Themen der Woche im Landtag NRW 35. Kalenderwoche 2020

  • Schulsozialarbeit ist dauerhaft finanziert
  • Rettungsschirm für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen: Anträge auf Erstattung können gestellt werden – Richtlinie veröffentlicht
  • Koordinierungsstelle für Cybersicherheit
  • Land fördert standortübergreifendes Graduiertenkolleg für künstliche Intelligenz an der Universität Bielefeld mit fünf Millionen Euro
  • Nordrhein-Westfalen fördert saubere Mobilität / Förderbescheide an Verkehrs-unternehmen übergeben
  • Projekte zur Arbeitsmarktintegration starten nach den Sommerferien – Land stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung
  • Erschwerniszulage für Missbrauchsermittler
  • Kampagne für Respekt vor Einsatzkräften

 

Schulsozialarbeit ist dauerhaft finanziert

Das Land Nordrhein-Westfalen wird die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit sicherstellen. Die wertvollen Angebote der Schulsozialarbeit werden auch über den 31. Dezember 2020 hinaus in vollem Umfang erhalten bleiben. Entscheidend ist für alle Beteiligten und insbesondere für die Kinder und Familien, die diese Unterstützung brauchen, dass die Finanzierung auch künftig gesichert und so verlässliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Schulsozialarbeit geschaffen werden können.

Bereits jetzt finanziert das Land dauerhaft und unbefristet über 760 Stellen im Landesdienst für Fachkräfte der Schulsozialarbeit an Schulen. Darüber hinaus können Schulen auch Lehrerstellen mit Fachkräften besetzen, wenn der Unterricht ungekürzt erteilt wird. Auf diesem Weg sind bereits über 370 Schulsozialarbeiter beim Land beschäftigt.

Bislang finanziert das Land zusätzlich das Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“ (BuT-Schulsozialarbeit) mit etwa 1.000 Vollzeitstellen für Fachkräfte, die ebenfalls auch im Bereich der Schulsozialarbeit tätig sind, im Gesamtvolumen von 47,7 Millionen Euro. Diese Fachkräfte, die an allen Schulformen arbeiten, werden mit diesen Mitteln von den Kommunen in der Regel befristet beschäftigt. Dieses Landesprogramm ist befristet bis zum Ende des Jahres 2020.

Mit einer aktuellen Grundsatzeinigung wurde nun beschlossen, die sogenannte BuT-Schulsozialarbeit dauerhaft über Landesmittel zu finanzieren und so das Angebot aufrecht zu erhalten.

An der Konzeption für die Aufgaben und Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit und Schnittstelle zur Jugendhilfe wird nach dieser Grundsatzentscheidung über die Landesmittel nun gemeinsam mit den Beteiligten in Schule, Schulaufsicht, Kommunen und Fachverbänden weitergearbeitet.

Rettungsschirm für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen: Anträge auf Erstattung können gestellt werden – Richtlinie veröffentlicht

Ab sofort können Verkehrsunternehmen und die Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen Anträge auf Erstattung pandemiebedingter Schäden stellen. Das Verkehrsministerium hat jetzt die Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszahlungen veröffentlicht. Insgesamt stehen zunächst 700 Millionen Euro im Rettungsschirm für den ÖPNV bereit. Das Land beteiligt sich in einer ersten Tranche mit 200 Millionen Euro, der Bund mit 500 Millionen Euro.

Neben dem Ausgleich für Verluste aus dem Ticket-Verkauf können Unternehmen und Aufgabenträger einen Ausgleich für erhöhte Ausgaben für Trennscheiben an Fahrerplätzen in Bussen und Bahnen und Trennscheiben in den Verkaufsstellen beantragen. Anträge müssen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV, einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), bis zum 30. September 2020 stellen.

Die Antragstellung ist ab sofort über ein Antragsformular möglich. Die Formulare für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger sowie die Richtlinie zum Rettungsschirm finden Sie hier:

https://www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/index.php

Die Anträge sind an die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung zu richten.

Das Land hatte im Juni beschlossen, die zusätzlichen 200 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für den ÖPNV-Rettungsschirm bereitzustellen. Im Herbst wird entschieden, ob in einer zweiten Tranche weitere Landesmittel fließen.

Koordinierungsstelle für Cybersicherheit

Aktuell wurde die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle für Cybersicherheit Nordrhein-Westfalen“ beschlossen. Sie wird in der neuen Digitalabteilung des Innenministeriums angesiedelt. Als zentrale Servicestelle der Landesregierung soll sie in Zukunft dazu beitragen, das Schutzniveau der Cybersicherheit in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich zu erhöhen. So sollen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen und kritische Infrastrukturen wie Kraftwerke und Krankenhäuser besser vor dem Risiko von Cyberangriffen geschützt werden.

In der Koordinierungsstelle werden demnächst für die Cybersicherheit relevanten Daten und Informationen für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen zentral gebündelt und weitergeleitet. Außerdem soll die neue Einrichtung den Kontakt zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) halten. Durch die Ansiedlung im Innenministerium ergeben sich viele Synergien mit den Sicherheitsbehörden. Mit der Spionage- und Cyberabwehr des Verfassungsschutzes und dem Cybercrime-Kompetenzzentrum des Landeskriminalamts leistet das Ressort bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Cybersicherheit im Land.

Das Thema Cybersicherheit ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und eine politische Querschnittsaufgabe. Denn durch die voranschreitende Digitalisierung, das „Internet der Dinge“ und die vernetzte Arbeitswelt sind Unternehmen, die Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern direkt Gefahren aus dem Cyberraum ausgesetzt. Die Koordinierungsstelle soll dem Kabinett jährlich einen Bericht zur Cybersicherheit in Nordrhein-Westfalen vorlegen.

Land fördert standortübergreifendes Graduiertenkolleg für künstliche Intelligenz an der Universität Bielefeld mit fünf Millionen Euro

Im Rahmen der Förderlinie „Künstliche Intelligenz / Maschinelles Lernen“ (kurz: KI/ML) hat eine Expertenjury nun für das standortübergreifende Graduiertenkolleg „Trustworthy AI for Seamless Problem Solving: Next Generation Intelligence Joins Robust Data Analysis“ (kurz: „Data NInJA“) an der Universität Bielefeld sieben der 35 mit dem Gesamtantrag der Universität eingereichten Promotionstandems zur Förderung empfohlen. Für ein Tandem konnten sich jeweils zwei erfahrene Forschende von Hochschulen aus Nordrhein-Westfalen zusammenschließen, um sich mit einem gemeinsamen Promotionsthema zu bewerben.

Mit der Förderempfehlung können die Betreuerinnen und Betreuer nun in einem nächsten Schritt Doktorandinnen und Doktoranden dafür auswählen. Neben Universitäten sind an vier der sieben Promotionstandems auch Hochschulen für Angewandte Wissenschaften aus Nordrhein-Westfalen beteiligt. Insgesamt stellt das Land in den nächsten fünf Jahren mehr als fünf Millionen Euro Fördermittel dafür zur Verfügung. Die Gesamtkoordination übernimmt die Universität Bielefeld.

Das Graduiertenkolleg im Rahmen der Förderlinie KI/ML zielt auf die Ausbildung von Doktorandinnen und Doktoranden und die Vernetzung der beteiligten Hochschulen im Bereich der KI-Grundlagenforschung. Durch das Kolleg soll es den Promovierenden ermöglicht werden, neben der technologischen Qualifizierung auch Kenntnisse und Kompetenzen zu gesellschaftlichen, sozioökonomischen und politischen Effekten der künstlichen Intelligenz zu erwerben.

Nordrhein-Westfalen fördert saubere Mobilität / Förderbescheide an Verkehrsunternehmen übergeben

Fünf Förderbescheide über insgesamt rund 3,5 Millionen Euro für die Nachrüstung von Dieselbussen mit Abgasnachbehandlungssystemen auf Euro-VI-Niveau sowie für die Anschaffung von Bussen mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieb wurden aktuell übergeben.

  • Förderung von Elektrobussen

Die Stadtwerke Münster erhalten 1.331.800 Euro für die Anschaffung von sechs batterieelektrischen Gelenkbussen. 758.100 Euro Landesförderung erhalten die Stadtwerke Neuss für zwei neue Elektrobusse einschließlich der Ladeinfrastruktur.

  • Förderung von Bussen mit Brennstoffzellenantrieb

Die Beteiligungsgesellschaft (BTG) Kreis Düren investiert in fünf neue Busse mit Brennstoffzellenantrieb. Dafür gibt es vom Land 1.323.000 Euro Förderung.

  • Förderung der Nachrüstung von Dieselbussen

Die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) erhält einen Förderbescheid über 65.682 Euro für die Umrüstung von 24 Dieselbussen mit Abgasnachbehandlungssystemen. Damit ergänzt Nordrhein-Westfalen die Förderung des Bundes in Höhe von 350.304 Euro für diese Maßnahme.

Auch die Urban Reisen GmbH erhält eine Landesförderung für die Nachrüstung von Dieselbussen. Insgesamt werden sechs Busse mit Abgasnachbehandlungssystemen ausgestattet. Dafür gibt es vom Land rund 15.295,50 Euro. Das Geld aus Nordrhein-Westfalen ergänzt die Förderung des Bundes in Höhe von 81.576 Euro für diese Maßnahme.

Hintergrund

Aus Gründen des Gesundheits- und des Klimaschutzes sind ehrgeizige Aktivitäten insbesondere zur Minderung der Emissionen im Straßenverkehr erforderlich. Die Möglichkeiten, die sich durch technischen Fortschritt ergeben, müssen genutzt werden. Eine klimafreundliche Flotte im ÖPNV trägt zu besserer Luft bei. Das Land hat deshalb 2019 zusätzliche Fördermöglichkeiten für den Einsatz emissionsarmer Busse im Öffentlichen Personennahverkehr geschaffen.

  1. Kofinanzierung von Dieselnachrüstungen bei Bussen des ÖPNV

Der Bund fördert bereits die Nachrüstung von Dieselbussen mit moderner Filtertechnologie zur Reduzierung von Stickoxidemissionen mit 80 Prozent der Kosten. Diese Förderung kann durch das Land um 15 Prozent auf 95 Prozent aufgestockt werden.

  1. Anschaffung neuer gasbetriebener Busse des ÖPNV

Das Land unterstützt die Verkehrsunternehmen beim Kauf von Gasbussen. Förderfähig sind die Mehrkosten von neuen gasbetriebenen Bussen gegenüber vergleichbaren Dieselbussen. Das Land übernimmt hiervon 40 Prozent – bis zu 12.000 Euro pro Bus.

Damit werden die Aktivitäten zur Verbesserung der Luftqualität in den nordrhein-westfälischen Kommunen weiter verbessert. Bereits seit Anfang 2017 fördert das Verkehrsministerium die Anschaffung von batterie-elektrisch und wasserstoffbetriebenen Linienbussen des ÖPNV, die dafür notwendige Ladeinfrastruktur sowie die Werkstatteinrichtungen.

Die Anschaffung von E-Bussen wird mit 60 Prozent der Kosten, die den Preis eines regulären Dieselbusses übersteigen, gefördert. Die Infrastrukturkosten werden sogar mit 90 Prozent gefördert. Mit dieser Förderung soll den Fahrzeugen zur Marktreife und Serientauglichkeit verholfen werden. Elektromobilität ist nicht nur ein Beitrag zur Luftreinhaltung, auch die Lärmbelästigung der Anwohner durch Dieselmotoren nimmt ab.

Projekte zur Arbeitsmarktintegration starten nach den Sommerferien – Land stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung

„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ – unter diesem Motto stellt das Land 50 Millionen Euro zur Verfügung, um geflüchtete junge Erwachsene auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit zu unterstützen. Die ersten 23 Kreise und kreisfreien Städte haben jetzt die beantragten Fördermittel erhalten und können mit ihren Projekten beginnen. Weitere Förderbescheide werden sukzessive erstellt, so dass in Kürze ein flächendeckendes Angebot bestehen wird.

Die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ richtet sich an junge Geflüchtete im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Die Teilnehmenden sollen so früh wie möglich Sprachförderung erhalten, ihren Hauptschulabschluss nachholen oder berufsbegleitend qualifiziert werden. Dabei werden sie von Coaches begleitet. Mittel- und langfristig sollen sie so auf eigenen Füßen stehen und ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können.

Zum Hintergrund:

Die ersten 23 Zuwendungsbescheide gingen an diese Kreise und kreisfreien Städte: Stadt Aachen, Stadt Bonn, Stadt Dortmund, Kreis Düren, Stadt Düsseldorf, Stadt Essen, Kreis Euskirchen, Stadt Hagen, Stadt Hamm, Kreis Heinsberg, Stadt Herne, Stadt Köln, Stadt Krefeld, Stadt Leverkusen, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Paderborn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Soest, Kreis Steinfurt, Kreis Unna und Stadt Wuppertal.

Viele der heute volljährigen Geflüchteten sind 2015 minderjährig nach Deutschland gekommen und haben hier oft nur wenige Jahre eine Schule besuchen können. Diese haben sie oft ohne Abschluss verlassen, weil sie aufgrund der Volljährigkeit nicht mehr der Schulpflicht unterlegen haben. Während Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, an Deutschkursen und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können, war das für Geduldete und Gestattete lange ausgeschlossen. Ihre aufenthaltsrechtlichen Verfahren ziehen sich oft über einige Jahre. Viele von ihnen haben gehofft, sich hier ein neues Leben aufbauen zu können. Deshalb sind sie motiviert, Deutsch zu lernen und schnell Arbeit zu finden, um eigenständig leben zu können. In Nordrhein-Westfalen leben aktuell mehr als 20.000 junge Geflüchtete, die in den Kommunen nur geduldet oder gestattet sind.

„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ist eine gemeinsame Initiative des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Initiative wird fachlich begleitet durch die Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI) und die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.). Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen zur Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ unter: www.durchstarten.nrw.

Erschwerniszulage für Missbrauchsermittler

Der Landtag hat in dieser Woche auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP eine Erschwerniszulage in Höhe von 300 Euro monatlich für die Ermittler auf den Weg gebracht, die in ihrer täglichen Arbeit Darstellungen von Kindesmissbrauch auswerten.

Die Erschwerniszulage ist ein deutliches Signal an alle Tarifbeschäftigten, Polizistinnen und Polizisten: Wir haben nicht nur allergrößten Respekt vor der Leistung unserer Ermittler, sondern schöpfen auch aktiv alle Möglichkeiten aus, um ihnen den Rücken zu stärken.

Mit der Erschwerniszulage soll die Wertschätzung und Dankbarkeit gegenüber dieser wichtigen Arbeit zum Ausdruck gebracht werden. Ohne die akribische Arbeit der Auswerter könnten die vielen Taten im Bereich des Kindesmissbrauchs nicht aufgeklärt und verfolgt werden. Jeder Missbrauchsfall, der auf diesem Wege aufgeklärt wird, verhindert im Zweifel weitere Taten und schützt die Schwächsten und Verletzlichsten in unserer Gesellschaft.

Eine Zulage alleine reicht aber nicht. Deshalb werden die Beamtinnen und Beamten mit psychologischer Betreuung und moderner Arbeitsausstattung bei ihren Ermittlungen zusätzlich unterstützt.

Kampagne für Respekt vor Einsatzkräften

„NRW zeigt Respekt!“ – das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Kampagne gestartet, mit der es ein Zeichen gegen Gewalt an Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften setzt. Dazu wurden in einem ersten Schritt 30.000 Pins hergestellt, auf denen der Slogan „NRW zeigt Respekt!“ steht. Die  Bürgerinnen und Bürger können sie ab sofort über die Website des Innenministeriums bestellen (www.im.nrw.de, maximale Bestellmenge: zehn Stück) und tragen, um gemeinsam ein Zeichen zu setzen. Die Solidaritätskampagne geht auf eine Initiative aller Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag zurück. Die Abgeordneten hatten die Finanzierung von jährlich 100.000 Euro bis einschließlich 2022 gesichert.

Immer häufiger sind Einsatzkräfte mit aggressivem Verhalten, verbalen Anfeindungen und physischen Angriffen konfrontiert. Jedes Jahr machen mehrere tausend Rettungskräfte, Einsatzkräfte von Feuerwehr, THW und Hilfsdiensten, Polizistinnen und Polizisten in unserem Land diese Erfahrung. Uniformierte werden bei der Ausübung ihrer Arbeit behindert und gefährdet.  Laut einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum waren 64 Prozent der befragten Brandschützer, Sanitäter und Notärzte mindestens einmal Opfer von Gewalt.