10 Sep Themen der Woche im Landtag NRW 37. Kalenderwoche 2020
- Land unterstützt Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit 80 Millionen Euro
- Belüftungssituation an Schulen verbessern
- „Kümmerer-Projekte“ für wohnungslose Menschen ein Erfolgsmodell
- Ferienprogramme werden verlängert und außerschulische Bildungsangebote ausgeweitet
- Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten vor
- Ausgleich für ausgefallene Gewerbesteuern – Der Plan: 2,72 Milliarden Euro für nordrhein-westfälische Gemeinden
- Finanzspritze für die Pflegeausbildung
- Anlaufpunkt und Wegweiser für Opfer von Gewalt – Land ruft Opferschutzportal ins Leben
Land unterstützt Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit 80 Millionen Euro
Mit dem Kulturstärkungsfonds startet nach dem groß angelegten Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler jetzt auch die zweite zentrale Corona-Unterstützungsmaßnahme für die Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen aus dem 185 Millionen Euro umfassenden Stärkungspaket „Kunst und Kultur“. Ziel des Kulturstärkungsfonds ist es, Kunst und Kultur im Land wieder erlebbar zu machen und Kultureinrichtungen bei der Durchführung ihrer Kulturprogramme unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie zu unterstützen – auch wenn sich der Betrieb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch nicht rechnen sollte. Insgesamt stehen dafür über drei verschiedene Förderbausteine Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro zur Verfügung, die gezielt das Bundesprogramm „Neustart Kultur“ ergänzen: 60 Millionen Euro gehen an die vom Land oder den Kommunen getragenen Einrichtungen, die im Wesentlichen öffentlich und institutionell gefördert werden, etwa Stadttheater oder kommunale Museen. 15 Millionen Euro stehen für öffentlich geförderte freie beziehungsweise private Kultureinrichtungen, unter anderem die soziokulturellen Zentren und ähnliche frei-gemeinnützige Einrichtungen sowie Festivals, bereit. Weitere fünf Millionen Euro kommen dem gemeinnützigen Bereich zugute, also ehrenamtlich getragenen Vereinen wie Amateurtheatern, Freilichtbühnen und Kunstvereinen.
Bereits Anfang August angelaufen ist das großangelegte Programm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, das mit 105 Millionen Euro einen großen Teil des NRW-Stärkungspakets „Kunst und Kultur“ ausmacht und in Form von Stipendien Grundlagen für das künstlerische Arbeiten in der aktuellen Krise schaffen will. Innerhalb von vier Wochen sind bereits mehr als zwei Drittel der insgesamt 15.000 Stipendien über jeweils 7.000 Euro abgerufen worden. Professionelle Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen, die noch keinen Antrag auf ein Stipendium gestellt haben, können dies noch bis zum 30. September 2020 über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft tun.
Unter künstlerstipendium.nrw.de gelangen Sie direkt zum Online-Antrag des Stipendienprogramms. Fragen zum Kulturstärkungsfonds richten Sie bitte per Mail an nrw-kulturstaerkungsfonds@mkw.nrw.de
Belüftungssituation an Schulen verbessern
Die Landesregierung hat in Abstimmung mit den Schulträgern umfangreiche Schutz- und Hygienekonzepte für die Schulen in Nordrhein-Westfalen erlassen. Die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen hat dazu geführt, dass der Schulstart trotz einiger weniger Einschränkungen sehr gut verlaufen ist. Über 99 Prozent aller Schülerinnen und Schüler können am Präsenzunterricht teilnehmen. Ziel der Landesregierung ist es auch weiterhin, die Konzepte für Hygiene und zum Infektionsschutz kontinuierlich zu verbessern und verbleibende Möglichkeiten entschlossen zu nutzen.
Ein wichtiges Element in den Hygienekonzepten der Schulen zum Schutz vor Corona ist das intensive Lüften der Klassenräume. Da es Problemanzeigen in einzelnen Schulgebäuden gab, hat sich die Landesregierung entschlossen, sich über die Belüftungssituation von Unterrichtsgebäuden an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen einen exakten Überblick zu verschaffen. Um Entscheidungen im Schulbereich auf der Grundlage von klaren Daten und Fakten zu treffen, erhebt das Ministerium für Schule und Bildung schon seit dem vergangenen Schuljahr in einer offiziellen Abfrage schulscharfe Zahlen zum Unterrichtsbetrieb. Diese Abfrage wurde nun mit Fragen zur Belüftungssituation der Unterrichtsräume ergänzt. Die Ergebnisse werden aktuell analysiert, aber erste Erkenntnisse zeigen, dass an rund 90 Prozent aller Schulen keine Probleme mit der Belüftungssituation bestehen. Lediglich an rund zehn Prozent aller Schulen sind rund zehn Prozent der Unterrichtsräume betroffen, insgesamt können also in rund einem Prozent aller Unterrichtsräume die Fenster aufgrund möglicher baulicher Mängel nicht in ausreichendem Maße für eine intensive Belüftung genutzt werden. Viele Kommunen sind ihrerseits jedoch bereits dabei, ihre Belüftungskonzepte zu überprüfen und anzupassen.
Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung werden nach der Analyse der Abfrage die Schulträger über die Ergebnisse informieren. Ziel der Landesregierung ist es, gemeinsam mit den Kommunen passgenaue Lösungen für die Belüftungssituation in Unterrichtsräumen zu schaffen. Das Land wird die Kommunen dabei bestmöglich unterstützen.
„Kümmerer-Projekte“ für wohnungslose Menschen ein Erfolgsmodell
Im ersten halben Jahr nach dem Start der so genannten „Kümmerer-Projekte“ in den 20 am meisten von Wohnungslosigkeit betroffenen Städten und Kreisen konnte bei insgesamt 440 Menschen ein drohender Wohnungsverlust abgewendet werden. Und mehr als 250 Wohnungen konnten bei der Wohnungswirtschaft akquiriert und an wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen vermittelt werden.
Zwei Beispiele: Eine dreiköpfige Familie im Rhein-Erft-Kreis musste ihre bisherige Wohnung verlassen und war von Wohnungslosigkeit bedroht. Hier fanden die Kümmerer eine neue Wohnung und konnten erreichen, dass die Familie so lange in der alten Wohnung bleiben durfte, bis die neue Wohnung frei wurde. So blieb der Familie der Aufenthalt in einer Notunterkunft erspart. In Wuppertal konnte für eine wohnungslose Frau mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und einer Überschuldungsproblematik ebenfalls eine Wohnung gefunden werden. Hierdurch verbesserten sich ihre Lebensumstände so, dass sie voraussichtlich im nächsten Jahr ihren Schulabschluss machen wird.
Trotz vieler Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben die 20 „Kümmerer-Projekte“ bis zum 30. Juni 2020 bereits 1.884 Haushalte mit 2.817 betroffenen Personen beraten. Bei etwa einem Drittel der Beratungsfälle (ca. 540 Haushalte mit insgesamt 1.040 Haushaltsmitgliedern) ging es um die Sicherung der Wohnung. Für 210 Haushalte mit insgesamt 440 Personen konnte die Wohnung gesichert werden. Lediglich in 22 Prozent der Fälle scheiterten die Bemühungen. Bei den restlichen handelt es sich um noch laufende Fälle. Bei den anderen Beratungen standen Themen wie Überschuldung, Suchtproblematiken, Existenzsicherung, gesundheitliche Probleme etc. im Mittelpunkt. Die Statistik ist noch im Aufbau, eine weitere Differenzierung ist für die Zukunft geplant.
Ein weiterer wichtiger Baustein der Landesinitiative ist die Kooperationsvereinbarung von Minister Laumann mit Vertreterinnen und Vertretern der Wohnungswirtschaft. Durch die Kooperationen mit den beteiligten Unternehmen (LEG Immobilien AG, Vivawest GmbH und Vonovia SE sowie dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen) konnten bisher 254 Wohnungen an wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen vermittelt werden.
Die Landesregierung hat die Mittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit von einer Million Euro im Jahr 2017 auf 7,1 Millionen Euro im Jahr 2020 angehoben. Allein für die „Kümmerer-Projekte“ stehen jährlich rund 3 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Tag der Wohnungslosen wird bundesweit jedes Jahr am 11. September begangen.
Ferienprogramme werden verlängert und außerschulische Bildungsangebote ausgeweitet
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hat grünes Licht für eine Fortführung und Ausweitung der außerschulischen Bildungsangebote und Ferienprogramme gegeben. Bis Ende dieses Jahres können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dann weitere Bildungsangebote planen und umsetzen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in diesem Jahr 75 Millionen Euro bereitgestellt, um Schülerinnen und Schüler, die von den coronabedingten Schulschließungen besonders stark betroffen sind, auch in den Sommerferien zu unterstützen. Die Landesregierung will die verbliebenen Fördermittel auf die Herbstferien übertragen sowie bis zum Ende des Jahres 2020 und auch darüber hinaus zur Verfügung stellen.
Die flexiblere Gestaltung der Programme erlaubt es nun, die außerschulischen Bildungsangebote auch außerhalb der Schulferien an Wochenenden durchzuführen. Zudem sind die Angebote offen für Schülerinnen und Schüler aller Leistungsniveaus, aller Schulformen und aller Jahrgänge. Ausgeweitet werden die Angebote künftig neben den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf, sowie an Allgemeinbildenden Schulen auch auf die berufsbildenden Schulen. Wie schon in den Sommerferien handelt es sich um freiwillige außerschulische Angebote, die vor Ort von Trägern geplant und durchgeführt werden. Neben Bildungs- und Erziehungsangeboten wird es auch Programme zur individuellen fachlichen Förderung geben. Die Angebote starten ab Mitte Oktober, um die rechtzeitige Beantragung und Vorbereitung zu ermöglichen.
Die Programme im Überblick:
- Allgemeinbildende Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen): Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10: Gruppenangebote als Bildungs- und Erziehungsangebote (zum Beispiel Angebote zum sozialen, sprachlichen und motorischen Lernen sowie Betreuungs- und Freizeitangebote)
- Allgemeinbildende Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen): Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13: Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung
- Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf: Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme
- Berufsbildende Schulen (Allgemeine Berufskollegs und Berufskollegs als Förderschulen): Gruppenangebote zum Ausgleich möglicher entstandener Kompetenzdefizite sowie zur Sicherstellung des Ausbildungserfolges, insbesondere im dualen System; sowie Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb allgemeinbildender und beruflicher Abschlüsse
Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten vor
Die bundesweit erste operativ tätige Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten wurde aktuell vorgestellt. Die unter Leitung von Oberstaatsanwalt Andreas Stüve bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Ermittlungsgruppe soll mit der Unterstützung von 3 weiteren Schwerpunktstaatsanwaltschaften (Bielefeld, Bochum und Köln) herausgehobene und besonders umfangreiche Verfahren der Organisierten Kriminalität (OK) zum erfolgreichen Abschluss führen und die neuen Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung noch effektiver nutzen. Die ZeOS soll an die Erfolge anderer staatsanwaltschaftlicher Zentralstellen in Nordrhein-Westfalen anknüpfen, die auch Vorbild für die Einrichtung ähnlicher Stellen in anderen Ländern geworden sind.
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaften werden eingreifen, wenn in einem Verfahren besonderen Umfangs aus dem Bereich der Organisierten (Wirtschafts-)Kriminalität zusätzlich einer oder mehrere der nachfolgenden Indikatoren gegeben sind:
- bestehende oder aufgrund der Gesamtumstände des Verfahrens zu erwartende Zuständigkeiten mehrerer Staatsanwaltschaften innerhalb und ggfs. auch außerhalb Nordrhein-Westfalens aufgrund vorwiegend überregionaler Tatbegehungen bzw. einer überwiegend überregionalen OK-Struktur,
- eine einzelne Tat oder mehrere Taten innerhalb eines Bezirks einer Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen zeichnen sich aufgrund ihrer Schwere einzeln oder in ihrer Gesamtheit oder wegen der hinter der Tat bzw. Taten stehenden OK-Struktur besonders aus,
- es sind im Laufe der Ermittlungen besonders umfassende und komplexe Finanzermittlungen und vorläufige Maßnahmen der Vermögensabschöpfung zu erwarten.
Die ZeOS NRW ist als landesweite Zentralstelle zuständig, wenn die polizeilichen Ermittlungen durch das BKA oder das LKA Nordrhein-Westfalen geführt werden und sich mit der Bitte um Verfahrensführung an die ZeOS NRW wenden. Außerdem bearbeitet die ZeOS NRW die Verfahren, die die Task Force zur Bekämpfung der Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus im LKA Nordrhein-Westfalen generiert.
Ausgleich für ausgefallene Gewerbesteuern – Der Plan: 2,72 Milliarden Euro für nordrhein-westfälische Gemeinden
Die Einnahmen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus Gewerbesteuern lagen im zweiten Quartal 2020 bei knapp zwei Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilte, waren das rund 1,5 Milliarden Euro beziehungsweise 43,5 Prozent weniger als im zweiten Quartal des Vorjahres (damals: 3,5 Milliarden Euro).
Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bundwerden sich jeweils zur Hälfte an den Gewerbesteuermindererträgen der Städte und Gemeinden beteiligen. Nach derzeitigem Stand sind dafür 2,72 Milliarden Euro eingeplant. Das Landeskabinett hat am 8. September 2020 den Weg für die Verteilung freigemacht und einen Gesetzentwurf beschlossen, der noch in diesem Jahr im Landtag beraten und beschlossen werden soll.
Einen genaueren Aufschluss über die Gewerbesteuerausfälle erwartet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der angekündigten Sonder-Steuerschätzung des Bundes, die in dieser Woche folgen wird.
Im ersten Schritt werden zu dem vom Landeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf nun die Kommunalen Spitzenverbände angehört. Der Gesetzentwurf regelt die konkrete Verteilung und Auszahlung der Ausgleichsmittel infolge der in diesem Jahr ausfallenden Gewerbesteuern für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Zugleich läuft auf der Bundesebene noch das dortige Gesetzgebungsverfahren, welches im Oktober 2020 seinen Abschluss im Bundesrat finden könnte.
Der Gesetzentwurf zur Einleitung der Verbändeanhörung sieht vor, dass noch in diesem Jahr eine erste Abschlagszahlung an die Gemeinden geleistet wird. Die endgültige Berechnung und abschließende Auszahlung soll im Frühjahr 2021 erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden im Jahr 2020 endgültig feststehen und die Mindereinnahmen für jede einzelne Maßnahme beziffert werden können.
Der Gesetzentwurf vergleicht das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer in diesem Jahr mit dem durchschnittlichen Aufkommen der Jahre 2017 bis 2019. Der mehrjährige Vergleichszeitraum ist bewusst gewählt, da das Gewerbesteueraufkommen einzelner Gemeinden häufig größeren Schwankungen unterliegt. Der Rückgriff auf einen längeren Vergleichszeitraum gleicht diese Effekte aus und führt zu sachgerechten Ergebnissen.
Nach der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände wird die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dem Landtag den Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung zukommen lassen.
Finanzspritze für die Pflegeausbildung
Die Pflegeschulen und Pflegehochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten insgesamt vier Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung. Damit können sie die rund 7.000 Ausbildungsträger in Nordrhein-Westfalen (Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) dabei unterstützen, geeignete Kooperationspartner für die verschiedenen Praxiseinsätze ihrer Pflegeschülerinnen und -schüler zu finden. Eine entsprechende Förderrichtlinie des Landes ist am Mittwoch, 9. September 2020, in Kraft getreten.
Zum Hintergrund:
Mit der Pflegeberufereform zum 1. Januar 2020 wurden die bisherigen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege-Ausbildungen durch eine neue generalistische Pflegeausbildung abgelöst. Diese sieht vor, dass alle Auszubildenden ihre Praxiseinsätze sowohl im Bereich der Krankenpflege, als auch der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege absolvieren müssen. Auch für das neu eingerichtete Pflegestudium sind entsprechende Praxisabschnitte vorgegeben. Allein in diesem Jahr beginnen in Nordrhein-Westfalen rund 19.000 Auszubildende mit der generalistischen Pflegeausbildung.
Der Bund stellt für Nordrhein-Westfalen vier Millionen Euro zum Aufbau und zur Unterstützung von Netzwerken, Lernortkooperationen und Ausbildungsverbünden für die neue Pflegeausbildung zur Verfügung. Die Grundlage für die Umsetzung dieser Förderung bildet nun eine Förderrichtlinie des Landesgesundheitsministeriums. Danach sind Pflegeschulen und Hochschulen mit einem Pflegestudium förderberechtigt. Die Pflegeschulen können jeweils 11.300 Euro und die Hochschulen jeweils 60.000 Euro für den Aufbau und Ausbau von Kooperationsbeziehungen beantragen.
Anlaufpunkt und Wegweiser für Opfer von Gewalt – Land ruft Opferschutzportal ins Leben
Das Portal www.opferschutzportal.nrw bietet Opfern von Gewalt, deren Angehörigen und Interessierten ab sofort schnelle Hilfe, bündelt alle geförderten Angebote des Landes Nordrhein-Westfalen auf einer Seite und führt damit zielgerichtet zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten.
Mit dem Opferschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen steht nun eine niederschwellige digitale Anlaufstelle zur Verfügung, die einen Überblick über wichtige Hilfs- und Beratungsangebote, Notfallrufnummern und Kontaktdaten von Unterstützungseinrichtungen bereithält. Jedes Opfer, egal welchen Alters oder welchen Geschlechts, soll zügige, verlässliche und auf seine individuelle Situation zugeschnittene Unterstützung erfahren.
Zu den Angeboten des Opferschutzportals gehören etwa Beratungsstellen, Zufluchtsorte, Telefonhotlines, Informationsmaterialien, Trauma-Ambulanzen und vieles mehr. Herzstück des Portals ist der Beratungsstellenfinder.
Das Opferschutzportal stellt zudem Informationen und Materialien aller Landesbehörden zu relevanten Themen wie zum Beispiel Anonymer Spurensicherung, Cybercrime, Genitalbeschneidung, häusliche Gewalt, Mobbing, Gewalt in der Pflege oder Zwangsheirat bereit.
Besonders für Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten ist das Erlebte oft traumatisierend. Auch die Wege einer Anzeigenerstattung bei der Polizei, die Antragserstellung auf Opferentschädigung oder welche Schritte in einem Strafverfahren beispielsweise als Zeugin oder Zeuge bevorstehen, sind daher Bestandteil des Portals.
In einem weiteren Schritt wird das Angebot auch in anderen Sprachen verfügbar gemacht werden.
Bild: Kirchner/Wahlkreisbüro