Themen der Woche im Landtag NRW 39. Kalenderwoche 2020

  • Haushaltsplanentwurf 2021: Keine Schulden für den normalen Haushalt / Verlängerung des Rettungsschirms bis 2022
  • Kommunen erhalten neue Handlungsspielräume
  • Land Nordrhein-Westfalen sichert Kommunalfinanzen für 2021
  • Land stellt Unikliniken eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung
  • Verständigung auf Fahrplan für die Karnevals-Session 2020/2021
  • Fortsetzung der Corona-Überbrückungshilfe
  • Waldförderung: Land erleichtert Verfahren zur Antragstellung und Auszahlung
  • Jahresstatistik Gefahrenabwehr 2019 -Mehr als 50.000 Brand-Einsätze für die Feuerwehr
  • Nordrhein-Westfalen startet mit neuer Strategie in ein Jahrzehnt der Nachhaltigkeit

Haushaltsplanentwurf 2021: Keine Schulden für den normalen Haushalt / Verlängerung des Rettungsschirms bis 2022

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 wurde aktuell beschlossen. Der Etat bleibt mit einem Volumen von 81,923 Milliarden Euro zuzüglich durchlaufenden bzw. haushaltsneutralen Posten von insgesamt 2,116 Milliarden Euro genau im Rahmen der letzten Mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2023. Er steht trotz der aktuell schwierigen Bedingungen durch die Pandemie auf einer sicheren Grundlage.
Der Haushaltsentwurf wird dem Landtag am 30. September übermittelt und voraussichtlich am 7. Oktober 2020 erstmals im Plenum gelesen.

Steuerschätzer: Milliarden Euro Steuermindereinnahmen

Wegen der Corona-Pandemie hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ Anfang September 2020 in einer außerplanmäßigen Steuerschätzung die Steuereinnahmen der nächsten Jahre neu geschätzt. Danach werden sich für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der letzten Mittelfristigen Finanzplanung Steuermindereinnahmen für das Jahr 2021 in Höhe von 5,476 Milliarden Euro, für das Jahr 2022 in Höhe von 5,140 Milliarden Euro und für das Jahr 2023 in Höhe von 3,906 Milliarden Euro ergeben.

NRW-Rettungsschirm bleibt aufgrund der andauernden Notsituation bis 2022

Die hohen Steuermindereinahmen für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen in Corona-Zeiten als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise. Die erheblichen Beeinträchtigungen des Wirtschaftsablaufs aufgrund des exogenen Schocks dauern nach den Ergebnissen der Steuerschätzung an.

Die Landesregierung schlägt mit dem Haushaltsbeschluss dem Parlament vor, den mit dem Nachtragshaushalt 2020 einstimmig beschlossenen NRW-Rettungsschirm in den Jahren 2021 und 2022 fortzuführen, um weiterhin flexibel und zeitnah auf die sich ergebenden Herausforderungen reagieren zu können. Mit dem NRW-Rettungsschirm steht ein Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Der NRW-Rettungsschirm soll weiter die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie für Nordrhein-Westfalen auffangen sowie notwendige konjunkturelle Maßnahmen ermöglichen.

Mittelfristige Finanzplanung gibt den Weg vor

In den Jahren 2021 und 2022 werden die sich nach der September-Steuerschätzung gegenüber der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2021 und 2022 ergebenen Steuermindereinnahmen durch Mehreinnahmen, insbesondere durch Entnahmen aus den Rücklagen und dem NRW-Rettungsschirm kompensiert. Im Jahr 2021 sollen 526,5 Millionen Euro aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden, im Jahr 2022 200 Millionen Euro. Der dann noch verbleibende Bestand der allgemeinen Rücklage von 682 Millionen Euro soll im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung 2023 aufgelöst werden.

Für das Jahr 2023 sieht die Mittelfristige Finanzplanung einen Haushalt ohne Entnahmen aus dem Rettungsschirm vor. Für das Jahr 2024 plant die Landesregierung einen Haushalt mit einem Überschuss von 200 Millionen Euro, der vollständig zum Einstieg in die konjunkturgerechte Tilgung der für den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite verwendet werden soll.

Der Haushaltsplanentwurf 2021 richtet den Fokus darüber hinaus erneut auf mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes:

Familie
Für die weitere Qualitätssteigerung der Kinderbetreuung und zur Finanzierung der Kinderbetreuungsplätze stellt die Landesregierung zusätzlich rund 437 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben werden zusätzliche Landesmittel in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro jährlich zur Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten im Zuge der Platzausbaugarantie bereitgestellt.

Innere Sicherheit

Der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminalität kommt eine besondere Bedeutung zu. Hierfür werden 105 Spezialistinnen und Spezialisten eingestellt. Zur Entlastung und Unterstützung des operativen Dienstes werden 500 zusätzliche Stellen für Tarifbeschäftigte im polizeilichen Verwaltungsdienst geschaffen. Zur besseren Bekämpfung von Terror und Extremismus erhält der Staatsschutz 80 neue Stellen. Es werden 2.760 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter eingestellt.

Schule und Bildung

Im Jahr 2021 richtet die Landesregierung rund 2.750 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer ein, darin enthalten sind rund 1.200 Lehrerstellen zur Stärkung der Grundschulen. Im Bereich der schulischen Inklusion werden rund 750 zusätzliche Stellen geschaffen. Das Angebot des Offenen Ganztags im Primarbereich wird um 25.000 Plätze ausgebaut auf nunmehr 354.670 Plätze. Zudem werden 400 zusätzliche Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Grundschulen sowie 169 Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Berufskollegs eingerichtet. Darüber hinaus werden die Stellen für Schulpsychologen um 50 erhöht.

Digitalisierung und Infrastruktur

Im Rahmen der Landeskofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes zahlt das Land 191 Millionen Euro mehr. Zur Beschleunigung der Digitalisierung der Landesverwaltung fließen 117,9 Millionen Euro zusätzlich.

Wissenschaft und Forschung

Die Universitätsmedizin wird deutlich gestärkt: Im Haushalt 2021 werden zusätzlich rund 94 Millionen Euro für die Universitätskliniken bereitgestellt. Davon entfallen rund 22 Millionen Euro auf den Aufbau der Hochschulmedizin in Ostwestfalen-Lippe.

Daneben unterstützt die Landesregierung die Bewerbung des Forschungszentrums Jülich als Standort für einen geplanten EU-Höchstleistungsrechner: Zum einen durch eine anteilige Aufstockung der Grundfinanzierung als Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur, zum anderen durch die finanzielle Vorsorge in Höhe von 125 Millionen Euro für den Landesanteil am Aufbau und Betrieb des geplanten Rechnersystems.

Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Rund 22 Millionen Euro mehr fließen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) in die Unterstützung unserer heimischen Landwirtschaft. Für die Arbeit der Landwirtschaftskammer werden zusätzlich acht Millionen Euro bereitgestellt. Ebenfalls verstärkt werden die Förderung des Ökolandbaus. Um die unabhängige Verbraucherarbeit weiter zu stärken, stellt das Land zusätzlich vier Millionen Euro für die Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Verkehr

Für Projekte des Rad- und Fußverkehrs sind gut 54 Millionen Euro vorgesehen; das sind 15 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020. Das Land stellt zusätzlich rund 35 Millionen Euro für Investitionen in Landesstraßen und Radwege an Landesstraßen zur Verfügung.

Sportförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Haushalt 2021 für die Sportförderung rund 12 Millionen Euro mehr zur Verfügung als in 2020, insbesondere zur Durchführung sportlicher Großveranstaltungen.

Rheinisches Revier

Für die Kofinanzierung zusätzlicher Bundesmittel für das Rheinische Revier stellt die Landesregierung in 2021 zunächst 30 Millionen Euro zur Verfügung, in 2022 werden es 160 Millionen Euro sein.

Denkmalschutz und Dorferneuerung

Zur Unterstützung des Landesprogramms Dorferneuerung werden zusätzliche Investitionen von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung des Denkmalschutzes unterstützt das Land mit einem zusätzlichen Betrag im Haushalt 2021 von 12 Millionen Euro.

Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten Unterstützung

Zeitgleich mit dem Haushaltsbeschluss erfolgt traditionell eine Regelung der Zuweisungen und Zuschüsse für Gemeinden und Gemeindeverbände. Nach den geltenden Regeln sind hierfür die Ist-Einnahmen des Landes aus den Gemeinschaftsteuern sowie aus vier Siebteln der Grunderwerbsteuer für den Referenzzeitraum von 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 maßgebend. Danach hätte sich eine Verringerung des Volumens ergeben.

Stattdessen sieht der Entwurf eine Zuweisung auf Basis der bisherigen Mittelfristigen Finanzplanung vor. Die geringeren Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des kommunalen Steuerverbunds für das Jahr 2021 würden andernfalls dazu führen, dass die Kommunen ihre Nachfrage einschränken und so weniger Aufträge an die lokale Wirtschaft vergeben. Die hieraus folgenden negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung sollen vermieden werden.

Die Beträge, die über die reguläre Berechnung auf Basis der Ist-Steuereinnahmen vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 hinausgehen, belaufen sich auf 927,4 Millionen Euro. Sie werden den Gemeinden und Gemeindeverbänden über den NRW-Rettungsschirm kreditiert. Sie sollen aus den Steigerungssummen beim Gemeindefinanzierungsgesetz zurückgezahlt werden, die sich ergeben, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Gemeinden und Gemeindeverbände wieder gebessert hat. Die Rückzahlungen werden für Tilgungen der über den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite verwendet.

Kommunen erhalten neue Handlungsspielräume

Bundesrat und Bundestag haben strukturelle und dauerhafte finanzielle Entlastung der Kommunen beschlossen. Die Länder und der Bund beteiligen sich jeweils zur Hälfte an einer pauschalierten Kompensation der Corona-bedingten Gewerbesteuerausfälle der Kommunen in diesem Jahr. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden erhalten dadurch nach derzeitigem Stand 2,72 Milliarden Euro. Zudem stärkt der Bund die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dauerhaft mit rund einer Milliarde Euro pro Jahr, indem er weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 74 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernimmt.

Der Bundesrat und ebenso der Bundestag haben das „Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder“ verabschiedet, um die Städte und Gemeinden und ihre infolge der Corona-Pandemie belasteten Haushalte zu stärken. Um die Voraussetzungen für die höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft zu schaffen, wurde zudem ein Gesetz zur Änderung der Artikel 104a und 143h des Grundgesetzes verabschiedet.

Vorbehaltlich der Beratungen und der Entscheidung des Landtags ist, die Auszahlung des Geldes an die Kommunen noch in diesem Jahr.

Land Nordrhein-Westfalen sichert Kommunalfinanzen für 2021

Die Eckpunkte für die Gemeindefinanzierung 2021 wurden nun im Kabinett beschlossen. Um die Kommunen des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und Ausfällen bei eigenen originären Einnahmen vor Einbußen im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, soll das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 auf rund 13,573 Milliarden Euro festgesetzt werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die Gemeindefinanzierung mit 928 Millionen Euro Kreditmitteln stützen.

Ohne Gegenmaßnahmen würde sich die Gemeindefinanzierung des Jahres 2021 um rund 170 Millionen Euro unter der Gemeindefinanzierung des Jahres 2020 belaufen. In diesem Jahr haben die Gemeinden den Rekordwert von 12,8 Milliarden Euro erhalten. Der Aufstockungsbetrag in Höhe von 928 Millionen Euro wird über den NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise kreditiert und soll zurückgezahlt werden, soweit die Steuerentwicklung in künftigen Jahren und somit die wirtschaftliche Situation der Kommunen dies ermöglicht.

Die Eckpunkte für die Gemeindefinanzierung 2021 werden den Kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung übersandt. Es ist beabsichtigt, eine Modellrechnung auf Basis der Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 voraussichtlich in der zweiten Oktoberhälfte 2020 zu veröffentlichen. Das Gemeindefinanzierungsgesetz wird nach der Verbändeanhörung in den Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung eingebracht.

Hintergrund – Eckpunkte zur Gemeindefinanzierung 2021:

  • Das GFG erfährt vor diesem Hintergrund eine Aufstockung aus dem NRW-Rettungsschirm in Höhe von rund 928 Millionen Euro, um auf diese Weise nicht nur keinen Rückgang, sondern eine weiterhin positive Entwicklung der Gemeindefinanzierung zu gewährleisten.
  • Hinsichtlich der Verteilung der Finanzzuweisungen werden im GFG 2021 die Regelungen des GFG 2020 für die aus den Grunddaten zu entwickelnden Bedarfsparameter (Gewichtungsfaktoren der Nebenansätze, Hauptansatzstaffel) beibehalten.
  • Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale wird von 130 Millionen Euro um 10 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro aufgestockt.

Land stellt Unikliniken eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Universitätskliniken im Kampf gegen die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung. Mit diesem Geld sollen notwendige Investitionen in der Hochschulmedizin getätigt, Patientinnen und Patienten eine bestmögliche Behandlung im Bereich der Spitzenmedizin ermöglicht und die Unikliniken technisch und baulich fit für die Zukunft gemacht werden

Die Mittel stammen aus dem NRW-Sonderprogramm für die Universitätskliniken, das Teil des umfassenden Konjunkturprogramms der Landesregierung ist. Damit sollen an den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen zusätzliche Kapazitäten insbesondere durch Neubauten geschaffen, die baulichen Strukturen an die gestiegenen Hygieneanforderungen angepasst und bestehende Versorgungs- und Forschungs-Kapazitäten erweitert werden. Zusammen mit der Modernisierung von Laborgeräten und Medizintechnik werden so dringend notwendige Investitionen in die Versorgungssicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen auf höchstem Niveau ermöglicht.

Von der Gesamtsumme von einer Milliarde Euro fließen rund 760 Millionen Euro in Baumaßnahmen an den sechs Uniklinik-Standorten in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster. Daneben stehen rund 160 Millionen Euro für Investitionen in Gebäudeausstattung und Geräte sowie in digitale Infrastruktur zur Verfügung. Weitere 80 Millionen Euro sind für Investitionen im Bereich von Forschung und Lehre der Medizinischen Fakultäten der Universitäten Bochum und Bielefeld und den mit diesen Standorten verbundenen Kliniken vorgesehen.

Zur Bewältigung der Corona-Krise hatte das Land den Unikliniken bereits im April mit dem Nachtragshaushalt 2020 mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Mit dem Geld konnten die Unikliniken unter anderem ihre Bettenkapazitäten erhöhen und zusätzliche Laborgeräte anschaffen.

Verständigung auf Fahrplan für die Karnevals-Session 2020/2021

Die nordrhein-westfälische Landesregierung und Vertreter des Karnevals haben sich, auf einen Fahrplan für die Session 2020/2021 verständigt. So werden auch für karnevalistische Aktivitäten die bereits in der Coronaschutzverordnung festgeschriebenen Vorgaben des Infektionsschutzes gelten, sodass insbesondere Karnevalsbälle, Karnevalsumzüge, Partyformate und gesellige Karnevalsveranstaltungen ohne Beachtung des Abstandsgebotes nicht in Betracht kommen. Kleinere karnevalistische Kulturveranstaltungen, die den Vorgaben der Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen, können stattfinden.

Die Regelungen im Überblick:

Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen ohne Beachtung des Abstandgebotes können nicht stattfinden. Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen untersagt in ihrer aktuellen Fassung Veranstaltungen, die nicht die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes erfüllen und lässt gesellige Veranstaltungen nur aus herausragendem Anlass (z.B. Hochzeiten oder Beerdigungen) mit einer festen Personenobergrenze zu. Eine Veränderung dieser Regelungen wird es voraussichtlich bis Ende Februar nicht geben können.

Dafür treten an die Stelle der bekannten Formate – insbesondere kleinere – karnevalistische Kulturveranstaltungen, wie etwa Konzerte, die den auch allgemein geltenden Vorgaben der Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen. Dazu zählen auch Besuchstermine der Tollitäten bei Veranstaltungen oder Einrichtungen.

Karnevalsumzüge, die in ihrer üblichen Ausgestaltung unter das geltende Verbot von Straßenfesten feiern, werden nicht möglich sein. Andere Veranstaltungen in der Session unter freiem Himmel müssen Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung konzipiert sein und werden sich dadurch in ihren Grundzügen von den Veranstaltungen der letzten Sessionen unterscheiden.

Empfohlen wird, dass die kommunalen Ordnungsbehörden am 11.11.2020 ein Alkohol- sowie gegebenenfalls ein Verweilverbot an neuralgischen Stellen im öffentlichen Raum aussprechen. Die Kommunalen Spitzenverbände unterstützen diese Empfehlung.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird bestehende Förderprogramme des Landes verlängern und gegebenenfalls anpassen, um die karnevalistische Kulturszene für die Zukunft erhalten zu können. So soll Vereinen, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, effektiv geholfen werden.

Fortsetzung der Corona-Überbrückungshilfe

Die ursprünglich nur für die Monate Juni bis August 2020 vorgesehene Corona-Überbrückungshilfe wird bis zum Jahresende 2020 verlängert. Somit können branchenunabhängig Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe zu erleichterten Bedingungen mit existenzsichernden Zuschüssen zu ihren betrieblichen Fixkosten rechnen. Parallel verlängert die Landesregierung die „NRW Überbrückungshilfe Plus“, mit der ein Teil der Kosten des privaten Lebensunterhalts aus Landesmitteln gedeckt werden können.

Im Vergleich zum bisherigen Überbrückungshilfeprogramm wird es insbesondere folgende Erleichterungen geben:

  • Antragsberechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum hatten.
  • Die Deckelungsbeträge in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen werden gestrichen.
  • Die Fördersätze werden erhöht. Erstattet werden fortan:
    • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
    • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).
  • Die Personalkostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.

Waldförderung: Land erleichtert Verfahren zur Antragstellung und Auszahlung

Das Land hat die Verfahren zur Antragstellung und Auszahlung von Fördermitteln zur Bekämpfung der Waldschäden erleichtert. Fortan können auf Antrag Fördermittel bereits vor Abschluss der Maßnahmen gewährt werden, anstelle persönlicher Begutachtungen vor Ort sind auch Fotodokumentationen möglich.

Unter anderem gelten fortan folgende Erleichterungen im Rahmen der Extremwetter-Förderung:

  • Auf Antrag kann ein Mittelabfluss bei der Räumung von Kalamitätsflächen vor Maßnahmen-Abschluss bewilligt werden.
  • Die sogenannte De-minimis-Regelung wird ausgesetzt, da die Europäische Union die zugehörige Bundes-Richtlinie zwischenzeitlich notifiziert hat.
  • Bei Anträgen zur Räumung von Kalamitätsflächen werden anstelle von persönlichen Begutachtungen durch Forstbeamte Fotodokumentationen akzeptiert (mit digitalem Datum und GPS-Koordinaten sowie ergänzendem Luftbild).
  • Auf Antrag ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die Räumung und Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen sowie für insektizidfreien Waldschutz möglich.
  • Bei insektizidfreien Waldschutzmaßnahmen wird die Benennung des konkreten Ortes der Fördermaßnahme erst mit dem Verwendungsnachweis eingefordert.
  • Änderungsanzeigen werden auch als Scan per Mail akzeptiert.

Zur Erarbeitung weiterer Lösungsvorschläge zur Optimierung der Antragstellung und -bearbeitung, der Bewilligung und der zukünftigen Ausgestaltung der Förderrichtlinie wurde eine interne Arbeitsgruppe „Förderung Extremwetter“ eingerichtet.

Zur Schadensbewältigung und um die Klimastabilität der Wälder Nordrhein-Westfalens zu steigern, stellt das Land Nordrhein-Westfalen 2020 Finanzmittel für Wald, Forst- und Holzwirtschaft in Höhe von insgesamt 57 Millionen Euro bereit. Neu werden 28 Millionen Euro aus dem Corona-Konjunkturprogramm zur Verfügung gestellt: 15 Millionen Euro davon fließen in die Förderrichtlinie Extremwetterfolge, die nunmehr insgesamt 36 Millionen Euro umfasst.

Darüber hinaus werden die Sondermittel eingesetzt:

  • zur Waldbrandprävention und Beseitigung von Gefahrenbäumen (6,5 Millionen Euro),
  • zur Stärkung der Forst- und Holzwirtschaft in den Bereichen Digitalisierung und Holzbau (4,5 Millionen Euro) sowie
  • zur Stärkung des Zentrums für Wald und Holzwirtschaft in Arnsberg (2 Millionen Euro).

Jahresstatistik Gefahrenabwehr 2019 – Mehr als 50.000 Brand-Einsätze für die Feuerwehr

Die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2019 bei mehr als 50.000 Bränden und Explosionen im Einsatz gewesen. Außerdem leisteten sie rund 140.000 Mal technische Hilfe, führten mehr als 1.400.000 Notfalleinsätze und Krankentransporte durch und gaben Stellungnahmen zu mehr als 33.000 Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen ab. Die Zahlen sind Teil der Jahresstatistik Gefahrenabwehr für das Jahr 2019. Der jährliche Bericht fasst die wichtigsten Zahlen über die Anzahl der Mitglieder, das Material und die Einsätze der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen zusammen.

Insgesamt verzeichneten die öffentlichen Feuerwehren im letzten Jahr 1.892.092 Einsätze, 2018 waren es aufgrund der Stürme Burglind und Friederike im Winter und der langen Trockenheit im Hochsommer noch 1.926.707 Einsätze gewesen. Dafür nutzten die Feuerwehren alleine rund 5.000 Löschfahrzeuge und 2.500 Rettungs- und Sanitätsfahrzeuge. Hinzu kamen tausende weitere Fahrzeuge von einfachen PKWs bis hin zu Kränen, Booten und anderen Spezialfahrzeugen, mit denen die Retter im Einsatz waren. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Kommunen zum Schutz vor Gefahren mit rund 38,2 Millionen Euro unterstützt.

Darüber hinaus hat das Land im Jahr 2019 speziell für den Brandschutz zehn Feuerwehranhänger zur Stromerzeugung (rund drei Millionen Euro), vier Hochleistungsfördersysteme inklusive Wechselladerfahrzeuge (rund 3,5 Millionen Euro) beschafft sowie etwa 1,5 Millionen Euro in die Ausstattung der Logistikzüge investiert.

Insgesamt engagierten sich rund 130.000 Menschen aktiv im Brand-schutz. Davon 89.000 Frauen und Männer bei der Freiwilligen Feuerwehr. Bei den Berufsfeuerwehren waren 10.174 Beamtinnen und Beamte im Dienst. Neben den kommunalen Feuerwehren gibt es in Nordrhein-Westfalen auch noch 100 anerkannte betriebliche Feuerwehren. Bei den Werk- und Betriebsfeuerwehren engagierten sich insgesamt rund 5.800 Männer und Frauen. Bei der Jugendfeuerwehr mit ihren rund 22.700 Mitgliedern war knapp jedes fünfte Mitglied weiblich (19,72 Prozent), eine Steigerung um 1,08 Prozentpunkte im Vergleich zu 2018.

Nordrhein-Westfalen startet mit neuer Strategie in ein Jahrzehnt der Nachhaltigkeit

Für Nordrhein-Westfalen wurde eine aktualisierte und um wichtige Zukunftsthemen ergänzte Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Mit vielfältigen Zielen und Maßnahmen zeigt die Strategie den Weg hin zu einem nachhaltigen Leben und Wirtschaften im bevölkerungsreichsten Bundesland.

Kernstück der neuen Nachhaltigkeitsstrategie ist ein Set aus 67 konkreten Zielen und Indikatoren. Diese sind eng mit den Zielen auf Bundesebene verzahnt und orientieren sich an den globalen Nachhaltigkeitszielen, die von den Vereinten Nationen am 25. September 2015 mit der weltweiten Agenda 2030 beschlossen wurden. Ökologie, Wirtschaft und das soziale Miteinander finden dabei gleichermaßen Berücksichtigung.

Eine Vorreiterrolle nimmt Nordrhein-Westfalen unter anderem bei der Ausgabe von Nachhaltigkeitsanleihen ein. Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren sechs Nachhaltigkeitsanleihen mit einem Gesamtvolumen von fast elf Milliarden Euro auf den Finanzmärkten platziert. Damit ist Nordrhein-Westfalen der größte öffentliche Emittent von Nachhaltigkeitsanleihen weltweit und das erste und bisher einzige deutsche Land, das Anleihen in diesem Bereich begibt. Die mehrfachen Auszeichnungen mit Branchenpreisen bestätigen den Erfolg der Nachhaltigkeitsanleihen des Landes.

Die Bandbreite der Ziele und Indikatoren reicht von einer Erhöhung des Öko-Landbaus auf 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche, über die Stärkung der Umweltwirtschaft als wichtiges Zukunftssegment, bis hin zu einer Mindestinvestition von 3,5 Prozent des BIP in Innovationen und Lösungen für die Zukunft. Weitere Indikatoren beschreiben den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und die Steigerung der Rohstoffproduktivität bis 2030. Zudem beinhaltet die Strategie wichtige Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und die Elektromobilität.

Mit der Nachhaltigkeitsanleihe wendet sich das Land an Investoren, die Wert auf eine Geldanlage legen, die soziale und ökologische Konzepte unterstützt. Das Geld der Anleger fließt in nachhaltige Projekte des Landes aus insgesamt sieben Projektkategorien. Dazu gehören zum Beispiel die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr sowie der Ausbau von Radwegen und Breitbandinfrastruktur.

Auch der Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen wird zu 100 Prozent nachhaltig geführt. Das Land verfolgt bei seinen Anlageentscheidungen die Ziele Sicherheit, Rentabilität und Nachhaltigkeit.