01 Okt Themen der Woche im Landtag NRW 40. Kalenderwoche 2020
- Am 1. Januar übergibt der Landesbetrieb Straßen.NRW die Zuständigkeit für Autobahnen an den Bund
- Zusätzliche Mittel für „FIT in Deutsch“ in den Herbstferien
- Elf soziokulturelle Zentren erhalten Konzeptförderung: rund 1,5 Millionen Euro für künstlerische Neuausrichtung
- Nordrhein-Westfalen strebt ehrgeizige Klimaziele
- Nachhaltigkeit macht Schule: Mehr als 500 „Schulen der Zukunft“ in Nordrhein-Westfalen
- Zentrale Anlaufstelle für Wasserstoff-Start-ups
- Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wird verlängert
Nordrhein-Westfalen verlängert Corona-Schutzverordnung: Regelungen für Weihnachtsmärkte und Vorgaben für private Feiern
Die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 wurde aktuell beschlossen. Veränderungen und Ergänzungen gibt es unter anderem für Weihnachtsmärkte sowie für private Feiern. In einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt und damit wird Rechtssicherheit geschaffen. Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (etwa Hochzeitsfeiern) außerhalb des privaten Bereichs müssen ab 50 Teilnehmern vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden.
Die Regelungen für Weihnachtmärkte
Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie.
Darüber hinaus sollen Geschäfte in und unmittelbar nach der Weihnachtszeit an mehreren Sonntagen öffnen können. Dies ermöglicht zur Vermeidung von Infektionsgefahren, das Einkaufsgeschehen an den Samstagen zu entzerren und Gedränge in den Innenstädten zu vermeiden.
Die Regelungen für private Feierlichkeiten
Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Ordnungsämter kein Genehmigungsverfahren durchführen, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt. Dadurch wird es den kommunalen Ämtern ermöglicht nachzuvollziehen, welche Feiern in der jeweiligen Kommune stattfinden, und gegebenenfalls zu kontrollieren, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden.
Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich nachzumelden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind.
Zudem werden in der Verordnung die Vereinbarungen des Bund-Länder-Beschlusses vom 29. September 2020 bei den Teilnehmerobergrenzen umgesetzt. Das heißt: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur noch bis 50 Teilnehmern gestattet. Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25. Ausnahmen von diesen Teilnehmerobergrenzen können im Einzelfall bei besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zugelassen werden.
Zudem haben Bund und Länder beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt.
Mit einer Innovationsklausel werden neuartige Lüftungssysteme bei den Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten stärker berücksichtigt. Wenn technische Innovationen nachweislich und entsprechend zertifiziert bestimmte andere Schutzmaßnahmen entbehrlich machen, können durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ausnahmen von der Coronaschutzverordnung zugelassen werden.
2,72 Milliarden Euro für entfallene Gewerbesteuern der Kommunen
Das Landeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf zum Gewerbesteuerausgleichsgesetz Nordrhein-Westfalen beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt.
Die Einnahmen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus Gewerbesteuern lagen im zweiten Quartal 2020 bei knapp zwei Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilte, waren das rund 1,6 Milliarden Euro beziehungsweise 45,6 Prozent weniger als im zweiten Vierteljahr des Vorjahres (damals: 3,5 Milliarden Euro).
Die Entscheidung, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund jeweils zur Hälfte an den Gewerbesteuermindererträgen der Städte und Gemeinden beteiligen, ist einmalig. Der Gesetzentwurf regelt die konkrete Verteilung und Auszahlung der Ausgleichsmittel in Höhe von 2,72 Milliarden Euro infolge der in diesem Jahr ausfallenden Gewerbesteuern für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Dem Verteilungsschlüssel und der Berechnung der Ausgleichsleistungen an die Gemeinden werden das Netto-Gewerbesteueraufkommen zugrundgelegt. Dies entspricht auch der Vorgehensweise des Bundes.
Da geplant ist, die Ausgleichsmittel vollständig in 2020 auszuzahlen, wird der Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2019 als Vergleichsgröße herangezogen.
Zusätzliche 24 Millionen Euro für das Ehrenamt in den nächsten vier Jahren
Die Haushaltsmittel für das bürgerschaftliche Engagement sollen in den nächsten vier Jahren um 24 Millionen Euro erhöht werden, davon vier Millionen Euro in 2021. Dies sieht der Haushaltsplanentwurf 2021 vor. Damit sollen insbesondere Maßnahmen umgesetzt werden, die sich aus der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen ergeben, die zurzeit mit Akteuren aus allen gesellschaftlich aktiven Gruppen des Landes erarbeitet wird. In einem ersten Schritt sollen auf Landesebene Unterstützungsstrukturen aufgebaut werden. Darüber hinaus stehen insbesondere die Förderung von Digitalisierungsvorhaben und Fortbildungsangeboten im Fokus.
Der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen war ein breiter Beteiligungsprozess mit Veranstaltungen in den fünf Regierungsbezirken und einer landesweiten Ehrenamtstour.NRW mit 110 Bushaltepunkten vorausgegangen. Im Rahmen der Gesprächs- und Austauschangebote wurde eine Fülle an Anregungen und Hinweisen eingebracht. Mit den sich aus der Engagementstrategie ergebenden Konzepten und Handlungsempfehlungen sollen den Engagierten vor Ort, den Kommunen und freien Trägern in Nordrhein-Westfalen verbesserte Rahmenbedingungen angeboten werden, um bürgerschaftliches Engagement vor Ort auf- und auszubauen.
Clearingstelle Mittelstand stellt Tätigkeitsbericht vor
Die Clearingstelle Mittelstand hat eine große Bedeutung für die nordrhein-westfälische Wirtschaft, da sie mit ihren sogenannten Clearingverfahren relevante Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung, des Bundes und der EU frühzeitig auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit prüft. Das zeigt auch der Tätigkeitsbericht für das Jahre 2019, der im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung im Landtag vorgestellt wurde. Mit der geplanten Anpassung des Mittelstandsförderungsgesetzes soll die Clearingstelle zusätzlich gestärkt werden.
Dafür soll die Clearingstelle Mittelstand in Einzelfällen auf Anforderung auch zu bereits bestehenden Rechtsvorschriften tätig werden können, wenn sie besonders relevant sind für den Mittelstand. Außerdem soll sie mit einem eigenen Initiativrecht Verfahren zu bestehenden Landesgesetzen und -verordnungen selber anregen können.
Die Clearingstelle Mittelstand führte im Jahre 2019 insgesamt 18 Clearingverfahren durch. Davon fünf Verfahren zu Vorhaben des Landes, zwölf zu Vorhaben des Bundes und ein Verfahren zu Vorhaben der EU. Die Clearingstelle befasste sich unter anderem mit dem E-Government-Gesetz NRW, dem Landesabfallgesetz NRW, der 5G-Mobilfunkstrategie und dem Gebäudeenergiegesetz.
Land unterstützt Radfahrausbildung an Schulen in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen steht für Grund- und Förderschüler in der dritten und vierten Klasse die Radfahrausbildung auf dem Stundenplan. In der Radfahrausbildung lernen die Kinder Verkehrszeichen und -regeln kennen und wie sie sich richtig und sicher auf ihrem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen. Am Ende ihrer Radfahrausbildung legen die Schüler eine praktische und eine theoretische Prüfung ab. Dafür stellt die Landesverkehrswacht NRW mit ihren 64 örtlichen Verkehrswachten in Nordrhein-Westfalen Radfahrtestbögen zur Verfügung. Mit den Bögen wird das erlernte Wissen der Kinder abgefragt – etwa wie man sich auf Radwegen verhält, wer in bestimmten Situationen Vorfahrt hat, was in einem Kreisverkehr zu beachten ist und wann ein Fahrrad verkehrssicher ist. In diesem Jahr gehen 180.345 Radfahrtestbögen in den Umlauf. Der Druck dieser Bögen sowie der Fahrradpässe wird finanziert vom Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, vom TÜV Rheinland, der Unfallkasse und von den örtlichen Verkehrswachten.
Die 64 Verkehrswachten stellen den Schulen und den Verkehrssicherheitsberatern der Polizei seit vielen Jahren Materialien für die Radfahrausbildung zur Verfügung. Außerdem betreiben sie mobile wie stationäre Jugendverkehrsschulen, in denen das verkehrssichere Radfahren im Schonraum geübt werden kann.
Mobil sein ohne Auto – das soll auf dem Land besser werden
Gemeinsame Fahrdienste auf Abruf – sogenanntes On-Demand-Ride-Pooling – sollen die Mobilität in Höxter und in Gütersloh verbessern. Die Idee: Mit On-Demand-Fahrdiensten können in zum Teil ländlich geprägten und dünn besiedelten Regionen die Menschen flexibler und besser mobil sein – auch ohne eigenes Auto.
Für die Umsetzung von zwei On-Demand-Verkehr-Projekten wurden nun knapp vier Millionen Euro überreicht: 2.240.847 Euro an die Stadtwerke Gütersloh und 1.537.500 Euro an den Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph).
Die Fahrdienste sind auf Abruf buchbar und bündeln Anfragen von Menschen mit demselben Fahrziel. So soll der On-Demand-Service eine echte Alternative zum Auto werden und vor allem Senioren, Kindern und Menschen mit eingeschränkter Mobilität ermöglichen, flexibler unterwegs zu sein. Der Betrieb der fünf Fahrzeuge soll im Juli 2021 starten – werktags in der Stadt Höxter mit Lütmarsen und Bosseborn, abends und an Sonn- und Feiertagen dann im ganzen Stadtgebiet. Buchbar ist der Service telefonisch und via App.
Mit dem On-Demand-Angebot soll in Gütersloh der ÖPNV flexibler werden. Das Ziel auch hier: Pkw-Pendlerinnen und Pendlern eine attraktive Alternative zum Auto zu bieten – zur Entlastung von Verkehr und Umwelt – und mehr Service im ÖPNV für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Mit dem On-Demand-Angebot soll eine attraktive und pünktliche Anbindung an den IC- und Regionalbahnverkehr ermöglicht werden – vor allem werktags in Isselhorst, Friedrichsdorf und Avenwedde. Abends und am Wochenende wird der On-Demand-Verkehr im ganzen Kerngebiet von Gütersloh buchbar sein – über eine App auf dem Mobiltelefon.
Geplanter Start des Projektes, das im Auftrag der Stadt von den Stadtwerken Gütersloh umgesetzt wird, ist noch dieses Jahr.
Hintergrund Landeswettbewerb:
Das Verkehrsministerium hat in einem Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ Kommunen, kommunale Zweckverbände und SPNV-Aufgabenträger aufgefordert, innovative Konzepte für den ÖPNV im ländlichen Raum zu entwickeln.
Durch die Modellprojekte sollen Wege aufgezeigt werden, wie in eher ländlich geprägten und suburbanen Räumen ÖPNV-Angebote neu geschaffen oder die bestehenden Angebote attraktiver gestaltet werden können.
Hintergrund ÖPNV-Offensive:
Die Förderung von innovativen Modellvorhaben im ländlichen Raum ist Teil der ÖPNV-Offensive. Hierfür sind bis 2031 insgesamt 120 Millionen Euro eingeplant. Darüber hinaus stellt das Land bis 2031 eine Milliarde Euro für die dringend notwendige Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnen zur Verfügung. Außerdem fließen in den nächsten zwölf Jahren rund 100 Millionen Euro in Schnellbus-Linien im ländlichen Raum. Rund 180 Millionen Euro investiert Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bahn und den Aufgabenträgern in ein robustes Schienennetz. Außerdem wird die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken gefördert.
Am 1. Januar übergibt der Landesbetrieb Straßen.NRW die Zuständigkeit für Autobahnen an den Bund
In knapp 100 Tagen werden die Autobahnen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr in Auftragsverwaltung durch das Land, sondern durch den Bund geführt. Für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der rund 2.000 Autobahnkilometer in Nordrhein-Westfalen ist ab dem 1. Januar 2021 die Autobahn GmbH zuständig und nicht mehr der Landesbetrieb Straßenbau.NRW.
Die Umsetzung des sogenannten „Transformationsbeschlusses“ ist in der Geschichte der Autobahn bisher die größte Reform und eine gewaltige Herausforderung. Für Nordrhein-Westfalen heißt das: Rund 2.250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenbau.NRW wechseln zur Autobahn GmbH – oder haben ihren Wechsel schon vollzogen. Neue Büros werden angemietet, Verträge ausgearbeitet, Arbeitsgeräte müssen erfasst und dem Bund übergeben werden – vom Schneeräumfahrzeug bis zur Kettensäge. Gleichzeitig müssen Bau- und Sanierungsprojekte reibungslos weiterlaufen.
In Nordrhein-Westfalen steht die Infrastruktur weiterhin vor großen Investitionslücken und hat erheblichen Reparaturbedarf. Um diese Rückstände zu beheben, fließen Rekordsummen in Höhe von fast 50 Milliarden Euro in Sanierung, Modernisierung und Ausbau der Infrastruktur. Darüber hinaus wurden mehr Planerinnen und Planer zur Umsetzung von Bau- und Sanierungsprojekten eingestellt. Dank dem „Masterplan Bundesfernstraßen“, dem elementaren Planungs- und Steuerungsinstrument für die Straßenbau- und Sanierungsprojekte, gibt es mehr Transparenz und Fortschritt.
Hintergrund:
Mehr als 2.000 Autobahnkilometer im bevölkerungsreichsten Bundesland werden ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch das Land, sondern durch den Bund geführt. Die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes wird für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Autobahnen zuständig sein. Mit dieser Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung nimmt auch in Nordrhein-Westfalen eine der größten infrastrukturpolitischen Reformen der vergangenen Jahrzehnte Gestalt an.
Die Autobahn GmbH hat in Nordrhein-Westfalen zwei Niederlassungen: Die Niederlassung Rheinland mit Sitz in Krefeld und die Niederlassung Westfalen mit Sitz in Hamm. Zusammen werden dort mehr als 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Autobahn GmbH tätig sein.
Die Autobahn GmbH will mit dem Start ab 2021 alle Informationen rund um das bundesweite Autobahnnetz in einer neuen App verfügbar machen. Grundlage ist die nordrhein-westfälische Smartphone-App „Verkehr.NRW“, die bereits heute alle dazu erforderlichen Daten bündelt.
Zusätzliche Mittel für „FIT in Deutsch“ in den Herbstferien
In den kommenden Herbstferien steht wieder das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ auf dem Programm – zusammen mit der Bilanz der vergangenen Sommerferien an so vielen Standorten wie nie zuvor: Für die Sommer- und Herbstferien wurden insgesamt 650 Kurse zur Deutschförderung neu zugewanderter Kinder und Jugendliche in ganz Nordrhein-Westfalen beantragt.
Das Land hat zusätzliche Mittel in Höhe von rund 535.000 Euro bereitgestellt, nachdem durch die hohe Nachfrage die bereitgestellten 2,65 Millionen Euro nach den Sommerferien bereits ausgeschöpft waren. Nun können alle für die Herbstferien beantragten Kurse stattfinden. Im Vergleich zum Jahr 2019 gibt es für die kommenden Herbstferien einen Zuwachs von 100 Anträgen.
„FIT in Deutsch“ unterstützt neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in den Oster-, Sommer und Herbstferien dabei, Lücken im Bereich der Deutschkenntnisse zu schließen und noch erfolgreicher am Unterricht partizipieren zu können, zudem werden auch Kompetenzen für das Handeln in Alltagssituationen vermittelt. Das Programm ergänzt die Deutschförderung im Schulunterricht.
Die „FIT in Deutsch“-Kurse richten sich an Kinder und Jugendliche aller Schulstufen und Schulformen, die die deutsche Sprache noch nicht gut genug beherrschen. Die Kurse finden während der Oster-, Sommer- und Herbstferien statt. An jedem Kurs können etwa 15 bis 25 Kinder und Jugendliche teilnehmen. Sie werden von zwei Sprachlernbegleiterinnen oder Sprachlernbegleitern unterrichtet und betreut, die zuvor durch die Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI) geschult wurden. Die Deutschförderung erfolgt anhand von konkreten Alltagssituationen. Das kann zum Beispiel der Einkauf im Supermarkt, der Abschluss eines Handyvertrags oder die Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch sein. Ausflüge und andere Aktivitäten bieten die Gelegenheit, das Erlernte in authentischen Situationen anzuwenden und einzuüben.
Elf soziokulturelle Zentren erhalten Konzeptförderung: rund 1,5 Millionen Euro für künstlerische Neuausrichtung
Das Land Nordrhein-Wesfalen fördert mit rund 1,5 Millionen Euro soziokulturelle Zentren, um sie unter anderem bei der Neuausrichtung ihres künstlerischen Profils zu unterstützen. Für die Konzeptförderung sind in diesem Jahr elf soziokulturelle Zentren in Nordrhein-Westfalen von einer Fachjury ausgewählt worden. Sie erhalten in der Regel eine dreijährige Unterstützung in Höhe von bis zu 150.000 Euro.
Die Vorhaben der soziokulturellen Zentren sind individuell an die jeweilige Situation vor Ort angepasst. So will etwa das „Grend“ in Essen- Steele mit Hilfe der dreijährigen Landesförderung einen Prozess beginnen, der kreative und soziale Kräfte bündelt, um Spaltungsbewegungen in der Gesellschaft entgegenzutreten, die sich im Stadtteil auf besondere Weise offenbaren. Gearbeitet wird mit künstlerischen Formaten, kulturellen Aufführungen und anderen Veranstaltungen, der Vermittlung interkultureller Kompetenzen und der Förderung demokratischer Prozesse – stets dem Selbstverständnis eines „offenen Hauses“ folgend.
Folgende elf soziokulturelle Zentren erhalten eine Konzeptförderung:
Einrichtung | Vorhaben |
Bollwerk 107, Moers | „Bollwerk 107 meets… Experimentierraum Begegnung“ |
B-Side, Münster | „Die Ko-Programmierung der B-Side“ |
Forum Billebrinkhöhe, Essen |
„Behinderte Menschen als Kunstschaffende im inklusiven Prozess“ |
Grend, Essen | „Concept Interface – Neue Schnittstellen zum Morgen: Ein Konzept zur künstlerischen und strukturellen Neuausrichtung des Grend Kulturzentrum in bewegten Zeiten“ |
Kabawil, Düsseldorf | „Kabawil Community Lab“ |
Lokal Harmonie, Duisburg | „Soziokultur für Duisburg“ |
Pelmke, Hagen | „Kunstverortungen; Pelmke off – Leben im Quartier“ |
Stroetmann Fabrik, Emsdetten | „App nach draußen – Mobile Kulturarbeit digital kommuniziert“ |
Theater am Schlachthof (TAS), Neuss | „Reinholen und Rausgehen – Neues Publikum fürs TAS“ |
Theaterwerkstatt Bethel, Bielefeld | „Inklusive künstlerische Praxis auf dem Prüfstand! Zur Profilstärkung und -schärfung des Volxtheaters der Theaterwerkstatt Bethel“ |
Zeche Carl, Essen | „Zukunft CARL.“ |
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft fördert die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur NRW mit Sitz in Münster und vergibt Projektmittel an soziokulturelle Zentren und Initiativen in Höhe von über zwei Millionen Euro in diesem Jahr.
Nordrhein-Westfalen strebt ehrgeizige Klimaziele
Das Land Nordrhein-Westfalen strebt nach den jüngsten Erfolgen bei der Senkung der CO2-Emissionen im Jahr 2019 gegenüber 1990 um 38,3 Prozent (zum Vergleich: Baden-Württemberg 19,6 Prozent, Bund 35,7 Prozent) in einer für den Herbst geplanten Novelle des Klimaschutzgesetzes NRW weitere ehrgeizige Klimaziele an. So sollen die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent reduziert werden. Bis zur Mitte des Jahrhunderts sollen sich die verschiedenen Sektoren weitgehend klimaneutral entwickeln.
Hierzu sind erhebliche Investitionen in den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems erforderlich. Zugleich muss das Umsetzungstempo auf allen Ebenen weiter gesteigert werden. Aktuelle Konjunktur- und Modernisierungsprogramme eröffnen hierfür zusätzliche Möglichkeiten durch starke Investitionen in neue Technologien und wirksamen Klimaschutz. Der European Green Deal als Europas neue Wachstumsstrategie sieht von den 1,8 Billionen Euro 30 Prozent zur Unterstützung der Klimaziele vor. Mit den Strukturstärkungsmitteln für das Rheinische Revier, dem 5-Standorte-Programm für Teile des Ruhrgebiets sowie weiteren Förderprogrammen, z.B. für das Zukunftsthema Wasserstoff, stehen in den nächsten Jahren in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel zur Verfügung, die wir dringend brauchen, um die Transformation so sicher und erfolgreich wie möglich zu gestalten.
Diese Mittel gilt es einzuwerben und gezielt einzusetzen, um Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen in den neuen Zukunftsfeldern voranzutreiben. Dies erfordert auch eine angemessene organisatorische Verstärkung der Energie- und Klimaschutzaktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Land bündelt seine bisherigen Initiativen im Bereich Klimaschutz und Energie unter dem Dach einer neuen Energie- und Klimaagentur und zielt mit ihrem Wirken konsequent auf die Minderung von Treibhausgasemissionen bei gleichzeitiger Stärkung des Industrie- und Dienstleistungsstandortes Nordrhein-Westfalen. Unter einem gemeinsamen Dach, mit neuer Marke, neuer Ausrichtung und angepassten Schwerpunkten soll die neue Landesgesellschaft die Zielgruppen Bürger und Mittelstand, Industrie und öffentliche Verwaltung für zusätzliche Anstrengungen auf dem Gebiet des Klimaschutzes und der perspektivisch klimaneutralen Sektoren gewinnen und dabei unterstützen.
Mit der erweiterten Energie- und Klimaagentur verfolgt das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere folgende Ziele:
Investitionen nach Nordrhein-Westfalen holen
Milliardenschwere Programme stehen auf nationaler und europäischer Ebene bereit. Ziel ist es, im Bereich Energie und Klima diese Mittel zu erschließen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Beteiligung zu gewinnen sowie Konsortien zu schmieden.
Zukunftstechnologien vorantreiben
Hier gilt es, Projekte mit Partnern zu entwickeln, die in Klimaschutz und Anlagen der künftigen Energieversorgung investieren und z.B. Speicher entwickeln. Innovationen auf allen Ebenen – industriell, kommunal oder privat – sollen eine wettbewerbsfähige und stabile Energieversorgung sichern.
Internationale Partnerschaften stärken
Ziel ist, durch strategische Allianzen und Kooperationen die Erfahrungen beim Umbau unseres Energiesystems zu teilen, Energiewenden in anderen Ländern anzureizen und zu unterstützen und so Wertschöpfung auch in Nordrhein-Westfalen zu erzielen. Die Themen reichen von der Rohstoffsicherung bis zur Wasserstoffversorgung.
Erneuerbare ausbauen, Wärmeversorgung weiterentwickeln
Photovoltaik, Geothermie, Biomasse und Windenergie sollen ausgebaut, die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickelt werden. Die Energie- und Emissions-Einsparpotenziale sollen durch eine verstärkte Nutzung von Abwärme und höhere Energieeffizienz gehoben werden.
Ausbau und Kopplung der Energienetze vorantreiben
Nötig ist ein Um- und Ausbau der Strom- und Gasnetze und leistungsfähiger Energiespeicher. Möglich wird dies durch eine kluge Kopplung der Transport- und Speichersysteme.
Energie-Quartiere umsetzen
Den Ausbau der gebäudenahen Erzeugung von erneuerbarer Wärme und den Ausbau der Photovoltaik will das Land ebenso forcieren wie die klimagerechte Quartiersentwicklung durch die Verbindung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität.
Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter machen
Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen und unsere Verwaltung klimaneutral stellen. Mit dem Geschäftsbereich „Klimaneutrale Landesverwaltung“ soll die Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in Gebäuden und bei der Mobilität vorangetrieben werden.
Nachhaltigkeit macht Schule: Mehr als 500 „Schulen der Zukunft“ in Nordrhein-Westfalen
Schulgärten, nachhaltige Schülerfirmen mit fair gehandelten Produkten, Plastikvermeidung, Erzeugung regenerativer Energien oder Partnerschaften mit Schulen in Ländern des globalen Südens zum Thema Nachhaltigkeit: Mit ganz unterschiedlichen Themen und Projekten haben sich mehr als 1.500 Schulen seit 2003 an der Kampagne „Schule der Zukunft“ des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt. Die gerade beendete Auszeichnungsrunde 2016 bis 2020 erzielte dabei mit 517 teilnehmenden Schulen, 22 Kitas und 26 Bildungsnetzwerken einen neuen Rekord.
Mit einem neuen Landesprogramm „Schule der Zukunft“ wird diese Erfolgsstory jetzt aus der Projektphase in ein dauerhaftes Programm umgesetzt.
Mit der Überführung der Kampagne in ein Landesprogramm wurden auch Struktur und Inhalte weiterentwickelt. So orientiert sich das Landesprogramm „Schule der Zukunft“ nun an der Leitlinie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ des Schulministeriums, die im vergangenen Schuljahr erschienen ist.
Für die Auszeichnung als „Schule der Zukunft“ setzen die Einrichtungen BNE-Aktivitäten (Bildung für nachhaltige Entwicklung) zu ökologischen, ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen Aspekten um und verankern Bildung für nachhaltige Entwicklung schrittweise in ihren Leitbildern und Programmen. Damit werden sich die Bildungseinrichtungen auch in die Umsetzung der nordrhein-westfälischen Nachhaltigkeitsstrategie einbringen.
Anmeldung zum Landesprogramm ab sofort möglich
Interessierte Schulen können sich ab sofort auf der Internetseite www.sdz.nrw.de zu dem neuen Landesprogramm „Schule der Zukunft“ anmelden, das von der BNE-Agentur in der Natur- und Umweltschutz-Akademie Nordrhein-Westfalen koordiniert wird. Je nach Situation an der Schule können diese dann zunächst einzelne BNE-Aktivitäten beginnen oder auch direkt eine umfassende Leitbildentwicklung anstreben bzw. ihre zum Teil langjährigen BNE-Aktivitäten fortsetzen. Auf dieser Basis können sich die Einrichtungen im zweijährigen Turnus um eine Auszeichnung für ihre BNE-Aktivitäten bewerben. Auch Netzwerke aus Schulen und außerschulischen Bildungspartnern können sich um eine Auszeichnung für ihr gemeinsames Engagement zu Zielen und Themen einer BNE bewerben.
Zentrale Anlaufstelle für Wasserstoff-Start-ups
Wasserstoff wird im Energiesystem der Zukunft eine tragende Rolle spielen, der Markthochlauf wird weltweit vorbereitet, die Gründerszene boomt. Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart übergab heute für die Startphase des „Wasserstoff-Hubs für Startups, Forschung und Industrie in Europa“ einen Förderbescheid über knapp 200.000 Euro an Open Grid Europe.
Der neue Wasserstoff-Hub für Startups, Forschung und Industrie ist eine Kombination aus einem physischem Hub mit Standort in Nordrhein-Westfalen und einem virtuellen Hub mit Digitalplattform für ganz Europa. So sollen neue Wasserstoff-Projekte, Ansiedlungen und Firmen insbesondere in Nordrhein-Westfalen entstehen und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Bis zu 130.000 Arbeitsplätze könnten laut der 2019 erschienenen und vom Wirtschaftsministerium beauftragten „Wasserstoffstudie Nordrhein-Westfalen“ durch den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Nordrhein-Westfalen entstehen. Anfang November 2020 wird das Ministerium mit einer Wasserstoff-Roadmap aufzeigen, wie der Roll-Out der Technologien vorangetrieben werden kann.
Unter anderem setzt sich Nordrhein-Westfalen für den Bau eines Pipeline-Netzes ein und plant bereits 2025 erste Großanlagen in der Industrie in Betrieb zu nehmen, die auf Wasserstoffbasis Stahl und Grundchemikalien erzeugen. Bis 2030 sollen zudem bereits erste große Fahrzeugflotten im Schwerlastbereich auf Wasserstoff umgestellt werden.
Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wird verlängert
Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert die Antragsfrist für das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“: Das Online-Antragsverfahren steht freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern noch bis zum 16. Oktober über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (www.mkw.nrw) zur Verfügung. Insgesamt umfasst das seit Mitte August erfolgreich umgesetzte Stipendienprogramm 105 Millionen Euro. Von den 15.000 ausgeschriebenen Stipendien in Höhe von 7.000 Euro sind bereits rund 12.900 (86 Prozent) abgerufen worden.
Das Stipendienprogramm ist eine der beiden zentralen Corona-Unterstützungsmaßnahmen für die Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen aus dem 185 Millionen Euro umfassenden Stärkungspaket „Kunst und Kultur“. Antragsberechtigt sind freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozial-kasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des im Rahmen des Stipendiums geplanten Projektes.
Die Stipendien verteilen sich bisher wie folgt auf die unterschiedlichen Sparten:
- Bildende Kunst: 22,5 Prozent
- Darstellende Kunst: 12,1 Prozent
- Film: 7,5 Prozent
- Literatur: 3,3 Prozent
- Musik: 35,6 Prozent
- Spartenübergreifend: 13,6 Prozent
- Tanz: 3,2 Prozent
- Sonstige: 2,2 Prozent
Unter künstlerstipendium.nrw.de gelangen Sie direkt zum Online-Antrag des Stipendienprogramms. Fragen zum Stipendienprogramm können telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18 Uhr) oder per Mail (corona@mkw.nrw.de) gestellt werden.