem „Inklusionsscheck NRW“ Inklusion vor Ort gestalten
  • Schnellere Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen

 

Änderungen für die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung / Verlängerung bis 11. August

Änderungen für die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung wurden aktuell beschlossen und bis zum 11. August 2020 verlängert.

In der Coronaschutzverordnung werden durch die aktuellen Änderungen die Personengrenzen für Veranstaltungen erhöht. Das betrifft vor allem Feste aus besonderem Anlass, insbesondere Hochzeiten, die bei Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung der Teilnehmenden nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen. Gleiches gilt für Beerdigungen. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.

Wichtige Änderungen gibt es auch zur Einreise aus Risikogebieten: In der Coronaeinreiseverordnung wird ab sofort dem Umstand Rechnung getragen, dass ausreichende Testkapazitäten vorhanden sind, um die prinzipiell gewünschten Testungen der Einreisenden und Rückreisenden aus den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikoländern durchzuführen. Die Ausnahmen von der Quarantänepflicht wurden dementsprechend reduziert. Insbesondere werden Beschäftigte aus „kritischen Infrastrukturen“, die nun ihren Sommerurlaub in einem Risikogebiet verbringen, nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen, sondern nur nach einem negativen Test. Dasselbe gilt, wenn im Risikogebiet ein Verwandtenbesuch erfolgt ist.

Sonderinvestitionsprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020

In dieser Woche wurde der Projektaufruf für den neuen vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund finanzierten Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021 heute den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden vorgestellt.

Für den Investitionspakt 2020 werden rund 47 Millionen Euro und vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundeshaushaltes 2021 voraussichtlich rund 31 Millionen Euro für das Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ entschieden, die fällig werdenden städtischen Eigenanteile für das Sonderprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für das Jahr 2020 zu übernehmen.

Die Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes können für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern, eingesetzt werden. Vorrang in der Förderung haben Maßnahmen, die besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben.

Förderfähig sind

  • innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur;
  • außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem Investitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird;
  • im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten;
  • darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen.“

Die Aufnahme eines Antrags in den Investitionspakt 2020 ff. kann dann erfolgen, wenn der Förderbetrag mindestens 25.000 Euro beträgt.

Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme

  • für Hochbaumaßnahmen höchstens 1.500.000 Euro,
  • für Tiefbaumaßnahmen höchstens 750.000 Euro.

Förderanträge für den Investitionspakt Sportstätten 2020 sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen. Für das Programmjahr 2021 sind die Anträge bis zum 15. Januar 2021 an die zuständige Bezirksregierung zu richten.

Die Bekanntmachung mit sämtlichen Informationen zum Investitionspakt Sportstätten sind dem Anhang beigefügt und im Internet unter www.mhkbg.nrw.de abrufbar.

Kräfteverteilung 2020: Fast alle Polizeibehörden erhalten mehr Personal

Nahezu alle Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen können damit rechnen, dass sie zum 1. September 2020 voraussichtlich mehr Personal zugewiesen bekommen. Im Schnitt erhält jede der 47 Kreispolizeibehörden knapp zwölf Stellen mehr. Bei 16 Behörden ist sogar ein zweistelliger Zuwachs an Polizisten oder Regierungsbeschäftigten zu erwarten. Lediglich vier Behörden müssen einen leichten Stellenrückgang in Kauf nehmen. Selbst wenn man die Regierungsbeschäftigten nicht berücksichtigt, haben mehr als zwei Drittel der Behörden die Aussicht auf mehr Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Das geht aus der sogenannten Belastungsbezogenen Kräfteverteilung des Innenministeriums für das Jahr 2020 hervor. Dabei handelt es sich um eine Planrechnung.

Die endgültige Stellenverteilung wird am 1. September feststehen, wenn einerseits die Abschlussprüfungen der Kommissaranwärterinnen und -anwärter beendet sind und außerdem klar ist, wie viele Polizistinnen und Polizisten tatsächlich in den Ruhestand gehen.

Der Personalzuwachs ist zurückzuführen auf ein deutliches Plus bei den Einstellungen der Polizeibeamten und Regierungsbeschäftigten in jüngster Zeit. Die Zahl der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter wurde in den vergangenen drei Jahren sukzessive von jährlich 2.000 auf aktuell 2.500 pro Jahr erhöht. Außerdem wurden seit 2017 jedes Jahr zusätzlich 500 Regierungsbeschäftigte eingestellt. Sie sollen die Polizisten u.a. von Verwaltungsaufgaben entlasten.

Durch die massiven Investitionen in zusätzliche Stellen wird sich die Personalsituation der Polizei in Nordrhein-Westfalen auch in den kommenden Jahren schrittweise weiter verbessern. Die Gesamtzahl der Beamtinnen und Beamten steigt bis 2024 voraussichtlich von derzeit rund 40.000 auf über 41.000.

Das Prinzip einer an den tatsächlichen Belastungen der einzelnen Polizeibehörden orientierten Kräfteverteilung wurde zuletzt 2018 zwischen dem nordrhein-westfälischen Innenministerium und Vertretern von Behörden, Personalvertretungen und Gewerkschaften ausgehandelt und ist seitdem die Grundlage für die Verteilung der Kräfte.

Kriterien für die Zuteilung des Personals auf die 47 regionalen Behörden sind beispielsweise die Einwohnerzahl, die tatsächliche Arbeitsbelastung, das Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen vor Ort oder besondere Schwerpunkte in der Polizeiarbeit. Dazu gehören etwa der Kampf gegen Kindesmissbrauch und Clankriminalität oder ein verstärktes Vorgehen gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus. Stellenreduzierungen können sich etwa durch den Wegfall von Aufgaben oder den Rückgang der Kriminalität ergeben.

Verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020

Um von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, haben Land und Bund mit der NRW-Soforthilfe 2020 insgesamt 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen.

Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.

Sonderprogramm „Heimat 2020“ startet – 50 Millionen Euro zur Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden

Nordrhein-Westfalen legt ein Sonderprogramm „Heimat 2020“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage auf: Am 30. April 2020 hatte der Landtag mit breiter Mehrheit eine Antragsinitiative unterstützt, die das Auflegen eines entsprechenden Programms für Heimat und Brauchtum zum Gegenstand hatte. Nun ist es soweit: Das Sonderprogramm „Heimat 2020“ wird veröffentlicht. 50 Millionen Euro stehen zur Unterstützung bereit. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 ausschließlich online gestellt werden. Der Zugang zum Online-Antrag erfolgt über www.mhkbg.nrw oder über die jeweils zuständige Bezirksregierung. Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen bearbeitet.

Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.

Zum Verfahren Weitere Informationen zum Sonderprogramm sind auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 – ausschließlich online – gestellt werden.

Nordrhein-Westfalen hilft Alleinerziehenden schnell und unbürokratisch

Im Rahmen des Konjunkturpakets des Bundes zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie werden alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich stärker entlastet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt – er steigt von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Die Änderung gilt ab dem 1. Juli 2020 für das erste zu begünstigende Kind. Die nordrhein-westfälischen Finanzämter berücksichtigen den um 2.100 Euro erhöhten Entlastungsbetrag automatisch, sodass alleinerziehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Antrag stellen müssen.

Die Finanzämter arbeiten den Erhöhungsbetrag schnellstmöglich in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein. Somit können die Arbeitgeber die Steuerermäßigung bereits rückwirkend ab Juli 2020 berücksichtigen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die erstmalig eine Lohnversteuerung nach der Steuerklasse II wünschen, setzt die Berücksichtigung einen entsprechenden Antrag des/der Alleinerziehenden voraus. Alleinerziehende, die nicht Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind, können den Erhöhungsbetrag – wie den bisherigen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Land gibt zusätzlich 28 Millionen Euro Sondermittel für Wald und Holzwirtschaft

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zusätzliche Sondermittel in Höhe von 28 Millionen Euro für den Wald und die Holzwirtschaft zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Sondermitteln wird die bestehende Förderung, um der Forst- und Holzwirtschaft in der aktuellen Extremsituation zielgerichtet zu helfen und die Waldzukunft nachhaltig zu gestalten, ergänzt.

Das erneut warme und trockene Frühjahr führt zu einer dramatischen Verschärfung der Borkenkäfer-Schäden in den nordrhein-westfälischen Fichtenwäldern. 2020 wird ein Anstieg des Fichten-Schadholzes durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer auf rund 34 Millionen Kubikmeter erwartet (davon rund 19 Millionen Kubikmeter in 2018/2019). In den kommenden Wochen werden Expertinnen und Experten die Gesundheit von rund 10.000 Einzelbäumen untersuchen, um ein genaues Lagebild zum Zustand der Hauptbaumarten in Nordrhein-Westfalen zu erhalten.

Die zusätzlichen Sondermittel sollen bei der Überwindung der dramatischen Borkenkäfer-Schäden und der Auswirkungen der Corona-Pandemie helfen und zur Entwicklung vielfältiger und klimastabiler Mischwälder beitragen. Genutzt werden sollen die Mittel für rasche und unbürokratische Hilfen, beispielsweise

  • zur Waldbrandvorsorge oder bei der Beseitigung von Gefahrenbäumen zur Sicherung der öffentlichen Infrastrukturen,
  • zur Stärkung der Forst- und Holzwirtschaft in den Bereichen Digitalisierung und Holzbau sowie in der Aus- und Fortbildung und
  • zur Unterstützung der Wiederbewaldung der Schadflächen im Privat- und Kommunalwald.

Die möglichen Projekte und Hilfsangebote wird das Umweltministerium kurzfristig mit den Partnern aus Forst- und Holzwirtschaft beraten. Ziel ist es, die Mittel bereits in diesem Jahr für entsprechende Initiativen zur Verfügung zu stellen.

Die zusätzlichen Sondermittel für Wald und Holzwirtschaft ergänzen die forstlichen Förderrichtlinien, über die in diesem Jahr rund 26 Millionen Euro für die Unterstützung der Waldbäuerinnen und Waldbauern zur Verfügung stehen. Darüber hinaus stehen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und die Stärkung der Holzverwendung 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen damit im Jahr 2020 rund 57,5 Millionen Euro zur Unterstützung der Forst- und Holzwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bereit. Zur Unterstützung der Wiederbewaldung wurde beschlossen, in den nächsten 10 Jahren insgesamt 100 Millionen Euro bereitzustellen.

Mit dem „Inklusionsscheck NRW“ Inklusion vor Ort gestalten

Mit dem neuen „Inklusionsscheck NRW“ möchte Nordrhein-Westfalen lokale Initiativen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung von Inklusion vor Ort unterstützen. Gleichzeitig soll der Inklusionsscheck dazu beitragen, das Bewusstsein für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Hierfür werden 300-mal 2.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Gefördert werden können vielfältige Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und zur Verbesserung der Barrierefreiheit: beispielsweise inklusive Festivitäten und Veranstaltungen aller Art, Vorhaben von Kirchengemeinden, Musikprojekte, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten oder die Anschaffungen mobiler, rollstuhlgerechter Rampen.

Wichtig ist, dass sich diese Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten. Voraussetzung ist außerdem, dass die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen und noch im Jahr des Antrags stattfinden und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden. Die Förderbedingungen sind flexibel: So kann beispielsweise ein Verein oder eine Initiative innerhalb eines Jahres auch für zwei verschiedene Maßnahmen Förderung beantragen. Oder es können auch mehrere Initiativen für ein gemeinsames Projekt, beispielsweise eine gemeinsame Veranstaltung, Fördermittel beantragen und diese zusammenlegen.

Die Fördermittel können ab sofort unkompliziert unter www.inklusionsscheck.nrw.de online beantragt werden. Hier finden sich auch weitere Informationen zum Inklusionsscheck NRW, beispielsweise FAQs zum Antragsverfahren und die zugrundeliegende Förderrichtlinie des Ministe

Schnellere Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen

Nordrhein-Westfalen hat Vergabe- und Ausschreibungsverfahren im Landesstraßenbau vereinfacht. Hiervon profitieren besonders die Sanierungen von Fahrbahnen, Brücken und Radwegen. Ziel: kürzere Vergabephase von Bauvorhaben, damit kurzfristig mehr Vorhaben in Auftrag gegeben werden. Für kleinere Bauvorhaben bis 1 Million Euro gelten deshalb zeitlich befristet erhöhte Wertgrenzen. Mit der Vereinfachung setzt das Land einen Impuls für die konjunkturelle Erholung aus dem Corona-Tief.

Die Erhöhung der Wertgrenzen im Bereich des Landesstraßenbaus gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020 für 3 Investitionsstufen:

  • Bauvorhaben bis 10.000 Euro können ohne Vergabeverfahren als Direktauftrag vergeben werden. Bisher lag die Wertgrenze hier bei 3000 Euro.
  • Bei Vorhaben mit einem Wert bis 100.000 Euro kann die Vergabe formlos als Freihändige Vergabe erfolgen. Bisher lag die Wertgrenze hier bei 10.000 Euro.
  • Vorhaben bis 1.000.000 Euro können per beschränkter Ausschreibung vergeben werden. Bisher lag die Wertgrenze hier bei 150.000 Euro