Außerschulische Bildungsangebote werden verlängert und ausgeweitet

Schülerinnen und Schüler können bei der Aufarbeitung von Lernrückständen infolge der coronabedingten Schulschließungen weiter auf die Unterstützung der NRW-Koalition zählen. „Bei Schülerin und Schülern können in der Zeit der Corona-Krise Lerndefizite entstanden sein. Um diese ausgleichen zu können, gibt es ein freiwilliges unterstützendes Angebot für die Ferien.

In den Sommerferien wurde das erstmals angeboten, daran knüpfen wir jetzt an, indem wir die Ferienprogramme verlängern und die außerschulischen Angebote ausweiten. Dafür hat jetzt der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags grünen Licht gegeben“, erklärt der direkt gewählte Landtagsabgeordnete für den Kreis Gütersloh André Kuper.

Beginnend mit den Herbstferien werden zunächst bis zum 31. Dezember 2020 mehr Schülerinnen und Schüler von den außerschulischen Bildungsangeboten profitieren können. Unabhängig vom Leistungsniveau werden Angebote für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen und aller Jahrgänge finanziell gefördert. Allerdings wird nicht nur die Zielgruppe stark vergrößert, die stärkere Flexibilisierung macht nun auch Angebote an Wochenenden möglich. Neben Bildungs- und Erziehungsangeboten wird es auch Programme zur individuellen fachlichen Förderung geben.

Einen Antrag auf Förderung können ab sofort neben den Schulträgern auch nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierte Träger sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe bei der zuständigen Bezirksregierung stellen. „Die Bildungsangebote sind freiwillig“, ergänzt André Kuper und ruft mögliche Träger im Kreis Gütersloh dazu auf, eine Teilnahme an dem Programm zu prüfen.

Folgende Programme können ab sofort beantragt werden:

  1. Gruppenangebote als Bildungs- und Erziehungsangebote (z.B. Angebote zum sozialen, sprachlichen und motorischen Lernen sowie Betreuungs- und Freizeitangebote) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 an allgemeinbildenden Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen)

https://url.nrw/Bildungs-und-Erziehungsangebote

  1. Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13 an allgemeinbildenden Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen)

https://url.nrw/Angebote-individuelle-fachliche-Foerderung

  1. Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF

https://url.nrw/Individualangebote-haeusliches-Umfeld

  1. Gruppenangebote, um mögliche entstandene Kompetenzdefizite auszugleichen für Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen (Allgemeine Berufskollegs und Berufskollegs als Förderschulen).

https://url.nrw/Angebote-berufsbildende-Schulen