Themen der Woche im Landtag NRW 33. Kalenderwoche 2020

  • Coronaschutzverordnung wird bis zum 31. August verlängert
  • Masterplan Grundschule: 718 Millionen Euro für die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen
  • Unterstützung von gemeindepsychiatrischen Strukturen mit rund 650.000 Euro
  • Land schreibt 15.000 Künstler-Stipendien in Höhe von 7.000 Euro aus
  • Schulnahes Bildungsangebot für geflüchtete Kinder in Zentralen Unterbringungseinrichtungen startet
  • Einführung von Langzeitarbeitskonten ermöglicht Polizisten flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit
  • Land unterstützt Laienmusikvereine in Corona-Krise mit Sonderhilfsprogramm

Coronaschutzverordnung wird bis zum 31. August verlängert

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird bis zum 31. August 2020 verlängert und der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 150 Euro geahndet. Ebenfalls einheitlich bis zum 31. August 2020 verlängert wird die Coronabetreuungsverordnung, die den Vorgaben zu Schul- und Kitabetrieb Rechnung trägt.

Insbesondere werden die bereits kommunizierten Bestimmungen zur Maskenpflicht auf dem Schulgelände festgeschrieben. In der ebenfalls bis zum 31. August 2020 fortgeschriebenen Coronaeinreiseverordnung werden einige Klarstellungen vorgenommen. Alle neuen Verordnungen treten ab Mittwoch, 12. August, in Kraft.Die Änderungen in den Verordnungen im Überblick:

Coronaschutzverordnung

  • Der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln wurde aufgenommen. Ein solcher Verstoß stellt unmittelbar eine Ordnungswidrigkeit dar und wird nicht – wie bisher – erst nach einer zusätzlichen Aufforderung geahndet. Ab sofort gilt ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.

Coronabetreuungsverordnung

  • Es besteht Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und vorläufig bis zum 31. August ab Klasse 5 grundsätzlich auch im Unterricht. Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.
  • Es besteht eine feste Sitzordnung im Unterricht zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.
  • Ab 17. August 2020 nehmen die Kindertagesbetreuungsangebote den Regelbetrieb in der Pandemie auf und es gilt wieder der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang. Bewährte pädagogische Konzepte können wieder umgesetzt werden. Es gelten allerdings die genannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Coronaeinreiseverordnung

  • Die vollständige Freistellung von der Verpflichtung, sich in Quarantäne zur begeben, ist für Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben oder zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten, nun an die Voraussetzung geknüpft, dass der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert.

Darüber hinaus gilt weiterhin: 

Die geltende Coronaeinreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen verpflichtet Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI benannten Risikogebiet aufgehalten haben sich grundsätzlich unverzüglich nach ihrer Wiedereinreise in eine 14-tägige Absonderung in der eigenen Häuslichkeit oder einer anderen geeigneten Unterkunft zu begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Definierte Ausnahmen sind vorgesehen. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Die Quarantäne entfällt erst bei Vorliegen einer negativen Testung auf COVID-19.

  • Einreisende aus Risikogebieten sind laut Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit verpflichtet, sich nach ihrer Rückkehr auf eine COVID-19-Infektion testen zu lassen oder ein bereits vorhandenes Testergebnis, das bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorzulegen. Das negative Testergebnis ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung bis zu 14 Tage nach der Einreise vorzulegen.

Masterplan Grundschule: 718 Millionen Euro für die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen 

Trotz der in den letzten Monaten bedingt durch die Pandemie vorrangig erarbeiteten Regelungen für einen angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Arbeiten am Masterplan Grundschule vollendet. Das Land gibt damit den Startschuss für eine zeitgemäße Weiterentwicklung und Unterstützung der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen.

Der Masterplan Grundschule deckt die gesamte Bandbreite der schulischen Arbeit ab. Für die verschiedenen Bausteine des Masterplans sind bis 2025 insgesamt mehr als 718 Millionen Euro vorgesehen. Der Masterplan ist von zwei Grundgedanken getragen sei, die Fachlichkeit an den Grundschulen zu stärken und das Personal an den Grundschulen zu unterstützen und zu entlasten. Der Masterplan Grundschule umfasst sieben Handlungsfelder und zeigt mit einem Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen die Leitideen für eine zukunftsfähige Grundschule auf:

  • Unterricht – Auf das Wesentliche konzentrieren, fachliches Lernen stärken
  • Übergänge gelingend gestalten
  • Ganztag – Kooperation von Jugendhilfe und Schule
  • Personelle Rahmenbedingungen gezielt verbessern
  • Sächliche Rahmenbedingungen
  • Gemeinsames Lernen wohnortnah ermöglichen
  • Weitere Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung der Grundschulen und deren Lehrkräfte

Im Vorfeld der Veröffentlichung des Gesamtkonzepts Masterplan sind bereits einige Bausteine umgesetzt worden. In den kommenden Monaten und Jahren werden weitere hinzukommen.

Unterstützung von gemeindepsychiatrischen Strukturen mit rund 650.000 Euro

Mit rund 650.000 Euro unterstützt das Land im Rahmen eines Förderprogramms gemeindepsychiatrische Strukturen bei der Versorgung von psychisch belasteten Menschen im Rahmen der Corona-Pandemie. Landesweit wird die Arbeit von 45 gemeindepsychiatrischen Leistungserbringern wie beispielsweise Gesundheitsämter, Sozialpsychiatrische Zentren oder Kontakt- und Beratungsstellen kurzfristig finanziell unterstützt.

Das Land unterstützt dabei beispielsweise Einrichtungen, die ihr Angebot durch Telefon- und Videoberatung flexibilisieren oder ein Krisen- und Sorgentelefon einrichten wollen. Darüber hinaus wird auch die vermehrte aufsuchende Arbeit, aber auch die Finanzierung von Hilfsmitteln wie Plexiglastrennwänden oder Desinfektionsmittel unterstützt.

Land schreibt 15.000 Künstler-Stipendien in Höhe von 7.000 Euro aus 

Ab sofort können freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten Anträge für Stipendien über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft stellen (www.mkw.nrw). Mit dem umfangreichen Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ in Höhe von 105 Millionen Euro unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Künstlerinnen und Künstler dabei, ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie fortzusetzen. Die Stipendien sollen helfen, begonnene Vorhaben zum Abschluss zu bringen, neue zu konzipieren oder auch neue Vermittlungsformate zu entwickeln und auszuprobieren.

Mit einem unbürokratischen Antragsverfahren sollen den freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern im Land eine möglichst unkomplizierte Hilfe gewährt werden. Über die Stipendien, die sehr frei gestaltet werden können, wird eine finanzielle Absicherung für all jene, die aufgrund der schwerwiegenden Einschränkungen durch Corona derzeit nicht von ihrer künstlerischen Tätigkeit leben können, ermöglicht. Ziel ist es, die finanziellen Sorgen der Freischaffenden für die kommende Zeit zu mildern und ihnen so den Freiraum zu verschaffen, sich wieder voll auf ihre Kunst konzentrieren zu können

Ausgeschrieben werden 15.000 Stipendien, die mit je 7.000 Euro dotiert sind. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. September 2020.

Unter künstlerstipendium.nrw.de gelangen Sie direkt zum Online-Antrag. Fragen zum Stipendienprogramm können telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18.00 Uhr) oder per Mail (corona@mkw.nrw.de) gestellt werden.  

Schulnahes Bildungsangebot für geflüchtete Kinder in Zentralen Unterbringungseinrichtungen startet

Das Land hat das Ziel, in allen zentralen Landesunterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge Unterricht für die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter anzubieten. Die Umsetzung wird sukzessive erfolgen. Die erste Einrichtung in Münster beginnt am 17. August 2020 mit dem Angebot. Die Einrichtung in Bad Driburg wird zeitnah folgen.

Durch das Bildungsangebot sollen insbesondere die deutsche Sprache und bei Bedarf die Alphabetisierung sowie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mathematik, Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften vermittelt und gefördert werden. Der Unterricht findet dabei in den jeweiligen Landeseinrichtungen in geeigneten Räumen durch ausgebildete Lehrkräfte statt und ergänzt vorhandene Bildungsangebote des Landes im Bereich Kunst, Musik und Sport, die bereits durch die Betreuungsdienstleister in den Einrichtungen umgesetzt werden. Dazu stellt das Ministerium für Schule und Bildung zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung.

Die örtlich zuständigen Schulämter unterstützen die eingesetzten Lehrkräfte fachlich. Außerdem arbeiten die in den Landeseinrichtungen eingesetzten Lehrkräfte mit Kooperationsschulen zusammen, die sie bei Fragen des Unterrichts unterstützen. Eine weitere Unterstützung kann durch die örtlich zuständigen Kommunalen Integrationszentren erfolgen.    

Einführung von Langzeitarbeitskonten ermöglicht Polizisten flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit

Für die nordrhein-westfälische Polizei besteht künftig die Möglichkeit Langzeitarbeitskonten (LAK) zu nutzen. Polizistinnen und Polizisten haben damit die Möglichkeit, bis zu einem Jahr Arbeitszeit anzusparen, um diese anschließend für eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit oder eine längere freie Phase einzusetzen. 

Die Langzeitarbeitskonten sollen bereits bestehende Gleitzeitkonten und andere Konten zur Zeiterfassung ergänzen. Die Polizeibeamten haben die Wahl: Freistellung von bis zu sechs Monaten am Stück innerhalb eines Jahres oder Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit. Ab dem 60. Lebensjahr kann der Zeitausgleich nur genommen werden, wenn der Mitarbeiter weiterhin mindestens fünfzig Prozent arbeitet. 

Teilnehmen können alle Polizeibeamte. Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter können das LAK nicht nutzen, weil sie sich noch in der Ausbildung befinden. Eine jeweilige flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit muss natürlich immer mit dem Vorgesetzten abgestimmt und mit den Aufgaben vereinbar sein.

Das Vorhaben ist Teil einer Attraktivitätsoffensive und der bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung von Langzeitarbeitskonten im Öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen. Die Details zu den Langzeitarbeitskonten werden derzeit in einer Arbeitsgruppe zwischen den beteiligten Ressorts, den Berufsverbänden und den Gewerkschaften besprochen.    

Land unterstützt Laienmusikvereine in Corona-Krise mit Sonderhilfsprogramm

Ein Sonderhilfsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 500.000 Euro wurde aktuell aufgelegt, um die Laienmusikvereine in Nordrhein-Westfalen während der Corona-Krise zu unterstützen. Das entspricht einer Erhöhung um 35 Prozent der regulären Landesförderung von rund 1,4 Millionen Euro.

Die Mittel kommen den zahlreichen gemeinnützig organisierten Chören und Musikvereinen zu Gute, die aufgrund von Corona-bedingten Einschränkungen – etwa durch Ausfälle von Proben und Auftritten – in finanzielle Engpässe geraten sind. Beruhend auf einer Bedarfsabfrage hat der Landesmusikrat NRW gemeinsam mit den Dachverbänden der Laienmusik drei Stufen für pauschale Zuschüsse definiert: Chöre erhalten eine Pauschale von 400 Euro, Instrumentalvereine 800 Euro und größere Oratorienchöre 2.500 Euro. So kann zum Beispiel der Honorarausfall einer Ensembleleitung zu einem Teil aufgefangen werden.

Die Mittel stehen den Vereinen über die Dachverbände zur Verfügung. Die Dachverbände können dabei entscheiden, ob sie die Pauschale für einen Chor oder ein Orchester mehrfach gewähren, wenn besondere Notlagen eingetreten sind.

Das Hilfsprogramm ist als spezifische, auf Chöre und Instrumentalgruppen zugeschnittene Ergänzung zum Sonderprogramm „Heimat 2020“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung angelegt, das allen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Vereinen offensteht. Die Mittel des Hilfsprogramms für Laienmusik stehen den Vereinen rückwirkend für den Zeitraum vom 16. März bis zum 30. Juni 2020 zur Verfügung.

Das Land unterstützt die Laienmusik in Nordrhein-Westfalen mit verschiedenen Programmen und Angeboten. So fließt ein Teil der Wettertragserlöse des Landes als Bildungsmittel in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro an die Laienmusikverbände, die die Mittel an ihre Mitgliedsvereine weiterreichen.

Mit der Landesmusikakademie NRW in Heek-Nienborg und dem Musikbildungszentrum Südwestfalen in Bad Fredeburg (Stadt Schmallenberg) fördert das Land zudem zwei aufeinander abgestimmte Einrichtungen, die besondere Aus- und Fortbildungen bzw. das gemeinsame Proben in den Mittelpunkt stellen.

Zusätzlich werden weitere Maßnahmen, etwa das besondere Engagement der Musikvereine und Chöre für die Integration von Geflüchteten, vom Land unterstützt. Der Großteil dieser finanziellen Förderungen wird vom Landesmusikrat NRW verwaltet.

In den elf Dachverbänden der Laienmusikvereine in Nordrhein-Westfalen sind rund 161.500 Menschen aktiv. Hinzukommen zahlreiche Laienmusikerinnen und -musiker, die sich in kirchlich bzw. privat organisierten Orchestern, Chören und Bands betätigen.