Themen der Woche im Landtag NRW 34. Kalenderwoche 2020

  • Land setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf
  • Corona-Hilfe für Inklusionsbetriebe des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Soforthilfe Sport noch einmal verlängert
  • Kontrollen im SPNV: Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen
  • 300 Studienplätzen für die Hebammenkunde in Nordrhein-Westfalen
  • Neues Lagebild: Phänomen Clankriminalität größer und gefährlicher als bislang bekannt
  • Ausbau der Studienkapazitäten: Immer weniger zulassungsbeschränkte Studiengänge an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen
  • Neue Chancen bei Studienzweifel und Studienabbruch: Landesregierung stärkt Beratungs- und Informationsangebot
  • 25 weitere Talentschulen zum Schuljahr 2020/21
  • Rund 5,1 Millionen Euro extra aus dem Sofortprogramm des Bundes für attraktive Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen

Land setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf

Nordrhein-Westfalen hat sich beim Bund erfolgreich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 eingesetzt. Die Verbesserungen betreffen unter anderem Personalkosten, Stundungen und die Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge. Unternehmen, Kammern und Verbände hatten Teile der Abrechnungsvorgaben des Bundes kritisiert.

Mit der NRW-Soforthilfe 2020 wurden mehr als 430.000 Unternehmen schnell und unbürokratisch geholfen. Von Anfang an wurden die Anregungen der Antragsteller ernstgenommen und Verbesserungen umgesetzt. Dass nun auch insbesondere Personalkosten und gestundete Zahlungen bei der Abrechnung berücksichtigt werden können, ist eine spürbare Verbesserung für viele Soforthilfeempfänger.

Insgesamt wurden über die NRW-Soforthilfe 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des Antragszeitraums Anfang Juli hat das Land gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres tatsächlichen Liquiditätsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben des Bundes als problematisch für die Unternehmen erwiesen.

Diese Punkte hatte Nordrhein-Westfalen daher dem Bund mitgeteilt und das Rückmeldeverfahren Mitte Juli zunächst angehalten. Nach den nun erzielten Verbesserungen wird das Rückmeldeverfahren noch vor den Herbstferien wieder aufgenommen. Die Rückmelde-Frist ist einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert. Eventuelle Rückzahlungen auf das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung müssen bis zum 31. März 2021 erfolgen.

Die Verbesserungen im Überblick:

  • Personalkosten sind von den Einnahmen absetzbar: Der Bund sah die Personalkosten mit dem Kurzarbeitergeld ausreichend abgedeckt. Durch die Lockerungen konnten viele Betriebe aber im Mai und Juni wieder öffnen. Dadurch ergaben sich in der Abrechnung Liquiditätsüberschüsse, da zwar Umsätze erzielt wurden, Personalkosten aber nicht berücksichtigt werden konnten. Künftig werden daher die Einnahmen um solche Personalkosten bereinigt, die zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und die nicht durch andere Maßnahmen (etwa das Kurzarbeitergeld) gedeckt wurden.
  • Gestundete Zahlungen, wie beispielsweise Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können nun ebenfalls angerechnet werden. Damit werden Unternehmen nicht benachteiligt, die sich in eigener Initiative um Zahlungsstundungen bemüht haben.
  • Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip: Bisher wurden alle tatsächlichen Zahlungseingänge im Förderzeitraum berücksichtigt, auch wenn ihnen eine Leistung vorausging, die vor der Corona-Zeit erbracht wurde. Dadurch wurden viele Unternehmen, z.B. im Handwerk oder Messebau, die auf Rechnung und mit Zahlungszielen arbeiten, benachteiligt. Die Unternehmen erhalten nun die Option, bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen.
  • Hohe einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen, können nun anteilig angesetzt werden. Das betrifft etwa GEMA-Zahlungen für Künstlerinnen und Künstler oder Zahlungen der VG-Wort für Journalistinnen und Journalisten.

Fragen zum Verfahren können an die Mitarbeiter der Hotline unter 0211-7956 4995 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.wirtschaft.nrw.

Corona-Hilfe für Inklusionsbetriebe des Landes Nordrhein-Westfalen

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die neben ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen sozialen Auftrag wahrnehmen: Sie beschäftigen in größerem Umfang schwerbehinderte Menschen. Um sie bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bestmöglich zu unterstützen, stellt das Land eine aus Landesmitteln finanzierte Liquiditätshilfe zur Verfügung. Inklusionsbetriebe, die in Folge der Corona-Pandemie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 75.000 Euro erhalten. Für die Betriebe, die bisher keine der Soforthilfen des Bundes in Anspruch nehmen konnten, kann das neue Förderprogramm also eine Lücke schließen.

Die Corona-Hilfe für Inklusionsbetriebe wird im Rahmen des Landesprogramms „Integration unternehmen!“ als Billigkeitsleistung gewährt und in Zusammenarbeit mit den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe umgesetzt.

Für Informationen und Antragstellung wenden sich interessierte Inklusionsbetriebe direkt an das für sie zuständige Inklusionsamt. Die Richtlinie der Corona-Hilfe für Inklusionsbetriebe finden Sie hier: https://www.mags.nrw/integration-unternehmen.

Soforthilfe Sport noch einmal verlängert

Die Soforthilfe Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wird fortgesetzt. Die Antragsfrist wird bis zum 15. November 2020 verlängert. Insgesamt stehen für die Soforthilfe Sport zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen wird damit in die Lage versetzt, die ursprünglich bis zum 15. August 2020 bereitgestellten Landesmittel für notleidende Sportvereine jetzt bis zum 15. November 2020 zur Verfügung stellen. Jetzt können auch Sportvereine, die bislang keine Billigkeitsleistungen in Anspruch nehmen mussten oder denen fortgesetzt aufgrund der nachhaltigen Folgen der Corona-Pandemie die Zahlungsunfähigkeit droht, auch in nächster Zukunft auf finanzielle Unterstützung des Landes zurückgreifen.

Bisher konnten mehr als 700 Sportvereine mit rund fünf Millionen Euro unterstützt und dadurch mit Landesmitteln vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden. Sportvereine können aus diesem Hilfsfonds Mittel bis zu 50.000 Euro erhalten. Damit sichert das Land die ehrenamtlichen Strukturen im Sport und die Existenz von Sportvereinen.

Diese Hilfe können notleidende Vereine somit ohne Unterbrechung ab dem 16. Mai 2020 bis zum 15. November 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich.

Kontrollen im SPNV: Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen

Am kommenden Montag, 24. August, wird im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) NRW-weit die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. „Masken-Muffeln“ droht ein Bußgeld von 150 Euro.

Bei der gemeinsamen Aktion von Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei finden an Bahnhöfen und in Zügen in Nordrhein-Westfalen am Montag Schwerpunktkontrollen statt.

Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss mit einem Bußgeld rechnen. Am nächsten Halt müssen Masken-Verweigerer den Zug verlassen und werden von der Bundespolizei in Empfang genommen.

Bereits seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass in Bus und Bahn eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Seit dem 12. August gilt ein Bußgeld von 150 Euro. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.

Städte und Gemeinden kontrollieren in Bus, U- und Straßenbahn die Einhaltung der Maskenpflicht in Eigenregie. So wurden etwa in Duisburg bei Schwerpunktkontrollen 65 „Masken-Muffel“ erwischt, in Köln waren es 44, in Dortmund 13. Die Düsseldorfer Rheinbahn hat für Mittwoch Schwerpunktkontrollen angekündigt.

300 Studienplätzen für die Hebammenkunde in Nordrhein-Westfalen

Die Einrichtung von jährlich 300 Studienplätzen für die Hebammenkunde an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen wurde in dieser Woche beschlossen. Im Zuge der Akademisierung der Hebammenausbildung werden die bestehenden Ausbildungskapazitäten nach und nach von den Hebammenschulen an die Hochschulen verlagert. Die Auswahl der geeigneten Hochschulen soll, unter Haushaltsvorbehalt, zum Herbst im Einvernehmen zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgenommen werden.

Dabei wird auf eine ausgewogene räumliche Verteilung der Studienplätze Wert gelegt, um auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit geburtshilflichen Leistungen sicherzustellen. Der Start des dualen Studiums ist überwiegend zum Wintersemester 2021/2022 vorgesehen.

Grundlage für die Akademisierung der Hebammenausbildung in Nordrhein-Westfalen ist das Hebammenreformgesetz des Bundes, das Anfang 2020 in Kraft getreten ist. Mit ihrem Beschluss treibt das Land Nordrhein-Westfalen die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben weiter voran. Bis zum 31. Dezember 2022 besteht eine Übergangszeit, in der noch eine berufspraktische Ausbildung an Hebammenschulen begonnen werden kann.

Im Anschluss wird die Hebammenausbildung bundesweit von einer fachpraktischen Ausbildung auf einen Bachelorstudiengang umgestellt. Bis Ende 2027 müssen alle Schülerinnen und Schüler ihre regulär dreijährige Ausbildung an Hebammenschulen abgeschlossen haben.

Für die Einrichtung von Hebammen-Studiengängen ist kein formales Bewerbungsverfahren der Hochschulen beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft notwendig, die Hochschulen entscheiden im Rahmen ihrer Hochschulautonomie selbst über die Einrichtung eines solchen Studiengangs. Derzeit finden zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und interessierten Hochschulen Gespräche dazu statt.

Neues Lagebild: Phänomen Clankriminalität größer und gefährlicher als bislang bekannt

Aktuell wurde das neue Lagebild „Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen 2019“ vorgestellt. Insgesamt verzeichnet die Analyse des Landeskriminalamtes für das vergangene Jahr 111 aktive Clans und rund 3.800 Tatverdächtige, die mehr als 6.100 Straftaten in Nordrhein-Westfalen begangen haben.

Im vergangenen Jahr hatte das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen als erste Behörde bundesweit ein Lagebild zum Phänomen Clankriminalität veröffentlicht. Auch wenn die Zahlen wegen methodischer Unterschiede nur eingeschränkt vergleichbar sind, verzeichnet die nordrhein-westfälische Polizei bereinigt einen Zuwachs von 12,7 Prozent bei den Straftaten und 13,4 Prozent bei den Tatverdächtigen gegenüber dem Vorjahr.

Mehr noch als die Quantität wirft das neue Lagebild einen Blick auf die Qualität der Straftaten durch Mitglieder krimineller Clans. So fallen rund 32 Prozent aller begangenen Straftaten in die Kategorie „Rohheitsdelikte“. Das sind Körperverletzungen, Bedrohungen, Nötigungen bis hin zu versuchten Tötungsdelikten. Etwa 15 Prozent aller begangenen Straftaten sind Betrugsdelikte, 14 Prozent der Straftaten sind Verkehrsstraftaten, die neu in den clanspezifischen Tatbestandskatalog aufgenommen wurden, wie etwa Fahren ohne Führerschein, Unfallflucht oder die Gefährdung des Straßenverkehrs durch illegale Rennen.

Ein besonderes Augenmerk legt die diesjährige Fortschreibung des Lagebilds auf den Bereich der Organisierten Kriminalität. Insgesamt haben das Landeskriminalamt und die Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 73 Ermittlungsverfahren in diesem Bereich geführt. In 15 dieser Verfahren spielten türkisch-arabischstämmige Clanfamilien die zentrale Rolle, also bei rund 20 Prozent. In elf dieser Verfahren drehte es sich um Rauschgift.

In den 15 Verfahren konnten insgesamt 478 Tatverdächtige identifiziert werden. Die Polizei nahm 35 Tatverdächtige vorläufig fest und erwirkte gegen 32 von ihnen Haftbefehle. In sieben Verfahren gelang es der Polizei, durch Finanzermittlungen den Tatertrag festzustellen: Insgesamt 6,4 Millionen Euro, von denen 1,4 Millionen Euro abgeschöpft werden konnten. Die Polizei konnte außerdem drei Kilogramm Heroin, fast fünf Kilogramm Kokain und 28 Kilogramm Marihuana sicherstellen. 16 hauptverantwortliche Tatverdächtige wurden zu Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren verurteilt.

Ausbau der Studienkapazitäten: Immer weniger zulassungsbeschränkte Studiengänge an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen

Der vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) veröffentlichte „Numerus-Clausus-Check 2020/21“ zeigt, dass die Zahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge in Nordrhein-Westfalen erneut gesunken ist. Der Anteil der Studiengänge mit einem Numerus Clausus (NC) liegt in Nordrhein-Westfalen zum Wintersemester 2020/2021 bei rund 33 Prozent. Damit belegt Nordrhein-Westfalen aktuell den siebten Platz im bundesweiten Vergleich und Platz drei unter den westdeutschen Ländern.

Mit dem Ausbau der Studienkapazitäten ist es dem Land gelungen, im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode eine kontinuierliche Verbesserung bei der NC-Quote zu erzielen. Die Studienkapazitäten konnten unter anderem durch zusätzliches Lehrpersonal und die Einrichtung neuer Studiengänge erweitert werden. Zum Wintersemester 2016/2017 lag Nordrhein-Westfalen mit rund 38 Prozent bundesweit noch auf Platz zehn und ist damit in den letzten Jahren um drei Plätze nach vorne gerückt.

Die Entscheidung über die Beantragung einer Zulassungsbeschränkung für einen Studiengang obliegt den Hochschulen. Dabei müssen sie angesichts der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit stets die vollständige Ausschöpfung der vorhandenen Lehrkapazitäten und die Sicherstellung eines geordneten Studienbetriebes gegeneinander abwägen.

Die NC-Quote ist im Vergleich zur sogenannten „Betreuungsrelation“ – einem Indikator, der lediglich die Anzahl von Studierenden pro Lehrkraft misst und fachliche Aspekte nicht angemessen berücksichtigt – ein belastbarerer Anhaltspunkt zur Bewertung der Betreuungssituation an den Hochschulen.

Ab 2021 stellt das Land den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen neben der Grundfinanzierung dauerhaft mehr als 900 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Gelder kommen aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (ZSL), dem Nachfolger des bisherigen Hochschulpakts. Der ZSL, der von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird, verfolgt zwei große Ziele: den Erhalt der Studienkapazitäten und die Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre. Mit Blick auf den ZSL erwartet die Landesregierung einen weiteren Rückgang bei der Zahl der NC-Studiengänge.

Die Bewerbungsfrist für Neuabiturientinnen und Neuabiturienten endet für das Wintersemester 2020/2021 in Nordrhein-Westfalen am 20. August 2020.

Informationen zum „Studienstart 2020“ erhalten Sie unter:

https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/studium-und-lehre/studienstart-2020

Den „Numerus-Clausus-Check 2020/21“ des CHE finden Sie hier:

https://www.che.de/2020/wintersemester-2020-21-leipzig-und-saarbruecken-mit-den-hoechsten-nc-quoten-in-deutschland/

Neue Chancen bei Studienzweifel und Studienabbruch: Landesregierung stärkt Beratungs- und Informationsangebot

Studienzweifel gehören zur Lebensrealität vieler Studierender. Um die Beratungssituation für Studierende mit Studienzweifeln oder Studienabbruchgedanken weiter zu stärken, wird die Förderung von 13 regionalen Projekten von insgesamt 20 Hochschulen aus ganz Nordrhein-Westfalen verlängert. Das Vorhaben wird mit rund 1,5 Millionen Euro jährlich bis 2023 finanziert. Mit den 2017 gestarteten Hochschulprojekten werden die Themen Studienzweifel und Studienausstieg enttabuisiert, die Beratung für die Zielgruppe intensiviert und Perspektiven in der dualen beruflichen Ausbildung aufgezeigt. Landesweite Netzwerke zwischen Hochschulen und Ausbildungs- sowie Arbeitsmarktakteuren ermöglichen eine bessere Durchlässigkeit zwischen der akademischen und beruflichen Bildung.

Deutschlandweit beenden 29 Prozent aller Bachelorstudierenden ihr Studium vorzeitig. Studienabbrüche gewinnen damit mehr und mehr eine quantitative und letztlich auch qualitative Dimension für das Gesamtsystem von Bildung, Ausbildung und Arbeit.

Die Förderung der 13 Beratungsprojekte geht zurück auf das Leuchtturmprojekt „Studienaussteiger NRW – Next Career“. Mit „Next Career“ beteiligt sich das Ministerium für Wissenschaft und Kultur an der Initiative „Abschluss und Anschluss: Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Weitere Informationen zu dem Projekt und den beteiligten Hochschulen: www.nextcareer.de

25 weitere Talentschulen zum Schuljahr 2020/21

Zum Schuljahr 2020/21 gingen in Nordrhein-Westfalen 25 weitere Schulen an Standorten mit besonderen Herausforderungen als Talentschulen an den Start. Sie werden vom Land dabei unterstützt, ihre Schülerinnen und Schüler gezielt und intensiv zu fördern.

Neun Berufskollegs, zehn Gesamtschulen, zwei Gymnasien, zwei Realschulen und jeweils eine Haupt- und eine Sekundarschule folgen den 35 Talentschulen, die bereits zum Schuljahr 2019/20 in den Schulversuch aufgenommen wurden. Die künftig insgesamt 60 Talentschulen sollen zur besseren Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler besondere pädagogische Konzepte entwickeln und umsetzen. Dazu gehören unter anderem die Ausbildung inhaltlicher Profile zum Beispiel in den MINT-Fächern oder in der Kulturellen Bildung, die Vertiefung der sprachlichen Förderung im Rahmen eines erweiterten Fachunterrichts und eine erweiterte Berufsorientierung.

Neben einem jährlichen Fortbildungsbudget von 2.500 Euro pro Schule – insgesamt also 150.000 Euro jährlich – stellt das Land dafür vor allem zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung: Die teilnehmenden allgemeinbildenden Schulen erhalten im Endausbau einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent auf ihren Grundstellenbedarf, Berufskollegs erhalten mindestens vier zusätzliche Stellen für die Umsetzung des Schulversuchs in den beteiligten Bildungsgängen.

Mehr als 400 zusätzliche Lehrerstellen stehen für die 60 Talentschulen insgesamt bereit. An den ersten 35 Talentschulen konnten bereits 89 der 111 zusätzlichen Stellen besetzt werden. Außerdem konnten die Schulen erstmals ihr Fortbildungsbudget nutzen: Insgesamt 87.500 Euro hatten die 35 Talentschulen im ersten Jahr des Schulversuchs dafür zur Verfügung.

Auch die für den Schulversuch weiterqualifizierten Schulentwicklungsberaterinnen und -berater haben ihre Arbeit bereits aufgenommen. Sie unterstützen die Schulen dabei, ihre organisatorischen Strukturen zu verbessern, zum Beispiel durch eine zielgerichtete Team- und Personalentwicklung, die Stärkung der Partizipation von Eltern und Schülerschaft sowie durch die Förderung von Prävention und die Stärkung eines positiven Schulklimas. Zudem unterstützen sie die Schulen bei der Vernetzung mit Schul- und Bildungspartnern vor Ort, wie beispielsweise der Jugendhilfe, Verbänden, Migrantenselbstorganisationen, Hochschulen, Talentscouting, Wirtschaft und Stiftungen.

Rund 5,1 Millionen Euro extra aus dem Sofortprogramm des Bundes für attraktive Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen

18 Bahnhöfe in ganz Nordrhein-Westfalen werden noch dieses Jahr aufgefrischt. Die 5,1 Millionen Euro dafür kommen aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft und Bekämpfung der Corona-Folgen und werden der Deutschen Bahn zur Verfügung gestellt. Mit dem Geld sollen zum Beispiel Boden- und Treppenbeläge ausgetauscht, Sitz- und Wartemöglichkeiten ergänzt werden. Außerdem wird das Geld für mehr barrierefreie Zugänge ausgegeben. Das Programm stützt zugleich kleine und mittlere regionale Handwerksbetriebe.

Bundesweit werden in diesem Jahr 167 Bahnhöfe attraktiver. Dafür stellt der Bund der Deutschen Bahn insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit dem Sofortprogramm werden unter anderem folgende Arbeiten gefördert:

  • Austausch von Wand-/Bodenbelägen, Anstrich und Fassaden
  • Erneuerung von Treppen, Zugängen, Zäunen und Dächern
  • Ergänzung von Sitz- und Wartemöglichkeiten
  • Beseitigung von Graffiti und weiteren Vandalismus-Schäden
  • Erweiterung von Informationsangeboten für Reisende
  • Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit
  • Energetische Sanierung, z. B. Umrüstung auf LED-Beleuchtung oder Austausch von Heizungsanlagen

Die Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen, die von der Corona-Soforthilfe profitieren, sind:

  • Altenbeken
  • Bielefeld Hbf
  • Duisburg Hbf
  • Düsseldorf Hbf
  • Düsseldorf-Hamm
  • Essen Hbf
  • Gelsenkirchen Hbf
  • Grevenbroich
  • Hagen Hbf
  • Haltern am See
  • Kaldenkirchen
  • Köln Hbf
  • Krefeld Hbf
  • Listerscheid
  • Schalksmühle
  • Recklinghausen Hbf
  • Siegen Hbf
  • Wesel

Reisende und Besucher sollen schon ab Jahresende von höherer Aufenthaltsqualität und besserer Information profitieren.